Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186802195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-02
- Tag1868-02-19
- Monat1868-02
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1868
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
, und »er, St. )e, H. d« >d Stadt goldne- . z. Pali , Me., Strajtl , H. de Pe> St. Ha> neue . z Pal«! be'S Hotel tel de Pr«! usen, St. nnover, tel de . z. Pall ^ k. St. nt. a. Do, nd^ e'S Hotel gi -l z. Pal» adt Hambl. Hotel zu» Vaum. Sprerr'< c Baum, see, g. E» t. Gotha. ). de Pole, ne Sonne, nnover, g. St. Be ^ z. Pali §t. Hamb , St. «Nl. 4t lnweis. tt ZV,; Le Lechsel r.-Act. ISj at.-Aul. »r Sachs. Badische! -Eisenb.- ».-Act. IKSl mung: wzinsev 82.80; ndon Ml - Lörsj Vo 51.25; i5; mt >6.10; ' -Anst. rlizier! isenb. 18 0. Reute^ -Act. 68.S7. loco ildeS Februar nd loco pl, r, .. sr. M Mai- oco 10 tipügtr Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Mittwoch den 19. Februar. 1888. Quittung. Nachdem bei der Unterzeichneten Kreisdirection für die Abgebrannten zu Johanngeorgenstadt die weiteren nachverzeichneten >en zur Beförderung an das betreffende Hilfscomite eingegangen sind, so wird darüber hiermit dankend quittirt. Leipzig, am 17. Februar 1868. Königliche Kreis - Direktion. v. Burgsdorff. 10 ^ gesammelt beim Kränzchen des Buchhandlungs-Markchelfer-Vereins am 25. Januar d. I.. 5^ gesammelt von einer Kegelgesellschaft, 1 ^ M. R. durch die Expedition des Leipziger Tageblattes, 1 20 ^ 5 von einigen Mitgliedern der St. Riege, durch die Expedition des Leipziger Tageblattes, 1 Kistchen mit Handwerkszeug signirt k. 8. Plagwitz, durch die Tageblatt-Expedition, 2 10 gesammelt bei einer vergnügten Gesellschaft im grünen Baum, durch die Tageblatt- Expedition, zusammen 20 5 und ein Kistchen laut früherer Quittungen 1358 - 28 - 4 - Summa Summarum 1378 28 -N5 9 Bekanntmachung. Die Theilnahme der schulpflichtigen Kinder an dem bevorstehenden Carnevalzuge der Gesellschaft Klapperkasten, so wie an den Men öffentlichen Lustbarkeiten der Letzteren wird hierdurch mit dem Bemerken untersagt, daß für Zuwiderhandlungen Aeltern, münder und Erzieher der betreffenden Kinder verantwortlich gemacht und in Strafe werden genommen werden. Leipzig, am i. Februar 1868. Die Schul - Inspection. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Wille, Sup. L. v. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Unter Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 6. Februar d. I., einen in der Umgebung der Johanniskirche versuchsweise ein enden zweiten Wochenmarkt betreffend, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnrß, daß dieser Markt in Berücksichtigung 'ich namentlich auch Seiten der Verkäufer geäußerter Wünsche nicht Montaas und Freitags, sondern Mittwochs und Sonnabends lten werden und Mittwoch den 18. Marz d. I. beginnen wird. Sechzig, den 17. Februar 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. - ^ vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Vom 1. April d. I. ab ist der normalmäßige Verpflegbeitrag für Zöglinge der Bienerschen Blinden-ErziehungSanstalt selbst ohne Unterschied der Herkunft aus jährlich Vier und Sechzig Thaler festgestellt. In Fällen besondrer Bedürftigkeit kann ausnahmsweise und zwar zunächst für Kinder aus Leipzig und sodann aus Sachsen eine Gigung oder selbst völliger Erlaß des Beitrags gewährt werden. Leipzig, am 13. Februar 1868. Der Rath der Stadt Leipzig.' vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Das z. Z. leerstehende Gewölbe in dem Rathhause am Naschmarkte gegenüber der Börse soll vom 1. April d. I. au ') Wunsch auch schon früher) auf 6 Jahre an den Meistbietenden vermieihet werden. Wir fordern Miethlustige auf, rmerstag den 27. Februar d. I. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle sich einzusinden und ihre Gebote zu eröffnen, im Termine bekannt zu machenden Licitations- und Vermiethungsbedingungen liegen schon jetzt an Rathsstelle zur Einsichtnahme S. Wegen Besichtigung des zu vermiethenden Gewölbes hat man sich im Bauamte anzumelden. Leipzig, den 15.'Februar 1868. Des Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. «lachte« des Ausschusses zu de« Verfaffuugs- Angelegenheiten er die Frage der Forterhebung des WafferzinseS. Es wurde angeführt, daß diese Angelegenheit so liege, ob der Ausschuß dem Collegium anrathen könne, sich be- schwerdeführenv an die Krei-directisn zu wenden, lveilder Rath, trotz des Bewilligungsrechtes des Collegiums, den serzins sorterhebe. Von einer solchen Beschwerde sei aber kein großer Erfolg zu mvarten, da eS sich hier weniger um eine Steuerfrage, alS um eme civilrechtliche handle, nach welcher der Rath in Folge einge- Mgener, auf unbestimmte Zeit geschloffener Verträge Leistungen Pt.erMen habe. Deshalb könne man auch den Rath nicht mgen, die Wasserleitung unter wesentlich anderen Bedingungen MSHren, umsomehr, da eine Vereinbarung über einen neuen getroffen worden sei. Ein Vorwurf sei deshalb dem Rache nicht zu machen, es wäre nur zu bedauern, daß der Rath kein anderes Auskunft-Mittel gefunden, nämlich durch rechtzeitige Kündigung der jetzigen Verträge. Hiergegen wurde das Bewilligungsrecht des Collegiums als das allem maaßgebende in dieser Frage bezeichnet, und da das Collegium die für Wasserzins ausgewogenen Posten gestrichen und der Tarif mit dem 31. December v. I. seine Endschaft erreicht habe, so wäre der Rach nicht fernerhin berechtigt gewesen, Waffer- zins zu erheben. Wenn der Rach aber in Folge der Beschlüße der Stadtverordneten dahin gedrängt zu werden erklärt, daß die Wasserleitung zu schließen sei, so habe eine derartige Absicht dem Collegium fern gelegen, weil dieses eben die Benutzung in der weitesten Ausdehnung anstrebe. Gegen diese Auffassung wurde entgegen gehalten, daß aller dings der Rath die Positionen für Wafferzins bis zum Austrage der Frage nicht ins Budget aufnehmen dürfe, aber zur Fon erhebung wegen seiner civtlrechtlichen Verpflichtung berechtigt sei und die eingenommenen Posten zur späteren Disposition des
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite