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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-15
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1870
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wichtvollen Ausführungen und unterstützt den Antrag auf daS Aushebung von Privatrechten handele, er auf Seite der BeschÜtzung Wärmste. Ein schwerer Mißgriff sei eil im Jahre 1835 von t deS Rechte-stehe, und er vermöge daher den Anschauungen der Abgg. Setten der Regierung und der Ständekammern gewesen, den Biedermann und Krause nicht allenthalben beizutreten. Dem Receß zu erneuern. DaS HauS Schönburg betrachte daS Ver-! Abg. v. Einsiedel müsse er einhalten, daß der Receß vom Jahre hältniß, in welchem seine Umerthanen zu ihm stehen, immer noch! 1835 nicht verfassungsmäßig zu Stande gekommen sei. Redner als eine Art Hörigkett. Er erlaube sich Namens seiner ganzen I weist dieS aus den damaligen Kammerverhandlungen näher nach. Wählerschaft dieses Hörigkeits-, dieses Unterlhanenverhältmß auf! Wie die Dinge gegenwärtig lägen, so fei allerdings bringende das Entschiedenste abzulehnen! I Beranlassung geboten, den lebhaften Klagen und Beschwerden der Abg. Pen zig: Die Zeit sei zwar vorbei, wo man in den! Befohlenen jener Bezirke ein Ende zu machen und er könne nicht Neceßhtrrschäften nicht gewußt habe, was von „vorn" und waS! einsehen, warum der vorliegende Antrag, der keine Rechtsverletzung von „hinten*' sei. d. h. welche Grundstücke in das Vorderamt und! in sich schließe, erst wieder an eme Deputation verwiesen wer- wttche in das Hmteramt gehörten! Vorbei sei die Zeit, wo ihm,! den solle. Redner, von Setten des Schönburger Gerichtsvorsitzenoen auf einen I Abg. Temper motivirt mit kurzen Worten seine Abstimmung Einkalt erwidert worden: „Ach was Gesetz, bezahlen müssen Sie! für den Krause'schen und gegen den v. Emsiedel'schen Antrag, doch!" Aber wie lange habe eS gedauert, ehe man die neue Ge-1 Abg. KrausL hält seme geschichtlichen Ausführungen dem richtsorgamsation erhalten! Zehn volle Jahre später als im I Abg. v. Einsiedel gegenüber so lange aufrecht, als dieser ihn nicht übrigen Sachsen wurde sie eingesührt. Und welche rechtliche Ber-! eine- Besseren belehrt habe, worauf ihm dieser replicirt. häbwfse bestehen jetzt noch in den Receßherrschaften! Es giebt! Abg. Penzig in thatsächUcher Bemerkung gegen den Abg. mehrere Richter, welche die gesetzlich vorgeschriebene Staatsprüfung! v. Einsiedel. nicht abgeleisiet haben und gegm deren Amtshandlungen fort und! Abg. Sachße: Der gute Wille der Kammer, eine Aufhebung fort gerechtfertigte Bedenken entstehen. Welches abnorme Ber-1 des Receßverhältnisses herbeizuführen, fei immer an ber Erkenntnis; hältmß bringe ferner das Recht der Fürsten und Grafen von! gescheitert, daß ohne Gcwallstretch nichts erzielt werden könne. Scdönburg, sämmtliche Kirchen- und Schulstellen zu besetzen, mit! Für den ersten Theil des Antrages habe er sich ohne Weiteres sich! Der Fall liege jetzt wieder vor, daß ein Schönburger I entschieden, für den zweiten Theil werde er stimmen, falls die An- Geistlicher, welcher zum Pfarrer in der Nähe von Dr sden ge-! tragsteller sich zu einer redattionellen Aenderung entschließen, welche wählt worden, dieses Amt nicht übernehmen könne, weil von I jeden Verdacht des Hintergedankens, daß mit gewaltsamer Faust "Setten des Fürsten von Schönburg der Revers, daß bas Cultus-! in die Befugnisse der Herren v. Schönburg eingegriffen werden Ministerium dre Sckönburger Stelle darnach besetzen könne, nicht! solle, beseitigt. Er glaube bestimmt, daß die Regierung Mittel ausgestellt werbe. Die größte Abnormität liege aber in der Aus-! und Wege finden werde, z. B. durch Ablösung u. s. w., den t! mag des Begnadigungsrechtes. Weil die Herren v. Schönburg I Receß auszuheben. Vielleicht werde sich, nachdem mit dem Hause c rößienlheilS auf ihren Besitzungen nicht anwesend seien, so sei I Schönburg abgeschlossen, die Möglichkeit bieten, auch einem andern es B-auch und Sitte geworden, daß dieses Recht von den Pri-! Staate im Staate em Ende zu machen, der Particularstellung der vttsecretairen der Fürsten und Grafen ausgeüdt werde. Nun, I Oberlausitz. Er hoffe, daß die hier maßgebenden Faclvren sich könne das ferner in einem Rechtsstaat, wie Sachsen, geduldet! weniger hartnäckig erweisen werden, als die Herren v. Schönburg, werden? I Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Eine Frage von so Abg. v. Einsiedel erklärt, daß er nach genauem Studium I großer Tragwerte als die vorliegende werde bei der heurigen Ge- d.S Entwickelungsganges deS Schönburgischen Receßverhältmsses! legenheit kaum zum Austrag gebracht werden. Die Staals- zu der UeberztUgung gelangt sei, daß der Receß auf einem Ver-! regierung müsse ber ihrem VerhLltniß zum Hause Schönburg davon nage beruhe, und insofern vermöge er den Deduktionen des Abg.! ausgehen, daß der Receß von 1835 zu Recht bestehe. In Bezug K aufe, welche sich auf den zweiten Theil seines Antrages beziehen,! auf diesen Receß müsse er hervorheben, daß der damalige sächsische nicht beizustnnmen. Mache die Kammer diesen zweiten Theil des! Regierungsunterhändler derselbe Staatsmann gewesen, der jetzt Antrages zu dem ihrigen, dann handle sie nach dem Grundsätze: I immer noch als das Muster eines konstitutionellen Ministers Macht geht vor Recht! Er erlaube sich, der Kammer vorzuschlagen,! aufgestellt werde, Bernhard von Lmdenau. Redner geht hierauf nur den ersten Theil des Krause'schen Antrages dergestalt anzu-1 naher auf die Beschwerden der Abgeordneten Uhle und Penzig ein nehmen, daß derselbe an eine Deputation zur Berichterstattung! und erklärt darauf, daß, sobald dre Kammer nach dem ersten abgegeben werde. I Theil des Antrages beschließe, die Staatsregierung diesem Beschluß Ang. Biedermann: Es überrasche ihn, daß sich in der I entsprechen werde, in Bezug auf den zweiten Theil sie jedoch ihre Kammer eine Stimme gefunden, welche die vorliegende Angelegen-! Mitwirkung versagen müsse. Die Regierung werde auf dem Wege heit wieder in die Lange schleppen woll^. Im Jahre 1849 Habeider Gesetzgebung bei keiner Gelegenheit weiter gehen, als ihre das Ministerium Psorbten aus freien Stücken seine Geneigtheit! eigenen Gerichtsbehörden dieses Vorgehen billigen, erklärt, «ne Aenderung herbeizuführen, und er wolle hoffen, daß! Abg. Biedermann zu thalsächlicher Berichtigung. ES trotz der Bedenken des Abg. v. Einsiedel, welcher nach der Regie-! komme ihm nicht in den Sinn, zu verlangen, daß man ohne rungSselte hin seine Stellung nehme, von der Regierung selbst ! Weiteres die Rechte der Herren v. Schönburg im Wege der Gesetz- k,iue entg gengesetzte Meinung in den heutigen Tagen vertreten! gebung beseitigen solle. Im Gegentheil, man möge erst alle werde. Redner hebt cmS den Verhandlungen, welche namentlich l anderen Wege und Mittel erschöpfen und erst dann, wenn diese bei Erneuerung des RecesscS stattgefunden haben, mehrere Mo-! sich unwirksam zeigen, zum höchsten StaatSrecht greifen, mente hervor, welche beweisen, daß die Herren v. Schönburg schon! Abg. Uhle repUcrrt dem Herrn Staatsminister, indem er die lamals nicht mehr von der rechtlichen Gültigkeit ihrer öffentlichen! Richtigkeit alles dessen, waS er gesagt, aufrecht erhält. Gerechtsame vollständig überzeugt waren. So, wie es vom Vor-! Nachdem der Staatsminister vr. Schneider noch erklärt, r<bner behauptet worden, daß an einen geschlossenen Vertrag nicht! daß eine von dem letzteren Redner berührte, die Stellenbesetzung g rastet werden dürfe, stehe die Sache nicht. Wenn ein öffentlicher ! an der v. Schönburg'schen Gesammtkanzlei betreffende Frage, Zustand eingetreten, der unerträglich sei, dann gelange das höchste! gegenwärtig im Wege des Processes zur Entscheidung gebracht Sloa srecht, welches das den unerträglichen Zustand hervor-! werde und eS daher unthunlich sei, sich hier darüber auszusprechen, nlfenve Privatrecht beseitige, zur Geltung. Die Geschichte weise! wird die Debatte geschlossen. Die Kammer nimmt den ersten viele solche Fälle auf, wo Privatrechte mit einem einzigen Feder-! Theil deS Antrages einstimmig, den zweiten Theil gegen striche aufgehoben wurden. Das einzige Pfand, welches die Herren ! 9 Stimmen an. von Sckönburg noch in Händen haben, und er wolle dieses Pfand I *** Dresden, 13. Januar. Die dritte Deputation der nicht zu gering anschlagen, sei die Zusicherung in dem Receß vom! Zweiten Kammer hat Bericht über das Gesuch deS Stadtrat hS Iahte 1835, daß gegen diesen Receß nichts geschehen solle. Indeß,! und des Stadtverordneten-CollegiumS zu Dahlen und auch eine solche Zusicherung müsse dem höchsten StaatSnothrccht! der umliegenden Ortschaften um Errichtung eines ständigen gegenüber zurückg^stellt werden. Die Herren v. Schön bürg werden! Untergerichts in Dahlen erstattet. Ihr Gutachten lautet: sich nach ferner Meinung wohl hüten, einem Vergleich, wie ihn! „Die Kammer wolle im Vereine mit der Ersten Kammer in der Alltrag vorschlage, aus dem Wege zu gehen. Wenn der Abg. ! Bezug auf das Gesuch deS Raths und der Stadtverordneten v. Einsiedel bezweifelt habe, daß em wirklicher Nothstand vor-! zu Dahlen und der umliegenden Ortschaften um Errichtung liege, indem er namentlich angeführt, daß die Bevölkerung sich! nneS eigenen Gerichts beschließen, der hohen Staatsregierung vermehrte, nun so müsse doch ein großer Unterschied gemacht ! zur Erwägung zu geben, ob auf dasselbe einzugehen sei, für den werden zwischen einem materiellen Wohlbefinden und einem ge-1 Fall aber, wenn auf daS Gesuch nicht eingegangen werden kann, ordneten Gesetzes- und Staatszustande. In welcher Weise der! darauf antragen, daß demselben schon jetzt wenigstens soweit letztere nn Schönburger Lande bestehe, darüber hätten heute zwei! Rechnung getragen werde, daß entweder eine Vermehrung der Abg vrdnete aus demselben die entsprechenden Aufklärungen ge-! Gerichtstage oder eine Erweiterung ihres Geschäftskreise- oder geben. Redner schließt mit den Worten: Ja, meine Herren, es! Beides zugleich, und zwar sowohl zu Gunsten der Einwohner besteht ein wahrer Nothzustand, nach unten, nach der Seite deS l DahlenS, als der der umliegenden Ortschaften, eintrete. Volke-, nach oben, nach der Seite deS GesammtstaatS. Tragen! Aus der vierten Deputation der Ersten Kammer liegt der wir dazu bei, denselben aus der Welt zu schaffen. I Bericht über die auS der Verhandlung in der Zweiten Kammer Abg. v. Einsiedel in mehrfacher thatsächUcher Berichtigung! bereits zur Genüge bekannt gewordenen Beschwerde der Bürger gegen den Vorredner. I Moritz Gey und Genossen zu Riesa wegen Beeinträchtig««- Abg. Schreck: Man wisse, daß überall, wo eS sich um die! des Versammlung-rechte- Seiten- de- EultuSministerium- vor.
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