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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.06.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-06-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186606284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660628
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660628
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-06
- Tag1866-06-28
- Monat1866-06
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.06.1866
- Autor
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Anzeiger. A«M«tt des Kidkigl. BczirlSgerichtS Md des Ruths der Stadt Leipzig. M 17A. Donnerstag dm 28. Juni. 1888. Bekanntmachung. Nach einer Bekanntmachung des K. Preußischen Herrn MiktLrgouverneurs von Sachsen ist heute der KriegSftand im gesummten Königreich proclamirt worden. Diese Maßregel ist müh der uns von dem K. Preußischen Civilcommissar Herrn Landrath v. Wurmb ertheuten Versicherung nicht durch besondere Vorkommnisse im Spnde herbeigeführt worden, sondern eine Folge der Occupation des Lande- durch Preußische Truppen und auS militärischen Rücksichten nochwendig. Wir fordern dccher die Bewohner aller Landescheile, möge« die letzteren zur Zeit von Preußischen Truppen besetzt sein oder nicht, hierdurch auf, sich der verhangenen Maßregel mit Ruhe und Ergebung zu fügen und Alles zu vermeiden, waS nach derselben zu einem Einschreiten der Militärgewalt Anlaß geben könnte. In Folge eines besonderen Antrages deS K. Preußischen Herrn Civilcommissars machen wir noch darauf aufmerksam, daß auch Sächsische Militärpflichtige, welche sich etwa noch zur Armee vtgebeu, und Sächsische Beamte, welche ihnen hierbei behilflich sind, oder die zur Ueberweisung von Kriegsreservisten vorgeschriebeneu amtlichen Schritte thun, sich hierdurch nach der Auffassung der K. Preußischen Militärbehörde eine- standrechtlich zu bestrafenden Vergehens schuldig machen. Sachsen! Ts ist eine traurige Pflicht, welche wir mit dieser Bekanntmachung erfüllen, wir müssen sie aber erfüllen, um großes Unglück von Einzelnen und von dem ganzen Lande abzuwenden. Ruhige Ergevung in das zur Zeit Unvermeidliche ist da- Einzige, waS wir Euch jetzt empfehlen können. Dresden, den 25. Juni 1866. Königlich Sächsische LandeScommission. v. Falkenstein, v. Friesen, vr. Schneider, v. Engel. Von Seiten deS K. Preußischen Gouvernements wurde dem „Dresdner Journal" folgender amtliche Erlaß zur Veröffent lichung zugefertigt: Bekanntmachung. Seine Majestät, mein Alleranadigster König und Herr, haben durch Allerhöchste Ordre vom 22. d. M. mich zum Militär- Gouverneur des Königreichs Sachsen zu ernennen geruht. Indem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, spreche ich die Erwartung aus, daß sowohl Behörden wie Einwohner durch Bereitwilligkeit und Entgegenkommen in allen denjenigen Dingen, die den Verhältnissen nach von ihnen gefordert werden müssen, mich in die Lage setzen werden, das mir übertragene Amt so schonend wie möglich für das Land und seine Bewohner auS- zuüben, denen ich dabei zugleich meinen Schutz gegen unberechtigte Forderungen Zusage. Dresden, den 24. Juni 1866. Der Königlich Preußische Generallieutenant, eom«a«dire»de General deS Reserve-CorpS und Militär-Gouverneur de- Königreichs Sachsen. v. d. Mülbe. Bekanntmachung. Nach einer Verfügung der K. Preußischen Feld-Intendantur der Elbarmee ist den K. Preußischen Truppen von heute an fol gende Verpflegung täglich zu gewähren, nämlich: 1) Den Officieren, im Officier-Range stehenden Beamten, Portepeefähnrichen, Feldwebeln und Officierdienst leistenden Unterofficieren Kaffee mit Zuthat des Morgen-, MittagSbrod, bestehend in Suppe, Fleisch und Gemüse, Braten und 1 Flasche Wein, Kaffee deS Nachmittag-, Abendbrod mit einer Flasche guten BiereS. 2) Den Übrigen Unterofficieren und Mannschaften, sowie den Unterbeamten 3/4 Pfund Fleisch oder 2/3 Pfund Speck, r/4 Pfund Reis oder */s Pfund Graupen oder r/z Pfund Hülsenfrüchte oder 4 Pfund Kartoffeln, 1 Loth Kaffee (in gebrannten Bohnen), 1*/, Loth Salz, r/i? Quart Branntwein, 1 Quart Bier, 2 Pfund Brod und 3 Loth Rauchtabak oder 6 Stück Cigarren. 3) Die Rationen müssen nach dem Satze von IN/4 Pfund Hafer, 6 Pfund Heu und 6 Pfund Stroh pro Pferd und Tag verabfolgt werden. Wir machen zur Nachachtuvg dies hiermit bekannt und eS ändern sich in Folge dessen die auf der Rückseite der Quartierzettel angegebenen abweichenden Bestimmungen demgemäß ab. — Leipzig, den 28. Juni 1866. Das Qnartieramt. Bekanntmachung. Zu möglichster Verhütung der Nachtheile, welche während der warmen Jahreszeit die starke Ausdünstung der Privetgruben für den allgemeine» Gesundheitszustand mit sich führt, ist eS nvthwendig, die Gruben von Zeit zu Zeit in angemessener Weise zu desinficrren. Wir verordnen daher, daß von den Hausbesitzern und Muthbewohnern in allen Gebäuden die Gruben und Aborte durch öftere Einschüttuna von Eisenvitriollösung*) deSinficirt werden und behalten unS vor, Revisionen deshalb anzuordnen, nach Befinden gegen Säumige Strafen zu verfügen und die DeSinfection auf ihre Kosten vornehmen zu lassen. Mr machen dabei die Hausbewohner darauf anfmerksam, daß der Erfolg solcher Maßregeln ein größerer sein wird, wenn die Ausführung eine einheitliche und planmäßige ist. ES wird sich daher empfehlen, wenn die Bewohner einer Straße oder eine- DistrictS zusammen treten und die DeSinfection gemeinsam besorgen lassen und Denen, die sich der gemeinsamen Ausführung unterziehen, dabei behülflich sind. — Leipzig, den 23. Juni 1866. Der Nath der Stadt Leipzig. Der Stadtbezirksarzt. vr. Koch. Schlnßner. Vr. H. Sonnenkalb. *) 2 Pfund schwefelsaure- Visen gelöst in 10 Dresdner Kannen Wasser genügt durchschnittlich für jede einzelne Etage zum Eingüßen, wogegen in die Parterre gelegene Trübe selbst eine Lösung von 4 Pfunb dergleichen Visen w 20 Kannen Wasser etnzuschütten ist. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf Mittheilunsen in mehrten öfs-ptlichen Wittern über den hiesigen Gesundheitszustand machen wir hier- dmch bekannt, daß vvn de» in der Nacht vom 23. zum 24. d. MtS. hier eingerückten, aus Dwinemünde kommenden Königlich
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