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Dresdner Journal : 29.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186802294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1868
- Monat1868-02
- Tag1868-02-29
- Monat1868-02
- Jahr1868
- Titel
- Dresdner Journal : 29.02.1868
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.V so. Ido««r«t»t»»rrist: I» Lorää. Tlkrliek! arklr—»»r ^Mrliel»: 1 ., t» ,. Sli>o»tUoI>: — „ 1b „ Lio-el»« Kuwme-o: 1 >, I»kr«»»—» tritt jbkrUol» > l'Llr. 8t«i»i>«I»»dül>r, »L»»«rk»Id a«» «onlck. Lonäs» ?o»t »»<l St«wpel»«»vdi»xbiil»». raseratenpreise: k^ir ä»o k»uin «loer e«»p»Iteneo 2«il«: 1 K^r. Vat»r „L1axe«»oat" cU« L«il«: 3 Kxr. Lrscheiinl: l'L^Iivd, «alt äer 8o»»- a»ck k'«t»rt»q», Xd«oä, kür äeu kolxsoüeo T»x. Sonnabend, den SV. Februar. Dres-ncrAiMMl. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 18«8. Inseratenannnyme auswärts: I.«1prix: k». O»mv,r>irr,i,, 6owwi«1vulr ckei Vrsiüuer ckoarn»!»; «denö«».: ll. L^os.«», Lvoex ko»r; Vi«o-l^ip»l8->»»«I-rr»ukkllrt ». L.: -t Vo»i.»», L«rU», O»oriv»'»eks Suckli., k»r»N»r»»', öur«»u, kvooi-i-» >ko»»«; Ur,m«o: L. 8o»i.ow», IiBiI»»:!,. 8n«oü»'» Xnvoaceodur«»u, ck»»»», Si^i. L k'itivxvi ^r»o^knrt ».N.: ^x>oi!«'»oks Lu«kk.; Lil»: Lo. 8Lo»»i», k»rt»:8xv^», Svi.i.i«» L6o.» (8, kl»e« ä« I« Lours«); kr»s" k'» L»»i<iv»', Laokü.; Vi«o: Xi.. Orrii-n. Herausgeber: Lüoixl. kipsältlo» 6e» Ore»ck»«r Iour»»l», Vrvicke», il»riso»tr»»»s Ho. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 25. Februar. Seine Königliche Majestät haben dem gewesenen Ortsrichter Johann Christian Schneider zu Cosel die zum Verdienstorden gehörige Medaille in Silber zu verleihen huldreichst geruht. Bekanntmachung, die Kündigung der Handdarlehne und den Umtausch der Handdarlehnsscheine gegen Staatsschuldenkassen scheine betr., vom 24. Februar 1868. Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die in Folge der Bekanntmachung vom 11. Juni 1866 auf genommenen Handdarlehne zum 31. März l. I. in der Weise zu kündigen, daß die Rückzahlung derselben am 30. September d. I. erfolgen soll, und wird zu diesem Zwecke noch das Nöthige veranstalten. Dasselbe stellt jedoch den Inhabern von Handdarlehnsscheinen hiermit frei, dieselben in der Zeit vom 2. bi« mit 21. März d. J^ gegen könial. sächsische 4H>ige Staatsschuldenkassenscheine unter nachstehenden Bedingungen umzutauschcn: §8 1- Der Umtausch kann innerhalb obiger Frist an allen Wochentagen von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Mit tags bei der Finanzhauptkasse allhier erfolgen. 8 « Bei dem Umtausche werden die Handdarlehne zum Course von 101'4 Procent angenommen, die 4dhigen Staatsschuldenkassenscheine dagegen zum Course von 93 Procent berechnet. 8 3. Jedem Handdarlehnsgläubiger wird überdies eine Umtausch-Prämie von 1'4 Procent gewährt. 8 4. Die Coursdifferenz 8 2 und die Prämie § 3 werden sofort bei dem Umtausche selbst in der Weise gewährt, daß den Handdarlehnsgläubigern auf je 90 Thaler Nenn wert!) eines Handdarlehns der Nomlnalbetrag von 100 Thalern in Staatsschuldenkassenscheinen gewährt, die dabei etwa ausfallende Spitze der Handdarlehnsforderung aber in baarem Gelbe bezahlt wird. 8 5. Wer mehrere Handdarlehnsscheine gleichzeitig zum Umtausche bringt, kann verlangen, daß die Beträge der einzelnen Scheine zum Behufe der Berechnung der Gegenleistung zusammengezogen und als ein Ganzes behandelt werden. 8 6. , In Staatsschuldenkassenscheinen Serie II. zu 100 Thlrn. kann der Gegcnwerth nur insoweit beansprucht werden, als derselbe sich nicht in dergleichen Scheinen Serie l. zu 500 Thalern gewähren läßt. § 7. Die zum 31. März d. I. fälligen Zinsen auf um getauschte Handdarlehne können sofort bei dem Um tausche erhoben werden und werden ohne Abzug aus- gczahlt. Dagegen kann die Auszahlung der zu obigem Ter mine fälligen Zinsen auf die nicht »um Umtausch ge langenden Handdarlehne erst vom 31. März d. I. an erfolgen. 8 8. Mit den zum Umtausche zu verwendenden Staats schuldenkassenscheinen werden die zu ihnen gehörigen Talons und Coupons auf Termin 1. Juli 1868 flg. ausgeantwortet, darauf aber Stückzinsen nicht in An rechnung gebracht. 8 9. Wer von diesem Umtausche Gebrauch machen will, hat die betreffenden Handdarlehnsscheine mittelst beson- dern, von ihm unterschriftlich zu vollziehenden Ein lieferungsscheines bei der Finanzbauptkasse einzuceichcn. Gedruckte Formulare zu solchen Scheinen sind da selbst unentgeldlich zu bekommen, werden auch von die ser Kasse auswärtigen Interessenten auf Verlangen durch die Post zugestellt werden. 8 10. Auswärtigen Interessenten, welche den Einliefe rungsschein nebst Zubehör mit der Post an die Finanz hauptkasse einscnden, wird der ihnen zukommende Be trag von der Finanzhauptkasse gleichfalls durch die Post zugesendet werden; das durch derartige Postsendungen entstehende Porto ist jedoch von den Interessenten zu tragen. Dresden, den 24. Februar 1868. Finanz-Ministerium. von Friesen. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Tagetgeschichte. Dresden: Inhalt des neuesten Ge setzblattes. Kammerverhandlungen. — Berlin: Zollbundesrath. Resultate der Volkszählung. Post verhandlungen mit Belgien. Landtagsverhandlun- gen. — Frankfurt: Befinden des Herzogs von Nassau. Bürgermeistcrvereidigung. — Flensburg: Sprachenverbot. — Altenburg: Vom Landtage. — Hamburg: Bürgerschaftssitzung. — München: Nachrichten über das Befinden des Königs Ludwig >. — Wien: Das Polnische als Gerichtssprache in Galizien. Eröffnung des dänischen Cabinrts. Zur Concordatsfrage. Vom Reichstage. — Pesth: Zusammentritt des Reichstags. — Agram: Reformen für die Militärgrenze. — Paris: Die mobile Nationalgarde. Algierscher Nothstand im Ab nehmen. — Bern: Eisenbahnangelegenheit. —Flo renz: Militärisches. — London: Verurtheimng. Das Armeebudget. Neubildung des Cabinets. — St. Petersburg: Journal unterdrückt. - Kon stantinopel: Schiff untergegangen. — Salo- nichi: Aufrechterhaltung der konfessionellen Gleich berechtigung. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Oederan.) Statistik und volkSwirthschast. Feuilleton. TogeSkalendcr. Inserate, vörsennach- richtcu. Telegraphische Nachrichten. Wien, Tonner-tag, 27. Februar. (Tel. d. Boh.) Folgende Gesetzesvorlagen find bevorstehend: Urder die Einsetzung des Reichsgericht«; über direkte Wahlen; über da« EtaatSbürgerrecht; über Auswanderung; über Reform der Gewerbeordnung; über die Jury in Preßsachen; über dir politische und Gericht-organisa- tion. Die Abthrilung der ungarischen Delegation für da« Ministerium d,S Neuster« hat dem Dreißigerau-schufie Len NachtrogSbericht über da» betreffende Nuneium der Reichsrathsdclegation vorgelegt. Dir Pforte hat dir Entlassung der in Bulgarien unter die Fahnen gerufenen Rebif» angeordnet. Wien, Donnerstag, 27. Februar, Nbrndt. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordneten hauses erllärte der Finanzministrr, daß dir Regierung geneigt sei, in Unterhandlungen Lbcr die Notionalbank rinzutretrn. Die Vorbedingung jeder Regelung der Valuta sei eine sehr beträchtliche Verminderung de» DefieitS. Die Regierung würde über diesen Gegen stand eine Enquete veranlassen. Pesth, Donnerstag, 27. Februar. (Corr.-Bür.) Der Kaiser empfing die i»raelitischen Vertrauens männer. — Da» Schwurgericht derurthrilte den Re dakteur Böszermenyi zu rinjährigem Gesängniß und 2000 Gulden Geldbuße. (Böszermenyi war nicht er schienen.) Pari», Donnerstag, 27. Februar, Abend«. (W. T. B.) Der „Eonstitutionnrl" tadelt die Bukarester und Belgrader Journale wegen ihrer Ausfälle gegen die Großmächte und namentlich Frankreich. Der Artikel hebt hervor, daß die Fürstenthümer den Besitz ihrer Autonomie den Großmächten verdanken; letztere könnten jedoch nicht dulden, daß die Verträge nach dem Belieben revolutionärer Parteien beseitigt würden; sic hätten deshalb die Regierungen von Ru mänien und Serbien auf die Gefahren hingewiesen, welche aus diesem Treiben hcrvorgehcn könnten. „Wir sind überzeugt," heißt cs schließlich, „daß die Mächte dieser weisen Politik treu bleiben werden, ohne sich durch die Declamationen der demagogischen Blätter in Bukarest und Belgrad irre machen zu lassen." Die „Franre" dcmentirt entschieden alle Gerüchte über eiue augkbliche Störung der guten Beziehungen zwischen Rußland und Frankreich. Paris, Freitag, 28. Februar. (W. T. B.) Der heutige „Moniteur" meldet, daß infolge der Nenderung de« mecklenburgfchen Handel-vertragS Baumwollgewrbe (leichte, undichte, gebleicht und appretirt) 20t» FrrS. pro 100 Kilo mhlen. Madrid, Donnerstag, 27. Februar, Abends. (W. T. B.) Au« Granada wird gemeldet, daß da selbst vorgestern VolkShaufen, Brod und Arbeit for dernd, vor do» Haus dr» Civilgouvernenr» drangen. Derselbe übergab die RegirrungSgewalt den Militär behörden, welche den Belagerungszustand über die Proviu; Granada verhänstten. Auf dem Platze blieben 1 Todter und 18 Verwundete; eine Anzahl Verhaf tungen habrn stattgefundrn. Die Ruhe ist wiederher- gestellt. Der Ministerpräsident Narvae; machte der Deputirtenkammer in ihrer heutigen Sitzung von diesen Vorgängen in Granada Mittheilung und bestätigte die Wiederherstellung der Ordnung. Tagesgeschicht^ —. Dresden, 28. Februar. Von dem Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Sach sen ist das 3. Stück vom Jahre 1868 erschienen. Das selbe enthält: Nr. 13) Bekanntmachung vom 21. Jan. 1863, die Anleihe der Stadt Radeberg betreffend; Nr. 14) Gesetz vom 3. Februar 1868, das Versabren in den an die Justizbehörden zur Untersuchung und Aburtheilung abgegebenen Verwaltungsstrafsachcn be treffend; Nr. 15) Verordnung vom 3. Februar 1868, die Verbreiterung des Bahnkörpers der Koswig-Mcißner Zweigeisenbahn betreffend; Nr. 16) Gesetz wegen ver minderter Ausgabe der oprocentigen Staatsschulden kassenscheine um 6 und Erhöhung der 4procentigen Staatsschuld um 8 Millionen Thaler, vom 8. Februar 1868 (abgedruckt in Nr. 34 d. Bl.); Nr. 17) Be kanntmachung vom 10. Februar 1868, die Herstellung des freien Verkehrs mit dem Herzogthum Lauenburg betreffend; Nr. 18) Dccrct wegen Bestätigung der Statuten der bergmännischen Grabcgesellschaft zu Ber thelsdorf, vom 31. Januar 1868; Nr. 19) Verordnung über die Pensionirung der k. sächsischen Militärpcrsouen und deren Hinterlassenen, vom 14. Februar 1868; Nr. 20) Decrct wegen Bestätigung der Statuten der Scchsunddreißigerbegräbnißgescllschaftzu Annaberg, vom 3. Februar 1868; Nr. 21) Verordnung zu Ausfüh rung des Gesetzes vom 2. März 1867, die Anfertigung und Ausgabe neuer k. sächsischer Kasscubillets betreffeud, vom 17. Februar 1868 (abgedruckt in Nr. 41 d. Bl.). Dresden, 28. Februar. Die Zweite Kammer trat heute Vormittag 11 Uhr in Anwesenheit des Re gierungscommissars Geh. Raths vr. Weinlig zu einer Sitzung zusammen. Auf der Registrande befanden sich unter Anderm folgende allerhöchste Dccrete: 1) ein Ge setzentwurf, die Wahl von Gerichtsschöffcn und die Mitwirkung derselben bei der Verhandlung und Ab urtheilung der bezirksgerichtlichcn Strafsachen betr.; 2) einer dergleichen, einige Bestimmungen über den Con- curs der Gläubiger betreffend, und endlich 3) ein Ge setzentwurf, mehrere Abänderungen der Strafproceß- ordnung rc. betreffend. Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der 4. Deputation (Referent Abg. Seyfart) über die Petition der Weberinnung zu Stollberg um Ver wendung bei der k. Staatsregierung behufs Weg falls einer gewissen Abgabe zur Kirche bei Innung shandlungen. Die nurgenannte Innung hat in das im Jahre 1866 aufgestellte neue Jnnungs- statut die nach den früher» Specialinnungsartikeln bei dem Aufdingen und dem Meisterwerden bei ihr üblichen Abgaben von je 25 Ngr. zur Wachsgelderkasse (des Kirchenärars zu Stollberg) nicht wieder mit ausgenom men, die Kreisdircction zu Zwickau hat aber, beziehent lich in ihrer Eigenschaft als Consistorialbehörde, diesen Wegfall nicht genehmigt, da, abgesehen von den Con sequenzen, welche daraus für viele andere Fälle her vorgehen würden, noch in besonder» Betracht komme, daß nach weiter angestellter Erörterung diese Zinsen „der Handwerke" in Stollberg bereits in den Kirchen matrikeln aus den Jahren 1575 und 1617 als Ein künfte der Kirche Erwähnung fänden, weshalb denn auch der Innung Vermuthung, daß sie eine freiwillige sei, sowie der Einwand, daß sie eine Prägravation der Jnnungsmitglieder gegen die übrigen Parochianen und die Landparochie in Aufbringung der Parochiallasten - erzeugten, sich von selbst erledigten. Ein gegen die Entscheidung der Kreisdircction eingewendeter Recurs ist von dem Ministerium des Innern unter Bezugnahme auf die Gründe der frühern Instanz und deshalb ver worfen worden, weil die bei Begründung einer neuen Innung unterbliebene Aufrechnung einer Gebühr zur Kirche keinen Grund abzugeben vermöge, auch da, wo bei andern bereits bestehenden Innungen eine ähnliche Leistung zum Kirchcnärar herkömmlich abgeführt wor den sei, letztere in Wegfall bringen zu lassen. Die Innung beharrt jedoch auf Wegfall der gedachten Ab gabe und bittet die Ständeversammlung: unterziehen und ihr Gesuch um Wegfall der WachSgetder- abqabc bei Meisterrechtsertheiluugen und Aufdinaen von Lehrlingen der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen." Der Umstand, daß bereits seit 1575 das Wachsgeld von der Weberinnung an das Kirchenärar zu Stoll berg bezahlt worden sei, weise darauf hin, daß, wenn nicht in anderer Weise, so doch durch Herkommen diese Abgabe Gegenstand eines privatrechtlichen Anspruchs der betreffenden Kirche geworden sei. Die Petenten nähmen zu Begründung ihres Verlangens nach Be freiung von dieser Abgabe lediglich Bezug auf den Geist der gegenwärtigen Gcwerbcgesetzgebung. Nun liege es aber keineswegs im Geiste der Gewerbeord nung, in Privatrcchtc einzugreifen. Dieselbe erkenne vielmehr überall da, wo sie auf Privatrcchtsverhältnisse zu sprechen komme, ausdrücklich an, daß solche durch die auf dem Gebiete der Verwaltung mit ihr eintreten den Veränderungen durchaus unberührt zu bleiben haben. Hätten die Petenten nun gegen sich gelten zu lassen, daß die Wachsgelderabgabe als Gegenstand eines Privalrechts der Kirche anzusehcn sei, so könne es auch nicht in ihr Belieben gestellt sein, sich von der Ver- pflicbtung zu deren Entrichtung durch Abänderung ihrer Statuten zu befreien. Die Deputation empfiehlt daher: die gedachte Petition aus sich beruhen, dieselbe aber noch an die Erste Kammer gelangen zu lasten. Bei der Debatte machte zunächst Geh. Rath De Weinlig zu Vermeidung von Mißverständnissen darauf aufmerksam, daß die fragliche Verbindlichkeit, die nur bei bestimmten Jnnungsacten fällig werde, dann auf hören würde, wenn die Innung sich auflöse. Abg. FeuiUeton. f Geographie. Petermann's „Geogr. Mit- thetlungen" (Gotha, Justus Perthes) berichten aus führlich über die ersten Aufnahmen der englischen Armee in Abessinien, welchem Berichte zwei treffliche Karten beigeaeben sind. In dem Berichte heißt es: Dir eben erst besinnenden Operationen der Engländer in Abesslnien haben bereits für die Geographie und Kartographie reiche Früchte getragen, indem sie nicht blos dir Verarbeitung bisheriger Reisen und For schungen veranlaßten, sondern sogar auch die Resultate eigener Aufnahmen vorzuführen gestatten. Seit No vember vorigen Jahres, wo noch die Wyld'sche Karte im Maßstabe von 1:2,100,000 als die beste bis dahin erschienene Karte von ganz Abessinien zu bezeichnen war, ist dieselbe längst überflügelt und entbehrlich ge worden durch neuere, bessere, specicllere Arbeiten. An der Spitze dieser letzter« steht die große officielle Karte des englischen Kriegsministrriums im Maßstabe von 1:633,600 (--10 engl. Meilen auf 1 engl. Zoll). Wichtige Bereicherungen zu dieser Karte, wie zu unsrer Kenntniß Abessiniens überhaupt bilden nun die Auf nahmen, die besonders vom englischen Ouartiermeister- stabe behufs des Vormarsches der Truppen seit November ausgrführt worden sind. (Die bisherigen Resultate legen die beiden obenerwähnten, dem Petrrmann'fchen Berichte beigegebenen Karten dar.) Es waren, beson ders in England, Bände voll darüber geschrieben, welche Pässe die englische Armee zu wählen haben würde, um in Abessinien einzudrinaen, drssen nordöstliche Grenzen nicht weniger als durchschnittlich 8000 Fuß über der Mccrcsfläche liegen. Hinsichtlich der Essectuirung jene» gewaltigen Ausstieges zum abessin.scheu Hochlande wur den von einigen schwarzjehrnden Stimmen dir schlimm sten Voraussagungen gemacht. Es hat sich jedoch ge zeigt, daß die Engländer mit großer und unerwarteter Leichtigkeit und ohne irgend ein Hindcrniß in Abes sinien eingerückt sind, und zwar auf eincm Wege, der fast sämmtlichen abessinischen Reisenden unbekannt ge blieben war, nämlich dem Kumaylo-Paß. 'Nur ein ein ziger der vielen Reisenden, der Franzose Antoine d'Ab- badie— der verdienstvollste aller abessinischenForscher—, hatte auch diesen Paß begangen und ausgenommen. Andere sehr interessante Aufnahmen und Recognos- cirungen betreffen die weiten Terrassen- und Tieflän der im Osten des abessinischen Hochlandes, welche auf allen bisherigen Karten als eine fast vollständige leer» iocognii» figurirten. Diese Gebiete waren bisher noch nie von gründlichen Reisenden oder wissenschaftlichen Forschern besucht worden; zwei Engländer, Coffin und Pearce, durchschnitten zwar dieses Gebiet in der Rich tung von der Hamfila-Bai nach Antalo, der eine im Januar 1810, der andere im August desselben Jahres, was wir aber von ihnen erfahren, ist sehr wemg; sie berichten von den Salzrbrnen und Salzlachen der Tal tals, welche ganz Abessinien bis zum heutigen Tage mit diesem wichtigen Artikel versorgen. Nach Coffin soll die Salzrber.r in der Richtung von Nordost nach Südwest sich erstrecken und ihre Ausdehnung 4 Tage reisen weit sein; sie zu durchschnriden, nahm ihm ;c- doch nur 5 Stunden. Dir besten Nachrichten über diese Gegend erhielten wir noch von dem französischen Reisenden Lefebvre, der im Juni 1842 von der abes sinischen Hochebene hinabstiea, um die Salzebenen des Maltais zu besuchen. Am 5. Juni erreichte er nach einer vierstündigen Reise von Atebidera oder Atsbi aus den Rand des Plateaus und gelangte, nachdem er 3^4 Stunden lana den steilen Abhang hinunter geklettert war, in das Thal, in welchem Fischo, eine durch den Salzhandel emporgekommcnc kleine Stadt, liegt. Dort hin ziehen Karawanen von den benachbarten Städten, namentlich von Atsbi und Addigraht, der Hauptstadt von Agame, zu Markt. Tic Kaufleute von Tessa und Aikamessal gehen auch dorthin durch ein Thal, welches das von Fischo senkrecht über der Stadt Endclot schnei det. Die englischen Rccognoscirungcn unter Oberst leutnant R. Phayre dehnten sich nun von der Annes- ley-Bai in südöstlicher Richtung längs der äußersten (nordöstlichen) Stufe des abessinischen Hochlandes bis zum nördlichen Saume diescr Ealzebcne in etwa 14" 25' nördl. Br. und von da bis zur Hauakil-Bai aus, und führen uns ein rciches Detail von Tcrrainvcrhält- nissen und Flußlinien vor. Eine der interessantesten der gewonnenen Thatsachen ist die Höhe dieses Binncn- gebiets, welche im nordöstlichen Saume der Salzebeue 193 engl. Fuß unter dem Mccrcsniveau beträgt; nach Lcfrbvre's Beobachtungen und cingesammclten Nach richten kommt eine solche tiefe Lage ganz unerwartet, da das schon nahe an der Tiefebene, nur etwa drei deutsche Meilen vom Salzsee Alelbad gelegene Endelot noch eine Höhe von 3334 rngl. Fuß über den, Meere besitzt. Diese tiefe Lage erinnert an andere Salzseen dieses Gebiets weiter, wie südlich z. B. den Assalsre, der dickt beim Meere von Tadschurra ebenfalls eine Depression bildet, und zwar 570 engl. Fuß unter dem MeereSniveau. Von dem See Abhebbad, dem Sam melbecken des Hawaschflusses, wird ebenfalls behauptet, daß er eine Depression bilde, aber eine Messung liegt noch nicht vor. Dir englische Ervedition bildet in unsrer geographischen Kenntniß Abessiniens eine neue und wichtige Epoche und wird manche Lücke ausfüllen. -j- Kuuftinduffrie. Die beiden uns zuletzt zuge- gangrnen Lieferungen (Lieferung 11 und 12) der im Verlage von I. Engelhorn in Stuttgart erscheinenden „Gewerbehalle" bringen außer zwei größern Auf sätzen und verschiedenen technischen Notizen wiederum eine reiche Auswahl von Zeichnungen für den prakti schen Gebrauch zu verwendender Gegenstände der Kunst industrie. Tic Zeichnungen, wie immer, mit den nö- thigcn Details, meist in natürlicher Größe. Neben den Mustern, welche dem modernen Kunstgcwerbe, be sonders der letzten Pariser Industrieausstellung ent- - nommcn sind, enthalten die vorliegenden Lieferungen sehr interessante Aufnahmen von Gegenständen früherer Kunstepvchen, namentlich der Renaissance. Darunter Füllungen und Gesimse des Stuhlwerks der Lauren- ziana m Florenz. Tie überaus edle und gelungene Decoration jener berühmten Bibliothek der Mediceer wird dem Michel Angelo zugeschricben. Im „Cice rone" von Burckhardt heißt es: „Wenn das Detail der Verzierung wirklich, wie man annimmt, von Michel Angelo angegeben ist, so besaß er auch im Kleinen den feinsten Schönheitssinn." f Am 16. März und folgende Tage kommt die be kannte Kunstsammlungdes Bildhauers I. O. Entres in München zur Versteigerung. Der Katalog umfaßt 4000 Nummern; darunter befinden sich hervorragende Werke der christlichen Bildnern und Malerei des Mit telalters und der Renaissance, vorzugsweise der deut schen Schulen. s Die westlich der Elbe verbundenen Kunst ver eine haben ihren Ausstellungscyklus für 1868 in fol gender Rcihcnfolge fcstgrstellt: 1) Hannover, letzter Termin der Einsendung 12. Februar; 2) Magdeburg (S. April): 3) Halberstadt (10. Mai); 4) Braunschweig (20. Juni); 5) Dessau (4. August); 6) Nordhausen (10. «eptcmder).
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