GR. III. CHEMISCHE INDUSTRIE. 67 gen (Molva vulgaris Miss.), Sej (Gadus virens L.), Rochen (Raja clavata L.), Ilei- ligbutten (Hippoglossus vulgaris Cuv.) und Schellfische (Gadus .'eglefinus L.) gefangen. Von den gefangenen Fischen wird ein Theil frisch verkauft; der grösste Theil aber wird theils von norwegischen Kaufleuten, tlieilsvon Salzern in Bohuslän zu Klippfischen oder Ka- bliau zubereitet; ausserdem wird aus der Le ber Thran bereitet und der Rogen wird einge salzen, um späterhin zu Köder bei der Sar dinenfischerei in Frankreich abgesetzt zu werden. I. J. 1871 gab es in Bohuslän 126 Bankfischereifahrzeuge mit einer Besa tzung von 1,226 Mann. Nach der Berech nung entsprach der im Laufe des Jahres gemachte Fang dem Werthe von 640,558 R:dr Rmt. In demselben Jahre wurden von Göteborg nach ^England 5,257 Centner Klippfische ausgeführt. An der Küste von Bohuslän wird überdies Makrelenfischerei mit 351 Booten, bemannt mit 1872 Mann, betrieben. Der Ertrag dieser Fischerei stieg i. J. 1871 nach der Berechnung auf 352,050 R:dr Rmt. Die Hummerfischerei in Bohuslän wird i. J. 1871 zu 79,850 R:dr und die Austern fischerei zu 16,609 R:dr Rmt berechnet. Zur Beaufsichtigung und Verbesse rung der Fischereien in Schweden sind folgende Beamte angestellt: Ein Intendant über die Fischereien in den süssen Gewässern des Reiches und an den Ostseeküsten Schwedens und zu seiner Unterstützung 2 Assistenten und ein Lehrer (Undervisare) in der Fischzucht. Ausser diesen Fischerei-Beamten des Staates sind in gewissen Provinzen und an gewissen I Gewässern einige sog. Fischerei-Au/se/i er (Tillsyningsmän) angestellt, welche haupt sächlich darauf zu sehen haben, dass die Verordnungen über die Fischereien beobach tet werden. Von diesen Aufsehern werden einige mit Beiträgen aus Staatsmitteln, an dere theils von Landsting und Haushaltungs- Gesellschaften und theils von Besitzern des Fischwassers besoldet. Die nächste Leitupg und Aufsicht über die Meerfischerei an der Westküste des Reiches ist einem unter dem Landshaupt- manns-Amte in Göteborg- und Bohuslän stehenden Aufseher (Tillsyningsmän) an vertraut. In Gemässheit mit dem Königl. Briefe vom 12 Februar 1864 und der Königl. Verfügung vom 7 November 1867 hat der Fischerei-Intendant hauptsächlich mit Un terstützung vonseiten der Assistenten fol gende Obliegenheiten: a) Untersuchungen über die Fischereien in den verschiedenen Theilen des Landes zu bewerkstelligen; b) Vorschläge zu angemessenen Schutz gesetze für verschiedenen Landestheile und Wassersysteme vorzulegen und den admini strativen Behörden bei der Behandlung von Sachen, welche die Gesetzgebung und Hand habung der Fischereien betreffen, an die Hand zu gehen; c) die Berichte für die Fischerei-Sta tistik des Landes zu sammeln und auszu arbeiten; d) die Aufsicht über die Normalanstalt des Staates für die Fischzucht und andere Anstalten dieser Art zu führen; e) die Thätigkeit der angestellten Fi scherei-Aufseher zu leiten. Gruppe III. Chemische Industrie. Die Entwickelung der chemisch-techni schen Industrie hat in einem anmerkungs- wertheren Grade erst in den letzten Jahren begonnen, aber noch jetzt vermag die ei gene Zubereitung nicht mehr, als in ge wissen Theilen die Bedürfnisse des Landes zu befriedigen, daher von mehren chemi schen Präparaten ein keinesweges unansehn licher Import stattfindet, während gleich wohl von ändern, z. B. Zündhölzchen, der Export sehr bedeutend ist und immer grö ssere Dimensionen anzunehmen scheint. Hier können nicht die sämmtlichen verschiedenen Äusserungen der chemisch-technischen Thä tigkeit im Lande ausführlich abgehandelt, sondern nur über die wichtigsten unter denselben einige kurze Andeutungen *) gege ben werden. *) Zum Theü nach Mittheilungen von Hm Professor D:r C. E. Berystrand.