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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-08-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188708210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870821
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870821
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-08
- Tag1887-08-21
- Monat1887-08
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1887
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Erscheint täglich früh 6V, Uhr. Nrdaction und Lrprditio» Johannesgasse 8. Sprechstunden der Kedaction: Bormittags 10—18 Uhr. Nachmittag» 5—6 Uhr. Für d NUS»-»« M>«i»ndter Miniilcrtpt« »ch< sich da Stedacn,» nicht vrrbmdlich. Annahme per f»r dte nöchfts»I,e«de Nummer bestimmte» gnkerate an Wochentagen Pts S Uhr Nachmtttags. an Kann- und Frstta,e« früh tzis'/.KUt». 3n den Filialen flir 2ns.-)lunahmk . Otto klemm, UniversitätSstraße 1. Louis Lösche. Kathariuenstr. 83 pari. u. König-Platz 7, nur bis V,S Uhr. ripMorTagtlilalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichtr, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage I«»,7Z«>. 2bounemrntsprris Viertels. 4'/, Klk mcl. Bringcrlohn 5 Mk., durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Formal gefalzt) ohne Postbeiördcrnng )>0 Mk. mit Postbejörderung 70 Mk. Zulerate 6gespaltcnc Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uns. Preisverzeichnis,. Tabellarischer u. Zisfcrnsatz nach höherm Tarif. Nerllnnrn vnter dem Redactionsstrich die Igespakt Zeile 50 Pf., vor denFa mitten nach richten die Kgefvaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stets an die ifppr0ition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prasuninoruiuli, oder durch P'sst- Nachnahme. .4° 2Z3. Sonntag de« 21. August 1887. 81. Jahrgang Amtlicher Thetl. Ausschreibung. Für den Schlacht» und Biehhos Hierselbst wird die An fertigung nnd Anlieferung verzinkter Eisen» gegenstände hierdurch öffentlich ausgeschrieben. Die Unterlagen sind gegen Zahlung beziv. Einsendung von 1 .Sk 20 von dem Schlachthosbaubnreau an der Kaiserin-Augusta-Straße zu beziehen. Die nach Maßgabe der bei den Unterlagen befindlichen Vorschriften zu behandelnden Angebote sind bis zum 6. Sep tember lsdn. Js. Vormittags 11 Uhr bei der Nuntiatur deS hiesigen RathhauseS abzugeoen. Wir dekalier, uns die Auswahl unter den Bewerbern bez. auch die Theilung der Arbeiten, sowie die Ablehnung sämmt- licher Angebote vor. Leipzig, am 15. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. 1». 4832. Vr. Georgi. CichoriuS. Veklmntmachung. Nachdem der in unserer Bekanntmachung vom 4. April d. I. a!S verloren angezeigte Lagerschein Nr. 92199 nicht eingelirsert worden, baden wir heute einen neuen ausgestellt und crlläre» den alten Lagerschein hiermit für erloschen und unwirksam. Leipzig, den IS. August 1887. Laserhof der Statzt Leipzig. B. Michael, Buchhalter. Vekaimtmachuiig, betr. die Anmeldung unfallverficherung-pstichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe. Unter Hinweis auf nachstehend veröffentlichte Bekannt machung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 25. dieses MvnatS werden alle Unternehmer hier bestehender Betriebe der in dieser Bekanntmachung beziehentlich unter Ziffer 1 der gleichfalls angesügten Anleitung bezeichacten Art eusgefordert, diese Betrieb« unter Benutzung des angesügten Formulars btS zum L. September dieses JahreS bei den, Unterzeichneten Amt, Weststrabe 30, woselbst auch AnmelbuilgSformulare in Empfang genommen werden können, anzumeldc». . Insbesondere haben nach Ziffer 10 der Anleitung auch diejenigen Unternehmer eine« der unter Ziffer 1 bezeicbnelen Betriebe Viesen anzumclden, welche bereits wegen eines Neben- betricbcs einer BerusSgenossenschast angehörrii. Leipzig, am 29. Juli 1887. KrankenversichcrungS»Amt der Stadt Leipzig. II. 1i. 1037. Or. Schmid. Scharlach. Bekanntmachung de» Königliche» Ministeriums des Jnnern. In Gemäßheit des H. 11 des Gesetzes, betreffend die Unsallver« sicherung der bei Bauten beschäftigte» Personen, vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzblatt Seite 287), hat jeder Unternehmer eine« gewerbs mäßigen Eisenbahn., Lanal-, Wege-, Strom-, Deich- und sonstigen nicht unter die Bestimmungen des ilnsallversicherungsgesetzeS vom 6. Juli 1884 oder unter die nach ß. 1 Absatz 8 desselben vom Bundesrath erlassenen Anordnungen fallenden Baubetriebes den letztere» nach den Borschristen des 8- 11 des Unfallversicherung-- gcietzeS innerhalb einer von dem RcichS-BersicherunaSainte zu de- stimmende» und öffentlich bekannt zu machenden Frist anzumelden. (Vergleiche 8 4 Ziffer 1 des Gesetzes vom ll. Juli 1887.) Diese Frist ist voin Rcichs-Bersichernngsamte aus dte Zeit b>< zum 1. September dieses Jahres festgesetzt worden. Indem Man Vorstehende- veröffentlicht, werden zugleich dte zufolge Verordnung vom 19. Juli 1884 (Gesetz- und BerordnungS- blatt Seite 198) ais untere Verwaltungsbehörden bezeichnet«!, Amts- hauptmannschasten und Stadlräihe angewiesen, in ihren Amtsblättern die Beiheiltgten auf gegenwärtige Bekanntmachung, sowie aus den nachstehend abgedruckte» K. It de« UiiscillversicherunqSgesetzeS und aus die btigesügte vom Rcnhs-Versicherungsanite erlassene Anleitung, betr. die Anmeldung »nsallversicherungspflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe, aufmerksam zu mache». Dresden, am 25. Juli 1887. Ministerium drö Innen«. Für den Minister: Böttcher. Ltppmaau. tz. 11 de» UnfallvrrfichrrungSgrsetzcS J«der Unternehmer eines unter de» st. 1 fallende» Betriebe» hat den letzteren binnen einer von dem Reichs-VersichcrungSamte zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu mache,ideu Frist unter An gabe de» Gegenstandes uud der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherung-pflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Für die nicht angemeldete» Betriebe hat di« untere Ber- waliungsbehürde die Angabe» nach ihrer Kenntaiß der Verhältnisse zu ergänze». Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe u einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Feist urch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalte«. Di« untere Verwaltungsbehörde hat ein »ach den Gruppen, Llassen und Ordnungen der Reichs-Berussstatistik geordnete- Ver zeichnt sömmtlicher Betrieb» ihre- Bezirks unter Angabe de- Gegenstandes und der Art de» Betriebe-, sowie d«r Zahl der darin beschäftigten versicherungSpklichiigen Perionen auszustellen. DoS Ber» Heichntß ist der höheren Verwaltungsbehörde einzureicheu und vo» dieser ersorderlichensall- hinsichtlich der Einreihung der Betriebe tu die Gruppen, Llasseo uud Ordnungen der RetchS-Berusöstatistik zu berichtigt». Dl« höhere Verwaltungsbehörde hat »in gleich«» Berzeichniß sämmtlicher versicherungspfüchligeu Betrieb« ihre» Bezirk» dem Reich». Versicherungsamte einzureicheu. Anleitung, »«treffend die Aumeldu«, ,mfall»e»sicher»ttg»pflichtt»er Dtesdan- un» auperer Vau betriebe. (8 4 Ziffer 1 und ß. 11 de- BanunsallversicherungSgrsetze» ve 11. Juli 1887 uud 8- 11 de» UnsaÜverstcherullgSgrsetze» vom 6. Juli 1884.) 1) Die «umeldung«srift erstreckt sich aus die -ewerblmLtzige Aulsöhrung von ») Etsenbahn-Vauarbeitt», h) Laual-Bauarbeitt», e) Wege<<Straße,-, Lhauffee-IBauarbeiteu, <l) Strum-Buuarbeitr», «) Deich^Do«m-)Bauarbei1ru, 0 Fest»,»»., Welioratiou»., Bewässerung»-, EntwäfferuugS-, Dratuiruig»-, vadeueultur^ llserschutz-Bauarbette, gl) andere» vauurbrtteu, welche nicht uuter die Bestimm»»-«, de» UnfallversichenlngSgrsetzt» vom K. Juli 1884 oder unter die nach tz. 1 Absatz 8 am augegebeueu Orte »om BundeS- rath erlasse««» Anordnungen fallen. 2) Unter die beretlS gegenwärtig verflcherung-pfllchtigeu Bouar- beiteu (Ziffer 1 Ui. ^.) fällt °dte gewerbsmäßige Au-führnng von Bauarbeiten inrdesondere Insoweit, al- Arbeiter und Betriebsbeamte von einem Gewerbetreibeudro, dessen Gewerbebetrieb sich auf dt» AuSsühruug von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steiuhauer», Brunneu- oder Schornsteinsegerarbetten, aus die AuSsührung vo» Tüncher-, Berputzer- (Weißbinder-), Gvpser-, Stuckaleur-, Maler- (Anstreicher-). Glaser-, Klempner- und Lackirerarbeiten bei Baute», auf die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitz ableitern, oder auf die Aussührung von Schreiner- (Tischler-). Eia- setzer-, Schlosser- oder AnschlSgerarbeiten bei Baute» erstreckt, in diesem Gewerbebetriebe beschäftigt lverden (Unfallversicherungsgesetz 8> 1 Absatz 2 und 8 und die zur Ausführung de« Absätze« 8 von dem Bundesraih gefaßten Beschlüsse vergleiche bezüglich der letztere« die Brlaiiiiliiiachungen vom 11. Februar 1885, Eentralblatt sür dal Dculiche Reich Seit« 38, uud vom 10i Juli 1886, am augegebeueu Orte Seite 191). 3) Zu den nach Ziffer 1 lit. ». aumelduugSpflichtigeu Bau- gewerbetreibenden gehören insbesondere die Ofensetzer, Tapezierer (Tapelenankleber), Stubenbohner, sowie Gewerbetreibende, deren Ge- werbebetrltb sich aus die Anbringung, Abnahme und Reparatur von Wcttcrrouleaux (Marquisen, Jalousie») erstreckt. 4) Gkwerdsmäßig ist die Ausführung von Bauarbeite«, wenn aus dieser Ausführung «tu Gewerbe gemacht wird, der Betrieb also zu Zwecken des Erwerbe« für einige Dauer erfolgt. 5) Nicht anjuineldeu sind: u) Bauarbeiten, deren Ausführung nicht gewerbsmäßig erfolgt (8- 4 Ziffer 1 und 4 de- Gesetze- vom 11. Juli 1887), d) Bauarbeiten, welche von dem Reich oder vo» einem Bundes staat als Unternehmer auSgesührt werde» (F. 4 Ziffer 2 am an gegebene» Orte), o) Bc> »arbeiten, welch« do» einem Communalverbaude oder einer anderen öffentlichen Corporation als Unternehmer auSgesührt werden (8- 4 Ziffer 3 am angegebene» Orte), ü) Bauten, welche vo» Eilenbahnverwaltungea für eigene Rechnung (m Regie) auSgesührt werde» (8- 4 Ziffer 4 Absatz 2 am an gegebene« Orte). e. die lauseudeu Reparaturen au den zum Betriebe der Land- und Forstwirthschast dienenden Gebäuden und die zum Wirth- schastSbetriebe gehörenden Bodeacultur- und sonstigen Bau- arbeiteu, iuSbesoudere die diesem Zwecke dienende Herstellung oder Unterhaltung von Wegen, Dämmen, Lauälen und Wasser linsen, gelten als Thetle deS laut», und sorstwirthschastlicheu Betriebes, wenn sie von Unternehmern land- uud forstwirth- fchastlicher Betriebe ohne Uebertraguug an andere Unternehmer aus ihre» Grundstücken auSgesührt werden (Z. 1, Absatz 4 an, angegebenen Orte). Ebenso gelten als Theile des Fabrik- belricbeS und sind nicht anzumeldeu di« laufenden Reparaturen an den Gebäuden, welche zu de» lm 8- 1 des Unsall- versicherungsgcsetzes vom 6. Juli 1884 gedachten Betrieben bienen, und die zum laufende» Betriebe gehörenden Bau- arbeiten, wenn sie von dem Unternehmer des Fabrikbetriebes ohne Uebcrtragung an andere Unternehmer aus seinem Grund- stücke auSgesührt werden. 6) Nicht versicherungSflichtig und daher nicht anzumeldeu ist die Aussührung von Bauarbciten, bei welcher der Unternehmer allein und ohne Gehilfen oder sonstige Arbeiter thätig ist. Dagegen ist die BersichcrungSpflicht begründet, wenn ein Familien- cingehöriger deS Unternehmers als Gehilfe oder sonstiger Arbeiter in de», Betriebe beschäftigt wird, mit Ausnahme der Beschäftigung der Ehefrau, welche nlemalS als eine von ihrem Ehemann« de- schästigtc Arbeiterin gilt. J,u Uebrigen ist die Anmeldungspflicht weder von der Zahl der in dem Betriebe beschäftigten Arbeiter, noch von der Art desselben (Haiidbclrieb, Motorenbetrieb rc.) abhängig. 7) Persoucu, welche nicht gewerbsmäßig Bauarbeiten auSsühren, unterliegen der Aumeldungspflicht nicht, wenn sie einen Bau durch direct angenommene Arbeiter im Regiebetriebe ausfübren lassen. 8) Bei der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichnen. 9) In der Anmeldung ist ferner die Art deS Betriebe« genan zu bezeichnen, iuSbesoudere ob derselbe lediglich ein Handbetrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Wasser, Dampf, Ga-, heiße Lust rc.) erfolgt. 10) Unternehmer von Baubetrieben der in Ziffer 1 bezeichneten Arten, welch« schon gegenwärtig einer BerusSgeuossenschast angehöre» — z. B. wegen der Aussührung von Maurer-, Zimmer-, Brunnen- rc Arbeiten oder wegen der Benutzung einer Arbeit«- (Feld-) Bah» oder wegen eine« anderen versicherungSpflichligen NcbeubetriebeS (z. B. eine« Steinbruchs) rc. —»haben bei der Anmeldung anzu- geben, ob der jetzt angemeldete Baubetrieb den Haupt- oder den Nebenbetrieb bildet, uud welcher BerusSgeuoffeuschast der Betrieb bereits angehöri. Es ist dies deshalb erforderlich, weil mit dem Inkrafttreten deS Gesetze» vom 11. Jull 1887 diejenigen schon bisher verstcherungs- pflichtigen Betrieb«, welche den Nebcnbetrieb vo» Unternehmern der unter diese« Gesetz sollenden gewerbsmäßige» Bauarbeite» bilden, au» den aus Grund der bisherigen Gesetze gebildete» Bcrussgeiiosieii- schasten (sür Baugewcrbetreibende, Straßenbahnen rc.) ausscheiden (8- 9. Absatz 3 am angegebenen Orte). 11) Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer de« Be triebe- oder sei» gesetzlicher Vertreter. Als Unternehmer gilt der Baugewcrbetreibrude, für deffeu Rechnung der gewerbsmäßige Be- trieb ersolgt. 12) Die Zahl aller tu dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten versicherung-pflichtige» Personen muß in der Anmeldung angegeben werden, einerlei, ob dieselbe» Inländer od,r Ausländer, männlichen oder weiblichen Geschlecht», ob sie erwachsene «rbetter »der jugend- licke Personen niit «der ohne Loh, sind, ob sie da,er,d oder vorüber gehend beschäftigt werde«. Beamte mit mehr al« 2000 ^l Jahre«. orbritSverdieust sind nicht mitzuzählen. Tanliömen und Natural- bezüge, letziere noch OrlSdurchschuittSpretsrn berechnet, bilden einen Thril de- JahreSarbeit-verdiensteS. 13) Bei Betrieben, welche regelmäßig uur eiue bestimmte Zeit de» Jahre« arbeiten, ist die anzumeldende „durchschnittliche" Arbeiter-»-! diejenig«, welch» sich für die Zeit de» regelmäßige» vollen Betriebes ergirbt. 14) Al- in de« Betrieb« beschäftigt sind Diejenige» euzumeldeu, Welch« ia dem Betriebsdienste stehn, und Arbeiten, welche zu dem Baubetriebe gehöre,, zu verrichten habe», ohae Rücksicht daraus, ob di« Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vorhandenen BetriebSanlage ersolgt. 15) Lle Anmeldung hat zu erfolgen ohne Unterschied, ob e« sich um eine» Neubau oder um dt« Unterhaltung und Wiederherstellung Von Bauwerke« handelt. 16) Für dir A»Meldung wird die Benutzung de» nachstehenden Formular« empfohlen. 17) Ist ei» Unternehmer zweifelhaft, »b er seinen Betrieb an- »»melde« Hab» oder nicht, so wird derselbe gut thuu, di« Anmeldung«, trist nicht unbeuutzt verstreichen zu taffen, weun er sicher sein will, de, au« der Nictitaumeldvng eine« verstcherungSpslichiiqen Betriebe« sich ergebenden Nacbtheile» zu entgehen. Hierbei bleibt ibm un- benommen m dem Formulare, Spalt« „Bemerkungen", die Gründe ouzuaebe», au« den«, er di« Aumeldungspflicht bezweifelt. 18) Schließlich werde« di« betheiliateu BetriebSuuteruehmer »och besonder- darauf aufmerksam gemach«, daß. wr»» fir die vor geschriebene Anmeldung nicht bis zum 1. September 1887 erstatten, sie hierzu d«ch Geldstrafe» im Betrage biö zu et»hu»dert Mark aagrhaltea werde» köaueu. Name de- llnter- urhmer« (Firma). Gegeustaud de« Betriebe-.*) Art de- Be triebes.-) Zahl der durch schnittlich be- schäsiigten versicheruagS- pflichtigen Personen.—) 1. 2. 3. 4. A,r»ttl«r skr »te «nmrlpuug. Königreich Sachsen. Amw^uptmannschastlicher Bezirk Stndtgemeiade-Bezirk Nnmelputtg aus «rund de» ß. 1t deS Gesetzes vom 11. Juli 1887 in Verbindung Beine» kungelt. 4) 5. de» »..,«»»» 1667. — M, , > ^Unterschrift de-zur Anmeldung Verpflichteten.) *) Z. B. Strom- und Wegebauarbeitea. Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu uuter- streichen. **) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren. **) Di» Anmeldung hat auch dann zu rrsolgen, wenn weniger al- zehn versicheruugSpflichtige Personen (Arbeiter und solche Be- trirbSbeamtr, deren IahreSarbeitsderdienst au Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. k) Beispiele: „Bereit- angemeldet auf Grund l»r« Gesetze- vom «. Juli 1Ä4.» ^ „Der Nroebaubetrieb ist der Hauptbetrieb. Der Uuter- aehmer gehört wegen der bei dem Wegebau herzustellen^u gemauerten Durchlässe der nordöstlichen Baugewerks-BerufS- grnosseuschaft au." »der: . . , „ „Die Erdarbeittu (Eileubahndammschüttuag. Herstellung Von Eiseubahueinschuitten) bilden den Hauptbetrieb. Die dabei zur Berwenduug kommende ArbeiiSbahu gehört der Elraßenbahn-Berus-geuossenschast an." Velumntmachmg. Biü auf Weitere- wird Erde — jedoch nur gewachsener Boten — und zwar gegen eine Vergütung Vo» 3V Pfg. für da» rweispä'natgc Ander an folgenden, mittelst Pfählen und Reisern abgesteckle» Plätzen angeno»»«rri»: t) auf dem Stück der Heiligen Wiese südlich des Johanna- Park-WegeS und rechts deS Pleißenfluthbettcs, mit Ausschluß deS rechten Vorlandes des letzteren; 2) aus der Wirse am Fahrwege durch daS Nonnenholz und zunächst deS nach der Kettenbrücke führenden Fußweges. Leipzig, den 17. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. i. Ei, Id. 3l56. Or. Ocorgi lichoriuL. Vekanntmachuilg. Die Herstellung einer 40cm weiten Thonrohrschlruße in der Straße X deS Ncudnitzer Bebauungsplanes zwischen der äußeren Hospital- und Eilenburger Straße soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werde». Die Bedingungen sür diese Arbeiten liegen in unserer Tief bau-Verwaltung. RatbhauS, II. Etage, Zimmer Nr. 14 au« u»v können daselbst cingesebe», resp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Schleußenbau in der Straße X" versehen ebendaselbst und zwar bis zum 8. September laufenden Jahre- Nachmittag- 5 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich da« Recht vor, sämmtliche Angebote abzulehiien. Leipzig, am 18. August 1887. Des Rath- der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. MamltWchilN-. Die Aussührung von Erd- und MacadamisirungSarbeiten in den Straßen k (alte Verbindungsbahn) und X de« Reud- »iyer Bebauung-plane- soll an einen Unternehmer iu Accord verdünge» werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, Rathhau«, II. Etage, Zimmer Nr. 14 auS und können daselbst eingesehen, resp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Erd- und Macadam ifirnna-arbeiten in den Straße» k und X" versehen ebendaselbst und zwar bi« zum 6. September lausenden Jahre« Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich da- Recht vor, sämmtliche Angebote abzulehnrn. Leipzig, dm 18. August 1887. De- Raths brr Stadt Leipzig ^Straßenbau-Deputation. eu in diesem Jahre die Rietzschke zwischen der ieastraß« durch einen Unternehmer überwölben Vekanntmachung. Wir brabsl'" Leipziger und zu lasse«. Die hierzu erforderliche« koftenanschlagblanquet« wolle man im hiesigen Gemeindeamte gegen Bezahlung von k>0 -E enig,gennehmen. Angebote sind schriftlich und verschlösse» unter der Ausschrift: „«tetzschrmSberwölb«»," bi« »um -6 «uguft ds». I-.. Atzeutz« S Uhr anher einzuretchen. «ohltö, am 1«. August 1887. Der »emetnderaitz. Dinger. Ly vir r-nigliche vai,r«crlitiisch«lt )> Plenen i. v. eröffnet am h. Vet«ber 1887 einen aenen Lr-rcurö. Die Aus nahmeprüsang findet am 3. Oktober früh 8 Uhr statt. Dte Auf- zunehmenden müssen da- iünszehntt Leben«tahr erfüllt. ein Jahr praktisch gearbeitet und sich durch dle Volksschule eine gute Bor. btldung erworben hoben, «nmelvungen sind bt« zu« rp.Eeptemüer »u bewirke«. Da« Schulgeld betrügt halbjährig SO Prosprcte übersendet sowie Auskunft ertheilt Plane» I. J»li 1887. Dtreen», »er königliche« vaugewerkenschule. Löwe. die Vrkanntmachnng. Die Herstellung einer Lrbüuße 3. Eiasse i» der Straße ? deS Reudnitzer Bebauungo.Piaileö (alte BerbliidungSbahn) zwischen der äußeren Hospital- und der Eilenburger Straß? soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, NathbauS. 2. Elage» Zimmer Nr. t l auS und können daselbst eingeschcu resp. gegen Entrichtung der Gebühre» entnommen werden. Bezügliche Offerte» sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Schleußenbau in Straße I'" versehen ebencasclbst und zwar bis zum 6. September laufenden IahreS Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich daS Recht vor, sämmtliche Angebote abzulehncn. Leipzig, den 18. August 1887. DcS RathS der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Vetmimlmachlmg. volkilmrsdorf. Für einen nächste Ostern aus der Schule zu entlassenden Knaben, welcher die Schmiede- oder Schlosser-Pioseisio» erlernen will, werde» schon jetzt geeignete Pstrgeeltern gesucht. Reflektanten werden ersucht, Angebote bis zum 25. dss. MtS. im hiesigen Ratbhause, Zimmer Nr. l. uiederzulcgen. Bolkmarsdors, ain 18. August 1887. Ter Gemeindcvorstanll. Lehman». Vogel. Sffene Zchntzlnailnskklle. Infolge Entlassung des bisherigen Inhabers ist bei dem unter- zeichneten Genieinderaihe eine mit 725 ^ Gehalt, 80 Bekleidung-- geld und 150 Wohnungsentschädigung dolirie TchuttmannSsteüe zur Erledigung gekommen. Nur solche Bewerber, die bereits längere Zeit mit gutem Ecsolg bei BerwaliungSbehörden in ähnlicher Dienststellung sich befunden haben, wolle» ihre Gesuche unter Beifügung von Zeugnissen in be glaubigter Abschrift bis zu« >7. 1887 anher einreichen. Zeugnisse werden nicht zurückgesendet. Gohlis, am 20. Augost 1887. Ter «emetnderath. Singer. koncurs-lusverliauf. Gohlis, die nächsten Tage die zum Lreditwelen der Frau verehel. Voelilbv vier gehörigen Manufaktur-, Weift- II. Tchnttiwaarc», Posa mente», fertige Hemde, . Schürze«, K.nderlletdchen rr. zu herabgesetzte» Preise» gegen Baarzahlung ausvcrkaust. NohliS, de» 19. August 1887. Lriwt Tlieiin«. Orisrichter. Offene GtMkindevorülMdskelle. Vom 1. Januar 1888 ab ist die mit 1500 JahreSgehali dotirte Stelle eine« Gemeindevorstands allhier neu zu besetzen. Geeignete, in allen Fächer» der Gemeindeverwaltung und deS Steuerweseus erfahrene Bewerber, welche 3000 VL Eaution erlegen könne», wollen schriftliche Gesuche mit Zeugnisse» bis längstens den 5. September 188? beim unicrzeichneten Genieinderaihe einreichen. Neusellerhausen, am 19. August 1887. Ter türnietnderath daselbst. Seysse > t h, Gemeinbcvorstand. 4. und Mallntumchimg. Aus Antrag der tkrbcn des verstorbenen HükclbcsitzkiS Isidor Hermann Mendc in Alauchau soll von bem uulcrzeiclimtcii Amtsgericht daS zum Nachlasse des Erblassers gehörige, in hiesiger Stadt am Markte gelegene tüastbofögruiiöstück „Zum Trntfchc» Hanse" nebst voUitiinViarm todtcn und lrbendcn Inventar de» 27. August 1tt87 Nachmittags 2 Uhr an Ort nnd Stelle freiwilliger Weise versteigert werden. Die Bersttiqeruiigsbevüiguiigcii und ein Verzeichnis) der Jn- ventarienstücke sind den an hiesiger Amtsgerülitostelle und im Hüiel „Zum Deutsche» Hause" hier ausbaiigcndcn Vlolchlä,,e» tcige'iig!. ErstehiinciSIustigc wolle» sich z» diesem Verste, enii'cisternii u >» dem gedachte» Nachlaftgrnndstücke einfinden, über ihre Pcrlv» und ZahlungSfähigteN auoweisen und der Versteigerung gewärtigen. Glauchau, de» 18. August 1887. Königliches Amtsgericht. Krause. Nichtamtlicher Thei!. Zur bulgarischen ^uige. Der thatsächliche Zustand in Bulgarien stobt mit dem durch Verträge geschaffenen i» u»lösbcncm Wi>'rsprnch. Prinz Ferdinand von Koburg ist, wie er in seimm Ausrus an da« Volk Bulgariens erklärt, durch Gölte« Gnade iinv den Willen der Nation Fürst von Bulgarien und bat de» Eid als solcher auf die bulgarische Verfassung geleistet. DaS ist eine Thatjache, welche sich durch k'iiic riplcinatj''.1ren Verhandlungen auS der Welt schassen läßt. Dagegen ver langt der Berliner Friede, daß der Fürst Bulgariens von den Unterzeichnern deS FriedenSvertraacS bestätigt werben muß. Diese Bestätigung wird dem Prinzen von Koburg vo» allen BcrtragSmächten versagt, weil er. obiic die Be stätigung abzuwarten, vom Throne Besitz ergriffen bat. DaS ist der Slandpunct ber Mächte, und dieser ist unansechlbar. Ter Berliner FrietenSvertrag sagt aber »ichis darüber, waS geschehen soll, wenn ein von den VerlragSmächten nichi be stätigter Fürst den bulgarischen Tbron inne bat, man lö»»te nur im Wege der Schlußfolgerung dahin gelangen, daß der Fürst dem Übereinstimmend kundgegebeiicn Wille» der Mächte gemäß den Thron wieder zu räumen habe. Jedenfalls wäre damit eine Einmischung in die inneren Verhältnisse Bulgarien- verbunden, und eine solche hat ibre bedenklichen Seiten. Die „Moskauer Zeitung" ist bisher daS einzige Organ, welche« einen bestimmten Vorschlag zur Lölling der bestehende» Schwierigkeiten gemacht bat. Die Zeitung verlangt, keß die Türkei den vertragsmäßigen Zustand in Bulgarien und Ost- rumelien wiederherstellt nnd droht ihr sür den Fall der Weigerung mit der Besetzung von Trapezunt und Erzernin. Wenn Rußland diesen Rath befolgte, so würde e« ebenso vertragswidrig handeln al- der Prinz von Koburg. Rußland ist keineswegs befugt, einen selbstständigen Schritt in der bul garischen Angelegenheit zu ihn», sondern kann nur im Verein mit den übrigen Vertrag-Mächten gegen Bulgarien Vorgehen. Die Hauptschwierigkeit dabei ist bereits von der .Moskau«
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