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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 19.08.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192708197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19270819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19270819
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1927
- Monat1927-08
- Tag1927-08-19
- Monat1927-08
- Jahr1927
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Fenifprech rel^Sl-r.: mit Loschwiher Anzeiger Tageszetiung für dos östliche Dresden und seine Vororte. Dieses Vkttt enthLlt die amtlichen Bekanntmachungen de« Bates zu Dresden für die Stadtteile Dlasewltz, Loschwitz, Weitzer Hirsch, Bühlau, Bochwitz und Laubegast (ll. und lll. Verwaltungsbezirk) der Gemeinden Wach witz, Biederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weißig und SchSnfeld, sowie der Amtshauptmannschaft Dresden. Verla-: a»-av-»uchdn»ck««t «S Veela-savsiatt Setz» o La. 0e*s»«WMaf«w<tz. - Verantwortlich sth L-k«1« Lari Drache für den ü»rt-« Inhalt Eugen Lerner »et-e m Ore-»««. Erscheint täglich »t< -« Lella-«: Amü. Ar«b« «H S«rSst^ Mußestunden, Au« alter an» neuer Zeit, Moäen-Zettvna, Schnittmvsie monatl.Mk.lL0, durch blepost ohneZusteltge-Ühr »enatl Mt.».-. M, Krieg, Streik- usw. hat der Verletzer keinen Anspruch auf Lieferung bzv Zeitung o-Rücktahl-dLesesel-e«. Druck: Clemens Landgraf Nächst. Lei unverl. elngesandt. Manuskript« ist Rückporto deleufüa. Mir An, Zemspr. aufgeged werden, »an. wir eine Verantwort, bez. der Rlchstgl », S-rar-Lart^ Ra-to-Zeituo-, I Aa»ei-« werd« dl« «gespalten, Petit-Zell« «tt LS Soldpfeanlaea berechnet, Reklam« die « gespalten« Zeil« L«,og<prei« beträgt frei ins Hau- I mit 100 «oldpfennl-en. A^eig« u. Kellam« mit plohvorschrift« und ichwtenqen Satzart« werden mit 50 X Gewalt, ... . Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme Vorm. 11 Uhr. Für bas Erscheinen mg der I «nv i der Anzeig« an bestimmt« Tag« ober Plätzen, sowie für telepbonische Aufträge wird WI Rafewi-, Tollewihtt Str. 4 mehm. Sv. Jahrgang —' gebracht. Rabattanspruch erlischt: b.verspät.Zahlung, Mage ob. Konkurs b. Auftraggebers Nr. 194 Freitag, bea 19. August 1927 WM« «w W kN MMMk Vorbereitungen -er Kohrbachwerke zum Ozeanflug - Zwei Honolulu-Flieger vermißt — Englischer Druck aus Frankreich wegen der Besahungsverminderung - Mindestens 8000 da Wald durch Brand an -er Kwiera vernichtet Prüfung -es Han-els- abkommens Wie wir bören, wird das deutsch-fran zösische Handelsabkommen nunmehr in den zuständigen Ressortministerien, im Reichswirtschaftsministerium und Reichs ernährungsministerium einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Gleichzeitig werden die führenden Organisationen der Indu strie, des Grotzhandels und -er Landwirt schaft aufp7fordert werden, ihre Stellung- »ahme zu dem Abkommen bekanntzugeben. Der Vertrag soll dem Reichstag noch im Herbst zur Durchberatung unterbreitet werden. Hoesch besucht poincare Der deutsche Botschafter Dr. v. Hoesch stattete gestern dem Präsidenten Poincare einen Besuch ab, -er anderthalb Stunden dauerte. Im Laufe der Unterredung wurde der gegenwärtige Stand der deutsch-fran zösischen Beziehungen im allgemeinen er örtert, wobei der Abschluß des deutsch-fran zösischen Handelsvertrages in seiner Be deutung einer besonderen Würdigung un terzogen wurde. Ein anscheinend unlösbares Problem Der „Manchester Guardian" meldet aus Paris, daß -er englische Außenminister Chamberlain zweimal energisch bei Brian- vorstellig geworLen ist und ihn aufgefor dert habe, vor der Septembertagung des Bölkerbundrates wenigstens eine kleine Konzession an Deutschland bezüglich der Verminderung der Besatzungstruppen durchzusetzen. Chamberlain habe ausdrück lich darauf hingewiesen, daß es notwendig sei, jetzt für Deutschland bestimmte Rück wirkungen des Locarnovertrages fühlbar zu machen. Kritik an Geßlers Flaggen erlaß Der Reichswehrminister empfindet, wie un ser Berliner Dr. D -Korrespondent meldet, rs als einen nicht gerechtfertigten Vorwurf, wenn ihm jetzt nachgesagt wird, er hätte mit seinem Erlaß den Linksparteien Kon- »rsiionen machen wollen Er wird sich daher gelegentlich einer Aussprache im Reichstag ausführlich darüber äußern, warum er sich veranlaßt gesehen hat. durch seinen Erlaß aus drücklich die politische Neutralität der Reichswehr zu unterstreichen. Eine solche Auf- klärung deS Ministers erscheint um so not- wendiger, als die gesamte Rechtspresse ihr kärkstes Befremden über das Vorgehen des Reichswehrministeriums zum Ausdruck bringt. So schreibt beispielsweise die .Deut sche Tageszeitung: „Wenn das Reichswehr. Ministerium einem Kabinett Braun unter. Itünde, dann würde man sich über diesen Er. laß nicht weiter wundern. Gänzlich unver ständlich aber bleibt eS. daß er einem Kabinett entsprießen konnte, in dem vier deutschnatio. nale Minister sitzen. Es wirb uns schwer, an. »«nehmen, daß das Gesamtkabinett den Erlaß überhaupt gekannt oder gar gebilligt haben sollte." Oer „Katastrophensommer^ hält aus seinen Ruf Taifun — Wolkenbrüche — tleberschwemmungen Wie aus Wladiwostok gemeldet wird, sind durch die Ueberschwemmung -er Ufer deS FlusfeS Ussuri 2S000 Menschen obdach los geworden. SS Personen sind in den Fluten umgekommen. Die Wolkenbrüche und Taifune in der Gegend von Wladiwostok stellen eine Na turkatastrophe -ar, von furchtbarem Aus maß. 22 Dörfer sind vernichtet. Der größte TeU -es Viehbestandes ist ertrunken. Das gerettete Vieh ist ohne Futter und bereits von Seuchen befallen. Ein Teil -er Be völkerung ist in größter Panik auf die An höhen geflohen, wo die Flüchtlinge ohne Nahrungsmittel von der Außenwelt völlig abgeschnitten sind, und seit zwei Tagen hungern. Bei Aussuri wurden rund 4000 Häuser vernich tet und die Saaten weggeschwemmt. Die dortigen Kohlenbergwerke haben ebenfalls schwer gelitten. Der Eisenbahnverkehr ruht vollkommen. Die telegraphischen Verbindungen sind unterbrochen. Auch von den anderen Gegenden wer den schwerste Unwetter gemeldet. So wur- den in der Gegend von Schmakow allein 30 Menschen getötet und 2000 sind ohne Obdach. Der ganze Umfang -er schweren Naturkatastrophe ist noch nicht zu erken nen. Die Gegen- bietet ein BUb grauen hafter Verwüstung. rund S0 Dörfer sind in den Nuten verschwunden über sie hinweg fahren Schiffe, um die Flüchtlinge auf den Anhöhen zu retten. * Vor einer Hungersnot? Wie aus Moskau berichtet wird, ist in dem unteren und mittleren Wolga-Gebiet die Ernte über Erwarten schlecht ausgefal len. Aus Mittelrußland fehlen noch An gaben über den Ernteverlauf, was den Bauern des Wolga-Gebietes Veranlassung gibt, Getreideverkäufe sehr zurückhaltend vorzunehmen. Die staatlichen Ankaufs stellen haben die Anweisung aus Moskau erhalten, selbst vor höhctzren Preisen nicht halt zu machen, um die nötigen Getreide mengen bereitzustellen. Weiter wird die Frag« aufgeworfen, ob Dr. Geßler eine so wichtige Angelegenheit dem Reichskabinett zur Entscheidung vorgelegt habe Einige Blätter fordern sogar, daß der Erlaß Dr. Geßlers unverzüglich revidiert werde. Nach unseren Informationen ist je doch nicht anzunehmen, daß di« Reichsregie rung es für notwendig hält, in diesem Falle eine Auseinandersetzung mit dem Reichswehr- mintster herbetzusühven. denn man hat es von jeher für richtig gefunden, dem Reichs wehrministerium in allen Fragen, die das Reichsheer betreffen, völlig freie Hand zu bassen. Gehr vernünftig! Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: „Der Reichspräsident ist auch hier mutig und weis« vorangeschritten: Hindenburg hat überall, wohin «r kap, für Gleichstellung von Schwarz-Weiß-Rot und Schwarz-Rot-Gold gesorgt. Es liegt nahe, bet dem engen Ver hältnis zwischen Reichspräsident und Reichs, wehrminister anzunehmen, daß der Erlaß Dr. Geßlers die Zustimmung des Reichsoberhaup- tes und höchsten Heerführers gefunden hat. Mehr: Vielleicht offenbart sich hier sogar ein geheimer Geburtstagswunsch Hindenburgs, den zu errat«« nicht schwer fallen kann: Die Deutscheu sollen den Flaggenzwist begraben nnd sich in der srird'ichen An erkennung beider Flaggen znsammen, finden! Kein schwererer Schlag wäre denkbar für alle, die jene oder diese Farben zur Agitation, zur Verhetzung um eine» einseitigen Parteizieles willen mißbrauchen, als wenn die Verfassung» treuen Anhänger der alt«n Farben vom Ge. burtStag Hindenburg ab neben Schwarz-Weiß. Rot auch Schwarz.Not Gold slaggten! Gehört den alten Fahnen ihre Liebe, so können sie die neuen daneben zeigen als Zeichen ihrer Achtung vor vielen gleichstrebenden Volks genossen aus dem anderen Lager, als Solidari, tätskundgebung mit jenen Männern und alten Offizieren, die sich dem ueueu Staat um Deutsch lands willen zur Verfügung stellten, als Zeichen ihres Werbens um diesen neuen Staat, den es organisch mi» dem alten zu ver binden, den eS mit einheitlichem nationalen Geist zu durchdringen und dem es um Groß- beutschlands willen zu dienen gilt " * Eine Naggenverorönung auch in Oldenburg Wie die „Vossische Zeitung" aus Olden burg berichtet, erläßt das staatsministe- rium folgende Verordnung zum Schutze der Reichsfarben in den oldenburgischen Bädern: „Es ist dem Ministerium zur Kenntnis gebracht worden, daß in den oldenbur gischen Seebädern Flaggen und Flaggen stangen in den Reichsfarben unbefugt von ihrem Standort entfernt und beseitigt worden sind. Ein derartiges Vorgehen darf auf keinen Fall geduldet werden. Ganz abgesehen davon, -aß es eine Ver unglimpfung und unter Umständen straf bare Beschimpfung der Reichsfarben ent hält, hat auch jeder Reichsangehörige be rechtigten Anspruch auf den Schutz der von ihm gezeigten verfassungsmäßigen Reichs farben. Die zuständigen Behörden sind an gewiesen, alle Maßnahmen zu treffen, die eine Entfernung, mutwillige Beschädigung oder Vernichtung solcher Flaggen zu ver hindern geeignet sind. Iik NM MlMMNW Don Syndikus Dr. Buerschaper. Nach langen Kämpfen ist die Bergleichs ordnung doch noch zustande gekommen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft. Die Geschäfts aufsicht zur Abwendung des Konkurses ist beseitigt. Sie hatte den Zweck, die Geschäfte des Schuldners zu überwachen und eine Sa nierung herbeizuführen. Nach der Der gleichsordnung soll dem Schuldner die Mög lichkeit geboten werden, einen bestimmten Ver gleich mit den Gläubigern zustande zu bringen. Um diesen Zweck zu erreichen, muß der Schuldner sich bemühen, möglichst eine Eini gung über den anzubahnenden Vergleich mit seinen Gläubigern herbeizuführen. Da er aber kaum die Zustimmung aller Gläubiger finden wird, so genügt die Zustimmung der Mehrheit, die jedoch zugleich mehr als die Hälfte aller Forderungen im Besitz haben muß. Einzelne Gläubiger werden freilich, nun auf die schwierige Geschäftslage des Schuldners aufmerksam geworden, statt zuzu stimmen. noch durch Zwangsvollstreckung zu retten suchen, was zu retten ist. Sie werden indes nichts erreichen. Das Gesetz erklärt alle Zwangsvollstreckungen, besonders auch Arreste, die später als am 30. Tage vor der Stellung des Antrages erfolgt sind, für das Vergleichsverfahren als hinfällig. So ge- winnt der Schuldner einen Monat Zett, um die Zustimmung der Gläubigermehrheit zu beschaffen und den Vergleichsvorschlag ein zureichen. Mit dem Antrag auf Einleitung des Ver gleichsverfahrens muß der Schuldner die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger oorlegen. Außerdem ist ein Kredi toren- und Debttorenverzeichnis sowie ein Status einzureichen. Der Dergleichsoorschlag muß den Gläubigern mindestens 30<Vo bieten. Ueber die Eröffnung des Verfahrens be schließt das Gericht; entgegen dem Entwurf sind die Nblehnungsgründe wesentlich einge schränkt. Während des Verfahrens bestellt es zur Ueberwachung des Schuldners eine Vertrauensperson; daneben kann es auch einen Gläubigerausschutz bestellen. Nach der Eröffnung des Verfahrens bleibt der Schuldner zunächst zwar verfügungsfShig, das Gericht kann ihm aber wettgehende Der- fügungsbeschränkung auferlegen, auch ein all gemeines Veräußerungsverbot erlösten. Stimmt aber die Vertrauensperson Verfü gungen zu. so sind sie trotzdem zulässig. Ist der Schuldner Kaufmann, so hat er seiner Firma den ausgeschriebenen Zusatz: „Im Vergleichsverfahren" hinzuzufügen. Diese Vorschrift gift aber nicht für die am Laden angebrachte Firma. Smd gegenseitige Ver träge noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt, so kann jeder Test, aber nur mit Ermächtigung des Gerichts, die Vertragser füllung ablehnen. Diese Ermächtigung soll aber nur erteilt werden, wenn durch die Er füllung des Vertrages das Zustandekommen des Vergleiches gefährdet würde und die Ab lehnung dem Gegner des Schuldners keinen unverhältnismäßigen Schaden bringt. Zum Zustandekommen des Vergleichs be darf es der Zustimmung von 51 der Gläu biger, d e 75 "'<> der gesamten Forderungen vertreten. Werden nicht mindestens 50 °/° geboten, so mutz die Gesamtsumme der For-
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