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Sächsische Dorfzeitung : 13.12.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-185012137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18501213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18501213
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1850
- Monat1850-12
- Tag1850-12-13
- Monat1850-12
- Jahr1850
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 13.12.1850
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„Möchten wir, sagte er, niemals in die Laae kommen, den heutigen Beschluß zu bereuen, möchten wir unS niemals ^igen müssen: Hätten wir damals einen Schritt vorwärts gethan, so brauchten wir heute keinen Sprung zu thun!" — Correspoudeuz. X Dresden, 12. December. Ueber den wichtig sten BerathungSgegenstand der ersten Stände kammer in dieser Woche enthält die heutige Nummer einen erläutern den Aufsatz und glauben wir daher, auf die Verfassungs- reviflon hier nicht wieder zurückkommen zu dürfen. Die übrigen zur Besprechung gekommenen Gegenstände waren von keinem besonderen Belang. DaS Wichtigste war noch, daß Amtshauptmann v. Egidy eine Interpellation, den nicht erschienenen Bürgermeister Koch in Leipzig betreffend, an daS Ministerium richtete, indem derselbe fragte, in wel chem Stadium diese Angelegenheit sich befinde. Der Mi nister antwortete, daß gegen denselben analog dem Staats dienergesetze das „Besserungsverfahren" eingeleitet worden sei und daß das Ministerium auch -ferner streng den gesetz lichen Borschriften gemäß verfahren werde. Herr v. Egidy legte eS der Regierung dabei dringend an daS Herz, die Sache zur Erledigung zu bringen, „denn die Kammer könne doch nicht gut länger mit emem Manne in collegialischer Verbindung bleiben, welcher seine Pflicht gegen das Vater land vergessen habe!" — Die zweite Ständekammer hat sich mit einer ähnlichen Angelegenheit beschäftigt. Sie hat gethan, was sie nicht lassen konnte und nun endlich doch noch diejenigen Abgeordneten, welche es mit ihrem Ge wissen und ihrer Rechtsansicht nicht zu vereinigen vermoch ten, auf einem Landtage zu erscheinen, den sie nicht für ver- faffungSgemäß halten, zur Strafe für ihre Renitenz (!) der Wählbarkeit für verlustig erklärt. ES trifft dieser Beschluß zuvörderst die Herren: Brockhaus, Ov. Geißler, Haus wald, vr. Joseph, Evans, Harkort, Rewitzer, Hecker, Wagner, Werner und Wolf. — Es ließe sich an diesen Schritt eine lange Reihe Betrachtungen knüpfen, doch lassen wir die bei Seite und trösten wir unS damit, daß eine spätere Kammer, wenn eine etwas ruhigere Beur- theilung der Handlungsweise dieser Männer eingetreten sein sollte, jenen Beschluß jedenfalls wieder aufbeben wird, wenn die Betheiligten nicht etwa vorziehen werden, noch vorher den Rechtsweg zu betreten. Attdann hat die Kammer den Gesetzentwurf, die Nach träge zu dem bisherigen AblösungSgesetze be treffend, berathen. Es ist dieser Gesetzentwurf, den unsere ländlichen Leser zumal nicht ohne Freude begrüßen werden, auch eine Frucht der durch die Grundrechte in daS Volk und in die Kammern gedrungenen Ideen. Es ist ebenfalls einer der Gedanken, welcher, man mag dagegen thun was man will, sich dennoch Geltung verschaffen wird. Der erste Abschnitt dieses Entwurfs enthält diejenige Lasten, welche ohne Entschädigung wegfallen, der andere diejenigen Rechte und Verbindlichkeiten, welche -loS auf dem Wege der Ab lösung zu beseitigen find. Der dritte Abschnitt enthält Vor schläge zu einer Vereinfachung des bisherigen AblöfungS- verfahrens. Der Gesetzentwurf ist wir gesagt gut, es steht nur zu wünschen, daß er durch die Kammern, namentlich nicht durch die erste Kammer verunstaltet werde. Sehr rich tig bemerkte letzthin ein Mitglied der ersten Kammer, Herr v. ErdmannSdorf, daß die Gesetzentwürfe selten besser aus den Kammern zurückkämen; wir stimmen dem nament lich in Bezug auf die jetzigen Kammern bei. Später, wo der eben erwähnte Entwurf der ersten Kammer zur Ge- rathung vorliegen wird, kommen wir ausführlicher auf den selben zurück. Dresden, 12. Dec. Gestern Vormittag begann auf hiesigem Neumarkte die große Revue, zu deren Abhal tung die in der Umgegend Dresdens cantomrenden Truppen herbeigezogen worden warm. Dieselben sammelten sich in der Pirnaische» und Seevorstadt und defilirten durch die Moritzstraße über den Neumarkt und durch die AugustuS- straße nach dem Schloßplatze. Um 11 Uhr erschien So. Majestät der König mit einer glänzenden Suite auf dem Neumarkte, während Ihre Majestät die Königin in einem offenen Wagen Platz genommen hatte. Da- Defilirm dauerte länger alS zwei Stunden, und feit den Kriegsjahren ist eine so beträchtliche Truppenzahl (circa 17,000 Mann) hier wohl nicht beisammen gefeben worden. 3 Reiterregimenter, 14 Jn- fanteriebataillonß, L Batterien Fuß- und 2 Batterien reitende Artillerie, sowie die Pionier-, Ponton-- und MunitionScolonnen bildeten den unabsehbarm vollständig kriegSgerüsteten Zug. Bei dem Defiliren wurde von den einzelnen Lruppentheilen Sr. Majestät dem Könige jedeSmal ein Hoch gebracht, und nach beendigter Revue richtete Se. Majestät eine Ansprache an die in einem Halbkreise ausgestellten Offiziere, Unteroffi ziere und Soldaten. Nachmittag- fand große Tafel im königlichen Schlosse statt, zu welcher die Generalität und sämmtliche Staatsoffiziere eingeladen waren. — Die DreSt dener Hausbesitzer wurden diese- militärischen Schauspiel halber guf zwei Lage mit einer beträchtlichen Einquartierung belastet. — Die „freien Conserenzen", welche den 18. Dec. beginnen sollen, werden, wie man sagt, im blauen Saale des Brühl'schen Palai- auf der AugustuSstraße abgehalten werden, die betreffenden Lokalitäten werden gegenwärtig hierzu in den Stand gesetzt. — x Dresden, 10. Dec. Laut Bekanntmachung des K. Finanzministeriums soll am letzten Lage de- Jahre- da- auf der großen Brüdergaffe gelegene HauS versteigert wer den, welches bisher dem evangelischen Oberhofprediger zur Amtswohnung überwiesen war, und von welchem au- dem nach Reinhards und Ammon- Licht 60 Jahre lang Sach sen und die protestantische Welt erleuchtet hat. Je themer aber das Andenken an diese großen Männer der Protestant tische^ Bevölkerung Dresdens ist und bleiben wird, und je mehr e- noth thut, jede geschichtliche Erinnerung an die Zeit aufrechtzuerhalten, in welche Sachsen der erste prote stantische Staat in Deutschland war, desto schmerzlicher wird die Absicht des K. Finanzministerium- hier empfunden, wo bei es zugleich nicht an mancherlei Bemerkungen über die Thatsache fehlt, daß der dermalige Oberhofprediger die Wohnung seiner großen Amtsvorfahren nicht bezogen, son dern eine eben so fern von dieser, wie von der evangelische« Hoskirche gelegene Privatwohnung ermietbet hat. Bei jener persönlichen und cvnfesfionellen Bedeutung aber dürfte wohl der mehrfach lautgewordene Wunsch Beachtung verdienen, es möchte, fofern das HauS nun einmal nicht yrehr zu sei nem bisherigen Gebrauche dienen soll, die protestantische Kircheninspection Dresden- — Superintendent und Stadt- rath — dasselbe aus dem reichen Gotteskasten der Sophiea- kirche erkaufen, und eS zur Amtswohnung für da- an der Sophienkirche angestellte Personal — Prediger, Kirchner und Glöckner — bestimmen. Auf diese Weise würde HaS Ge bäude nicht nur überhaupt für kirchliche Zwecke, sondern auch für die Kirche erhalten, mit welcher e- seiner -either- igen Verwendung und seiner Lage nach in geschichtlichem und localem Zusammenhänge steht. DaS Beste wäre eS freilich, wenn nicht bloS da- von Reinhard und Ammon bewohnte Haus erworben, sondern unter allen Umständen auch der von Reinhard und Ammon gepflegte Geist, dar Geist der Duldsamkeit und de-Licht-, gewahrt und so allen Amtsnachfolgern dieser unvergeßlichen Männer ein gleiche- Ehrengedächtniß zugefichert werden könnte. :— Bei den Dresdner StäStverordnetenwahlen ist die überwiegende Mehrzahl der Stimmen wieder auf die beim Jahresschlüsse au-scheidenden Mitglieder de- erst seit einem 399
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