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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187708261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18770826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18770826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1877
- Monat1877-08
- Tag1877-08-26
- Monat1877-08
- Jahr1877
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1877
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Erscheint titzUch früh SV. Uhr. »kMttt«» »»> «kPtdM», JohanniSgaffe »S. rpuch-»»>t» der »rdactto»: vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 4—S Uhr. Umrahme der für die nächst- mlllnioe Nummer besttmmtrn raseratr an wochcittagm dis z Uhr Nachmittags, an Tonn- and Festtagen früh bis '/,ü Uhr. I, de» Filiale» für Z»s. Annahme: Otto Klemm. Umverfitätsstr. 22, LvutS Lösche. Kathannenstr. 18,p. >mr bis Uhr. W 238. WpMtr.TaqrblM Anzeiger. vrqm idr Politik, Localgeschichte, Handels- mw Brschistkverkchr. Sonntag den 26. August 1877. Rnflußt 1L.MC »-».llniu.i^ikl« viertelt. 4*/,W^ mcl. Bnngrriohu 5 Mil. emch di« Post bezog« 6 LU. Jede «inzelue Nummer L0 Pf. «etegexemplar 1« Pf. Gebühr« für Extradeiu», cu ahne "Postdesörderuog 3« Ml. c. it Postdesvrderuug 4b LN. Inserate taefp Bourgeois-. 20 Pf. Größere Schriften taut unserem PreiSverzrichniß. - Tabellarische-; Satz nach höherem Tarif, »rctamru »ater dem ttedactioa^Uich di« Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stets au d.Leortitt». zu senden. — Rabatt wrrs nick," gegeben. ZLblllUgxrneovwuNLÜt oder durch Postvorschuß. 71. Jahrgang.' Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch ««, 28. Angnst ». «. Abends »/»V VH« t« Snnle der I. BllrGeischnle. Tagesordnung: I. Gutachten de- BanauSschnsseS über a Einführung der Wasserleitung in die Straße v d«S südlichen Bebauung-plane- zwischen der Kaiser Wilhelm- und Kochstraße, sowie in den vordern Tract der Kaiser Wilhelm-Straße; d. eine Nachsorderung für Herstellung de- Brunnen- auf der Mitte de- Platze- nördlich der Schulen m der Arndtstraße. II. Gutachten de- Bau- und OekonomieauSschusseS über ». Feststellung der den Herren Gröppler und Gen. für Arealabtretung an der Nordstraße zu gewährenden Entschädi gung; d Regulirung der Baufluchtlinien der Colonnadenstraße; e Regulirung der Bau fluchtlinien der Münzgaste und da- Abkommen mit Herrn Schramm wegen Areal» abtrelung dort. III. Gutachten de- Finanzausschusses über a die den Mitgliedern der OrtSabschätzungS- deputation zu gewährende Vergütung, d. Verwilligung eine- Servi-zuschuste- für einen Nnterosficier vom Stab der 3. Infanterie-Brigade, e. die Erwiederung de- Rathe- auf die gegen die Stadtcastenrechnungen pro 1874 und 1875 gezogenen Erinnerungen. IV. Gutachten de- SchulauSschusteS Über a Befreiung der Geistlichen und Lehrer von dem Schulgelde für ihre Kinder, d. die Rechnung der höheren Bürgerschule für Mädchen aus da- Jahr 1875. V. Gutachten de- Ausschüsse- zur Gasanstalt, die Einlegung von GaSrohren an dem neuen botanischen Garten betreffend Bekanntmachung. Die unter dem 2. Juni diese- Jahre- von un» erlassene Bekanntmachung, da- verbot von Geld- sammlungen iu Versammlungen betr., fetzen wir hiermit außer Kraft. Leipzig, am 25. August 1877. Da» Polizetanet der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. Es find aus der HnnptneannstrnOe S»88 rn Meter Marschnerftra-e 108« . David» und MoschelesskraHe zusammen 180« - Pflaster von dosflrte» Steinen ne» anzufertigen. Die hierbei erforderlichen Steinsetzerarbeiten sollen im Wege der Submission vergeben werden und haben darauf Rcflectirende ihre Offerten bi- zum LI. dieses Monats Abend» k Uhr ver siegelt bei der Marfiall-Expedition utederzulegen, woselbst auch die näheren Bedingungen eingesehen werde» können. Lechziq. deu 24. August 1877.Des Raths StraHenda»»Depntatio». Bekanntmachung. Wir bringe» hierdurch zur öffentlichen Kenntaiß, daß der iv der Landfleifcherhalle am Hospital- platz bestudliche Abort von jetzt ab dem allgemeinen Gebrauch übergeben worden ist. Leipzig, in» 23. August 1877. Der -Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemavv. Bekanntmachung. Wir beabsichtig«, iu nächster Zeit die Hauptmannstraße, sowie südlich der Sebastian Bach- strahe die Marschuer-, David- und MoscheleSstraße neu zu pflastern und ergeht de-halb an die Be- sitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, die bezeichnet« Straßevtracte verührmde Arbeiten an dm Privat-Ga-- und Wasser leitungen und Beischlenßeu ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflasterung au-zuführen, da mit Rücksicht aus die Erhaltung eine» gut« StraßmpflasterS dergleichen Arbeiten während eine- Zeit räume- von 5 Jahr« nach beendeter Neupflasteruug in der Regel nicht mehr zugelassen werden. Leipzig, am 25. August 1877. De« Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Di« vo» «n- zur Submission au-geschriebene Herstellung eine» eise«« Geländer- aus der linksseitig« Ufermauer der Parthe zwischen der Gerber- und Blücherbrücke ist vergeben und werden daher die unberücksichtigt geblieben« Herr« Submittenten hiermit ihrer Offerten entlassen. Leipzig, am 24. August 1877. Der -kath der Stadt Leipzig. ' ^ Wa Vr. Georgi. rangemann Bekanntmachung. Die von uu» z»r Submission au-geschriebene Herstellung gepflasterter Uebcrgang-wege in der Vorstadt ist vergeh« u»d werde» daher die »nberücksichtigl gebliebenen Herren Submittenten ^" .rit ihrer Offert« entlass«. Leipzig, am 23. August 1877. Die Wunder von Marpingen. In jüngster Zeit ist viel von der „Halbbildung" al- einer Krankbeit unseres volk-leben- die Rede gewesen. Kein Verständiger wird die schädlich« Wirkung« diese» UebelstandeS verkenn«, wenn er sich auch hüte» wird, dieselben zu übertreib« »nd das Kind »it dem Bade au-zuschüttm. Aber be denklicher bleibt doch jener tiefste Grad geistiger Unmündigkeit, der sich irgend welcher Autorität urtheil»- und Willenlol gefangen aiebt. Die zahl- los«Schaar«, welche zur Zeit nach Marpingen wallfahrt«, geben Zeugniß davon. Wie die Marptnger „Muttergotte- - Erscheinungen" ent stand« find, ob durch planmäßige Vorbereitung in betrügerischer Ansicht, oder durch zufällige Störung« krankhaft erhitzter Temüther, ist hmte gleichgüllig. Thatsache ist, daß die »ltramoutane Agt- urtion die fraglichen Vorgänge für ihre Zwecke ver» wertdet hat, »nd daß ihre Arbeit nicht ohne Erfolg gewesen ist. Da- Dorf Marpingen ist von Fremd« fortwährend überfüllt, an Sonn- tag« ström« die Pilger zu viel« Tausend« vort zusammen Seitdem Prinz Radriwill im vorig« Jahre sein Möglichste- für die Berühmt, heit de- „GuadeuorteS" gethan hat, ist der letztere auch für die ultramovtane Aristokratie „fashio- uame" geworden, vor drei Jahr«, in seiner Schrift über Louise Lateau. pries Herr Maftmke Letpst« Wanc Der Rath der Stadt vr. Georgi. «vangemann. Deutschland glücklich, daß Gott eine solche „seiner vermehrten Gnade allerding- würdige Person' unweit unserer Grmzen hingestellt Hab«; vor zwei Jahr« führte ein sächsischer Traf Stolberg eine Schaar deutscher Pilger nach Lourde». Hmte bedarf man weder de- Mädchen- von Boi- d'Haine, »och der französisch« Wunderarotte mehr — man hat e- bequemer im eigenen Lande. WaS der Ultramontam-wu- mit den „Mutter- gotte-erscheinungm" bezweckt, unterliegt keinem Zweifel. Der Schwindel von Lourde- und Purrh« le-Monia! in Frankreich ist, in inniger Verbin dung mit dem Herz.Jesu«Eultu», nach dem letzt« Kriege zur Blüthe gebracht Word«: in welcher Tendenz, beweist zur Genüge der bekannte Kehr reim dSl für diese Wallfahrt« besonder- gedich tet« Liede-: Saurer Roms et 1a k'ruvee!" Die Fanatifirung der Mast« für jene« kühne Ziel der europäischen Politik de- Ultramontani» m»S, welche- die eigenste literarische Schöpfung Piu- IX, die „Civilta Cattolica", soeben mit bewandern-werther Deutlichkeit eingesteht, die Zertrümmerung der national« Einheit Deutsch land» und Italien- und Wiederherstellung der weltlich« Herrschaft de- Papstlhum- — das und nicht« Andere- ist der wahre Untergrund dieser Machinationen. Daß bei der deutschen Rachah- muna de» französisch« Vorbild«- dieselbe Absicht im Spiele ist, braucht nicht, erst erwies« zu Bekanntmachung. Unter Hinweis aus die Vorschrift« de- ReichS-Impsgesetze- vom 8. April 1874 »ud uacb Maßgabe der hierzu erlassenen königlich sächsisch« AuSführungS-Verordnung vom 20. März 1875 machen wir hierdurch Folgende- bekannt: t) Die Stadt Leipzig bildet ein« selbstständige» Jnepfbeztrk, für welch« der StadtbezirkSarzt Herr Medictnalrath Professor vr. Sonnenkalb al- Jnepfarzt, so wie die Herren vr. mell Richter, Militairarzt a. D. Kraft und Wundarzt Marx al« Assistent«» verpflichtet worden sind. 2) Da« Jnepflocal befindet sich ,m alten Ntcolatschnlgebände (Nicolaikirchhos 12). 3) Daselbst finden die öffentlichen Impfungen von hier aufhältlichen Kindern jede« Mittwoch von 8 bis S UHr Rach«tttags vo« 2. Mat ab btS Ende September 1877 »«entgeltlich statt Daselbst sind auch die Impflinge je an dem darausfolgmden Mittwoch zur Revision vorznstrllrn. «) I« Laufe dieses JaHres siud der Impfung zu «»terztrHrn: I. Diejenigen Kinder, a. welche im Jahre 1876 geboren worden, d. welche in dm Jahr« 1874 oder 1875 gebor« sind und im Jahre 1876 der Impfpflicht nicht vollständig genügt Hab« (erfolglos geimpft »der weg« Krankheit nicht geimpft); II. Diejmigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalt« und Privatschul«, ». welche im Jahre 1865 geboren sind, d. welche in den Jahren 1863 oder 1864 gebor« sind und im Jahre 1876 der Impfpflichl nicht vollständig gmügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft). 5) Alle hiesig« Einwohner sind berechtigt, ihre, wie zu 4) unter I. a »nd d. bemerkt, impspsitchtige» Kinder dort «»entgeltlich impfen zu last« Ebenso w,rd «»bemittelten hier wohnhaften Person«, der« Kinder vor dem Jahre 1874 geboren, aber noch nicht oder nicht mit Erfolg geimpft sind, die ««ent geltliche Impfung dieser Kinder in dm vorerwähnten Impfterminen hiermit an- geboten S) Für jede- Kind, welche- zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu über geb«, auf welchem -kam«, Gebnrt-jahr nnd Geburtstag des Kindes, sowie Raine«, Stand «nd Wohnung des Vater», Pflegevaters oder Vorm»«des dez. de« Mutter »ver Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Eltern der im lausenden Jahre tmpfpflichtige« Kinder werden daher hier durch unter ausdrücklicher Verwarnung vor vm im Z. 14, Abs. 2, de- Impfgesetze- angedrohten Strafen ausgesordert, mit ihren Kindern in dm anberaumtm Impf- und Revision-termtnen bchufS der Impfung und ihrer Controle zu erschein« oder die Be freiung von der Impfpflichl durch ärztliche Zeuaniffe hier uachzuweifm. Die nur ge dachten Zeugnisse sind in dm Impfterminen aufzuweisen. 3) Wegen der Anberaumung der Impf- und Revisionstermine zur W^derimpfung bez. Eontrole der ob« unter 4) II. a. »nd d. gedachten impfpflichtigen wird an die Echulvorsteher besondere Weisung ergehen * ^ S) Diejenigen Eltern, Pfl-geeltern und Vormünder aber, welche ihre" 18-77 im Pflichtigen bez. wtederimpfpflichtigen Kinder »nd Pflegebefohlenen, wie ihn« freige^ stellt ist, durch Privatärzte der Impfung unterziehen lassen wollen, werd« hierdurch ausgesordert, noch im Lause diese- Jahre» die erforderlichen Impfungen auSführm zu lasten, sowie jedenfalls längstens am 81. Decemder 1877 die vorgeschriebe»« Bescheinigungen darüber, daß die Impfung bez Wiederimpfung erfolgt oder au» einem gesetzlichen Grunde unterblieb« ist, auf dem Rathhause, 2. Etage, Zimmer Nr. 16, vorzulegen, widrigenfalls sie sich oH»e jede weitere Aufforderung Geldstrafe bis zu Sv Mark oder Hast bi- zu dret Tage» zu gewärtig« haben würden. Leipzig, dm 28. April 1877. ^ - - - - Der RatH der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Vr. Reichel. Bekanntmachung. Die Formular« I, II, III, IV, V, der« allein sich diejenigen Herr« Merzt«, welche Impfungen vornehm«, je nach Verschiedenheit der Fälle zu bedienen haben, lieg« aus dem Nach hause, 2. Etage, Zimmer Nr 16, zum Abholen bereit. Ueber die auSgesührten Impfungen haben die Herr« Aerzte für jeden Ort, in welchem sie folchejJmpfungen vornehmen, eine besondere Liste nach dem Formulare V »nd zwar vollständig aufzustell«, sowie bi- zum Schluffe de« Kalenderjahre- ohne jede weitere Aufforderung an die zu ständige Behörde, also für die in Leipzig aufhältlichen Impflinge anher (NathhauS, 2. Et, Zimmer Nr. 16) einzureichen, widrigenfalls sie nach §. 15 de« ReichS-Impsgesetze- vom 8. April 1874 mir Geldstrafe bi« zu 188 Mark bestraft werden würden Auch weisen wir diejmigen Elte«, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder «nd Pflege befohlenen durch Privatärzte impfen lasten, darauf hin, daß rS ebenso in ihrem eigenen Interesse liegt, darauf zu acht«, baß die ärztliche» Zengntffe »nd Impfscheine «ach de« obbe- zelchnete« Formulare« ansgestellt werden, da von ihnen der erforderliche Nachweis bei Vermeidung der gesetzlich« Strafe ebm lediglich mittel- der vorgeschriebene» Bescheinigungen zu erbring«, eine andere Form de» Nachweise« aber al« genügmd nicht zu eracht« ist. Leipzig, am 28. April 1877. Der Ratd der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. vr. Reichel werd«. Man will Marpingen zu dem Herde mach«, von welchem au- die Feindseligkeit gegen Staat «nd Reich in den irregeleitet« Massen stet- auf- Neue geschürt werden soll. Selbstverständlich kann und konnte die preu ßische Regierung diesem Treiben nicht mit ver- schränkten Arm« zusehm. Sie hat die ver- schiedenstm Mittel und Wege ergriff«; aber die Ultramontanm Hab« e» trefflich verstanden, damit eine recht wirksame Reclame zu mach«. Ganz neuerdtng- wird nun gemeldet, die Staat-- regieruvg nehme Maßregeln in Au-sicht, um dem überhandnehmmden Schwindel der „Muttergotte-- Erscheinung«" ein Ende zu machen Man ver steht nicht, wa« damit gemeint ist. Die sicher- heil-polizeilich« vesugniffe. welche ihn« gesetzlich zustehen, dürft« von den Behörden in Marpingen bereit- erschöpft sein. So lange die Pilger»«- sammluvgm sich nicht al- strafbare Zusammen- rottung« oder Aufläufe charakterisirm — »nd die ultramontanm Blätter wenigstens behaupt«, daß Alle» in größter Ruhe hergehe —, scheint ein strengere- Einschreiten auf der gegebm« gesetzlich« Grundlage kaum möglich. Soll aber mit jener Ankündigung etwa gesagt fein, daß die Regierung sich mit neuen Befugnlfsen durch die Gesetzgebung ausstatt« zu last« gedenke? An ein ganz besonder« Gesetz um diese- Marpinger Schwindel- will« ist doch wohl nicht zu denke»! Allerdings, eS wäre ja möglich, daß man mit rÜcksicht-loS rigorosen Mitteln die Sache unter drück« könnte. Im Elsaß, wo vor einig« Jahren in eine« Walde eine ganz ähnliche Wundersttitt- inS Werk gerichtet wurde, bat die Berwaltunq mit Hülfe der bewaffnet« Macht kurz« Proceß gemacht, wa- auch dauernd geholfen zu haben scheint. Aber e» wird doch Niemand Vorschlag« wollen, daß wir nun den Vielberuf«« tz. io de« elsaß-lothringischen Organisation-gefetzr- auch in ver Rheinprovinz einsüyren sollt«. Wir meine: vielmehr: gegen jeve acute Gefahr für die öffmtlrche Ordnung geben die besteheadm Ge setze au-reichmde Vollmacht. Wa- aber die schleichende Gefahr, welche in dieser künstlichen Erregung der blind« Mafien allerdings «thaltu ist, betrifft, so muß dieselbe hingmommen werd« wie die noch weit größere Gefahr der Thalsache de- Ultramontant-mu- überhaupt; und wie gegen über dieser, so kann auch gegenüber jener nur aus die Schule al- Gegenmittel verwiesen werd« Sobald der Ultramontani-«»- an die Gewalt appellirt, wird ihm Gewalt entgegengesetzt werd«. und zwar gründlich; solange er sich ob« nur an die Dummheit wmdet, bleibt de» Staate lediglich die Ausgabe der Verbesserung der Volks bildung. Der Weg mag dm Ungeduldig« allzu lang dünken, aber er ist der allein richtige. «« .»,« ---- e-
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