Suche löschen...
Dresdner Journal : 18.11.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-11-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188411188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18841118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18841118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1884
- Monat1884-11
- Tag1884-11-18
- Monat1884-11
- Jahr1884
- Titel
- Dresdner Journal : 18.11.1884
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
OL7V. Dienstag, den 18. November. 1884. I» >»»»«» : iLürüob: .... 18 ztMrlicü: 4 SV kl. Lurxl»« Urmuvsru: Iv kt. ^L»„rk»Id cke, cteutici»«» kvicti«» tritt kost- oolt 8too>pelLuictLiit^ tuL»a. ia»er»teiiprei»« i ear ä«v küum eiosr xe,p»Iteoen kstitreil« so kL v»t«r „Lio^esLilät" äiv 2eilo KO ke 8« D»b«11«L- ULlt 2iLsrLs»tr so ^ut»oü1»b. Ln)eb«t»«», T^üol» out ^oiuLstm« äsr 8000- oo<j koiort»^» ^d«o<j« Kr ä«o kolsssoäeo Dius Dres-nnAonrnal. Beraatwortliche Nedaction: Oberredacteur Rudolf Günther in Dresden. loser-ttkoauoitNm« »us«Lrtst F>. 8ranU»tetter, 6ollUui»siooLr clv» Orv-ckovr ^ouro»l»; Lsmdarx U-rUi» V>»o I-sipstA 8»»«I >r«»I«u kr»llktorr ». H : kvAker,- 8»rIto-Vt»o 8»i»dllr8 rr»U-l.«ip»ix ?r»llükurt ». H.-Huoekso: )kuä Ssrlio: /ni'adckcnckant, vr»m«u: F? Lc/ckotte, Lro,l»a kurkau (L'mit Xaöat/»),' krsoSksrt » H : />) ^orArr'scks UnckkLNlilun^; OorUl»: tr. .V<L//rr; 8»u»ov»r: t7. ^c/«ü«s1er, ?»rt» LirLio -VrsoSturt ». H »to»b»rt! Daut« ct 60., Ssmbllrx: ^<1. Ltr»n«r. llvr»u8xvd«rr Löuiel. krpeciitioo 6«» Drssdvsr ^ouruiU», Ni-s-ä->n, ^vint5'>rxtr»«s« Xo St) Ämtilcher Llieil. Verordnung, die Einfuhr von Borstenvieh aus Böhmen nach Sachsen betr., vom t7. November 1884. In Betreff der Eisenbahneinfuhr von Borstenvieh von Böhmen aus nach Sachsen verordnet hiermit das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Folgendes: 8 1. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 14. November 1882 — „Dresdner Journal" Nr. 267 vom 16. November 1882 und „Leipziger Zeitung" Nr. 268 vom 17. November 1882 —, so wie die veterinärpolizeilichen Bestimmungen des 8 2 der Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 30. April 1883 — „Dresdner Jour nal" Nr. 99 vom 2. Mai 1883 und „Leipziger Zei- tung" Nr. 100 vom 3. Mai 1883 — werden vom künftige» Monat Dezember an hiermit aufgehoben. An die Stelle derselben hat Folgendes zu treten. 8 2. Vom 1. Dezember 1884 an kann Borstenvieh aller Art mit Ausnahme des in 8 3 bezeichneten von Böhmen aus nach Sachsen auf den Eisenbahnen em- geführt werden über a) Zittau, b) Bodenbach-Tetschen, o) VoiterSreuth, ä) Weipert, e) Reitzenhain. Die Einfuhr über Zittau und Bodenbach-Tetschen ist auf bestimmte Tage nicht beschränkt, wogegen die Einfuhr über VoiterSreuth nur an den Montagen und Donnerstagen, über Weipert nur an den Montagen und Freitagen, über Reitzenhain nur an den Mitt wochen stattfinden kann. Dir über die vorgenannten Stationen einzuführen den Schweinetransporte müssen mindestens 24 Stunden vor der Einsuhrzeit und für eine bestimmte Stunde des betreffenden Einfuhrtages in Zittau und Bodenbach-Tetschen bei den dortigen Sächsischen Grenzpolizei-Kommissariaten, in VoiterSreuth und Weipert bei den dortigen Sächsischen Grenzpolizei-Inspektionen, in Reitzenhain bei der Sächsischen Gendarmerie station daselbst angemeldet werden, damit die bezirks thierärztliche Untersuchung derselben (vergl. 8 6) recht zeitig vorgekehrt werden kann. Versäumniß an der vorgedachten Anmeldefrist hat nach Befinden zur Folge, daß die Transporte auf der betreffenden Station, beziehentlich bis zum nächsten Einfuhrtage, liegen bleiben müssen. 8 3. Verboten ist die Einfuhr von Schweinen u) Amerikanischen Ursprungs, d) aus Rußland, e) solcher Schweinetransporte, welchen die Ueberführung in das Reich an der Preu ßisch-Oesterreichischen Grenze verweigert worden ist. 8 4. Auf die Einfuhr von Schweinen, einschließlich der Spanferkel, über die in 8 2 genannten Stationen haben die kaiserliche Verordnung vom 6. März 1883, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten Amerikanischen UrjprungS (Reichsgesetzblatt von 1883 Seite 31) und die unter dem 12. April 1883 zu der vorgedachten kaiserlichen Verordnung getroffenen, nachstehend unter abge- druckten Ausführungsbestimmungen (Deutscher Reichs anzeiger Nr. 87 vom 13. April 1883) Anwendung zu leiden. 8 5. Bon Denjenigen, welche Schweine, einschließlich Spanferkel, über die in 8 2 genannten Stationen nach Sachsen einführen, sind dabei Viehpässe (Begleitscheine) beizubringen, in welchen die zur Einbringung bestimm ten Thiere nach Stückzahl und Gattung (Race) auf geführt sein müssen, und aus welchen das Land, aus dem die Thiere kommen, ersichtlich jein muß. Die Viehpässe müssen von der Polizeibehörde des Abtriebortes in deutscher Sprache ausgestellt und von der, der ausstellenden Behörde vorgesetzten politischen Behörde beglaubigt sein. Schweinetransporte, deren Viehpässe den vorstehen den Vorschriften nicht entsprechen, sind zurückzuweisen. Der Beibringung von Viehpässen der obgedachten Art bedarf es in allen denjenigen Fällen nicht, in welchen Ursprungszeugnisfe von der in Nr. 2 der nachstehend unter abgedruckten Ausführungsbestim mungen vorgeschriebenen An beigebracht werden, be ziehentlich beizubringen sind. 8 6. Der Weitertransport der Thiere von den in 8 2 genannten Stationen aus nach Sachsen ist nur dann gestattet, wenn die Thiere aus der betreffenden Station durch den Sächsischen Bezirkslhierarzt untersucht und dabei ausnahmlos ganz gesund befunden worden sind. Wird bei der bezirkschierärztlichen Untersuchung die Maul- und Klauenseuche, beziehentlich der begrün dete Verdacht derselben auch nur bei Einem Thiere festgestellt, so darf der ganze Transport nicht einge führt werden. Ist auf Grund der Untersuchung der Weitertrans port der Thiere nicht zu beanstanden, so ist solches von dem BezirkSthierarzte, der die Untersuchung vor- genommen hat, zu bescheinigen. Auf Grund dieser Bescheinigung wird dem Einführenden von dem be treffende» Grenzpolizeibeamten der Einsuhrerlaubniß- schein ausgestellt. 8 7. Die veterinärpolizeiliche Behandlung des zur Ein fuhr bestimmten Borstenviehes auf den in 8 2 ge nannten Einfuhrstationen erfolgt bis auf Weiteres kostenfrei. Es Haden jedoch Diejenigen, welche die Einfuhr beabsichtigt haben, dann, wenn die betreffenden Trans porte aus einem, von den in 88 3, 5 und 6 Ablatz 2 gedachten Grunde zurückzuweisen sind, die Kosten für die Einberufung des BezlrksthierarzieS, beziehentlich für die Abbestellung desselben, und dasern der Be- zirksthierarzt bereits eingetroffen, beziehentlich thätig gewesen ist, die demselben zukommende Auslöjung zu übertragen. Zu Sicherstellung der ihnen für den Fall der Zurückweisung ihrer Transporte nach Befinden ob liegenden Zahlungen haben die Einführenden bei Ab lieferung der Viehpässe (Begleitscheine) eine Kaution von 15 Mark zu erlegen, die ihnen, sobald feststeht, ob der betreffende Transport emgeführt werden kann oder nicht, insoweit zurückgegeben wird, als sie nicht auf die vorgedachten Zahlungen zu verwenden ist. 8 8- Die Handhabung und Kontrole der unter (-) bei gedruckten AusführungSbestlinnlungen vom 12. April 1883 und der gegenwärtigen Verordnung hat in Be treff lebender Schweine und Spanferkel in Bodenbach- Tetschen und in Zittau durch die dortigen Grenz polizei-Kommissariate, in VoiterSreuth und Weipert durch die Grenzpolizei-Inspektionen daselbst, in Reitzen hain durch die dortige Gendarmeriestation und die Grenzzollämter an den genannten Orten gemtinschast- lich zu erfolgen. 8 U. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vor schriften werden nach 8 328 des Deutschen Strafgesetz buchs gestraft. 8 l<>. Das durch Verordnung vom 13. August 1883 in den Nummern 189 des Dresdner Journals und der Leipziger Zeitung erlassene Verbot, Borstenvieh aller Art und Gattung innerhalb des Traktes der Sächsisch- Böhmischen Grenze zwischen Oberwiesenthal und Nieder- natzschung auf Landwegen triebweise oder mittelst Ge schirres einzusühren, wird vom I. künftigen Monats Dezember an wieder ausgehoben. Dresden, am 17. November >884. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Körner. Ä Auvführungs - Bestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs, vom 6. Marz 1883. 1. Bei der Einfuhr von Schweinen, von Schweinefleisch, einschließlich der Speckseiten, sowie von Würsten aller Art aus dem Auslande ist der nichtamerikanische Ursprung derselben durch Zeugnisse entweder a) des für den betreffenden ausländischen Bezirk angestellten deutschen ConsulS, oder b) der zuständigen Polizeibehörde des Ursprungslandes nachzuweisen. Im letzter» Falle (b) muß die Zuständigkeit der bescheinigenden Polizeibehörde durch den deutschen Eonsul (a) besonders beglaubigt sein Einer solchen Beglaubigung be darf es jedoch un Verkehre mit Oesterreich-Ungarn für die nach Maßgabe des mit diesem Reiche unterm 2ü. Februar 1880 abgeschlossenen Vertrags (Rcichsgesetzblalt l88l Seite 4) aus gestellten oder beglaubigten Ursprungszeugnisse nicht Ist das Ursprungszeugniß nicht in deutscher Sprache aus gestellt, jo muß aus Erjordern der die Einfuhr conlrolirendcn oder die Eingangsabsertigung bewirkenden Behörde eine amt lich beglaubigte deutsche Uederjetzung von dem Einführenden bczw. Waarensührer beigefügt werden Die Ursprungszeugnisse dürsen nicht früher, als 80 Tage vor dem Eintreffen der zugehörigen Sendung an der deutschen Grenze von den unter u) und b) bezeichneten Behörden aus gestellt sein; dieselben sind bei der Einfuhr der Sendung dem Grenzeiugangsamtc oder der die Einfuhr controlircndeu son stigen Behörde zu übergeben und werd>n daselbst zurückbehalten. 2 Bel der Einfuhr von lebenden Schweinen aus dem Auslände müssen dieselben in den Ursprungszeugnissen nach Stückzahl, Galtung (Race , Farbe sowie nach etwaigen sonderen äußeren Kennzeichen thnnlichtt gcnan bezeichnet werden; ferner muß darin noch besonders bescheinigt werden, daß die Thiere in (Oesterreich-Ungarn, Belgien re) ausgezogen sind und innerhalb der letzten w Tage vor der Absendung nach Deutschland in einem zum Bezirke der attestirenden Amtsstelle gehörigen bestimmt zu bezeichnenden Orte gestanden Haden Bei der Einfuhr von lebenden Spanferkeln (Schweinen von weniger als Kilogramm Gewicht) genügt die summa rische Bezeichnung derselben un UrsprungSalteste nach Zahl und Gattung <Race), sowie die Bescheinigung, daß dieselben in (Oesterreich-Ungarn, Belgien re.) geboren sind. 4) Von der konsularischen Beglaubigung der Ursprungs zeugnisse (No. t) kann nach der Bestimmung de» Vorstandes des GrenzeiugaugsamtS oder der die Einfuhr conlrolirenden Behörde dann abgesehen werden, wenn kein Zweifel darüber besteht, daß die bescheinigende Behörde die zuständige Polizei behörde deS Ursprungslandes ist. Bei der Einjuhr von lebenden Schweinen (No. L) kann nach der Bestimmung desselben Vorstandes von der Beibringung des Ursprungszeugnisses No. 1 Abstand genommen werden, wenn über die Abstammung der Thiere aus anderen Ländern «'s Amerika kein Zweifel b steht, daher insbesondere, wenn durch Vorlegung von Fakturen, Originalfraütbriescu, kauf männischen Eorrespondenzcn oder in anderer Weise der nicht amerik.inlsche Ursprung erwiesen ist 6) Fehlen bei der Einfuhr der in Frage stehenden Thiere und Waaren die erforderlichen Ursprungszeugniste, oder ent sprechen die bei der Sendung befindlichen Zeugnisse den gegen wärtigen Bestimmungen nicht oLee stimmen die Sendungen mit den zugehörigen Ursprungszeugnissen nicht überein und kann Feuilleton. Nedlgirl oo« Otto Banck. Kunst. „Gruß vom Elbstrand." Lichtdrucke nach Originalen Dresdner Künstler. Zum Besten des sächsischen KünstlerunterstützungSvereins von der Dresd ner Kunstgenossenjchaft herausgegeben. Verlag von Adolf Gutbier m Dresden. Mit warmer Therlnahme nicht nur für den wohl- thätlgen Zweck, sondern auch für das erfreuliche Re sultat des Unternehmens muß es erfüllen, wenn wir sehen, wie bei diesem reichen Album die Künstler Dresdens einmüthig zujammengetreten sind, um ihrer eigenen guten Sache eine Stütze zu bieten und zugleich ein Lebenszeichen von ihrer gemeinsamen Thätigkeit zu geben. In anderen Kunststädten, München, Düssel dorf, ist AehnlicheS schon oft geschehen; m Dresden bildet es einen deherzlgenswerthen Anfang. Die vor liegenden 25 Blätter auf farbigem Untergründe sind m einer elegant ausgestatteten Mappe geborgen, wie eine solche nur nach Entwürfen des Professor E. Graff, DirectorL des hiesigen Kunstgewerbemuseums, zu er warten war. Die Sammlung repräjenttrt verschiedenartige Zeich- nungsmelhoden und technische Materialien; denn so wohl das flüchtig und leicht Skizzirte, wie das sein AuSgesührte, sowohl der Bleistift, wie die Kreide, die Kohle, die Tusche sind dabei zur Darstellung gewählt. Das achtbare Vervielsältigungsinstttut von Römm- ler u. Jonas io Dresden hat diese mannichfaltigen Techniken im Lichtdruck mit vieler Geschicklichkeit wie ¬ dergegeben, zugleich mit guter Wahrung des künst lerischen Ausdrucks und der Harmonie in der maß vollen Dunkelheit der Schattirungen. Besonders überraschend gelungen tritt das Ueberwinden solcher Schwierigkeiten bei dem Bleistift hervor. Auch von Ludwig Richter, dem verstorbenen Alt meister der Dresdner Künstlerschast, erfreuen die lieb lichen Blätter „Zur Sommerzeit", „Rübezahl", „Am Rhein" und „Der Kindheitsengel". Ferner enthält daß Album: „Luther und Melanchthon" von Pau wels, „Der Raub der Projerpina" vön Große, „Portraitjkizze" von Pohle, „Canossa" von Preller „Weiblicher Studienkopf" von H. Hoffmann, „Figurenstudie" von Scholtz, „Loschwitzer Mühle" von Pletjch, „Hirschjagd" von Oehme, „Bacchuszng" von Rentsch, „Mittelalterlicher Jäger" von Diethe, „Mädchenkops" von Kießling, „Venetianische La gune" von Donadini, „Weihnachtsengel" von Claudius, „Spielende Kätzchen" von Dahl, „Pferde in der Schmiede" von A. Friedrich, „Schreiender Hirsch" von Hammer, „Manöverscene" von Heine, „Mondnacht" von Leonhardi, „Cam pagne bei Rom" von C. W. Müller, „Verlassene Mühle" von Schütz, „Abnndantia" von Stichart und „Mühle" von Thomas. Diese scheinbar trockene Auszählung der einzelnen Bilder ist demnach am meisten geeignet, die hier waltenden interessanten Gegensätze der gewählten Motive dem auswärtigen Leser zur Anschauung zu bringen, und zugleich liegt darin die einzige uns zustehende Vermittelung; denn wir möchten bei diesem, vom allseitig gleichwerthigen guten Willen getragenen Unternehmen, bei dem es sich um ÄraNSberträge ohne Concurrenz handelt, nicht durch das Hervorheben dieser oder jener Gaben die minder anerkannten Leistungen kränkend znrücksetzen. Obgleich der Zufall diese Mappe hat süllen helfen, jo bildet sie doch ein untrennbares Ganzes, dessen einzelne Theile sich in ihren freundlichen Wirkungen je nach der Srimmung des Beschauers gegenseitig abrunden und beleben. Wir zweifeln nicht daran, daß bei dem nahenden Feste die Gunst des Publikums dieser ge fälligen Darbietung unserer Dresdner Künstler in vollem Maße zu Theil werden wird O. B. Freda. Novelle von E. Lameron. Aus dem Englifchen von August Frenzel. (Fortjetzung.) „Und deshalb kamen Sie hierher?" rief ich, und legte meine beiden Hande dankbar in die seinen; „nur nm mir zu sagen, daß Sie mich bedauern? Wie gut von Ihnen Mr. Flower! Wissen Sie, daß Ihre Theilnahme die erste aufrichtige Theilnahme ist, die mir bis jetzt in meinem Kummer bezeigt wurde?" Und die Thränen, die so lauge nach meinem Herzen zurückgedrängt waren, traten in meine Augen. „Nun, ich will Sie nicht täuschen. Sv ganz un eigennützig komme ich nicht, Miß Clifford", sagte er verschämt. „Thatjache ist, daß — daß, Miß Clif ford —" und er erhob seine ehrlichen Augen. — „Lassen Sie mich ohne Umschweife sprechen. Ich habe noch einen andern Grund. Ich habe Sie seit langer Zeit gern, Miß Cstfford; seit dem ich Sie zum erste» Male sah; damals in Eddington." auch nicht alsbald hierüber genügende AusNärung gegeben wer den. so hat, insofern nicht wegen Zuwiderhandlung gegen da» sragliche Einfuhrverbot da« Strafverfahren einzu'tileii rst, nach Maßgabe des tz lüü des Vereinszollgeseye« die Zurückschaffung der Gegenstände einzutreten. Berlin, den i2. April 1888. Der Stellvertreter des Reich-kanzlerS Lcholz. Mchtlimtlicher Theil. Uedersicht: Telegrapdische Nacbricdten. ZeitungSswau. (Schlesische Zeitung.) TaaeSgesänchte. (Dresden. Berlin München. Weimar. Schwerin. Ballenstedt. Wien. Paris. Brüssel. Bern. London. Kairo. New-Jork.) Dresdner Nachrichten. Statistik und VolkSwirthschaft. Feuilleton. TageSkalrnder. Telegraphische WitterungSdrrichte. Inserate. Erste Beilage. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Meerane. Freiberg. Bischofs werda Bautzen.) Unglücksfälle in der Provinz. Vermischtes. Statistik und VolkSwirthschaft. Uebersicht der Sparkassen des Königreichs Sachsen vom Monat Srptember 1884 Lotteriegrwinnliste vom 15. November. Inserate. Zweite Beilage. Börsennachrichten. Telegraphische Nachrichten. Haag. Montag, 17. November. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Te. Majestät der König hat soeben die Sijsion der Genrralstaaten eröffnet und in sei- nrr Thronrede darauf hingewiesen, daß die Neu wahlen, welche so großes Interesse erregten, voll kommen in Ordnung verlaufen find. Die Thron rede kündigt einen Gesetzentwurf an, durch welchen die bereits angenommene Verfassungsänderung be züglich der Regentschaft sanctionirt wird, sowie einen Gesetzentwurf zur Regelung der Vormund schaft für die Prinzessin Wilhelmine. London, Montag, 17. November. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Dir heutigen Morgrnblätter melden, der Staatssekretär des Auswärtigen, Earl Granville und der Premier Gladstone würden heute in dem Parlamente Erklärungen abgeben über die Grundlagen, auf denen sie bezüglich der Wahlreformbill und der Bill über die Neuelnthei- luug der Wahlkreise vorzugehen entschlossen sind. Bukarest, Sonntag, 16. November, AbendS. (W T B.) Dir hier neu rrricdtrte theologische Kacultät ist heute vom Cultuvminister und von dem Metropoliten feierlich eröffnet worden. Kairo, Montag, 17. November. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Der Proceß brr Staatsschulden kaffe gegen die ägyptische Regierung ist bis zum 25. November d. I vertagt worden. Drr Anwalt der letzter» hatte eine 4 wöchige Vertagung bean- tragt und erklärt, alsdann wäre die finanzielle Lage Aegyptens wahrscheinl.ch völlig geregelt. „O!" rief ich bestürzt aus; denn ich ahnte, was er mir jagen wollte. „Warum betrübt Sie das?" fragte er eifrig. „Sie müssen ja längst wissen, daß ich Sie liebe. Hätte ich nicht kommen sollen, jetzt, da Sie Niemand haben, auf desjrn getreuen Schutz Sie sich verlassen können? Ich habe gehört, daß Ihre Verlobung mit Mr. Curtrs gelöst ist — und kein Wunder; denn Sie haben ihn nie geliebt, wie ich weiß. — Nun sind Sie frei und von Sorgen bedrängt, und haben Niemand, der sich Ihrer annimmt, und ich stehe gut, Freda, und kann Ihnen eine freundliche Häuslichkeit bieten. Ich würde aus der Armee scheiden; und weiß, daß ich Sie glück lich machen würde, wenn Sie es wollten." „Sprechen Sie nicht weiter, nicht so rasch! unter brach ich seine Hoffnungen und Absichten; „hören Lie mich einen Augenblick, Mr. Flower Wenn Sre wissen, daß meine Verlobung mit Mr. Curtis gelöst ist, so wissen Sie doch nicht, daß eine schmähliche Verleum dung auf mir ruht, daß —" „O! ja, ich weiß es", unterbrach er mich; „sagen Sie nichts darüber. Ich habe einen Brief von MrS. Featherstone erhalten, worin Sie mir die ganze Ge schichte in voller Breite erzählt." „Sie hat Ihnen geschrieben?" rief ich erschrocken aus. „Ja — die Abscheuliche!" und Charley Flower preßte seine Lippen zusammen und sein offene«, ehr liches Gesicht erröthete, wie das eines Schulknaben im Zorn. „Und ungeachtet dieses Briefes kommen Sie hier her, um mir einen Antrag zu machen, Mr. Flower?" „Glauben Sie, daß ich ein Wort von Dem für wahr halte, wa« diese Frau sagt?" Bei Ihr ist Alles
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite