Wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz fügen sowohl denen Gerichten, als auch allen übrigen Unterthanen ... hierdurch zu wissen, was gestalt dieselben, wie ihnen vorhin bereits zur Genüge bekannt ist ... das in ihren Wirthschaften benöthigte Saltz, entweder aus hiesiger Uns und gemeiner Stadt zuständigen öffentlich privilegirten Saltz-Cammer, oder bey denen Unter-Pachtern und Saltz-Fuhrleuten ... kauffen und hohlen sollen ...
Titel
Wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz fügen sowohl denen Gerichten, als auch allen übrigen Unterthanen ... hierdurch zu wissen, was gestalt dieselben, wie ihnen vorhin bereits zur Genüge bekannt ist ... das in ihren Wirthschaften benöthigte Saltz, entweder aus hiesiger Uns und gemeiner Stadt zuständigen öffentlich privilegirten Saltz-Cammer, oder bey denen Unter-Pachtern und Saltz-Fuhrleuten ... kauffen und hohlen sollen ...
Untertitel
Görlitz den 31. Mart. 1741
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1741]
Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.56
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
immaffen demjenigen, der etwas von dergleichen verbo- thenen Saltze aufhalten und anmelden wird, davon eineErgötzlichkeit, undnachBefinden der vierdteoder halbeTheil gegeben werden wird. Welchemnach Wie hierdurch nochmahls mänigltch ermahnen, sich hiernach allenthalben gebührend zu achten unddes schuIdigenGe- horsams zu bezeigen. Zu mehrern Uhrkuod ist vorste hendes Patent unter gemeiner Stadt grösser» Jusiegel ausgefertiget auch von dem zur Zeit Regierenden Herrn BürgerMeister eigenhändig unterschrieben wor den. So geschehen Görlitz den zi. Mart. 1741.