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Dresdner Journal : 04.11.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190811046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19081104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19081104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-11
- Tag1908-11-04
- Monat1908-11
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 04.11.1908
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TLonigltch Sächsischer Staatsairzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 257 1908 » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <r- Mittwoch, 4. November Ankündigungen: Die Zelle kl. Schrift der6mal gespalt-Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Tertseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7K Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 12SK — Redaktion Nr. 4574. Nachdem die Redaktion unseres Blattes unmittelbaren Anschluß an das Fernsprechnetz erhalten hat, bitten wir in redaktionellen An gelegenheiten um Anruf unter Nr. 4574. Unsere Geschäftsstelle bleibt nach wie vor unter Nr. 1295 angeschlossen. Dresdner Journal. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Pfarrer Friedrich Julius Theodor Vogel in Walda das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Dirigenten des Gesangvereins Concordia, Friedrich Moritz Geidel in Leipzig das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem JnstitutSdiener beim Mechanisch-technologischen In stitut der Technischen Hochschule in Dresden Franz Lantzsch bei seinem Übertritt in den Ruhestand die Krone zum Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Schulknaben Arthur Fritz Künzel in Döbeln für die von ihm am 10. August nicht ohne eigene Lebens gefahr bewirkte Errettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in der Mulde bei Döbeln die silberne Lebens, rettungsmedaille zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge. nehmigen geruht, daß der privatisierende Kaufmann Heydenreich in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adler orden 4. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Direktor der Deutschen Orientbank Herbert Gutmann in Berlin die ihm verliehenen Auszeichnungen, als: den König!. Preußischen Kronenorden 4. Klasse, den Groß- herrl. Türkischen Osmanis- Orden 2. Klasse sowie den Medjidieh-Orden 2. Klasse und den Persischen Löwen- und Sonnenorden 2. Klasse mit Brillanten annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- nehmigen geruht, daß der Oberbürgermeister, Erste Bürgermeister a. D. am Ende in Dresden die ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha verliehene am grünsilbernen Bande zu tragende Medaille für Kunst und Wissenschaft in Silber annehme und trage. Dem Zentralverhande der Milchhändler Leipzigs und Umgebung ist auf Grund von 8 22 des Bürger lichen Gesetzbuchs die Rechtsfähigkeit verliehen worden. Dresden, am 2. November 1908. 1580» 11^ Ministeriism des Innern, nsi ^chtuhrladenschluß iy der Gemeinde Wermsdorf betr. Bon einer Anzahl beteiligter Geschäftsinhaber in Wermsdorf ist beaEagt worden, gemäß 8 139k der Reichsgewerbeordnung für alle offenen Verkaufsstellen dortselbst während veö Winterhalbjahrs den Achtuhrladen- schluß anzuordnen. Zur Absetzung des nach 88 2—4 der Reichskanzler bekanntmachung vom 2b. Januar 1902, Reichsgesetzblatt Seite 38 geordneten Verfahrens ist Herr Gemeindevorstand Zeißler in Wermsdorf als Kommissar bestellt worden. Leipzig, den 28. Oktober 1908. 7600 Königliche Kreishauptmannfchafi. Ernennungen, Versetzungen re« im öffentlichen Dienste. I« Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Justiz. Die Rechtsanwälte M. E. Frenzel in Bischofswerda und CH. H. I. Wedemann in Brand sind zu Notaren, Frenzel für Bischofs werda, Wedemann für Brand, auf so lange Zeit, als sie dort ihren Amtssitz haben werden, ernannt worden. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Ault«» m,d öffentliche« Unterricht». In den Ruhestand versetzt: der Borstand der Ministerialkanzlei -anzleirat A. Sötte. — Er nannt bei den dem Ministerium unmittelbar unterstellten Expeditionen: Sekretär S. M. Pickert zum Obersekretär und Borstand der Ministerialkanzlei, Bureauassistent A. Böhme zum Sekretär, Expedient B. Stiehler zum Bureauassistenten. — Bersetzt: der Expedient bei der Technischen Hochschule zu Dresden M. Landgraf in die Kassen-Expedition des Kultus- Ministeriums. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigentelle.) Nichtamtlicher Teil. Born Königlichen Hose. Dresden, 4. November. Se. Majestät der König empfing heute vormittag ^11 Uhr die Departements- chess der Königl. Hofstaaten zum Rapport und wohnte um 11 Uhr der Einweihung de- KünstlerhaufeS bei. Deutsches Reich, vom Kaiserhofe. (W. T. B.) Wildpark b. Potsdam, 3. November. Sr. Majestät der Kaiser begab Sich heute abend 9 Uhr 37 Min. von Station Wildpark aus nach Eckartsau. (Berl. Tagebl.) Berlin, 4. November. Zur Ab reise Se. Majestät des Kaisers nach Eckartsau war der österreichisch-ungarische Botschafter v. Szögyeny-Marich kurz vor Abgang des Zuges erschienen und gab dem Kaiser das Geleit zum Zuge. vom Reichstage. Wie Berliner Morgenblätter melden, hat Abg. Bassermann (nl.) mit Unterstützung bürgerlicher Parteien eine Interpellation im Reichstage eingebracht: „Ist der Reichskanzler bereit, für die Veröffentlichung der Mitteilungen des Kaisers im „Daily Telegraph" und für die in derselben mitgeteilten Tatsachen die gesetzmäßige Verantwortung zu übernehmen?" Die Interpellation wird am Donnerstag zur Verhandlung kommen und vom Reichskanzler beantwortet werden. Auch die Freisinnigen beabsichtigen, eine Interpellation einzubringen. Zur Reichsfinanzreform. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" ver öffentlicht heute in 16 Spalten den Wortlaut der dem Reichstage zugehenden Gesetzentwürfe über dieReichs- finanzreform samt einer Denkschrift. Daraus ist folgen des hervorzuheben: Die Ltenervorlageu der Reichsfinanzreform. Das neue Steuersystem, das für den Mehrbedarf des Reiches in Höhe von 500 Mill. M. den Betrag von 475 Mill. M. auf bringen soll, ist ausgestaltet worden unter dem Gesichtspunkte der Ergiebigkeit der Heranziehung aller Bevölkerungsschichten, der Verteilung nach der Leistungsfähigkeit und der Vermeidung von Belastungen, welche die gesunde volkswirtschaftliche Entwickelung und Äapitalblldung hemmen. Ferner war es geboten, auf die bestehenden einzelstaatlichen und kommunalen Steuerverhältnisse Rücksicht zu nehmen. In erster Linie bedurfte eS der Heranziehung der allgemeinen Genußmittel: Branntwein, Bier, Wein und Tabak, well sie allein die notwendigen großen Summen aufzubringen vermögen. Die vorgeschlagenen Abgaben sind so bemessen, daß ein dauernder oder erheblicher Rückgang des Verbrauchs nicht zu befürchten steht. Ferner gestatten sie den betroffenen Industrien die Ab wälzung und sind, soweit möglich, nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verbraucher» abgestuft. Neben den Ber- brmichsabgaben ist eine Steuer auf Elektrizität und GaS, sowie auf Anzeigen vorgesehen. Aus einer selbst geringen Elektrizitäts abgabe kann bei der großen Zukunft der Benutzung elektrischer Kraft auf erhebliche Einnahmen gerechnet werden. Die Elektro technik erweist sich als so anpassungsfähig, daß sie die geringe Be lastung durch eine Verbesserung der Produttion mühelos aus gleichen wird. Dasselbe gilt vom GaS, das schon mit Rücksicht auf den Wettbewerb einer Steuer zu unterwerfen war. Auch die Anzeigensteuer wird bei mäßigen Sätzen erhebliche Erträge ab werfen, ohne daß ein beachtlicher Rückgang im Inserieren zu er warten wäre. Daneben erweist es sich als absolut notwendig, solche Steuern heranzuziehen, die vornehmlich von den Besitzenden getragen werden. Das kann nur durch den Ausbau der Nachlaß- besteuerung erfolgen. Sie wird zu einer ergiebigen Einnahme quelle ausgestaltet, sobald man die Nachlässe an Abkömmlinge und Ehegatten mit besteuert. Die Einführung der Nachlaßsteuer macht eine Neuregelung der bestehenden Erbschaftssteuer not wendig. Gleichzeitig soll den modernen Rechtsanschauungen durch Beseitigung des unbegrenzten Jntestat-Erbrechts Rechnung ge tragen werden. Die Ausbildung der Nachlaßsteuer ermöglicht zu gleich bei allen denen, die ein Vermögen von mehr als 20000 M. hinterlassen, einen Zuschlag zu erheben, wenn sie ihrer Wehr pflicht nicht genügt haben. Anderseits ist von jeder eigentlichen Berkehrssteuer Abstand genommen, im Gegenteil schlagen die Verbündeten Regierungen die Aufhebung der Fahrkartensteuer und die Wiederermäßigung des Ortsportos für Postkarten, und zwar auf 3 Pf. vor. Die neuen Steuern sollen erbringen: Branntwein 100, Tabak 77, Bier 100, Wein 20, Nachlaß- und Erbschaft einschließ lich Erbrecht des Staats und Wehrsteuer insgesamt 92, Elektrizität und Gas 50, Anzeigen 33 Mill. M. Die Hauptbestimmungen der einzelnen Gesetzesvorlagen sind nachstehend wiedergegeben: 1. Der Zwischenhandel de» Reiche» mit vranntwein. Der An« und Verkauf des Branntweins im Großen, sowie die Branntweinreinigung wird auf das Reich übertragen; die Her stellung sowie die weitere Verarbeitung und der Detailvertrieb des Branntweins verbleibt der privaten Gewerbtätigkeit. Der regelmäßige Verkaufspreis wird so bemessen, daß sämtliche Berwaltungskosten gedeckt werden und eine Reineinnahme von 220 Mill. M. an die Reichskasse abgeführt wird. Den bestehenden Brennereien wird der bisherige Betriebsumfang gewährleistet. Neu entstehende landwirtschaftliche Brennereien werden von zehn zu zehn Jahren besonders veranlagt. Das Vertriebsamt übernimmt den inner halb des Brennrechts hergestellten Branntwein zum regelmäßigen Ankaufspreis«, den Überbrand zu herabgesetzten Preisen. Der regelmäßige Kaufpreis wird so bestimmt, daß er die durchschnitt lichen Herstellungskosten eines Hektoliters Alkohol in gut geleiteten Kartoffelbrennereien mittleren Umfangs deckt, wobei die Schlempe kostenfrei dem Brennereibesitzer bleibt. Die sogenannte Liebes gabe fällt fort. Für den in den Grenzen der Kontingente des bisherigen Gesetzes hergestellten Branntwein erhalten die Bren- nereibesitzer auf zehn Jahre eine Entschädigung in halber Höhe des Wertes der gegenwärtig erteilten Kontingentscheine. Das Reservatrecht der süddeutschen Staaten wird in der Weise berück sichtigt, daß den süddeutschen Brennern an Stelle der günstigeren Kontingentierung entsprechende Zuschläge zum regelmäßigen Branntweinankaufspreise gewährt werden. Der Besonderheit der Obstbrennerei wird Rechnung getragen. Das Gesetz soll am 1. Oktober 1909 in Kraft treten. 2. vra«sle«er. Die Brausteuer soll derart erhöht werden, daß eine Mehr einnahme für das Reich von rund 100 Mill. M. erwächst. Die Erhöhung wird das Hektoliter fertigen BiereS mit 2 M. treffen, ein Betrag, dessen Abwälzung sich ohne große Schwierigkeit er möglichen läßt. Die allgemeine Steuerstaffel ist nach dem Bor bilde der badischen und der elsaß-lothringischen Biersteuer verein facht und mehr zusammengedrängt worden. Sie beginnt mit dem Satze von 14 M. und endigt bei einer Malzverwendung von über 5000 ck- mit 20 M. für den ckr Den schon vor dem 1. Ottober 1908 bestehenden kleinen Brauereien mit einer Malzverwendung von höchstens 150 ckr ist eine Ausnahmestellung eingeräumt. Sie haben nur 10 M. für den ckr zu zahlen. Der Zoll für das vom Ausland eingesührte Bier ist auf 9,65 M. für den ckr bemessen. Schließlich enthält der Entwurf noch Bestimmungen über die Be handlung des in der Bierbrauerei verwendeten Zuckers, die Haus trunkbereitung, den Verkehr mit Bierextrakten, die Herstellung von Malzextrakt re. 8 . Die «einsteuer. Der Weinsteuerentwurf sieht für d«n im Inland auf Flaschen gefüllten, sowie für den aus dem Ausland in Flaschen eingehenden stillen Wein eine Abgabe vor. Ge ringwertige Weine konnten aus finanziellen Gründen nicht ganz frei bleiben. Die Qualitätsweine sollen aber nach ihrem Werte eine höhere Besteuerung erfahren. Die in den Haushaltungen abgefüllten Weine werden nur einer geringen leicht zu berech nenden Steuer unterworfen. Die Abgabe besteht in einer all gemeinen Flaschensteuer — der Weinsteuer — und in einem gestaffelten Zuschläge. Der Weinsteuer unterliegen alle stillen Weine in Flaschen ohne Rücksicht auf den Preis. Dem Zuschläge hingegen nur solche im Preise von mehr als 1 M. die Flasche. Als Weinsteuersatz wird der Betrag von 5 Pf. für die Flasche, einerlei, ob ganze oder halbe Flasche, vorgeschlagen. Der Zu schlag ist sechsfach abgestuft, die Zuschlagssätze bewegen sich zwischen 10 Pf. und 3 M. und betragen bei einem Preise der Flasche: von mehr als 1 M. und nicht mehr als 2 M. — 0,10 M. . . . 2 - - - - . 4 - - 0,20 - - - - 4 6 - - 0,50 - - - - 6 10 - - 1,— - . . - 10 - - - - « 20 - - 2,— - - - - 20 - - 3,— - Für halbe Flaschen ermäßigen sich diese Sätze auf die Hälfte. Privatpersonen bleiben für den von ihnen auf Flaschen gefüllten Wein im allgemeinen von der Entrichtung des Zuschlags frei. Eine Ausnahme besteht nur in solchen Fällen, in denen die Ver mutung dafür spricht, daß eS sich um Weine von höherem Werte handelt. Die Weinsteuer und der Zuschlag werden durch Ver wendung von Steuerzeichen entrichtet. Die Steueraufsicht ist auf das unbedingt nötige Maß beschränkt. Der Verbrauch im Haushalte wird amtlich überhaupt nicht überwacht, auch für die Händler ist nur Betriebsanzeigspflicht und Lagerkontrolle vor gesehen.
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