das irs- alt fab Zerr urch cheS auch em- und nach >nnr öen mit 0f. ,im und Gemeinen unbenommen, aus der Com pagnie wieder heraus zu treten, nur ist sslchce dem Herrn Stadthauptmann zu beh'origcr Zeit und in Ordnung, wegen Wicdcrbesetzung, anzumeldcn. Wer sei nen frcywilligcn Abgang nicht vor Ablauf des Monats Februar bcym Herrn Stadk- hauptniann anmeldct, bleibt seiner Pflicht auf das bevorstehende, zur Zeit der ordent lichen Feuer-Deputations-Sitzung angehen de Dicnstjahr anderweit unterworfen, und ist den zur Feuer-Anstalt gehörigen Dienst bis zur nächsten Fcncr-Dcputations-Scs- flan zu leisten schuldig. Bey nöthig be fundener Entlassung einzelner Mannschaf ten werden vom Herrn Stadthauptmann die cröffncten Stellen E. E. Rathe bal digst angczciget. Bey der Entlassung oder Hgange sind sofort die anvertrauten Ar matur-Stücke, auch Dicnst-Decorationen, iu die Gcwchrkammcr zurück zu geben, ahne etwas von denen in die Offiziers- Cafse gesteuerten Bcyträgcn zurück ver langen zu können. Mit dem Austritt ver liert aber auch ein jeglicher die Erlaubniß, jlch der Stadt-Compagnie-Uniform mit ihren Decorationen, des Huts mit weiß