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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 01.02.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192702019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19270201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19270201
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1927
- Monat1927-02
- Tag1927-02-01
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SmMMe DM« GbWMe 4 ,— ««»-«<-"««»arp«»«»»«— Tolkewiher Str. 4 Dienstag, den 1. Februar 1927 Nr. 2V Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Rates zu Dresden für die Stadtteile — r "ii, vosckwik Welker Hirsch, Bühlau, Rochwitz und Laubegast (II. und w. Verwaltungsbezirk) der Gemeinden Wach. Vlarewltz, ^.^^^^^oyritz,Hof^rwitz, Pillnitz, Weißig und Schönfeld, sowie der Amtshanptmannschaft Dresden. Derlag <Myav-rüchdn,--^ und Hcrlag-ansiatt Hermann »eyer » C». vre-den-Nlalewitz. - DeranNv-riüch für La^le« Sari Drache für den üßrtgm Inh.« Eugen Werner beide m vre-den. - «ml Vr--V« l-waou-reff« L-t«-ch mit Loschwiher Anzeiger °«LL Tageszeitung für das östliche Dresden und feine Vororte. n werben bi« »gespalten« Peüt-Zell« mit ro Goldpfennigen berechnet, Reklamen die 4 gespalten« Zeil« trügt frei ins Haus ) mlt so Solbpfennlgen. Anzeigen u. Reklamen mit plahvorschnften und nywierigen Satzarten werben mit «X »Ink —- Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme Vorm. 11 Uhr Für das Erscheinen neoarrirm Uno ^fpeoikwn der Anzeigen an bestimmten Tagen ober Plätzen, sowie für telephonische Aufträge wjrd keine Gewähr geleistet. Insertionsbeträge sind sofort bei Erscheinen der Anzeige fällig. - Sei späterer Zahlung wird der am Tage der Zahlung gültige Zeilenpreis in Anre oung -e gebracht. Rabattanspruch erlischt: b. verspät. Zahlung, Klage ob. Konkurs d. Auftraggebers. Oie Schnüffelkommission zieht ab M dem 1. Februar geht die Militärkontrolle Deutschlands auf den Völkerbund über — Endlich liegt die fertig« M,nisterliste der Reichsregierunq vor — Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung in Thüringen — China wirst England Verstoß gegen die Bölkerbundssatzungen vor Tas Neichskabinett ist nach Neberwindnng vieler Schwierigkeiten, die noch in letzter Stunde wegen der Verteilung der Ministersitze austauchte, nun endlich zustandegekommen. Unser Bild zeigt die Porträts: Reichskanzler Dr. Marx sRr. 1) Ztr.: Vizekanzler und Innen minister Dr. Hergt (2) Dtschnat.: Außenminister Dr. Stresemann )3) Dtsch. Vp.: Wirt schaftsminister Dr. Curtius tU Dtsch. Vp.: Ainanzministcr Dr. Köhler (5) Ztr.: Wehr- Minister Dr. Geßler <6) bei keiner Partei: Arbeitöminister Dr. Brauns s7) Ztr.: Justiz- Minister Graef t8s Dtschnat.: Ernährungsmilkister Dr. Schiele s9s Dtschnat.: Verkehrs- Minister Koch-Düsseldorf tlOs Dtschnat. Ueberraschenderwcise wurde der der Banr. BolkS- partei angehörende Neichspostminister Dr. Stingl durch Dr. SchätzL ebenfalls Banr. Bp., ersetzt. — Die „Galerie schöner Köpfe" bedarf insofern der Berichtigung, als Graef s8l anS- schcidet. Für ihn übernimmt Abg. Hergt das Rcichs'nstizministerium, während das Reichs- tnnenministerium dem Landrat a. D. v. Keudell übertragen worden ist. v. Keudell statt Graef Der Reichspräsident hat ans Vorschlag des Reichskanzlers Marx von Staats minister a. D. Hergt, M. d. N., zum Reichö- jnstizminister und stelloertret. Reichs kanzler, den Landrat a. D. Dr. o. Keudell, M d. R., zum Reichsminister des Inner» ernannt. Der neuernannte deutschnationale RcichS- inncnminister Dr. h. c. von Keudell, Landrat a. D. und Rittergutsbesitzer aus Hohcnlübbichcn «Kreis Königsberg t. d. Neumark) steht im 42. Lebensjahr: er studierte nach praktischer landwirtschaftlicher Betätigung aus den Univer sitäten Königsberg, München und Halle Rechts wissenschaften. Als Rittmeister der Reserve nahm er am Weltkriege teil. Von 1916 bis 1926 bekleidete er den Posten des Landratcs des Kreises Königsberg t. d. Neumark. Seit der zweiten Wahlperiode 1924 gehört er dem Reichstag an. Das Zwischenspiel Ueber die der Ernennung vorausge- gangene Besprechung beim Reichspräsi denten wurde folgende Mitteilung ausge- gebcn: Der Reichspräsident empfing die Ab geordneten Graf Westarp, v. Goldacker, Hergt und Graef (Thüringen). Hergt und Graef aaben die Erklärung ab, daß sie, um die bei den übrigen Regie rungsparteien erwachsenden Schwierig keiten wcgznräumen, beide solidarisch ihre Fraktion gebeten hätten, von eine« Vorschlag ihrer Person für die Ministerliste abzusehe». Der Reichspräsident nahm diese Er klärung entgegen, dankte beiden Herren für ihre selbstlose und sachliche Hand lungsweise und betonte, daß er selbst keinerlei Bedenken gegen die Person und Eignung der beiden von der deutsch- nationalen Fraktion vorgcschlagencn Kan didaten vorzubringcn gehabt hätte. Der Reichspräsident schloß hieran das Ersuchen an den Grafen Westarp, als den Vorsitzenden der deutschnationalen Frak tion, nunmehr alsbald eine die endgültige Zusammenstellung der Reichsregicrung ermöglichende Ent schließung zu faßen. Er hoffe, daß, falls hierbei einer der bei den bisher vorgeschlagenen Kandidaten in Frage kommen sollte, der cbcncrwähntc Verzicht dann kein Hindernis bedeute, und richtete einen entsprechenden Appell an die beiden Herren. Oie erste Kabineiisfihung Das neue Reichskabinett ist am Mon tagmittag um 12 Uhr zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Die ncu- ernannten Minister, die die Geschäfte noch nicht übernommen haben, nahmen an der Sitzung nicht teil. Die Sitzung mutzte trotz der noch nicht erledigten Besetzung des Reichsinnen. und NeichSjustizministe- riums anberaumt werden, weil die schwe benden Pariser Verhandlungen über die Ostfestungssrage eine Entscheidung der Reichsregicrung nötig machten. Da die Angelegenheit der Ostsestungen äußerst dringlich ist, wurde die Entscheidung des Rcichskabinetts sofort telegraphisch nach Paris übermittelt. Wie wir erfahren, genehmigte das Ka binett auf Grund -er Vorschläge Dr. Stresemanns und Dr. Geßlers die Instruktionen sür General v. Pawelfz, auf deren Grundlage die Pariser Ver handlungen abgeschlossen werden solle». » Wenn s der gute Wille allein täte ... Der neue Reichsfinanzminister Dr. Köh ler verabschiedete sich gestern im badischen StaatSministerium von den Vertretern der Press« und hielt dabei ein« Ansprache, in der er u. a. ausführte: Feststehend auf dem Voden der republi» kanisch-demvkrati chen StaatSaufsassung werbe ich auch die wirtschaftspolitischen und so zialen Grundsätze auch im Reiche zu ver- wirklichen suchen. Das arm« notleidend« Volk in allen Schichten soll in dem Reichs finanzminister Köhler auch in Derün seinenFür- sprecher haben. Och habe im Lande Vaden keine fiskalische Finanzpolitik getrieben, son dern sie in dem Rahmen unserer GSsamt- Wirtschaft, unserer sozialen und kulturellen Entwicklung gestellt. Das wird auch in Zu- kunft nicht anders sein. Zle LMW öer UW Entsprechend der in Genf am 12. De zember o. I. getroffene» Vereinbarung hat die Tätigkeit der Interalliierten Mi- litärkontrollkommission am 81. Januar ihr Ende gefunden. Demgemäß werden auch die für den Verkehr mit dieser Kommission besonders eingerichteten Organisationen deS Reichswehrmiuisteriums ansgelöft. Heute Schlußverhandlungen Von der deutschen Botschaft in Paris ist am Montag abend folgendes Kom munique ausgegcben worden: „General von Pawelfz, Geheimrat Foerster und Hauptmann Doberg haben von 5 bis 8 Uhr mit dem Interalliierten Militärkomitee unter dem Vorsitz des Marschalls Foch verhandelt. Die Ver handlungen haben zu einer Klärung der Situation geführt. Die Botschafterkon ferenz wird morgen vormittag um 11 Uyr zusammentrcten und ihre Ent scheidung fällen." Wie die T.-U. erfährt, ist vorgesehen, daß bezüglich des Kriegsmaterials der Reichstag ein neues Gesetz schassen mutz, das den inneren deutschen Bedürfnissen für die Erzeugung von Kriegsmaterial Rechnung tragen soll, die Aufstapelung von Kriegsmaterial zu Erportzwecken soll dagegen untersagt bleiben. Uever die Be festigungsanlagen kann gesagt werden, dah im allgemeinen das Prinzip verfolgt wurde, alle seit dem Jahre 1920 geschaffe nen Reuanlagen zu zerstören, doch läßt das Versailler Militärkomitee verschiedene Durchbrechungen dieses Prinzips zu, über die die Botschafterkonferenz die endgültige Entscheidung fällen wird. Untersuchungshaft Juristische Plauderei von Staats anwalt a. D. Dr. Kirch off. Die Bestrebungen, den Strafvollzug M mildern, sind zweifellos gerechtfertigt, wenn anders der Besserungsgedanke Erfolg haben soll. Noch erstrebenswerter ist aber eine Aenderung des VollMgs der Unter suchungshaft. Die Strafhast erträgt sich zweifellos leichter. Der Verurteilt« büßt die Folgen seiner Tat: er bescheidet sich dessen. Der Angeschuldigte, über den di« Unter- suchungshast verhängt ist, quält sich mit dem Gedanken, ob er der ihm zur Last ge legten Tat werde schuldig befunden werden und welches Urteil ihn treffen werde. Die Untersuchungshaft ist oft für ihn eine här ter« Strafe als die Strafhaft. Sie drückt ihn um so unbarmherziger, wenn er sich sei ner Unschuld bewußt ist und nur eine un glückselige Verkettung von Tatsachen ihn der Freiheit beraubt. Um so mehr ist es zu be grüßen. daß nunmehr wenigstens durch das Gesetz vom 27. Dezember 1926 die Vor schriften über die Anordnung der Unter suchungshaft und deren Dauer geändert und dem UntersuchungsgefanTenen ein größerer Schutz eingeräumt worden ist. Untersuchungshaft ist Freiheitsentziehung zwecks Sicherung der Strafverfolgung. Sie ist nach bisherigem Recht nur zulässig, wenn dringende Derdachtsgründe gegen den An geschuldigten vorhanden sind und er entweder der Flucht verdächtig ist oder Tatsachen — nicht bloß Vermutungen — oorliegen. aus denen zu schließen ist. daß er die Spuren der Tat vernichten oder daß er Zeugen oder Mitschuldige zu einer falschen Aus sage oder Zeugen dam verleiten werde, sich der Zeugnisvflicht zu entziehen. Dem Er messen des Richters, der allein den Haft befehl erlösten darf, ist weiter Spielraum gegeben. Das neue Gesetz schränkt ihn wesent lich ein. Di« Verhaftung setzt schriftlichen Haftbefehl voraus. Er ist dem Angeschub digten sogleich bei der Verhaftung bekannt zu geben und muß die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung sowie den Grund der Verhaftung enthalten. Der Verhaftete ist unverzüglich, spätestens am Tage nach der Ergreifung, nicht, wie bisher, erst am Tage nach seiner Einlieferung in das Gefängnis, dem zuständigen Richter vorzuführen. Der Richler hat ihn unverzüglich spätestens am nächsten Tag«, über den Gegenstand der An schuldigung zu vernehmen und dabei auf die ihn belastenden Umstände hinzuweisen, ihm also Gelegenheit zu geben, die Verdachts gründe zu beseitigen und di« Tatsachen geltend zu machen, die zu seinen Gunsten sprechen, während er bisher nur ^gehört" zu werden brauchte und kaum die Möglich leit hafte, sich überhaupt zu verteidigen. Gegen den Haftbefehl ist zwar Beschwer de, wie bisher, zulässig. Das neue Gesetz gibt dem Angeschuldigten aber noch einen anderen und kräftigeren Schutz. Ist der Haftbefehl wegen eines Verbrechens oder Vergehens erlassen, so wird auf seinen An trag nach mündlicher Verhandlung darüber entschieden, ob der Haftbefehl aufrecht zuerhalten oder gegen oder' ohne Sicher heit aufzuheben ist. Termin darf nicht über «ine Woche nach dem Eingang der Antrag«
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