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Sächsische Dorfzeitung : 19.01.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-190501192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-19050119
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-19050119
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1905
- Monat1905-01
- Tag1905-01-19
- Monat1905-01
- Jahr1905
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 19.01.1905
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Seite 5. — ..Sächsische Dorfzeitung." — 19. Januar 1905. ArnLLiche Bekanntmachungen. Bestimmungen über de« freiwillige« Gjntritt zum zwei-, drei- oder vier jährige« aktive« Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintrtten, falls er die nölige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feld- artillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorfitzenden der Erfatzkommiffion feines Aufent- Haltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nach zusuchen. 3. Der Zivilvorfitzende der Erfatzkommiffion gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: ») von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnifse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwillige» angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betteffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingettetenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers- Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußttuppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mann- schäften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit ver- pflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältniffes in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht e,»berufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. KriegSminifterium. Krhr. v. Hausen. Das im Grundbuche für Naundorf bei Kötzschenbroda Blatt 436 auf den Namen des Restaurateurs Otto Lifsey eingetragene Grundstück soll am Montag, ä«» 3V. Lvv», vormittags '/zlv Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, I, Saal 118, im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 12,7 Ar groß und auf 26,500 M. ge- schätzt. Es besteht aus Wohngebäude mit Treppenhaus- und Veranda-Anbauten, einem Nebengebäude, Hofraum und Garten, liegt an der Meißner Straße 40 kl in Naundorf, führt den Namen „Alberthof" und die Flurbuchsnummer 2506. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 130.) Dresden, den 7. Dezember 1904. 5 La 134 04 Nr 2 Königliches Amtsgericht, Abt. HL. (14) Folgende im Grundbuche für Gompitz auf den Namen des HandelsgärtnerS Eduard Hermann Schlechte in Gompitz eingetragenen Gärtnerei-Grundstückt sollen »n» IdonMerstmx, äe» S. Llkr- RSVS, vormittags '/,1V Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 69, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden: 1. Blatt 29 — Flurstück 112 — nach dem Flurbuche 80,s Ar groß, auf 19,685 M. geschätzt, bestehend au- Gärtnereiland; 2. Blatt 36 — Flurstück 112a — nach dem Flurbuche 73,s Ar groß, einschließ lich der als Zubehör in Frage kommenden Gegenstände, die mit 9160 M. 18 Pf. bewertet find, auf 42,410 M. 18 Pf. geschätzt, besteht aus Wohngebäude mit der Aufschrift .Hermanns Ruhe", Wirtschaft-- und Geräteschuppengebäude, Gärtnereiland und Hof. Beide Grundstücke liegen in Gompitz an der Wilsdruffer Straße 23, dienen dem Betriebe einer Handelsgärtnerei und find als wirtschaftliches Ganzes, einschließlich der als Zubehör in Frage kommenden Gegenstände, aus 63,585 M. VN Pf. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 72.) Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zett der Ein tragung der am 18. November 1904 verlautbarten Bersteigerungsvermerke aus dem Grund buch« nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück- fichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Bersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dresden, den 14. Januar 1905. 6 Ls. 113/04 Nr. 2. Königliches Amtsgericht, Abt. LLL. (14) Das im Grundbuche für Radebeul Blatt 1051 auf den Namen der Anna Auguste verehel. Hering geb. Zfchachlitz in Radebeul eingetragene Grundstück soll am 14. MSr» 1SVS, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 7,9 Ar groß und auf 46,800 M. geschätzt. Es besteht aus Wohngebäude, Hofraum und Garten und liegt in Radebeul, Loutfen- stratze 5. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 71.) Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zett der Ein tragung des am 5. Dezember 1904 verlautbarten Bersteigerungsvermerkes aus dem Grund- buche nicht ersichtlich warm, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Gebotm anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des Bersteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aus gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Bersteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dresden, den 13. Januar 1905. 3 La. 193/04. Nr. 2. Königlich-S Amtsgericht, Abt. LLL. (9) Auf Blatt 8833 des Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß die Firma IKVUtpp Sb in Lockwitz erloschen ist Dresden, am 18. Januar 1905. 1 ä Keg. 313/05. Königliches Amtsgericht, Abt. LLL. (ib) Bekanntmachung, die Anmeldung znr Rekrutierungs-Stammrolle betreffend. Alle hier wohnhaften Gestellungspflichtigen, die im Jahre 1885 geboren, sowie die jenigen der früheren Altersklassen, welche ihrer Militärpflicht noch nicht ausdrücklich ent bunden sind, werden hiermit in Gemäßheit von tz 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. 11. 1888 aufgefordert, sich in der Zeit td-r» F5» Krr 1. LAOS im hiesigen Grmeindeamte (Registratur) zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Bei der Anmeldung ist vom Gestellungspflichtigen, mit Ausnahme der in Cossebaude geborenen, die Geburtsurkunde, welche vom Standesamt deS Geburts ortes kokenfrei ausgestellt wird, von den zurückgestellten Militärpflichtigen aber der LosungSfchein abzugeben ES wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß LegitttnattonSpaPiere, wie Taufscheine oder Geburtsurkunden, welche den Vermerk „Akur gültig für Militar- zweeke nicht tragen, zurückgewiesen werden müssen. Cossebaude, am 2. Januar 1905. vor -»«melnüovorntnnü Reinhardt. (ij Aus der Provinz. — Annaberg, 17. Januar. Heute vormittag trat in hiesiger Gegend starker Schneesturm auf, der in kurzer Zeit hohe Schneewehen in die Anschnitte der Eisenbahn strecke nach Weipert warf. Die fortgesetzten Freimachungs arbeiten waren leider erfolglos und auch der zur Räumung abgelafsene Schneepflug vermochte die immer dichter wer- denken Schneemassen kaum mehr zu durchdringen und blieb schließlich bei Königswalde fitzen. ES mußte infolgedessen der Verkehr zwischen Buchholz und Weipert eingestellt werden. — Buchholz. 17. Januar. Die Eisenbahnstrecke Buchholz—Weipert der Linie Annaberg—Weipert ist infolge Schneeverwehungen bis auf weitere- für den Verkehr gesperrt. Aufrechterhaltung des Personenverkehr- durch Umsteigen der Passagiere ist nicht möglich. — Ehemuttz, 17. Januar. Im Stadtkrankenhause ist heute mittag 1 Uhr der Geschirrführer, der am Sonn tag nachmittag Ecke Neefe- und Stollberger Straße beim Scheuen der Pferde de» von ihm geleiteten Kutschschlittens auf die Straße geschleudert worden war und einen Schädel bruch erlitten hatte, seinen schweren Verletzungen erlegen. — Lichtenstein, 17. Januar. Die auf Anordnung der Zwickauer Staatsanwaltschaft am Freitag vorgenommene Ausgrabung und Untersuchung der Leiche des am 28. v. M. plötzlich verstorbenen Klempnermeisters Hecker hat ergeben, daß der Mann eines natürlichen Todes gestorben ist. — Lößnitz, 17. Januar. Hier ist eine Schnitzschule ins Leben gerufen worden. Sie wird vom Bergverein unterhalten und geleitet und vom Stadtrate subventioniert. Sie hat zunächst den Zweck, den Bestrebungen des Berg- Vereins, „die schönen Weihnachtssitten unseres Erzgebirges zu erhalten und Weiler zu verbreiten", durch Erzeugung künstlerischer Figuren eine sichere Grundlage zu geben. Der regelmäßige Unterricht beginnt mit 22 Schülern. Den Unterricht erteilt Drechslermeister Büttner. — Mülsen St. Jakob, 17. Januar. Die Maser«, epidemie greift unter den Schulkindern immer mehr um sich. Jetzt hat auch die 6. Mädchenklafse der Volksschule bis 1. Februar geschloffen werden müssen. — Netzschkau. 17. Januar. Im Prelautscher Be- zirke (Böhmen) ist der von hier stammende 43 jährige taub stumme Weber Hermann Scheffler auf der Landstraße er froren, weil man dem Unglücklichen ein Unterkommen ver- weigerte Als der Ärmste in Morafchttz seiner erfrorenen Füße wegen nicht Wetter konnte, ließ ihn der tschechische Gemeindevorsteher, well man aus den Papieren ersah, daß er ein.Deutscher war, sofort weiterbringen. So erging es dem Hilflosen auch noch in zwei anderen Ortschaften. In Siptowitz ließ ihn der Gemeindevorsteher trotz der großen Kälte (21 Grad Celsius) auf einen Schubkarren laden, und der Gemeindediener mußte den Halbtoten nach Labetin überführen. Bor dem Dorfe warf ihn der Beamte auf die Straße und überließ ihn seinem Schicksal. Als man sich endlich des Armen annahm und ihn in ein Krankenhaus bringen wollte, war es zu spät, da ihn nach kurzer Zeit der Tod von seinen Qualen erlöste. — Wildenau, 17. Januar. Durch das Zerspringen eines Dampfrohres in der Freitagschen Papierfabrik wurde ein Arbeiter schwer verletzt. Er erlitt einen mehrfachen Beinbruch und wurde dem Königlichen Krankenstift Zwickau zugeführt. — Zittau, 17. Januar. Auf hiesigem Bahnhofe ist gestern abend gegen '/.II Uhr der Lokomotivführer Garten von einer Rangicrmaschine abgestürzt und hat dabei einen doppelten Bruch des rechten Unterschenkels erlitten.
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