Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1892
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1892-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18920715010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1892071501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1892071501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-07
- Tag1892-07-15
- Monat1892-07
- Jahr1892
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
AbonnemeutSPreiS Ai drr Hauptexpedifton oder den im Etod^ bezirk und den Vororte» «rrichtetea Au»- gaveslellen abgeholt: vierteljährlich ^I4LH bei zweimaliger täglicher Zustellung int Hau« e 5^0. Durch di« Post bezogen fllr Deutschland und Oesterreich: vlerteliädrltch e S.—. Direct» täglich« Kreuzbondseudiuig in- tzluälaud: mauatltch e 9.—. Dt« Morgen-Au-gad« erscheint täglich'/,? Uhtz di« Sbend-Au-gab« Wochentag» 5 Uhr. Ledaction vn> LrpeLitto«: Jah«nneS«afie 8. Di« Trpedtttou ist Wochentag« »»»nterbroch«» «eöffuet voe» früh 9 bi« Abend» 7 Uhr. Filiale,: Ott« Die««'« Dsrtt«. (Nlf«h Haha). Uutvrrsilätsstraß» 1, Morgen-Ausgabe. <MMrIagM1t Anzeiger. JnsertionspreiSl - Die 6 gespaltene Petitzeile 20 PM Reclamen unter dem Redactron-strich (4ges spalten) 50-4, vor den yamiliennachrtchtrN (6 gespalten) «6 Größere Schriften laut unserem Preis« verzetchnlst. Tabellarischer und Zissernsatz nach höherem Tarif. »ltra.Beilagen (gefalzt), «är mst de« Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung ^l 60.—, mit Postbesörderung » 70.—. Ännahmeschluß für Äuserale: Abeud.«n»gabe: Bormittag« 10 Uhr. Morgen-Au-gab«: Nachmittag» »Uhr. Sonn- und Festtag« früh '/,S Uhr. Lei den Filialen und Annahmestellen je «Ute halb« Stunde früher. Inserat« sind stet» an di« Gxtzehitian zu richten. L«ut» Lösche, Latharinenstr. 14, pari. »,» KNrlgsplat 7. §>MN fSr Politik, Localgeschiihte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Druck und Verlag von E. Polz ta Leipzig. ^-358. Freitag den 15. Juli 1892. 88. Jahrgang Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Bei der heute öffentlich in Gegenwart zweier Notare beziehungs weise eine» Notar» bewirkten 28. Verloosung der PrioritätSobltga« tionen lut. L und 10. Berloofung der Niederschlestschen Zweigbahn- PrioritätSobligationen der Obrrschlefischen Eisenbahngesrllfchast sind die in der Extrabeilage verzeichnet«!, Nummern gezogen worden. Den Besitzern werden die Obligationen lät-L zum 1. October 1892, die Zweigbahuobliaationen zum 1. Januar 1883 mit der Aufforderung gekündigt, die tu den auSgeloosteu Nummern verschriebenen Capital- betrüg« der vbliaatiaue« Llt. L vo« 1. Oktober 1892 ab, drr Zweinbahiiobligatiotien vom 2. Januar 1893 ab egen Ouittuug und Rückgabe drr Obligationen bei der Staat»- ' ulden-Tilgung-cass« in Berlin. Taubenstraste 29, zu erheben. Mit den Obligationen Int. L sind die nach dem 1. October 1892 zahlbar werdenden Zinsschein« Reihe IV Nr. 19 und 20 nebst An- Weisungen für di» Reih« V, mit den Zwrigbahnobligationen nur die Anweisungen zur Abhebung der Zinrscheiureihe V unentgeltlich ab- zulicfern. Die Zahlung der Capitalbeträge erfolgt von 9 Uhr Vormittag» bi» 1 Uhr Nachmittags, mit AuSschlust der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bet den RegierungS-Hauptcassen und in Franksurt a/M. bei der Krcttcasse. Zu diesem Zwecke können die Obligationen I-It. 8 nebst Zubehör schon vom 1. September 1892 ab, die Zweigbahnobligationen nebst Zubehör schon vom 1. December 1893 ab einer dieser Lassen ein- gereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungscasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus- zahlung vom 1. October 1892 beziehungsweise 2. Januar 1893 ab bewirkt. Der Betrag der »twa fehlenden ZinSscheine wird vom Capital« zurückbehalten. Mit hem 1 Oktober 1892 hört die Verzinsung her dcr- loostrn Obligationen Ickt. L und mtt Vcm 31. December I8V2 hört die Verzinsung der verloosten Rtederschlesischen Zwcigbahnobltgatiouen auf. Zugleich werden dt« bereits früher auSgelovsten, ans der Anlage verzeichneteu, noch rückständigen Obligationen wiederholt nnd mit dem Bemerken aufgerusen, dah die Verzinsung derselben ausgehört hat, auch nachstehende Folgen eintreten. Diejenigen Obligationen lät. 8, welche, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht binnen 4 Jahren Nach dem Zahlungstermine zur Einlösung präsentirt sind, werden im Wege de» gerichtlichen Verfahrens mortifkclrt. Au- Zweigbahnobligattonen, welche, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Rcalisirung eingehen, erlischt jeder Anspruch, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich ausgerufen und trotzdem nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vor- gelegt werden. - Die StaatSschuldcn-TilgungScaffe kann sich in einen Schrift wechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlaffen. Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Lassen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den «. Juli 1892. Königlich Preußische Hauhtbermoltung der Staatöschuldcn. v. Hosfmann. Vermielhungen. In den nachgenannten, der Stadtgemeinde gehörigen Grund tücken sind folgende Miethräume gegen viertel-, bcz. halbjährliche Kündigung zu vermiethen: I) Markt Nr. 1 — RathhauS — ». da» Bühnen-Gewötbe Nr. 10 am Markte, d. « - » » 25 » Naschmarkle, o. - » « » SO an der Ecke vom Naschmarkte . ^ ^ und Salzgästchen. S) Naschmarkt Rr. 4 - «lte vörs. - das Gewölbe Nr. 8. 3) Taljgässcheit Nr. 2 a. eine Hofniederlage, d. die neu vorgerichtete 1. Etage. 4) Rrtch-stratze Nr. 4 — Dellirr» Hof — u. ein Hausstand, d. «ine geräumige Wohnung in der 3. Etage, o. eine graste Hofwohnung in der 1. Etage, li) Rclchöstraße Rr. 7 ein Bcrkaussstand. 9) » »9 dt« 1. Etage. 7) UniversitStSstratze Rr. 18 - «tiberner VSr — eine Hofwohnung in der 2. Etage. 8) WtudmKhlenstratze Nr. 7 a. das 1. nach der Brüderstrast« zu gelegene Gewölbe, b. eine neu vorgertchtet« Wohnung in der 1. Etage, c. eine dergl. tu her 2. Etage. 9) Kirchstraßr Nr. 42 — ehemaliges Rathhau» — tu V.-volkmarSdorf die 2. Eloge. 19) Marschali,»ratze Nr. 3 — Fkuerwehrtzepot — in L -Reudnitz eine Hofwohnung in der 4. Etage. II) Kurie Strotze Nr. 12 — ehrmaitge» Rathhau» — tu L.-Plagwitz eine grosse Wohnung in der 3. Etage. 12) GcineinVcaiutSftrakt Rr. 1) tii L-Liutzenau u. Niederlagsräume im Parterre link-, d. eine Wohnung im Parterre recht». IS) Sirchplatz Nr. 1 — ehemaliges GrmeindeauitS- grunditülk — in L.-Äohlis eine kleine Wohnung im Dachgeschoß. 14) Wurzencr Stratze Nr. 5L i« L.-Reusellerhansen eine kleine Wohnung. Dt« Miethräume unter Nr. 1», 8, 4o, 5, 6, 8o, ISd, 13 und 14 ind vom 1. October diese» Jahres ab und all» übrigen sofort zu vermiethen. Miethgesuche werden auf dem Rathhause, 1. Etage, Zimmer Nr. 8, entgeaengenommen. Leipzig, den 8. Juli 1893. Der.Rath her Stabt Leipzig. « — -Dr. LröndUn. Krumbiegel. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung, die katholische Kirchrnanlage brtreffenv. Zur Deckung des Bedarf» für dir römisch-katholischen Kirchen der Erblonde ist für da» laufende Jahr nach Maßgabe der vom Königlichen Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts erlassenen Bekanntmachung vom 1. »origen Monat» ein» Parochialanlagr in Höhe von 29 Pfennige« »on jeder Mark »es «ormalmätztgc« Staat«etukommenstenersaize« am 1». Juli diese» Jahre» z» erheben. Die hierzu britragSpslichtizen katholischen GlaubenSgenoffen werden hierdurch aufgesordert, ihre dieSfallsige Zahlung-Pflicht binnen drei Wochen, vom IS. dieses Monats ab gerechnet, zu er- füllen, widrigenfalls nach Ablaus dieser Frist gegen die Säumigen das vorgeschriedene BeitretbungSverfahren «ingeleitet werden wird Die Zahlstellen sind: für Alt^Lcinztg im Ttadthansc Lbstmarkt 3, Erdgeichost: für Leipzig-Reudnitz, Leipzig-Anger-Crottendorf, Leipzig Thondera und Leipzig - Reureudnitz im Rathhause zu Leipzig-Reudnitz: sürLtiPzig-Renftadt.Leipzig-Reuschöneseld.Lkipzig-volkmarS- »orf, Leizuig - Dellerhausen und Leipzig - Reuseler hausen im Rathhaus» zu Lripzig-volkmarShorf; für Letpzig-ikutritzsch im Rathhause daselbst; für Leipztg-Gohli» im früheren Gemeindeamt« daselbst: für Letpztg'Ltndenau. Lcipzig-Plagmi«. Letpztg-Rleintfchocher und Leipzig - Gchleutztg im Rathhause zu Leipzig Plagwitz und für Leipzig-Connewitz und Leipzig - Lötznig im früheren Vrmetnhramte z» Leipzig-Connewitz. Leipzig, am 12. Juli 1892. Der Rath her Gta»t Leipzig. vr. Georgt. Koch Bekanntmachung. Die Zinsen der Frege'schen Stiftung zvr Belohnung irever nnd unbescholtener Dienstboten, welch« mindesten» 20 Jahr» »tndurch bet einer oder doch nur zwei Herrschaften ta hiesiger Stadt im Dienste geswnden haben, sind am 80. «ngust h». I«. ta Beträgen von mindesten» 30 zu vertheilen. Empfangsberechtigt sind nur wirkliche Dienstboten, d. h. solch«, velche zur auSschliestltchen Leistung häuslicher Dienste gedungen sind und bet der Dienstberrschaft Wohnung und Kost haben. Bewerbungen sind bi» zum 91. Ju» d. I. unter Beifügung von Zeugnissen der Dienstherr'chvfteu bei un< anzubringen. Spätere Anmeldungen, sowie Bewerbungen von Dienstboten, welche au» «bi,er Stiftung bereit» einmal belohnt worden sind, können nicht beiuckstchtigt «erde». Leipzig, am 21. Juni 1892. Der Rag her »ta»» Leipzig Äk. Geaezt. M« Der Pfarrer Christian Mahn, vormal» in Eibcnstock, hat in einem l631 errichteten Testamente ein Capital auSgesetzt, dessen stnsen an Studirende au» der Verwandtschaft de» Stifter» und einer Ehefrau gegeben werden sollen. Da« Capital beträgt zur Zeit ungefähr 4500 Gesuche um Verleihung deS Stipendium» sind unter Beifügung der erforderlichen eugnissr an das mitunterzeichnete Königliche AinlSgericht zu richten. Eibenstock, am 9. Juli 1892. ^ Da» Köntglichr Amtsgericht und der Stadtrath allda. Kautzsch. vr. Körner. Der Etetnhauer Gustav Knnze, zuletzt in Riesa wohnhaft, an- geblich nach Leipzig verzogen, ist durch rechtskräftiges Urtheil der Strafkammer des Königlichen Landgericht» zu Halle a/S. vom 19. September 1889 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung zu 20 .4t Geldstrafe, im UnvermögenSsalle zu ^ Tagen Gcsängnist verurtheilt worden. Da der Auienihaltsort des Kunze unbekannt ist, wird um Ein ziehung der Geldstrafe, sowie der Kosten im Betrage von 74 30 /H, im Nichtbeitreibungssalle um Vollstreckung der substiluirten Freiheitsstrafe und Nachricht zu den Acten — 11 50 189 — ersucht. Delitzsch, den 7. Juli 1892. köiitglichrS Amtsgericht. Leklttlntiiiachllng. Ende Mai d. I. hat sich der am 34. August 1840 zu Welstbach bet Gelthain geboren« Handarbeiter Friedrich Hermann Seidnitz au» seiner hier, UlrichSgass« Nr. 54, II. gelegenen Wohnung ent- fcrnt, ohne bisher dahin zurückgekehrt zu sein. Der vermitzte hat sich angeblich Arbeit suchen »ollen und ist auch später noch in Pegau und Borna gejeben worden, doch liegt Grund zu der Annahme vor, Last er sich ein Leid angetho» habe. Leibnitz ist von übermittle«, schlanker Statur, hat rotbe» Haar, gleichfarbigen Vollbart, niedrige Stirn, braun« Augenbrauen, eben- solch« Augen, volle» gesundsarbige» Gesicht und defecte gühne. Sein« Kleidung bat bet seinem Weggange au» grauen« weiche» Fiiz- hut. dunklem Rock, schwarzer West», grauer Hose, schwarz- und meist- gestreiften varchentbemd und Stiefeletten bestanden; austerdem hat er einen einfachen Svazierstock bei sich geführt. Etwaig« Wahrnehmungen über den Verbleib de» Genannten bitten wir ungesäumt zur Kenntnis) unserer Lriintnalabthetlung zu bringen. Leipzig, am 12. Juli 1892. Do« Polizei»«« der Stadt Leipzig. I» Stellvertretung: VÜ.J989. vr. Schmtd. W. Da» für di« am 15. August 1878 zu MarleSreuth bei Ho geborene Anna varbara Jahn von der Ort-behörde daselbst unterm 21. Juli 1889 aukgestellte Dienstbuch ist erstatteter Anzeige zusolge in hiesiger Stadt verloren gegangen und tm Ausstndungsfall« an un» adzultefern. Leipzig, am 6. Juli 1892. Da« Polizeiamt der Stadt Leipzig. In Stellvertretung: II. 89SS. Vr. Schmtd. I. Lekanulmachull-. Casernrnnrudan — vorna. Die Ausführung dcr Erd- und Maurerarbeiten (ohne Lieferung der Materialien) zur Herstellung de» Mannschaftsgebüude» soll »er geben werden. Dt« Brrdingung»anschlLge sind gegen Hinterlegung einer Mark beim unterz«ichneten Stadirath zu entnehmen. Di« Bauzeichnungen, sowie die allgemeinen und ipeclellen Be dingungen können ebendaselbst oder bei Herren Architekten Schmidt L Johlia» in Leipzig, Wcjlftriste Nr. 10 «inaeseden werden. Die Angebot« sind mit «ntwrechender Ausichrift versehen bi» 21. Juli diese» Jahre«. Abrnh« 9 Uhr an den Unterzeichneten Ltadtrath einzusenden. Tie Auswahl unter den Bewerbern und die etwaig« Ablehnung aller Gebot« behält sich der Stadtrath vor. Borna, am 12. Juli 1892. Der Dtahtrath. Lösch,^ Lekaimtmlichnng, 3ie,elliefrrun» zu« Casernenueuha« in Varna detreffend Die Lieferung der zu dem Lasernennenbou tn Borna «rfordrr lichea Zwei Millianen hartgehrannter Mauerstein« soll ver- geben werben. Neuohunderlvterzig Tausend dn Ster», sind binnen 3 Wochen anzuliefern, wahrend über dt« Zeit für dt» Lieferung de» Reste» später Bestimmung getroffen werdrn wird. Di« Ltetn« sind aui den Bauplatz vom Lieferanten ans seine Kosten onzufahren, abzuladen und in Stösten anszufetzen. Die Angebote sind vrrschloffen und mtt entsprechender »nsfchrtft versehen unter Beifügung »ine« Probest«!»»» bt» 21. Juli »«. I«.. «henh» 9 Uhr an den unterzeichnet«» Stadtralh einzusendr«. Di« Au«w»hl unter den Bewerbern und etwaig« Ablehnung aller Gebot« bleibt Vorbehalte». Di« BerdingungSaaschläg« sind bet dem uut»r»rfth«»t»n Stadt- rath« zu entnehmen. Die allgemeinen und ipeeieüen Bedingungen können ebendaselbst ober bet de» Herr«» Schmidt »t Johltge, Leipzig, Wetzikahr 10, »ingeieh», weich«». BoruP am IS. Juli 199». Do» Dtahtrath. Lösch.* ZUM Protest Sllschhoff. Der Procrß vor dem Schwurgericht in Cleve, der nun chon neun Bcrhandlungötage und eine Besichtigung dcö Hauses des Angeklagten in Lauten nvthig gemacht hat, ist ohne Beispiel in der Geschichte der Strafgerichtsbarkeit. Jange vor Beginn dcS ProcesscS war dcr Angeklagte durch die öffentliche Meinung seines Wohnortes verurtheilt, ohne daß irgend welche Thati'achc» Vorlagen, welche den Mord wahrscheinlich machten. Die Verhaftung des Angeklagten er- olgte wesentlich in der Absicht, ihn vor Mißhandlungen zu chützen, nnd zum zweite» Mal wurde er verhaftet, weil ein !lrzt ein bei Auschhoff gefundenes Messer als vorzugsweise ur Ausführung der That geeignet bezeichnet batte. Dieser Ansicht wurde von einem andern Arzt aus daS Entschiedenste widersprochen. Zwei Zeugen, von denen der eine erst vierzehn Jahre alt st, wollen gesehen haben, daß am Tage dcS Mordes der kleine Hegmann, da« Opfer der That, in VaS HauS Buschhoff's hineivgezogen worden sei, andere Zeugen behaupten, gesehen zu haben, daß ein Mädchen au» dem Hause des Angeklagten einen sackähnlichen Gegenstand nach der Scheune getragen habe, in weicher der Leichnam des ermordeten Kindes ge sunden wurde. Andererseits sind die Sachverständigen dar über einig, daß der Fundort auch der Thatort ist, weil die Menge des dort gefundenen VluteS dem Blutverlust de» ge mordeten Knaben entspricht. Als Beweggrund dcS Mordes wurde in erster Linie der Bedarf von Cbristenblut zu Zwecken der israelitischen religiösen Gebräuche, in zweiter dcr Berger über eine angeblich durch den Knabe» verübte Beschädigung eines jüdischen Grabsteines angegeben. Beide Gründe haben sich im Laufe des ProccsieS als hinfällig erwiesen, denn abgesehen von der völligen Haltlosigkeit der Sage von jüdischen Ritual morden, ist die Art, in welcher der todlbringende Schnitt an dem unglücklichen Knaben vollzogen worden ist, nickt den Regeln des Schachten- entsprechend befunden und der Schade an dem Grabstein auf einen halben Pfennig taxirt worden. Al- belastend werden endlich Gespräche berichtet, die Buschoff mit seinem Sohne nnd drei jüdische Metzger m dem Sinne gcsührl haben sollen, daß man nur Den vcrnrtheilen könne, dem eine That bewiesen worden, und daß der Angeklagtc freigesprochen werden müffe, wenn er sich nicht verplappere Die Zeugenaussagen in dem Proceffe strotzen von Wider sprüchen, es sind wiederholt gegentheilige Aussagen sestgestellt worden, und die Glaubwürdigkeit drr Zengcn wird theil» durch ihre Voreingenommenheit, thcilS durch ihren Bildungs grad beeinträchtigt. Dcr Untersuchungsrichter BipiuS ist von der Schuldlosigkeit de« Angeklagten von vornherein überzeugt gewesen. Das ist im Großen und Ganzen daö Bild dcS ProcesscS, wie es sich im Laufe von acht BerhandlungStagen dem Auge de« unbctheiligten und unbejangcnen Beobachter» darbietet. Der Proccß Buschhosf stellt ein wahrhaft niederdrllckendcS Zeugniß dar von der Zuverlässigkeit des gesummten Jndicien- bcweiscS. Ein alle- NechtSsprichwort lautet: „Durch zweier Zeugen Mund wird stets die Wahrheit kund." Aber wie müsien diese Zeugen beschaffen sein? So ideal ist die menschliche Natur in Wirklichkeit nicht geartet, wie sie dieses Sprichwort voraussetzt, und wenn man auch die Bedingung hinzufügt, daß die beiden Zeugen, welche über einstimmend auSsagen, sogenannte elastische, also gänzlich einwandssreie Zeiiacn sind. Diese Eigenschaft ist bei den Zeugen de» PrvceffcS Buschhoff mit sehr geringen Ausnahmen nicht vorhanden, denn die meisten Zeugen stehen unter dcr Einwirkung der am Thatorte herrschenden Boruriheile gegen die Juden. Seitdem da- Wort Ritualmord in die Oeffcnt- lichkeit gedrungen ist, hat sich sofort eine dem Angeklagten feindliche Strömung Bahn gebrochen, die gar nickt mehr mit Gründen rechnete, sondern die Schuldfraae sogleich als ent schieden ansah. ES kam noch hinzu, daß die Angelegenheit im preußischen Landtage zur Sprache gebracht und im anti semitischen Sinne auSgeveulet wurde, so daß die Juden feinde in kanten sich in ihrer Auffassung dadurch bestärkt fanden. Es liegt auf der Hand, daß eine Rechtsprechung, die sich von Liebe oder Haß leiten läßt, gänzlich wertblo« ist; vor Gericht giebt e» weder Parteien, noch consrsstonelle oder nationale Unterschiede. Hier entscheidet lediglich die Fest stcllung drr Thatsachen nach den bestehenden Gesetzen. DaS ist der ideale Ltandpunct, aber in voller Reinheit, ohne jede störende Einwirkung wird dieser nur auSnahmSwe>se nnd unter besonder« günstigen Umständen festgehalten, die Person de« Angeklagten, sein Auftreten vor Gericht nehmen entweder sür »der gegen ihn ein. Und wie oft ist da« Urtheil, welche« der Augenschein Hervorrust» ganz falsch E» giebt Leute von gewinnenden Manieren, die unter einer glatten, empfehlenden Außenseite dir niedrigste Gesinnung verbergen, und es giebt anberrrseit» kreuzbrave Naturen ohne Falsch, die durch ihre Unbeholfenheit und durch Mängel in der Erziehung auf den flüchtigen Beobachter den un günstigst» «intzruck mache», di« sich wohl auch durch ihre Empfindungen zu groben Verstößen gegen Sitte und Anstand verleiten lassen und darum doch einen guten Kern haben, der nur dem geübten Menschenkenner sich enthüllt. Der Proceß Buschboff ist sehr belehrend durch die Schwierig- eiten, welche er dem Richlcr darbictet. Ein wahres Labyrinth von Thorheit, Befangenheit und Bosheit thürmt sich auf, um die Wahrheit zu verdunkeln und die UrtheilSsindung zu er- chwcrcn. Der Grundgedanke für die Einführung dcr Schwur gericht« war, das stricte Recht durch die unbefangene Auf astung der Sachlage von Laien in seiner Strenge und Inerbittlichkeit zn mäßigen, andererseits dafür Sorge zu tragen, daß nicht die sogenannte CabinetSjustiz zur Herrschaft gelange. Während auf den Richter von Beruf nur Gründe Eindruck machen, zeigt der mitten im Volks leben stehende Geschworene die Neigung, auch seinen Empfindungen bei dcr UrtheilSfällung Ausdruck zu geben. Hier die richtige Grenze zn finden, ist außerordent lich schwer, und die Frage ist deshalb noch immer nicht als entschieden zu betrachten, in welchen Fällen Schwur gerichte am Platze sind, kummum jua, aumma irFnri» (daS löckstc Recht ist zuweilen da» höchste Unrecht), darüber Waren ich die alten Römer schon klar, und auS dieser Erkenntniß heraus ist der Gedanke der Schwurgerichte entstanden. Aber cs »st eine alte, stet« wiedcrkehrende Erfahrung, daß dir Geschworenen der Meinung sind, eine Art von Begnadigungs recht zu besitzen, daß sie also da, wo drr Verstand den Verbrecher verurtheilt, a»S persönlicher Sympathie Milde walten lasten und umgekehrt den Anforderungen der Menschlichkeit keine Rechnung tragen, wenn da« eigene Interesse dabei in Frage kommt, wie bei den Verbrechen gegen da« Eigenthum und die Sicherheit deS Leben«. Der zukünftige Reformator des Strafrecht« wird sein Augenmerk hauptsächlich aus zwei Dinge lenke» müssen: aus die Einschränkung der Befugnisse des Richter« in Fallen von JndicicnbeweiS und auf die genauere Bestimmung der Thätigkeit der Geschworenen. Es besteht noch keine feste Praxis für die amtlichen Befugnisse der SchwurgerichtS- iräsidenten weder der Presse noch den Geschworenen gegen- ibcr, cS bleibt vielmehr dem persönlichen Dafürhalten dieser Herren überlassen, sich nach beiden Richtungen hin zu äußern. Es sind in dieser Beziehung schon oft Einwen dungen gemacht worden, aber erfolglos, weil der Macht der Schwurgericht-Präsidenten weite Grenzen gelassen sind. Wir bilden uns oft ein, daß wir im staatlichen Leben, besonders in der NcchtSsphäre, schon einen hohen Grad von Vollkommen heit »erreicht haben, wir bedürfen erst de« Gegengewicht« eine« ProcesscS wie des gegen Buschhosf, um zu der Erkennt- niß zu gelangen, daß unsere RechtS-Einrichtungen noch sehr der Verbesserung bedürfen. * Deutsches Reich. lH Berlin, 14. Juli. Eine der giftigsten Vlütben deS Anarchismus ist da« in Pari« erscheinend« Blatt „Eommunist". In welcher nichtSwllrdlgcn Weise dasselbe geschrieben ist, davon wollen wir einige Proben geben: „Der „Communist" sch ... . aufs Geld, er will delhalb auch von feinen Lesern kein Geld. Ter „Eommunist" verkauft sich nicht! Da der „Eommunist" gegen all« Regel, gegen all« und jede Autorität, gegen all« und jede Lchabwn« ist, so wird er auch nicht regelmästig erscheinen, sondern wenn rr will, wenn er kann, und wenn er eS sür noihweudtg hält. Der „Lommunisi" pfeift auf all« Moral und «kle Psllch- ten und er wird Alle» daran setzen, auch den letzten Rest von Etgenthum und Autorität, Mist und Dchw'ndel hinweg zu fegen . . . ." „Jeder Mensch hat daS Recht, zu thuu, wa» er will. EommuntSmuS ist dcm Zwange setndlich. Jeder Einzeln« weist am besten, wen» er hungrig ist und essen soll, und wenn er arbeitSIustig ist und arbeiten soll. Freiheit meint selbstverständlich volle Frei heit, sintemal reducirte Freiheit keine Frelhett ist. . . ." „Moral und Ehr« mag ganz «tnsach zum Teufel gehen. Al« beste ExpropriattonSwets« wird di» individuell« eigen« Action cmpsohlen, weit die Organijation immer zum Verderben der Freiheitsbeslrebungen geiührt hat.... Ein Jeder nimmt, wo er nur findet, und schasst, was «r fchafsen mag.... Die sociale Befreiung ohne die Expropriation und Len Diebstahl als Grundlage ist ria» Utopie oder eine Schlechtigkeit." Man könnte auf den Gedanken gerathen, da« Blatt werde von Gegnern der Anarchisten geschrieben und herau-gegeben, um diese in den Augen derjenigen Anhänger zu diScrediliren, die noch einen Funken von Vernunft, Ehre und Gewissen im Leibe haben. Aber die Art und Weise, wie der „Eommunist" sehr häufig andere, weniger blutrünstige und verrückte anarchi stische Blätter wie „I'liommv lidro", sowie auch die Anarchisten- sükrer Krapotlin und Merlins angreift, beweist, daß daS Blatt auf echt anarchistischem Boden gewachsen ist. Es wird auch von seinen Lesern ganz ernst genommen. * Berlin, 14. Juli. Tie Entscheidung über di« AuS- stellungSfrage rückt heran. Bereits ist an die Bundes regierungen die amtliche Umfrage ergangen und desgleichen an die wichtigsten Firmen der Großindustrie. Von dem Ausfall der Antworten bängt nicht allein, aber zum wesent lichen Theil der Entschluß der ReichSbchördcn ab, ob in die Förderung eines solchen Unternebmen« nunmehr ohne Verzug und ohne Schwanken mit aller Ibraft «inzutretcn, oder ob e« entschieden von der Tagesordnung des deutschen Volke- zu verweisen ist. Anscheinend offlciö« bemerken dazu di« „Berl. Pol. Nachr.": „Um mtt Pari« zu wciteisern, bedürften wir für unsere Welt ausstellung einer Ortgtnaltdee. Haben wir sie? E» ist drr Vor schlag gemacht worden, di» Schöpserarbeft de» 19. Jahrhundert» auf den verichievcnslen Gebieten vvrzusühren. Herr Giemen» hat aus dtejen Vorschlag ein VStkerverdrüderungSfest ousdauen wollen. Aber wissen wir denn, wer unserer Einladung folgt? Wett die» ungewiß ist, findet drr Vorschlag ftner nur nationalen Industrie. au-Zlellung wieder seine Vesurworter. Ander« führen au», daß drr Rabuien der fremden «ulsieller. ob vollständig »der nicht, nicht zu entbehren sei. Gewiß, ollen diesen Zweifeln must «in muihiger Will« jetzt bald eiu End« machen. Bon wem ist dieser Wille zu «warten? Es ist falsch, ihn dea ReichsbehSrden zuzumuthen, wett dies« nicht tn drr Lage find, dt« auszudtetenden Mittel zu übersehen, unsere» Erachten« kann der entscheidend« Anstoß nur von der Großindustrie au«geb»n. Ader wohlgemerkt, wir wollen diesen Entschluß der Groß- tuduftrt« nicht auslegea all »tu patrwllsche« Vieser, sauber, «I» «in« wotNerwooen« Tda» <d-">- n». »-„«.i-»-»«--- -n- —
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite