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Dresdner Journal : 17.06.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190806172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-06
- Tag1908-06-17
- Monat1908-06
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 17.06.1908
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Dresdner W Journal. Dtoniglich Aächsischev Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 138. -c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. Mittwoch, 17. Juni 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Ps, die Zeile größerer , Schrift od deren Raum aus 3 mal gesp. Texlseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich j (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Gefchäftsanzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Wiegemeister Regen in Leipzig das Ehrenkreuz zu verleihen. Herr Amtshauptmann vr. Carlitz in Marienberg ist vom 22. Juni bis mit 25. Juli dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Rcgierungsassessor vr. Vogel v. Frommannshausen daselbst vertreten. 4251 Chemnitz, den 15. Juni 1908. 232bin Der Kreishauptmann. Erlaß einer Anordnung auf Grund von § 42d Abs. 4 der Reichsgewerbeordnung für die Lezirke -er Ltädte und Amtshauptmannschaften Plauen und Zwickau betreffend. Die Königliche Kreishauptmannschast hat auf gestellten Antrag und nach Gehör der Stadträte zu Plauen und Zwickau sowie der Amtshauptmannschaften daselbst auf Grund von tz 42b Abs. 4 der Reichsgewerbevrdnung dahin Be stimmung getroffen, daß vom 1. Juli 1908 ab diejenigen Ausländer, welche innerhalb der Bezirke der Stadtgemeinden Plauen und Zwickau oder der Amtshauptmannschaften Plauen und Zwickau ihren Wohnort oder ihre gewerbliche Nieder lassung besitzen und innerhalb des Gemeindebezirks ihre« Wohnorts oder ihrer gewerblichen Niederlassung auf öffent lichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus den Handel mit Speiseeis betreiben wollen, hierzu einer be sonderen Erlaubnis bedürfen, und daß bezüglich der Voraus setzungen für die Erteilung, Versagung oder Zurücknahme dieser Erlaubnis, sowie bezüglich des Verfahrens einschließlich der Beschwerdefälle die Bundesratsverordnung vom 27. No vember 1896 (Reichsgesetzblatt Seite 745) sinngemäße An wendung zu finden hat. Zuständig zur Erteilung, Versagung und Zurücknahme der Erlaubnis ist: für den Stadtbezirk Plauen der Stadtrat zu Plauen, - - - Zwickau - - - Zwickau, - - amtshauptmannschaftlichen Bezirk Plauen die Amtshauptmannschaft Plauen, - - amtshauptmannschaftlichen Bezirk Zwickau die Amtshauptmannschaft Zwickau. nssiV Zwickau, den 10. Juni 1908. 4252 Königliche Kreishauptmannschast. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I« »eschLftsdereiche de» Ministerium» der Hinan,e«. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden: Melchereck, seither Postpraktikant in einer Ober-Postsekretürstelle, als Ober- Postpraktikant bet einem VerkehrSamte; Rentner Leicht als Post agent in Brunn (AmtShauptmannschast Auerbach, Vogtl). Im «eschäftSderetche de» Ministerium» de» Kultu» und östenlliMcn Unterricht». Zu besetzen: 1. Oktober eine ständige Lehrerstelle in Langebrück. Kollator: die oberste Schul behörde. 1500 M Grundgehalt, 200 M. WohnungSgeld für un verheiratete, 350 M. für verheiratete Lehrer und die ort-gesetzlichen AlterSzulagen. Befähigung zum Kirchendienst erwünscht. Bewrr- bungSgesuche mit den vorgeschriebenen, bis aus die neueste Zeit reichenden Zeugnissen sind bi» 5. Juli einzureichen bei dem K BezirkSschulinspektor für Dresden III, Blochmannstr. 21; — die 2. Lehrerstelle zu Großharthau. Kollator: die oberste Schulbehörde. Mindestgehalt und Amtswohnung mit Garteogenvß sowie bis auf weiteres die Entschädigung für 2 Stunden Unterricht in der Fort bildungsschule. Bewerbungen bi» 25. Juni an den K. BezirkSschul- Inspektor zu Bautzen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheine« auch im Anzeigenteile) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 17. Juni. Se. Majestät der König wohnte heute vormittag im Gelände unterhalb Pirna der Besichtigung des 1. Pionierbataillons Nr. 12 durch den Generattnspekteur der Ingenieur- und Pionierkorp» und der Festungen, König! Preuß General der Infanterie v Beseler, Exzellenz, bei. Zu der nachmittag« 2 Uhr bei Er. Majestät in Villa Wachwitz stattfindenden Königs. Frühstückitafel waren mit Ein ladungen beehrt worden: der Generalinspekteur der Ingenieur« und Pionierkorp» und der Festungen Königl. Preuß. General der Infanterie v. Beseler, Exzellenz, mit Adjutant Königl. Preuß. Hauptmann Grabi, Staats- und Kriegsminister General der Infanterie Frhr. v. Hausen, Exzellenz, Kommandeur der Pioniere Oberst Krahl und Adjutant Major v. Dambrowski. Nachmittag« 4 Uhr ab Wachwitz begibt Sich Se. Majestät der König zu einer vom Offizierskorps des 1. Husarm« regimentS „König Albert" Nr. 18 veranstalteten Festlichkeit nach Großenhain. Die Rückkebr Sr. Majestät nach Wachwitz wird in den Abendstunden erfolgen. Einer Einladung Sr. Majestät de« Kaisers folgend, wird Se. Majestät der König an der diesjährigen Kieler Woche teil nehmen. Allerhöchstderselbe beabsichtigt am Donnerstag, den 25. d. M nach Kiel zu reisen und am Sonntag, den 28. Juni wieder nach hier zurückzukehren. Vom diplomatische» Korps. Dresden, 16. Juni Der Kaiser! Russische Minister resident Baron Wolff ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt und hat die Leitung der Kaiser!. Gesandtschaft wieder über nommen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Oberverwaltnngs-ericht. Auf Anraten eine» Kassenarztes der LrtSkrankeulasieL. ließ sich die Ehefrau eine» Gutsverwalters, die der Kasse al» Pflichtmitglied auaehörte, durch ei«eu Spezialarzt für Frauenkrank heiten untersuchen. Sie blieb zur weiteren ärztlichen Behandlung, insbesondere zur Vornahme einer größeren Operation in seiner Privatklinik. Da die Krankenkasse die Tragung der hierdurch ent standenen Kosten abgelehnt, die Aufsichtsbehörde der Kasse eine Be schwerde hierüber zurückgewiesen hatte, erhoben die GutSverwolterS- »heleute gegen die Kasse Klage beim zuständigen BerwaltungSgerichte auf Bezahlung von 358 M. Kosten für Operation, ärztliche Behand lung rc. samt Zinsen zu 4 Proz., auf Erstattung von 40 M 70 Pf. Prozeßkosten, iu die sie verurteilt worden waren in dem Zivilprozesse de» SpezialarzteS gegen sie wegen Erlangung seiner Forderung, und auf Erstattung von 132 M. 20 Psg. (nebst 4 Proz. Zinsen), die sie für die Verpflegung in der Klinik bezahlt hatten. DaS BerwaltunaS- gericht verurteilte die Kaffe dem Klagantrage gemäß. Die von der Kasse nunmehr erhobenene Berufung wurde teilweise beachtet. DaS OberverwaltuugSgericht führt in seinem Urteile im wesentlichen solgende» auS: Die von dem Gut-Verwalter für seine Person beim BerwaltungSgerichte erhobene Klage sei unstatthaft, da er nicht selbst der beklagten Kasse als Versicherter gegenüberstehe, sondern lediglich seiner Ehefran als Mitglied der Beklagten zustehende Ansprüche auf Grund von 8 1380 des Bürgerlichen Gesetzbuch» in eigenem Namen verfolgen wolle. Der Anspruch seiner Ehefrau auf Erstattung der Berpflegkosten von 132 M. 20 Pf. sei ungerechtfertigt, denn rS hätten die Krankenkaffen nach 8 7 Absatz 1 de» Krankenversicherungs gesetzes zwar die Befugnis aber nicht die Verpflichtung, erkrankte Mitglieder in einem Krankenhaus unterzubringen, und dies gelte selbst dann, wenn eine derartige Maßregel vom ärztlichen Stand punkte notwendig erscheine Ebenso ungerechtfertigt sei die Forderung auf Verzugszinsen und auf Erstattung der Prozeßkosten, die in dem nach 8 21 drS Gesetze» über die Berwaltungsrechtspflege geordneten Ver- sahreu nicht geltend gemacht werden könnte; denn eS würden insoweit Leistungen beansprucht, die sich nicht als Krankenunterstützung dar- ftellten. Dagegen sei die Beklagte zur Bezahlung eines Kranken gelde» sür die Zeit der Erwerbsunfähigkeit der Erkrankten (29 Tage ä 75 Pf. --- 21 M 75 Pf.) sowie des durch deren ärztliche Be handlung erwachsenen Aufwande» von 358 M. verpflichtet. Es komme in Frage, ob der Anspruch auf Bezahlung der Arztkostrn durch die statutarische Bestimmung hinsällig werd«, wonach die ärzt liche Behandlung durch Kassenärzte gewährt werde, die Bezahlung der durch Inanspruchnahme anderer Ärzte entstandenen Kosten aber, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden könne. Die hiermit ausgestellte Regel, daß erkrankte Kaffenmitglieder auf die Kaffenärzte angewiesen seien, erleide jedoch dem Grundsätze zufolge, daß die Krankenkassen die nötige ärztliche Hilfe gewähren müßten, nicht nur in „dringenden Fällen*, d. h. wenn Gefahr im Verzüge sei, sondern auch dann eine Ausnahme, wenn keiner der Kassenärzte zur Leistung der erforderlichen Hilfe fähig sei. Diese Voraussetzung treffe aber im Streitfälle zu. Dena die Klägerin habe, al» sie sich in die Behandlung des Frauenarztes begab, nach dessen gutachtlichen Auslassungen der Hilfe eine» Spezialarztes für Frauenkrankheiten bedurft, einen solchen habe es aber nach den Akten unter den Kassenärzten nicht gegeben. Ob die erkrankten Mitglieder der Be klagten, wenn di« Verhältnisse so lägen, den Spezialarzt nach ihrem Belieben wählen dürften, oder regelmäßig die Genehmigung der Beklagten dazu etnholen müßten, könne dahingestellt bleiben. Zweifel los bestehe eine derartige Verpflichtung vann nicht, wenn der Fall ein dringender sei. Im Streitfälle sei dies zu bejahen, da sofortige ärztliche Behandlung mit Bettruhe nötig gewesen wäre. Deutsches Reich. Zu der angeblichen Döberitzer Rede Lr. Majestät des Kaiser». D«r „Berliner Lokalanzeiaer" schreibt: „Auf Grund von Informationen einer unterrichteten Stelle können wir Mitteilen, daß die von englischen Blättern gebrachte Meldung, Se. Majestät der Kaiser habe am Freitag beim Kavallerieexerzieren in Döberitz eine kriegerische Rede ae» -alten, falsch ist. Se. Majestät der Kaiser hat weder bei )iesem Anlaß noch überhaupt in den letzten Tagen irgendeine Ansprache in Döberitz gehalten. Französische und andere aus ländische Zeitungen haben die angebliche Rede Sr. Majestät )kS Kaisers zum Gegenstand von Kommentaren gemacht, auf deren Wiedergabe wir unter diesen Umständen gänzlich ver zichten können, da ihnen jede Grundlage fehlt." Lchlutzergcbnis der preußischen Landtagswahlen. (W. T. B) Berlin, 17. Juni. Bei den gestrigen Wahlen sind ge wählt worden: 152 Konservative, 59 Frerkonservative, 64 National liberale, 28 Freisinnige Volkspartei, 8 Freisinnige Vereinigung, 105 Zentrum, 15 Polen, 6 Sozialdemokraten, 2 Dänen und und 3 Fraktionslose, zusammen 442 Abgeordnete. In Berlin 12 (Moabtt) ist Stichwahl erforderlich. Bayern. (W T. B) München, 16. Juni. Zu Ehren de» Herzogs von Cumberland gab der Prinzregent heute eine Galatafel in der Residenz, bei welcher der Herzog von Cumberland und sein Sohn Prinz Ernst August zu beiden Seiten de« Regenten saßen. Geladen waren außerdem die Prinzen Ludwig, Rupp recht und Alfons, Ministerpräsident v. Podewil», Kriegs- Minister v. Horn und die höheren Offiziere des ersten schweren Reiterregiment«, in das Prinz Ernst August eintritt. Hessen. (W. T B) Darmstadt, 16. Juni. In der Zweiten Kammer führte bei der Beratung von Anträgen betreffend ein Aus führungsgesetz zum Reichsvereinsgesetz Minister des Innern Braun au«, daß, soweit möglich, Rücksicht auf die bestehenden Zustände genommen fei. Da« Bestreben sei dahin gegangen, möglichste Gleichmäßigkeit der Bestimmungen in ganz Süddeutschlanv zu schaffen, diese Gleichmäßigkeit sei erreicht. Eine Mitarbeit des Parlaments bei den Ausführungsbestim mungen sei nicht angängig, weil diese schon am 15 Mai in Kraft treten sollten. Weiter bemerkte der Minister, daß der Sprachenparagraph für Hessen praktisch gar keine Bedeutung habe. Daß die Anzeigepflicht in Hessen gegenüber anderen Staaten erschwert sei, könne niemand ernstlich behaupten. Im großen und ganzen komme e« auch bei den Ausführungs bestimmungen ganz auf die Handhabung an. Man könne ge trost das Zutrauen in die Regierung und die Behörden setzen, daß sie bestrebt sein werden, die politischen Rechte der Bevölke rung in keiner Weise zu beeinträchtigen BerufsgenossenschaftStafl inIKiel. (W. T B) Kiel, 16. Juni. Der 22. ordentliche Berufs genossenschaftstag trat heute in der Aula der Marine akademie unter dem Vorsitz de» Architekten Gerhardt-Elberfeld zusammen. Außer dem stellvertretenden Vorsitzenden Justizrat vr. Lachmann-Berlin wurden in dm Vorstand gewählt: das Mitglied des Herrenhauses VopeliuS, Ingenieur GarvenS- Hannover und Kommerzienrat Jakob-Berlin. An den Be ratungen, die mit einem Hoch auf Se Majestät den Kaiser eröffnet wurden, nahmen teil der Staatssekretär des Jnnem vr v Bethmann-Hollweg, der in Begleitung seine« Referentm Geh Oberregierung«rat vr Wuermelmg erschienen war, sowie die Geh Räte vr. Sarrazin, Witkowski und Hartmann vom Reichsversicherungsamt und zahlreiche Delegierte Der BerufS- genofsenschafisrag wurde namens des Ministers sür Handel und Gewerbe durch dm Geh OberregierungSrat Hoffmann, seitens der Provinz Schle-wia-Holstein durch den Oberpräsidentm v. Bülow und seitens der Stadt Kiel durch ihren Oberbürger meister vr. Fuß begrüßt In seiner Begrüßungsrede gab der Staatssekretär seinem Bedauern Ausdruck über die ab lehnende Haltung, die auch die Berufsgenoffenschaften den augenblicklich den Ausschüßen des BundeSratS vorliegenden Entwürfen über die Einrichtung der Arbeitskammern gegen über eingenommen haben und kam dann auf die Erregung zu sprechen, welche die in der Presse veröffentlichten Nachrichten über Arbeiterversicherunasreformpläne der Reichs regierung hervorgerufen hat Diese auf einer groben In diskretion beruhenden Nachrichtm seim insofern falsch, als die erwähnten Pläne noch gar keine festere Form an genommen hätten. Der Staatssekretär zollte sodann der Wirk samkeit der Berufsgen ossmschaften volle Anerkennung und sprach die Hoffnung aus, daß bei der in Aussicht genommenen Reform ein Zusammenwirken zum allgemeinen Wohle führen werde. Danach erstattete der Vorsitzende den Geschäftsbericht und wies sodann auf die Erregung hm, die durch die Zeitungs nachrichten entstanden sei, wonach eine Reform der einzeln m Versicherung«gesetze dahin geplant sei, daß den Berufsgmoffm- schäften das Recht, als erste Instanz Entscheivungen ft'Uusetzcn, genommen und dasselbe auf Lokaleinnchtungen übertragen werden solle. In der darauffolgenden Debatte gab Zimmer- mann Nieß-Braunschweig dem Wunsche Ausdruck, daß die
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