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Dresdner Journal : 28.03.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-03-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187403285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18740328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18740328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1874
- Monat1874-03
- Tag1874-03-28
- Monat1874-03
- Jahr1874
- Titel
- Dresdner Journal : 28.03.1874
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72 lm ä«u1»«d«» L«icd«: ^»drlivk:. . . . « l'KIr. )4skdrllel>: I Ullr. 1K klxr d'i»r«Ill«dluucweru! I K^r. ln kr«»««» tritt itztirttvd 2 ^dlr. Ltviapol^vtiütir, »u»„rk»Id<t« «tvutucdvu ttvivdo» kost- uv«i 8tewp«I»u»ckI«E luuru, Iu»«»rat<-» preise r Für äen L»um einer xespsiteneo ketitreil«: i K^r. Unter „Liosss»n<it" clis ILeil«: b dl^r. Lr»ekvl»eur H^Ued nut /tvsn»dm« äer 8onn- nn6 keiert»^», ^benäs kür äen koi^enäen 1»^ Sonnabend, den 28. März. Dres-nerImirnal. Verantwortlicher Redactcur: I. G. Hartmann. 1874 In-er»ten»»»»>,»v »us»»rts, Leipzig: F> Är<«»<i«t«tter, Qominiseivititr 4e, i>rv«tner ^anrosti«; »l-enii»».: /öx-en /-'ort u. Ä Trever, L»wdnrU-»«rll»- Visn-Lelp«lA->»,«I-Iir„l»».rr»Lkkllrt » H.: <t kopier, N«rU» V>«n-L»n>dnr^-rr»F-l,»ip,»^-prLnIl- tnrr-Hüncds»itkosee, LerU»! /«eaiicienckanF,// ^1/Lre^t Lr«n>«n L Schotte, vr«, l»n:ä'to»>Ae»»'s öüreeu; Vkemlut,: F'r koipt, kurr» N.: L ^ae-er sode u //erroiann ück« Nuctili, OoukeFOo, Sörllt«: /»v -O„ S»ru>ov»r: (,'. knrt»^ //nia«, /.a/itte, Luttier -t t.'o Srntt^srr: DoiiLe cS t'v., Sü-ick Annonce» - L«>eau Vi»»: ^4/ Uernasxekerr Ilvnibl. kxpetiition lies OresUner Journal«, t»re»äeu, Llicr^itretdeu^^^r Xu l. Ämtlicher Theil. Dresden, 27. März. Se. Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß der Hofsecretair Julius Maximilian Dreßler den von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen ihm verliehenen rothen Adlerorden vierter Classe annehme und trage. Bekanntmachung, betreffend die AußereourSsehuvg der LandeSgold- münzen und der lande-gesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen. Pom 6. December 1873. Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münz gesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetz-Blatt S. 233) hat der Bunbesrath die nachstehenden Bestimmungen getroffen: 8 Pom 1. April 1874 an gelten sämmtliche bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Rcichsgoldmünzcn, vom 4. December 187l (Reichs Gesetzblatt 's. 404) geprägten Goldmünzen der deutschen Bundesstaaten nicht ferner als gesetzliches Zahlungs mittel. Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Cassen Niemand verpflichtet, diese Goldmünzen in Zahlung zu nehmen. Porl demselben Zeitpunkte ab verlieren die landes- gesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten aus ländischen Goldmünzen die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Einlösung derselben findet nicht statt. § 2. Die im Umlaufe befindlichen Landesgoldmünzen werden in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den durch die Landes-Centraldehörden zu bezeich nenden Cassen derjenigen Bundesstaaten, welche die Goldmünzen geprägt Haden, beziehungsweise in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in den 3 und 4 festgesetzten Wertbverhältnisse für Rechnung des deutschen Reichs sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs-Goldmünzen, be ziehungsweise Landes-Silbermünzen umgewechselt. Rach dem 30. Juni 1874 werden Landes-Gold münzen auch von diesen Cassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen. 8 3- Die Einlösung der nachstehend verzeichneten Gold münzen erfolgt zu dem dabei vermerkten festen Werth Verhältnisse: preußische Friedrichsd'or zu. . . 5» Thr. 20 Sgr. kurhessische Pistolen zu .... 5 - 20 - württembergische, badische, Groß- herzoglich hessische Zehn-und Fünf- Guldenslückc zu 10 Fl. — Kr. bez 5 - - - württembergische Ducaten (Prägung seit 184<>) zu 5 - 45 - badische Ducaten (Prägung seit 1837, sog. Rheingoldducaten) zu . . 5 - 35 - badische 500-Kreuzerstücke zu . . 8 - 20 - 8 4. Für alle in 8 3 nicht aufgeführten Goldmünzen deutscher Bundesstaaten wird lediglich der Werth ihres Gehalts an seinem Golde mit 1395 Mark oder 465 Thaler für das Pfund Feingold vergütet. Zu diesen: Behuf ist der Casse bei Einlieferung der Goldmünzen, deren Einlösung beabsichtigt wird, ein Verzeichniß derselben, in welchem die einzelnen 'Münz sorten nach Stückzahl, Gattung (Bild) und Jahreszahl summarisch aufzuführen sind, in zwei Exemplaren ein zureichen, deren eines nach erfolgter Prüfung mit Em- ! Dec. fein ! 1 » Dec 7 Bon dem Einlieferer Goldmünzen der werden nur die Colonncn I, 2 und 3 dieses Verzeichnisses 2 5 b 6 2 i Brutto gewicht. 15, 7 42 ». Die Liefe- rang hat an Fein gold er geben : Lau sen de Nr s. Der dafür zu vergü tende Me- tallwerth beträgt l»ro Mus» 4»., Tblr.« ». Stück zahl dieser Münz sotten r w .1 verzeichniß der bei zu . . . von .... zu .... am ..."» 1874 eingelieferten Landesgoldmünzen, für welche der von der Münzverwaltung festzusetzende Metallwerth vergütet wird. 'z, dergleichen . . Summa geschrieben: Zwei und Vierzig Stück Goldmünzen. (Ott), den . . ten 1874. (Name und Stand des Einzahlers der Goldmünzen.) pfangsbescheinung zurückgegeben wird und gegen dessen Vorzeigung und Rückgabe seiner Zeit, falls sich sonstige Anstände nicht ergeben haben, die Zahlung des von der Münzverwaltung festgesetzten Metallwetthes erfolgt. Der Zeitpunkt, von welchem ab die Einlösungsbeträge er hoben werden können, wird von den Landesbehördrn bekannt gemacht werden. Aus Denkmünzen, Schaumünzen und ähnliche nicht ausschließlich zum Umlauf bestimmte Münzstücke finden obige Bestimmungen keine Anwendung. Äezrichaung der einzelnen Münzsor- teo nach Gattung (Bild) und Jahres zahl. 8 b. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (8 2) findet auf durchlöcherte und anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. In Betreff der Grenze der Gewichtsminderung, inner halb deren die durch den Umlauf im Gewicht verringer ten Goldmünzen der in § 3 aufgeführten Prägungen als vollwichtig angenommen werden, verbleibt es bei den hierüber getroffenen landesgesetzlichen Bestimmungen. In Ermangelung derartiger Bestimmungen sollen Goldmünzen, deren Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter dem Normalgeivicht zurückbleibt, als vollwichtig gelten. Ergiebt sich bei der Gewichtsprüfung eine größere Differenz, so wird der Metallwerth der Goldmünze nach Maßgabe der Bestimmung im ersten Absätze des 8 4 vergütet. Berlin, den 6. December 1873. Der Reichskanzler. In' Vertretung: Delbrück. V, sächsische Auaust und Autond or V, dergleichen . . , dergleichen . . churfürstlich und kü- s uiglich sächsische Ducaten. . . Sophienducaten . Zur Ausführung der vorstehenden, in dem Reichs- aesetzblatte vom Jahre 1873 Seite 375 publicirten Be kanntmachung wird hiermit Folgendes bestimmt: 1) Die Einlösung der niit dem i. Slpril dieses Jahres außer Eonrs tretenden churfürstlich und königlich sächsischen Landesgoldmünzen, als doppelte, einfache und halbe August- und Antond'or, churfürstlich und königlich sächsische Ducaten, Sophienducaten und Kronen und Halde Kronen königlich sächsischen Gepräges ist während der Monate April, Mai und Juni dieses Jahres durch folgende Königliche CassensteUen, als nach den darin angegebenen Beispielen ausgefüllt, während die Cvlonnen 4, 5 und 6 in dem zweiten, von der Einlösungscasse der Münzverwaltung ein zusendenden Exemplare von der Letzteren ausgefüllt werden. Bei demnächstiger Zahlung des für die einge lieferten Münzen festgesetzten Metallwetthes wird der Betrag desselben von dem Empfänger in dem von ihm zurückzugedenden, mit Empfangsbeschei nigung der Einlösungscasse versehenen Exemplare des Verzeichnisses, nach vorheriger Ausfüllung der Cvlonnen 4, 5 und 6 desselben Seiten der Ein lösungscasse, quittirt. die Finanzhauptcasse zu Dresden, die Lotterie-Darlehnscasse zu Leipzig und das Hauptsteueramt zu Chemnitz zu bewirken. 2) Alle vorgedachten churfürstlich und königlich sächsi schen Goldmünzen werden nach dem Werthe ihres Gehaltes an feinem Golde eingelöst; das Pfund Feingold wird mit 1395 Mark oder 465 Thaler ver gütet. Die Auszahlung der Vergütung für die ab gelieferten Stücke erfolgt, nachdem der Metallwerth Seiten der Münzverwaltung festgestellt worden ist, durch diejenige der obengenannten Einlösungscassen, zu welcher die Stücke emgeliefert sind. Der Zeit punkt, von welchem an die Beträge dieses Metall- werthcs erhoben werden können, wird demnächst von den betreffenden Einlösungscassen durch das Dresdner Journal und die Leipziger Zeitung, sowie durch ein Localblatt bekannt gemacht werden. 3) Das nach tz 4 der obigen Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers der Einlösungscasse bei Ein lieferung der Goldmünzen in zwei Exemplaren ein zureichende Verzeichniß derselben ist nach folgendem Schema anzufertigen: 4. Formulare zu dem unter 3 vorgeschriedenen Ver zeichnisse werden auf Verlangen von den Einlösungs- cassen unentgeltlich verabfolgt. 5. Der Einlieferer hat für jede der in dem Verzeich nisse aufgeführten Münzsorten besondere Packete (Beutel, Düten rc.) zu bilden und auf denselben zu bemerken: die laufende Stummer des Verzeich nisses, die Münzsorte und deren Stückzahl; auch sind sämmtliche einzelne Pallete, welche Behufs Prüfung ihres Inhaltes Seiten der Einlösungs casse leicht zu öffnen sein müssen, also nicht ver siegelt werden dürfen, in einem Gesammtpacket, bei größeren Quantitäten in zugebundenem Beutel mit einer Etiquette einzuliefern, auf welcher der Name des Einzahlers, der Einzahlungstag, die Gesammt Stückzahl der darin befindlichen Goldmünzen und die betreffende Einlösungscasse angegeben ist. Die gegenwärtige Bekanntmachung ist auch in einer der nächsten Stummem der Amtsblätter zu veröffentlichen. Dresden, den 24. März 1874. Finanz-M inisterium. von Friesen. v. Brück. NWinntMkr Tlieil. ll e b e r s i ch t. Telegraphische Nachrichten. Tagevgeschichte. (Berlin. Posen. Königsberg. Pader born. Aus Kurhessen. München. Wien. Paris. Bnissel. Bern. London. Kopenhagen. Christtanta. Belgrad. New-S)ork.) Ernennungen, Versetzungen rc. im öffrntl Dienste. Dresdner Nachrichten. Beilage. Deutscher Reichstag (Sitzung vom 26. März). Börsennachrichteu. Inserate. Teleyr.tp!»i!chk Nachrichten. Wien, Donnerstag, 2«. März, Abends. (W. T. B.) Der „BolkSfreund" veröffentlicht das vom 2V. dS. datirte, 8 Spalten lange Memorandum der österreichischen Erzbischöfe und Bischöfe an daS Ministerium gegen die confesfionellen Gesetz vorlagen. Das Memorandum kämpft gegen die einzelnen Bestim mungen der gedachten Gesetzentwürfe Punkt für Punkt an und wendet sich namentlich gegen die auf Einfüh rung der Civilehe gerichteten Bestrebungen, indem sie auf Frankreich hinwelsl, wo man geradezu bedauere, daß die Civilehe eingeführt worden sei. Die Erklärung schließt mit folgendem Satze: „Wir wiederholen, daß wir die auf das Concordat gegründete Forderung der Ge rechtigkeit nicht als erloschen ansehen, und wir sind be reit, den Anforderungen, welche die Staatsgewalt in dem Gesetzentwürfe über die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche an uns stellt, in so weit zu entspre chen, als dieselben mit dem Concordate sachlich im Ein klänge stehen. Einer Zumuthung, deren Elffüllung da» Heil der Kirche gefährden würde, dürfen und werden wir uns aber niemals fügen." In der heutigen Sitzung des Abgeordneten Hauses wurde u. A. auch die Budgetpofition für Universitäten und technische Hochschulen beratben. Im Verlaufe der Discussion wies der Minister Präsident Fürst Auersperg mit Entschiedenheit den Vor wurf zurück, daß von Seiten der Regierung die Journale unterstützt würden, welche die Beschimpfung der slawischen Station sich angelegen sein ließen. Die Regierung könne aber nicht darauf verzichten, die slawische Bevölkerung mittelst der Presse für das Verständniß der Verfassung zugänglich zu machen. Es wurde ferner eine vom Bud getausschuß beantragte Resolution angenommen, wonach die etatsmäßige Summe von 250,000 Fl. zum Bau eines Technikums in Lemberg bewilligt wird, sofern Galizien auf das bezügliche Gesetzgebungsrecht zu Gunsteil des Reiches verzichten werde. Bei der Debatte hierüber trat der Cultusminister Or. v. Stremahr, dem Anträge des Ausschusses gegenüber, für das staatsgrundgesetzlichc Gesetzgebungsrecht der Einzellandtage in Bezug auf lech Nische Hochschulen ein. Der Minister Ziemialkowski hob hervor, daß die Polen durch den Antrag des Ausschusses für die Anerkennung der vollendeten Lhatsachc der Wahl reform und für die directe Beschickung des Reichsrathes durch Entziehung der Geldmittel für Bildungszwecke geradezu bestraft würden. Der Antrag des Budgetausschusses sei eine Beleidigung des galizischen Landtags. Schließlich gelangte eine Resolution wegen Uebernahme beider poly technischen Landesinstitute in Prag auf Reichskvsten zur Anüahme. Versailles, Donnerstag, 26. März, AbendS. (W T. B.) Die Nationalversammlung vertagte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung der Inter pellation Eugen Pelletan'ü über die Maßnahmen, welche der Minister deS Innern bezüglich der Civilbegräbnisse ergriffen hat, auf 6 Monate. Hierauf wurde die DiScusfion deS Berichts deS Generals Chabaud-Latour über die projectirten neuen Befestigungswerke bei Paris (vgl. unter „TagesgeschichteN) begonnen. Feuilleton. (Rediglrt von Otto Banck.) Der Dilettanten-OrchefferBerein unter Directton des Herrn Musikdirectors Fr. Reichel veranstaltete am 2V. d. im Saale der„Societät" seine dritte Aufführung unter Mitwirkung des von Herrn Reichel ebenfalls ge leiteten Chorgesangvereins in Neustadt-Dresden. Eine solche Vereinigung zu gemeinschaftlichem künstlerischen Zwecke ist ungemein erfreulich und wird sich in femerer Wiederholung für beide Vereine förderlich und anregend erweisen: sie bringt Abwechselung in das Programm der Aufführungen, ergiebt für den Chorvercin eine in der Form vollendetere Herstellung von Tonwerken und übt die Instrumentalisten in Erfüllung von Aufgaben, die ihre musikalische Ausbildung erweitern und festigen. Die Aufführung begann mit Beethoven's IS «lui-Sym- phonie, deren Wiedergabe zwar manches Ungenügen in der technischen Beherrschung, aber einen bemcrkenswerthen, sehr löblichen Fortschritt in der Gesammthaltung zeigte, im musikalisch vcrftändnißvollen, mit erfolgreichem Bemühen durchgebildeten Vortrag. Es folgten dann zwei mit warmer Enipfindung wirkungsvoll componirte Ge sänge für gemischten Chor von Fr. Reichel (Gruß von H. Heine und Frühlingslied von Eichendorff), lobens- werth gesungen vom Chorgesangverein. Dieser bewährte seine Leistungsfähigkeit auch in der guten und sicheren Ausführung der Chöre des gemeinschaftlichen Haupt Werks des Abends, in der Musik von F. Mendelssohn- Bartholdy zu Racine's „Athalia", und der Orchesterverein zeichnete sich aus durch die in Ausdruck und Bewegung überraschend präcis und klar gelingende und geschickt sich anschmiegendt Behandlung der instrumentalen Aufgabe. Man hat die Mrndelssohn'sche Athaliamusik, 1844 für eine scenische Aufführung von Racine's Tragödie im hohen Auftrage componitt, welche von den deutschen Bühnen längst verschwunden ist, durch die gewöhnliche Aushilfe der „verbindenden Declamation" für den Concertgebrauch zu retten gesucht. Das konnte bei diesem dem deutschen Publicum zu fremden und fernstehenden Stoff nicht gelingen. Der declamatorische Text konnte hier die scenische Anschauung nicht ersetzen, er macht nicht im Mindesten klar, um was es sich handelt, und viele Mu sikslücke sind ganz eng mit der scenischen Darstellung ver Kunden, sie büßen ohne dieselbe zu viel an ihrer musikali schen Wirkung ein; und dies wird um so fühlbarer, da Mendelssohn's Stärke nicht in der Kraft und Unmittel barkeit des dramatischen Ausdrucks beruht, und die mei sten Situationen in der „Athalia" sich in gleichmäßiger und gedrückter Gefühlsbcwegung aussprechen. So wird der Grundton des Ganzen sehr monoton, worunter auch die Wirkung der zahlreichen schönen Einzelnheiten, z. B. der Chöre „O Sinai", „Ist es Glück, ist es Leid?" (Nr. 4 dis zum Schluß „ein Herz voll Frieden") rc. leidet. Na mentlich tritt die Monotonie auch in den Rhythmen, in der gedehnten zweiten Abtheilung hervor. Einen beleben den Eindruck machten die Schlußnummern, besonders der prächtig rhythmisirte Chor „So geht, ihr Kinder Aarons"; der Marsch indeß weckt zu seinem Nachtheile die Er innerung an den bekannten Hochzeitsmarsch. C. Banck. Ellen. (Fortsetzung au- Nr. 71.) Stoch immer bedurfte Linden all seiner Festigkeit, als er in das Speiseziminer eintrat und auf seinem bisheri gen Platze — er war der Letzte, der zum Diner kam — heute Röding erblickte. Die Gesellschaft saß ziemlich zahl ¬ reich um die große Tafel, zu den acht oder neun bleibenden Gästen der Villa Giulia waren doppelt so viel Tages- gäste hinzugekommen, die vom „Hotel Gran Bretagna" in Bellaggio hinaufgesandt waren. Die Läden des Zimmers waren gegen die Abendsonnenstrahlen geschlossen, über der Tafel brannten zwei krystallne Kronleuchter. Ihr Schimmer fiel voll auf Miß Ellen's Haupt und Gesicht, das in diesem Augenblicke von anmuthiger Fröhlichkeit fast verklärt erschien. Ihre Augen begegneten sich wie der mit den blitzenden des jungen Malers. Und doch war es Linden, als habe ihn, wie er sich lautlos und mit leichter Verbeugung gegen seine Nachbarn neben Mister Codrington und dem kleinen Amerikaner niederließ, ein rascher fragender Blick aus den tiefen braunen Augen getroffen. Gewaltsam suchte er sich zu überwinden und weder am Gespräch Theil zu nehmen, noch auf dasselbe zu lauschen. Schlugen doch noch genug Worte an sein Ohr, aus denen ihm klar ward, daß der junge Maler mit tausend Schmeicheleien und frischen, kecken Einfällen um die Gunst des schönen Mädchens ward, sah er doch trotz Allem, daß beifälliges Lächeln den unermüdlichen Bewerber belohnte! Die fremde Gesellschaft an der Tafel bot wenig Abziehung, und Mister Smart, Codrington's Nachbar, suchte in voller neckender Unbefangenheit den schweigsamen jungen Gelehrten fort während in das Gespräch seines Rivalen hineinzuziehen. Das Diner dünkte Linden heute unerträglich lang — und immer wieder flog sein Blick über die Tafel, um irgend einen Gegenstand zu finden, der ihn, wenn auch nur flüchtig, beschäftigen und von der Qual seiner Gedanken befreien könne. Zuletzt hastete sein Auge auf einem Paare, das ihm gegenüber saß. Es waren offenbar Franzosen, die Frau sehr jung, vielleicht kaum achtzehn Jahre, der Mann hoch in den vierzig. Das feine, schmale, blasse Gesicht der Dame erschien um so leidender, als sie sich in großer Toilette, prächtig geschmückt, zeigte. Der Gc mahl, eine elegante hohe Gestalt, hatte jenes französische Gesicht von beinahe israelitischem Typus, in dem nur die stechenden dunkeln Augen, die gekrümmte Stase und das dichte schwarze Haupt- und Batthaar herovttralen. Er zeigte sich höchst aufmerksam gegen seine junge Frau, die mit einem Zuge resignirter Freundlichkeit seine Auf merksamkeiten entgegcnnahm. Stoch vor dem Ende des Mahles erhoben sich, nachdem der Herr längere Zeit mit der Dame geflüstert hatte, Beide von der Tafel. In dem Gesicht der jungen Französin, selbst in der Art, wie sie ihren Arm in den des Gemahls legte, lag ein Zug des Leidens, der nicht blos die Theilnahme des jungen Gelehrten erweckt und gefesselt hatte. Sobald sie das Speisezimmer verließen, sagte Baron Herbett in seiner leichten Art: „Die junge Frau ist die einzige Tochter des franzö sischen Generalconsuls in Mailand. Sie ist in diesen Tagen mit Monsieur Dumont, dem Präfectcn der Hautes-Alpes verheirathet worden. Das junge Paar nist zuerst nach Genf und dann nach dem Otte seiner Bestimmung." Eine kurze Stille erfolgte: die kleine zusammengehö rige Gesellschaft hatte der Mitthcilung des Barons ge lauscht, dann sagte Linden mit leiser «stimme: „Man sah es ihr an, daß sie verheirathet worden!" Sein Blick begegnete sich mit dem Miß Ellen's, er glaubte in ihrem Auge eine Thräne zu sehen. Mister Codrington, der sich seither vollkommen schweigsam verhalten hatte, zuckte die Achseln und versetzte phleg matisch : „Freilich, dir ersten Tage und Wochen sind schlimm — zuletzt aber dünkt mich, ist's die dess're Form. Fällt, wie tausend gegen eins zu wetten, die Ehe unglücklich aijs, so hat die französische Frau wenigstens den Trost,
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