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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 27.04.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-193204277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19320427
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19320427
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1932
- Monat1932-04
- Tag1932-04-27
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Drittes NIatt Ar. 98 Mittwoch, den 27. April 1982 Von den Deutschen Waldlaufmeisterschaften Am Sonntag wurde in Stuttgart di« Deutsch« Waldlaufmeisterschaft auSgetragen. Sieger i» der Mcistcrschaftsklasse wurde wiederum der Titelverteidiger Otto Kohn vom Polizecsport- verein Berlin. Er bewältigte die 10-km-Strecke in der Zeit von 37 :01,4. — Unser Bild zeigt die Preisverteiluna und Siegerehrung durch den Vorsitzenden der Deutschen Behörde für Leichtathletik. Herrn Dr. Ritter von Halt; vor dem Tisch mit den Auszeichnungen, Zweiter von rechts der Steger Kohn. Kunst und Wissen „Böhmische Musikanten" im Dresdner Central-Theater. Mit einem Geständnis muß ich beginnen; ich sah der diesmaligen Premiere ohne grobe Er- Wartungen entgegen. War's der Titel, war s «in« Abneigung gegen das „Milieu"? Jeden falls hemmte ein unbekanntes Etwas die erwar tungsfrohe Stimmung. Und ich bekenne zum -weiten: die Neuheit bereitete eine Enttäuschung angenehmster Art. Dieses Singspiel, zu dem Julius Wilhelm und Peter Herz den Text geliefert haben, ist eines der gefälligsten Stücke, die wir in letzter Zeit im Central-Theater ge sehen haben. Zugegeben: der Inhalt ist nicht sonderlich originell, und doch weichen die Librettisten er freulicherweise vom altgewohnten Schema ab- der übliche Operettenschluß wär« gewesen, daß sich der böhmische Musikant und sein Mädel doch »och kriegen; aber die beiden Textdichter fanden einen weit wirkungsstärkeren Ausklang dadurch daß der heimatlos Gewordene unerkannt wieder in die Fremde zieht. Es ist ein Abschluß i» Moll, der indes nicht verstimmt, sondern viel glaubhafter wirkt, als daS beliebte sich-doch-noch- Finden. DaS Singspiel nähert sich in seinen nm- fikalischen Höhepunkten durchaus der Spieloper, >md schon um der Finessen und Delikatessen willen, mit benen die Musik aufwartet, lohnt eS, sich den Namen des Komponisten gut einzuprä- gen: Bernard Grün hat sich nicht damit begnügt, den Text musikalisch zu illustrieren; Nr. 1 Marsch, Nr. 2 Walser, Nr. 3 Tanzschlager usw., »ein, er hat daS gesprochene Wort mit wohlüber legten, feingesogenen Strichen musikalisch nachge- -«ichnet und dabei einen Melodtenreichtum her- vorgesaubert, der ihn als Könner charakteri siert. Mit aller Liebe hat sich Sylvio Moste« in die Godankengänge d«S Komponisten vertieft; mit hörbarer Spielfreudigkeit folgten die Musi- ker den Winkep ihres Führers und sorgten so dafür, daß ihr Anteil an dem starken und Herz- lichen Erfolg der Erstaufführung etu recht we- sentlicher wurde. Aber Mostve hat auch Li« Inszenierung be sorgt und auch damit etwa- fertig gebracht, waS sich sehen lasten kann. Darstellerisch kamen unsere „Prominenten" voll aus ihre Rechnung, -. h. daS Singspiel ist mit einer ganzen Reihe dankbarer Rollen auSgestattet. Johanna Schubert war in Spiel und Haltung Lie geboren« Komtesse, ge- sanglich war sie wieder „tonangebend". Marey Brion entwickelt sich je länger je mehr zum Liebling des Publikums, ein allerliebster Racker, der von Anbeginn an gewonnenes Spiel hat. Line überraschend gute Leistung war daS Bauernmädel von Frances Coleman; gemüt volle- Spiel vereinte sich mit anerkennenswert sauberem Gesang und zwang dazu, ihr besondere Beachtung zu schenken. Gevda Scheinpflug sonnte sich wieder in ihrer Grazie und sang und spielte mit eben dem Elan, wie man ihn von der „Ope- rettensängerin Mizzt Pichler" verlangen darf. Willy Beyler war mit der männlichen Haupt rolle betraut. Sein von tiefer Veranlagung zeu gendes Spiel, hatten wir schon Gelegenheit, zu rühmen, gestern zeigte er sich auch als Sänger auf hoher Warte stehend, wennschon er die Stimme in der Höhenlage mit auffallender Sorgsamkeit behandelte. Harlanns war, glän zend disponiert, der beste Partner, den man sich für Marey Brion wünschen konnte. Hoff holte sich als verkalkter Rittmeister a. D. mehr denn einmal Sonderapplaus auf offener Bühne; wir kennen und schätzen ihn als hochtalentierten Künstler, auch ohne daß er sich in Uebertreibun- gen gefällt, wie es gestern zuweilen der Fall war. Fleck war der böhmische Dorsbader, wie er leibt und lebt. Rainers gräflicher Oberleutnant war reichlich farblos; die gute Figur allein macht's doch nicht. Ricco Langer und Ignaz Janda, ja nicht zu vergessen Rose Mühl als 102- jährige älteste Dorfjungfrau, bewiesen, daß auch kleine Rollen nicht Neben rollen zu sein brau chen. Es war ein geradezu ideales Zusammen spiel, das dem mit einer guten Dosis Sentimen talität versehenen, aber auch an lustigen Momen ten reichen Singspiel zu einem betont herz lichen Erfolg verhalf. Gertrude Baum-Gründig darf als Einstudiererin der Tänze, Oskar Schott als Verfertiger der anheimelnden Bühnenbilder und last not least Konzertmeister Striemer als Soloviolinist nicht vergessen werden als Paten, di« für eine würdige Taufe sorgten. Blumen und andere Spenden unL Beifall in höchster Potenz bewiesen: es war ein echter, rech ter Premiörenabend. Schl. Aus dem Gerichtssaale Die verhängnisvollen Perlen- ichnüre der „Salome" Welcher Schauspieler wüßte nicht von mehr ober weniger lustigen Zwischenfällen auf der Bühne zu berichten, wobei ihn die unberechen bare Tücke -es Objekts in die unangenehmsten Situationen gebracht hat. Ein bißchen Glück und daS notwendige Maß von Geistesgegenwart retten den Betroffenen aber meist über die heikle Lage hinweg, so daß daS Publikum vielfach über haupt nichts merkt. Weniger glimpflich ist bei einem solchen Vorfall allerdings Ler auf Grund eines Gastspielvertrages an Lie Dresdner Staats per verpflichtete Opernsänger V. davongekommen. Man hatte am 30. November 1927 die Generalprobe zur „Salome" angesetzt. Dabei trug Lie in der Titelrolle auftretende Sängerin R. ein selbstbeschafftes Gewand mit glitzernden Perlenschnüren. Im rasenden Wirbel deS TanzeS der sieben Schleier löste sich eine Anzahl von Perlen und fiel zu Boden. Diese kleinen gläsernen Geister der Tücke sollten m n dem mächtigen .HerodeS" zum Verhängnis wer den, denn er glitt auf den harten Glasperlen auS und zog sich durch den Stur- unangenehme Verletzungen zu, die ihn an der Ausübung seine- Berufes stark behinderten. Es kam daraufhin zur Schadenerfatzklage, in deren Verlauf die Dresdner Gerichte den Freistaat Sachsen al- Theaterunternehmer für den entstandenen Schaden grundsätzlich haftbar erklärten. DaS Obirlandesgericht Dresden gelangte zu der Ueberzeugung, daß das Kleid für die Zwecke jenes Tanzes ungeeignet war, da die Perlen nicht fest genug angebracht waren; die Theater leitung habe aber gegenüber den mitwirkenden Künstlern die vertragsmäßige Verpflichtung ge habt, das Gewand der Salome auf seine Gefähr lichkeit hin zu prüfen, denn bei jedem Bühnen- kostüm müsse an daS damit verbundene Ge fahrenmoment gedacht werden. Diese Prüfung-- Pflicht habe nicht nur hinsichtlich dem aus dem Theatcrfundus stammenden, sondern auch gegen- über dem von der Künstlerin selbst beschafften Kostüm bestanden. Die vom Freistaat Sachsen gegen diese Entscheidung beim Reichsgericht ein- gelegte Revision führte auS zurzeit noch unb«. kannten Entscheidungsgründen zur Aufhebung deS ergangenen Urteils und zur Zurückweisung der Sache an die Vorinstanz. Mit -er Revision war in erster Linie geltend gemacht worden, daß da- zweifellos vorliegende mitwirkende Ver schulden deS Klägers überhaupt nicht berück sichtigt worden sei. Er soll nämlich gesehen haben, daß Peilen bereits auf dem Bode» vev- streut lagen, weshalb er deren Beseitigung hätte veranlaßen müssen, zumal «S sich ja nur um et»« Probe gehandelt habe. Im übrigen bedeute eS auch eine Ueberspannung der Haftung, wen» man die Theaterleitung für Bllhnengewänder verantwortlich machen wollte, die von den Künst lern selbst beschafft worden sind. Für diese eigenen Kostüme könnten nur die Künstler selbst bzw. Lie Hersteller verantwortlich sein. Fortsetz»»« LeS »erbotene» Rotfrontkämpfer» bnndeS. Der 4. Strafsenat LeS Reichsgerichts ver urteilte den 26 Jahre alten Sattler Marti» Hörig auS Chemnitz wegen seiner Tätigkeit im Interesse deS verbotenen Rotfrontkämp ferbundes zu 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von 6 Monaten Unter suchungshaft. Zu den bekannten rechtliche« Gesichtspunkten, die im allgemeinen zur Ver urteilung kommunistischer Partetangehörige« führen, der Vorbereitung zum Hochverrat irr Tateinheit mit Unterstützung einer staatsfeind lichen Verbindung, trat bei Hörig auch noch ein Vergehen gegen 8 11 deS Republikschutz- gesetzeS (Unterstützung eines verbotenen unb aufgelösten Vereins) sowie ein Verbrechen der schweren Privaturkundenfälschung. Hörig hatte nämlich im Juli v. I. 26 Postpakete mit je 600 Exemplaren der Zersetzungszeitschrift „Rotfront" znr Versendung gebracht und zur Verdeckung de- Absenders auf die Pakete einen falschen Absendervermerk gesetzt. Ge legentlich einer späteren Vorladung in einer anLeren Sache wurde er dann auf Grund eines bei ihm gefundenen, den Versand der fraglichen Pakete betreffenden Zettels als Ab sender entlarvt. Die schwere Privaturkunden fälschung erblickte der Senat darin, daß Hörig durch den falschen Absendervermerk die Ermitt lung der Täter und damit die Verwirklichung deS staatlichen StrafanspruchS vereiteln wollte. Mit Rücksicht ans das unumwundene Geständ nis, das der Angeklagte für seine politische Ueberzeugung ablegte, wurden ihm mildernde Umstände zugebilliqt, und aus diesem Grunde wurde auch von der Verhängung einer sonst verwirkten Zuchthausstrafe abgesehen. ' Einschränkung der öffentlichen Gerichtsverhand lungen Di« Notverordnung deS Reichspräsidenten zum Schuh der Wirtschaft vom 9. März 1932 enthält auch eine Aen-erung -er 88 172 bis 174 -es Gerichtsversassiingsgesctzes. Danach kann in allen Sachen das Gericht für die Verhandlung oder einen Teil davon die Oesfentlichkeit auch dann ausschlicßcn, wenn sie eine Gefährdung eines wichtigen Geschäfts- oder Betriebsgeheim nisses besorgen läßt. Der Zweck der Neuerung ist, die privaten Belange der Beteiligten in solchen Fällen zu schützen, in denen die Verhand lung ein wichtiges Betriebs- oder GeschäftS- - geheimnis znm Gegenstand hat. Durch den bis herigen Zustand, daß in solchen Fällen öffentlich verhandelt werden muß, ergibt sich der Wider sinn, daß im Gesetz gegen den unlauteren Wett- bewerb zwar ein strafrechtlicher Schutz gegen Preisgabe von Geschäfts- und Betriebsgeheim, nissen gewährt wird, daß aber die öffentliche Verhandlung solche Geheimnisse häufig erst der Allgemeinheit preisgibt. Nachdem bereits 8 52 des ArbcitsgerichtsgesetzcS für die Verhandlung vor den Arbeitsgerichten den Ausschluß der Oesfentlichkeit zugelassen hat, wenn Betriebs-, Geschäfts- oder Ersiudungsgeheimnisse zum Gegenstand der Verhandlung oder Beweisauf nahme gemacht werden, hat die erwähnte Not- Verordnung diesen Gedanken fürs ordentliche Gerichtsverfahren — unter Beschränkung auf wichtige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse -v übernommen. Die neuen Vorschriften sind ar» 1. April t» Kraft getrete». Mussolini besichtigt das Cäsar-Forum Die Ausgrabungsarbeiten an dem sogenannten Cäsar-Forum in Rom, die von Mussolini angeregt nmrden, schreiten rüstig fort. Am Geburtstage Roms, an dem Mussolini, wie alljährlich, eine große Parade über die faschistischen Organisationen abnahm und eine große politische Ansprache hielt, wurde die bisher sreigelegte Anlage des Cäsar-Forums durch den Diktator besichtigt und eingeweiht, — Unser Bild zeigt Mussolini mit seiner Begleitung in Lem AuSgrabungs-Fornm.
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