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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 04.06.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-193206048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19320604
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19320604
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1932
- Monat1932-06
- Tag1932-06-04
- Monat1932-06
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Kunst und Misten Die Karriere Ur»ffLhr»g t« Schauspielhaus Dresden. Ludwig Fulda hat sein neues Werk .Die Karriere" schlicht ein Stück in fünf Stationen genannt. Der Untertitel verrät nicht, welcher dramatischen Gattung das Werk angehört. Man konnte vermuten, daß Ler Dichter «in« Satire üb«r Strebertum mit po- litisch aktuellem Hintergrund schreiben wollte. Stoff gibt «S ja leider jetzt genug, und er ist auch schon mehrfach ausgenützt worden. Am amü^ntesten wohl in »Hasenklein kann nichts dafür". Aber das n«ue Stück erwies sich ganz unpolitisch. Nicht nur dadurch, daß der Schauplatz eine mittelamerikanische Republik ist, sondern auch durch die ganze Behandlung des Stoffes. Freilich steckt viel Satire darin auf Zustände, die, wenn auch nicht so groß wie in Südamerika, allerwärtS vorkommen. Ader die Satire wirkt durch die fein komische Bei mengung nicht allzu scharf, beinahe liebens würdig. Neu ist di« Idee nicht allzusehr, -aß von drei Personen, die cmporkommen wollen, die siegt, die eigentlich am allerwenigsten wert ist. Das ist in diesem Fall« ein ehrgeiziges, all« Mitt«l skrupellos benützendes Weib. Neben ihr streben zwei Regierungsbeamte nach hohen Zielen: der faule, dumm« Salonlöwe San- -oval und der gewissenhaft arbeitende, ideal gesinnte Estrada. Nur dadurch, daß er ein guter Gesellschaftsmensch, der vorzüglich tanzt. Tennis spielt und posiert, und in seiner Un- sähigkeit ein bequemes Werkzeug seiner kor- rupten Vorgesetzten ist, kommt Sandoval zu höchsten Würden. Allerdings durch die ra'- fiuiert agierende, ehrgeizige Präfektentochter Lonchita. Sie hat all« Fäden in der Hand und weiß skrupellos all« Situationen zu meistern, -iS st« ihren Mann und sich auf die höchste Stuf« gebracht hat. Der mit.anständigeren, e-leu Mitteln vorwärtsstrebend« Estrada unter liegt. In spannender Weise zeigt der Dichter die so erreichten fünf Stationen des Strebers und seiner raffinierten Gattin. Anmutiger Humor lichtet di« erste Grundlage angenehm auf. Die stark gegensätzlichen Charaktere sind scharf ge zeichnet, und wie in allen seinen Werken zeigt sich Fulda auch hier als sicherer Beherrscher -er sprachlichen und künstlerischen Form. Das Serk geht zwar nicht allzu tief ins Problem, regt nicht auf, unterhält und interessiert aber von Anfang bis Ende. Di« Aufführung unter Georg KiesauS Leitung zeigte wieder die groß« Geschlossenheit -«S Ensembles, durch die das Schauspiel so be- rühmt geworden ist. Wenn auch Heinz Wo« st er und Adolf Zi«gl«r als die beiden Emporstrebendeu durch ihr« fein durch- tachten und durchgeführten Leistungen beson- ter» hervortraten, Cara Gyl mit gewand tester Beherrschung di« durchtrieben« Frau zu starker Wirkung brachte, Willi Klein- oschegg «in scharfgezeichneter korrupter Mi nister war, Stella David als eifersüchtige Ministergattin mit indianischem Blut überaus drastisch wirkt«, Paul Hoffmann einen verliebten Gesandten mit gewandter Eleganz aMattete, so war doch das Wertvollste daß aa»geglichene Zusammen spiel, zu dem in klei- neren Nollen die Herren Rainer, Paul sen, Posse, Nufer, Kottenkamp, Liedtke, Ostwald das ihre beitrugen. Die Bühnenbilder von Adolf Mahnke gaben einen vornehmen äußeren Rahmen ab. Die Ausnahme des neuen Stückes war sehr freundlich. Im Kreise der Darsteller konnte -er nun 70jährige Altmeister der deutschen Dramatik den herzlichen Beifall des vollbesetz ten Hauses entgegennehmen. U—n. Aus dem Gerichissaale Zuchthaus gegen die Sklareks beantragt <2n einem Teil der Auflage wiederholt.) Berit«, S. Juni. fRadioj Der Ober, paatsanwalt beautra-te -ege« Lie Brüder Willi uud Le« ENarek wegen fortgesetzte» v«» truges -»« Schade» der Berliner Stadtdank, zu« Dell t» Tateinheit «it schwerer ösfeutlicher Urkundeufälsch«»» wegen Betruges zu« Scha» öeu der Dresdner Baut «nd der Ostbank »ege» Konkursverbrechens in Tateinheit «tt Konkursvergehe« mrd «ege« sortgesetzter aktiver Bestechung te s Jahre Z«chtha«s und 10 Jahre Ehrverlast. Gege« »e« Stadtbavkdirektor Sch«i»t be, antragte der Oberstaatsanwalt «»ege« schwerer passiver v«ftech«ug S Jahre I Monate Gefäng nis, gegen de« Stahtbankdirektor Hoss«««« r Jahre Gefängnis, gege« Bürgermeister Schneider t Jahr K Monate Gefängnis, gegen Stadtrai Gäbel 1 Jahr 8 Mou-te Gefängnis, gege« Bürgermeister Kohl 1 Jahr « «oaate Gefängnis, gegen Stadtamtsrat Sokolowski lü Monate Gefängnis nnd gegen Stadtrat Degener » Monate Gefängnis. Gege» Hofs, mann, Schmidt, Schneider, Gäbel, Kohl, Soko» lowski »nd Degener beantragte der Overftaats» anwalt auch zu erkenne» ans die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter für die Dauer von 5 Jahre«. Gegen Leu Bnchhalter Lehman« warde vom Oberstaatsanwalt «ege» Bethilse zum Betrüge nnd zur Urkundenfälschung 2 Jahre GesänguiS, gege« den Buchhalter Tuch wegen Beihilfe zum Betrüge 1 Jahr Gefängnis beantragt. Gegen den Diplomkaufmanu Ludin beantragte der Oberstaatsanwalt wegen schwerer passiver Be» ftechnng 1 Jahr 8 Monate GesänguiS. Zum Schluß wurde vom Oberstaatsanwalt beantragt, gege» die Brüder Sklarek mit sofor tiger Vollstreckung ernent Haftbefehl z« er, lasse«. Rach längerer Beratung lehnte daS Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die Brüder Leo »nd Willi Sklarek zu verhafte«, da kein Fluchtverdacht bestehe. DaS Gericht beschloß aber, die SklarekS i» Polizeigewahr» sam zn nehme«, am die sichere Z«e»deführ»g des Prozesses z« gewährleiste«. Da beide a«s den Znstand ihrer Berhandlun-Ssähigketl ge» prüst werden sollen, werden sie t« de« nächste« Tagen einer eingehenden ärztliche« Prüf»- unterzöge« werde«. Das Urteil wird erst in einigen Tagen ver- künbct werden. „Appell an die H««-erarmee". Der krtegSbeschädtgte Schlosser Robert Klett in Pirna verfaßte mit bezug auf die Ueberführung deS Kriegsbeschädigten Hart mann nach dem Gonnenstetn ein Flugblatt mit -er Ueberschrtft: „Appell an die Hungerarmee", in dem der Stadtrat und die Polizei beleidigt wurden. Da Hartmann sich seiner Ueberführung widersetzt hatte, wurde er von fünf Polizisten gefesselt fortaebracht. Klett schrieb in feinem Flugblatt, daß man Hartmann in unmenschlicher brutaler Weise aus dem Bette gezerrt habe; die Zwangsmaßnahmen mußten aber angewendet werden, da Hartmann sich wie tobsüchtig ge bärdete. Klett stand nun wegen öffentlicher Pressebeleidigung vor dem Gemeinsamen Gchöf- fengericht. Er führte weitschweifig auS, wie die Kürzung der Kriegsrenten die KrtegSbeschäbig- ten verbittert hätten, un- daß er sich als ehren amtlicher Sachverwalter auch deS Falle- Hart- mann angenommen habe. Die Zeugenver nehmung ergab die Haltlosigkeit der Behauptun gen des Flugblattes. Rechtsanwalt Dr. Rolf Helm versuchte Klett al» UeberzeugungStäter hinzustellen. Da» Gericht erkannte auf eine Gesamtstrafe von 6 Monaten 4 Wochen Gefäng- ni». Die Straf« wurde mit der im Dezember v. I. für ein ähnliche» Vergehen erkannten Strafe von S Monaten 8 Wochen verbunden. Dem Stadtrat Pirna wurde Publikation», befugnt» zugesprochen, da die Behauptungen de» Flugblattes für den Rat und die Beamten schwer ehrverletzend sind. Zeh«t»se«b Mark »terschlage». Ein in Polenz wohnhafter früherer Kran- kenkaflenkassi«r«r hat in der Zeit von 1W4 bis 1880 rund 10 000 Mark, die WM »um Ankauf von Jnvalibenmarken anvertvaut worden waren, für sich verbraucht. Ferner sind für etwa 28 000 Mk. Marken nicht geklebt worden. Ein Arbeitgeber war mit über 4000 Mk. Mar- kenschulden im Rückstand. DaS Schöffengericht in Neustadt, da» sich jetzt mit der An gelegenheit zu beschäftigen hatte, ver urteilte den Kassierer wegen Untreue zu Staatssorstverwaltimg und Staatsforstdienst Das Fmanzminksterium erläßt im Säch sischen Gesetzblatt Nv. 16 vom 2. Ium 1932 folgende Verordnung, in der es u. a. heißt: Die Verwaltung der Staatsforsten liegt unter Aufficht des Finanzministeriums der Lamdesforstdirektion als oberster Staats- forstbehörde ob, soweit nicht durch ' be- sondere Verordnung die Zuständigkeit des Finanzministeriums Vorbehalten ist. Der Landesforstdirektion gehören an: der Land- forstmeister (zugleich forsttechnischer Mini- sterialrat im Finanzministerium) als Vor stand, der Stellvertreter des Landforst- msisters und weitere fünf forsttechnische Mitglieder mit der Amtsbezeichnung „Ober- forstmoister" sowie ein juristischer Mini sterialrat im Finanzministerium als ju- ristisches Mitglieds Der Landesforstdirektion ist das Forst- enrrichtungsamt angegliedert. Dem Forst- emrichtungsamte steht ein forsttechnisches Mitglied der Landesfofftdirekti m als Di rektor vor. Die wesentlichsten Aufgaben des Forsteinrichtungsamtes bestehen in der Vermessung und Kartierung der Staats- forsten, in der Aufstellung der Vorarbeiten für die Haupt- und Zwischenrevisionen unid der Wirtschaftspläne sowie in ' der Bearbeitung der Ertragsstatistik. Außer dem untersteht der Landesforstdirektion die Forstliche Versuchsanstalt. Ihre Aufgabe besteht in der Förderung der Forstwirt schaft durch Versuche und durch die Be arbeitung wissenschaftlicher Fragen. Die Staatsforsten sind in Reviere - «n- getvikt. Die Verwaltung und Bewirt schaftung der Reviere liegt den Forst ämtern ob. ' Zur Anstellung im höheren Sßaatsforst- dienst ist erforderlich: ' der Nachweis der sächsischen Staatsange. Hörigkeit, das Zeugnis eines Arzte» der staatlichen Polizei, ein« auf sächsischen Staatssiorstrevieren verbrachte einjährige praktische Borbe- reitungszeit als Forstbefliffener ein schließlich einer erfolgreichen Ausbildung bei der Polizei, ein mindestens sweisent^triges Studium an deutschen Universitäten oder deutschen technischen Hochschulen und im Anschluß hieran ein mindestens sechssemestriges Studium an deutschen forstlichen Hoch- schulen oder deutschen Universitäten, an denen forstliche Vorlesungen gehalten werden, sowie die Ableistung der Diplom prüfung an der Forstlichen Hochschule Tharandt, Abteilung der Technischen Hochschule Dresden, nach Bestehen der forstlichen Diplom- Prüfung ein dreijähriger Vorbereitungs dienst als Forstrsferendar und die erfolgreiche Ablegung der An- stelkungsprüfung für den höheren Staats- forst dienst. Zur Anstellung im mittleren StaatSforst- dienst ist erforderlich: der Nachweis der sächsischen Staatsange hörigkeit. das Zeugnis oines Arztes der staatlichen Polizei. eine auf sächsischen Staatsforstrevieren als «Försterlehrling" verbrachte Lehrzeit von vierzehn Monaten, der erfolgreiche Besuch einer von der Landesforstdirektton vorgeschriebenen Forstschule mit Polizeilehrgang und das Bestehen der Forstgehilfenprüfung. eine mindestens fünfjährige Dienstleistung als Forstgehtlfe bei staatlichen Forstämtern und die erfolgreich« Ablegung der Anstel- lungsprüfung für den mittleren Staats- forstdienst. Zur Anstellung im unteren StaatSsorstdienst ist erforderlich: der Nachweis der sächsischen Staatsange hörigkeit. ein bezirksärztsiches Zeugnis. die Annahme durch die Landesforstdirek tton zur Ausbildung als Anwärter für den unteren StaatSforstdienst auf Grund einer Annahmeprüfung. die Vorbereitung für den künftigen Be ruf als Aorstwart in einer dreijährigen Tätigkeit als Forstarbeiter. die erfolgreiche Ablegung der Anstellungs prüfung und der Nachweis der erfolgreichen dreimonatigen Ausbildung bet der Polizei. «inem Jahr drei Monaten Gefängnis. Weg« Fluchtverdachts wurb« der Verurteilt« sofort in Hast genommen. De« Zechgeaossen a«sgera»bt. Bor dem Dresdner Gemeinsamen Schöffen- gericht hatten sich am Freitag der am 11.11.1808 geborene Handlungsgehilfe Gerhard Hellmut Irmscher und der am 4. 7. 1804 geborene Mechaniker Max Kurt Goldbach, beide au» Dresden, wegen gemeinschaftlichen schweren Straßenraubes zu verantworten. Beid« hatten in der Nacht -um 10. März mit dem 37jährigen kausmännischen Angestellten Martin Hermann Weitzmann in verschiedenen Lokalen gezecht und hatten ihn dann auf dem Heimweg regelrecht ausgeplündert. Wie sich ergab, waren beide An geklagten wiederholt bestraft, besonders schwer der Angeklagte Goldbach, gegen den noch ein Verfahren wegen Falschmünzerei schuxbt. Der als Zeuge auftretende Angestellte Weitz- mann bezifferte den ihm entstandenen Schaden auf 200 Mark, darunter etwa 80 Mark Bargeld. Er gab eine eingehende Schilderung de» Ueber- falls, in der man nur einen Hinweis darauf ver mißte, wie er eigentlich dazu kam, sich zu später Nachtzeit mit zwei so verdächtigen Unbekannten zu einer derartigen Bierreise bereitzufind«n. DaS einzige, was der Zeuge immer wieder her- vorhob, war, daß in jener Nacht ein unglücklicher Stern über ihm gewaltet habe. DaS Gericht verurteilte schließlich di« Angeklagten Irmscher und Goldbach wegen ge meinschaftlichen schweren Straßenraubes und zwar Irmscher unter Zubilligung mildernder Umstände zu vier Jahren Gefängnis, Goldbach zu fünf Jahren Zuchthaus. Beiden wurden außerdem die bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre aberkannt. Dem Angeklagten Irmscher wurde die volle Untersuchungshaft angerechnet. Die Geschäfte der Wohlfahrtshilfe vor -«« Diszipliuarhof. Bor dem Sächs. Disziplinarhof in DreSd«« begann heute die Berusungsverhandlung gegen Ministerialrat Dr. Maier und Reg.-Rat Dr. Rudolf Böhm« w«gen d«r bekannten Vor- gäng« bei der Kreditgewährung au» den Mitteln der Sächsischen Wohlfahrtshilfe an den später zufammengebrochenen Seidemann-Konzern. Der Wohlfahrtshilf« waren dadurch Millionen verluste entstanden, die zum Gegenstand eines Verfahren» gegen die beiden hohen Regierungs beamten wurden. In der im Dezember v. I. gegen Mater und Böhm« stattgehabten Verhandlung vor der Disztplinarkammer war Dr. Maier zu ein«m Verweis und 2500 Mark Geldstrafe, Dr. Böhme zu einem Verweis und 1500 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte di« Diszi plinarkammer dem Anträge der Anklagebehörde aus Dienstentlassung bei den Angeschuldigten nicht stattgegeben. Gegen dieses Urteil hatten die Beklaiten Berufung beim Disziplinarhof eingelegt. Die Verhandlung leitet OberlandeSgertchtS- präsident Dr. Hüttner. Di« Verhandlung begann mit der ausführlichen Berichterstattung über das Ergebnis der Verhandlungen vor der Disziplinarkammer. Die Beweisaufnahme ergab keine neuen Gesichtspunkte. Da Zeugen nicht zu vernehmen waren konnten sich sofort die Plädo^r» anschließen. Di« Verteidiger entwickelten noch- mals in umfassenden Ausführungen die Gründe, die für völlige Freisprechung Ler Angeschuldigten sprachen. Dr. Hille wie- darauf hin, daß Dr. Maier nicht verurteilt werden könne, wenn er sich bei den Kompetenzstretttgkeiten der Mini sterien in «inen Rechtsirrtum befunden haben sollte. Von einer Fahrlässigkeit könne keine Rede sein. Prof. Dr. Breit legte besonderes Gewicht darauf, daß Dr. Böhme keinesfalls un verantwortlich leichtsinnig gehandelt habe, daß er vielmehr bei der Hergabe von Krediten ge täuscht worden sei. Der Vertreter der Anklage, Ministerial direktor Dr. Schreiber, betonte, daß di« ün erstinstanzlichen Urteil ausgesprochene Strafe nicht zu hoch erscheine. Er ging im übrigen die einzelnen Snklagepunkte wie in erster Instanz nochmals durch und erklärte, daß er den Antrag stelle» müsse, die Berufung der Angeschuldigten »u verwerfen, di« Festsetzung der Strafe aber dem Disziplinarhof werlafse. Da» Urteil wird am Donnerstag 8^0 Uhr verkündet werd«». l. Li«« interessant« HimmelSerschei»»-. In der Nacht zum Freitag gegen 1 Uhr wurde ein Meteor von ungewöhnlicher Größe be obachtet, da» au» nordöstlicher Richtung »ach Westen zu niederging. Nachdem das Meteor schoo einige Sekunden verschwunden war, kennzeichnete noch ein leuchtender HimmelS- streif seine Bahn. In kulri'ung 5ckon PfOnig« ^ioeksn nick ikrsm «»tsn krrck»in«n, die meirlde^euckt« Z'/» pig -IiysrGNE Leekrenr. Irl er dock, elr ok He keucker gerederu dereui ge^erlel koken, endlick eine rolcke QueNlLtr-IigereHe in dierer preirlege ru erkeilen. kulgsris !port, 3; 3 äse üulgari«
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