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GR. VII. METALL-INDUSTRIE. 81 Gruppe VII. Metall-Industrie. Seit über 100 Jahren bat in Schweden das Gesetz bestanden, nach welchem alles Gold, Silier und Zinn, das für den Ver kauf verarbeitet wird, eontrolirt sein soll, wodurch also der Käufer vor einer betrüg- liclien Waare geschützt wird. Gold darf von 3 Arten bearbeitet werden: Dukaten gold (23 Karat 5 Grän; feines Gold = 24 Karat ä 12 Grän), Pistolett-Gold (20 Karat 4 Grän) und Krongold (18 Karat 4 Grän). Das Arbeitssilber darf nicht mehr legirt sein als auf 13J Lotli (bergfeines Silber = IG Lotli). Zinn, welches verar beitet wird, kann von zweierlei Feinheit sein: viergestempeltes (-ßJj reines Zinn) und dreigestempeltes ( T 8 ^ r ); gewisse kleinere Ar beiten von Zinn dürfen gleichwohl zwei gestempelt (^Jj) sein. Die Controlen-Stem pelung geht so zu, dass der Zubereiter an seiner Arbeit 4 Stempel anbringt: seinen eigenen Namen (Chiffre), das Wappen der Stadt, das Korngehalt oder die Feinheit und die Jahreszahl (welche durch einen Buchstaben und eine Ziffer bezeichnet wird, z. B. T5 = 1873). Der fünfte Stempel (3 Kronen) bezeichnet, dass die Arbeit den gesetzlich bestimmten Gehalt hat und wird von der betreffenden Behörde angebracht. Verboten ist daher die Einfuhr anderer ausländischer Gold- und Silberarbeiten von geringerem Gehalt, als für schwedische Ar beiten vorgeschrieben ist, und es sollen alle solche ausländischen Waaren zuvor unter sucht und eontrolirt werden, ehe sie in den Handel kommen dürfen. Um zu ver hindern, dass nicht an vergoldeten twler versilberten Arbeiten von unedlem Metall durch Stempel die denjenigen ähnlich sind, welche an wirklichen goldenen und silber nen Arbeiten angebracht werden, mit sol chen eine betrügerische Aelmlichkeit erhal ten, ist vorgeschrieben, dass an den erst erwähnten Arbeiten die Namen des Fabri kanten und des Zubereitungsortes sowie auch die Jahreszahl der Zut>ereitung ange bracht werden können, aber keine anderen Stempel oder Merkzeichen. Dies gilt auch für eingeführte ausländische Waaren. Ueber das Müuzinetall s. oben S. 17. Schweden. Das Goldschmied- und Juwelier-Gewerbe wird ausgeübt von über 200 Handwerkern nebst deren 400 Arbeitern, unter denen 35 weibliche Personen Werkstätten besitzen oder als Arbeiterinnen an dem Gewerbe betheiligt sind, und man dürfte behaupten können, dass mehre der Arbeiten, welche besonders in den grösseren Werkstätten der Hauptstadt angefertigt worden sind, sich sowohl hinsichtlich der Composition ald auch der Ausführung vollkommen mit ähnlichen Produkten des Auslandes messen können, besonders was grössere Arbeiten von Silber betrifft. Sowohl Gold als auch Silber wird im Lande producirt, doch nicht in solcher Menge, dass es die Ansprüche der Gold schmiede befriedigt, daher diese Materialien einverschrieben werden müssen. Auch alle erforderlichen Edelsteine werden eingeführt; doch werden in Schweden nicht so selten echte Perlen, und zwar bisweilen von grös ser Schönheit, besonders in Lappland und Smäland, gefunden. Wenn man bisweilen im Lande Steinarten gefunden hat, die als Edelsteine anwendbar gewesen sind, so sind diese eigentlich nur mineralogische Selten heiten gewesen. Dass Eisen- und Stahlarbeiten in einem Eisenlande wie Schweden in bedeutender Menge zubereitet werden, lässt sich wohl erwarten. Inzwischen kann man sagen, dass dies nicht in dem Massstabe geschieht, wie die berühmten Eisen- und Stahlarten des Landes wohl fordern könnten. S. 35 ist schon in Zusammenhang mit dem Bericht über die Eiseuhantirung in Schweden die Zubereitung von Platten, Rails, Eisenbahn- Reifen und Achsen, Nägeln, Drath u. a. m. erwähnt, und über die Fabrikation von Ma schinen und Aekergeräthen u. dgl. wird weiter unten (Gr. 13) Näheres angeführt werden. Was aber andere zu dieser Gruppe gehörende Sclnniedewaareu betrifft, so wer den diese producirt theils in mechanischen Werkstätten, theils , in gewissen Eisen werken, theils von Tausenden von Schmie den in den Städten und auf dem Lande, theils auch in gewissen Landestheilen von deu Landleuten als Hausgewerbe, wobei besonders Messer, Äxte. Sensen und Iluf- 6