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Dresdner Journal : 06.08.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190908066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19090806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19090806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1909
- Monat1909-08
- Tag1909-08-06
- Monat1909-08
- Jahr1909
- Titel
- Dresdner Journal : 06.08.1909
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Dresdner W Munal. königlich Sächstschev StacttsanzetgeV. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittclbehörden. Nr. 180. » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Freitag, 6. August 1009. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, «roße Zwingerstrabe 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift derbmal gespalt.Ankündigungsse»te 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Amtsgerichtsrat Karl Friedrich Hübner in Chemnitz den Titel und Rang eines Oberamtsrichters zu ver leihen und den Gerichtsassessor vr. Franz Moritz Walter Bartsch in Chemnitz vom 1. September an zum Amts richter bei dem Amtsgerichte Chemnitz zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, der Plätterin Emma Hedwig Opitz in Rochlitz für eine von ihr am 14. Mai nicht ohne eigene Lebensgefahr be wirkte Lebensrettung die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben geruht, die Erlaubnis zur Anlegung nachstehender Ordensauszeichnungen zu er teilen: des Kommandeurkreuzes 2. Klasse des König!. Spanischen Ordens Isabellas der Katholischen dem Obersten Frhrn. Leuckart v. Weißdorf, Kommandeur des Garde - Reiter-Regts.; des Ritterkreuzes desselben Ordens dem Oberltnt. Wolfgang Graf zu Castell- Castell im Garde-Reiter-Regt. Personal Veränderungen in der Armee. Offiziere, Fähnriche usw. 23.Juli. Niemann, Ltnt. der Res. des 7. Feldart.-Regts. Nr. 77, von dem Kommando zur Dienstleistung bei diesem Regt, ent hoben. Richter, Ltnt. der Landw.-Feldart. 1. Auf gebots des Landw.-Bez. Zittau, der Abschied bewilligt. 29. Juli. Frhr. v. Uslar-Gleichen, Oberltnt. im Karab.-Regt., auf ein Jahr zur Dienstleistung bei Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Sachsen kommandiert. Ferber, Ltnt. im 1. Pion.-Bat. Nr. 12, scheidet behufs Übertritts zur Marine-Infanterie mit dem 14. August aus dem Heere aus. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Schiffseigner W. Simon in Brandenburg und dem Steuermann Flemming in Klein-Wittenberg für die von ihnen in der Neujahrsnacht 1902/1903 mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Mannes aus Lebensgefahr im König-Alberthafen in Dresden je eine Geldbelohnung bewilligt. 627 »III Dresden, am 8. März 1909. hzgg Königliche Kreishauptmannschaft. Die nächste öffentliche Sitzung des AreiSauSschusfes findet Montag, den 23. August 1SVS, vormittag 11 Uhr im Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschaft hier (Roßplatz 11, II) statt. 1927 Leipzig, den 29. Juli 1909. 5373 Der Kreishauptmann Herr Bezirksarzt vr. Klotz in Rochlitz ist für die Zeit vom 15. August bis mit 19. September 1909 be urlaubt und mit dessen Stellvertretung Herr Bezirksarzt vr. Bocters in Döbeln beauftragt worden. Leipzig, am 9. Juli 1909. 5374 Königliche Kreishauptmannschaft. Für den Monat Juli 1909 sind behufs Ver gütung des von den Gemeinden, resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat August 1909 an Militärpferde zur Verabreichung ge langenden PferdefutterS in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Zwickau folgende Durchschnitte der höchste« Preise für Pferde, futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert fest gesetzt worden. Amtshptmschft. Schwarzenberg Amtshptmschft. Zwickau Stadt Zwickau Hafer 100 kg Heu 100 kg Stroh 100 kg 22 M. 58 Pf. 11 M. 90 Pf. 6 M. 56 Pf. Amtshptmschft. Auerbach Amtshptmschft. Oelsnitz Amtshptmschft. Plauen Stadt Plauen 22 M. 58 11M. 03 Pf. 7 M. 88 Pf. Zwickau, am 4. August 1909. 283-» V Königliche Kreishauptmannschaft. 5376 von fünf vom Hundert festgesetzt Hafer 100 kg Heu 100 kg Rochlitz 22 6 22 20 7 7 M. 03 Pf. - 84 - - 53 - - 05 - M. 35 Pf. - 35 - - 67 - - 30 - 116 304 a 5375 worden: Stroh 100 kg Für den Monat Juli 1909 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten inner halb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat August 1909 an Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Futters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Leipzig folgende Durchschnitte Leipzig, am 5. August 1909. Königliche Kreishauptmannschaft 10 M. 85 Pf. 11 - 42 - 9 - 98 - 12 - 60 - der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Aufschläge Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amts hauptmannschaften Leipzig, Borna und Grimma: Döbeln für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Oschatz - - - Mittweida - - - Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Finanzen. Bei der Berg-und Hüttenverwaltüng ist ernannt worden: K. H. Braun, seither Gängsteiger bei den staatl. Erzbergwerken bei Freiberg, als Betriebsaufseher bei der Königl. Porzellan manufaktur in Meißen. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» KnUnS und öffentlichen Unterricht». Erledigt: Die Lehrerstelle an der zweistuf. Schule zu Wendischfähre b. Schandau. Koll.: Die oberste Schulbehörde. Die Stelle gewährt außer Amtswohnung mit Garten 1500 M. Gehalt, 150 M. für Fortbildungsschul- und 75 M. für Turnunterricht, sowie ev. 75 M. der Frau des Lehrers für Handarbeitsunterricht. Für Beheizung, Reinigung, Beleuchtung des SchulzimmerS und Versorgung der Schuluhr werden jährlich 170 M. gewährt. Bewerbungsgesuche nebst den erforderlichen Beilagen bis 27. August an den Königl. BezirkSschulinspektor zu Pirna. Im Geschäftsbereiche de» Ministeriums de» Krieg». Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 28. Juli. Gründel, RechnungSrat, Ober- Militär-Jntendantursekretär bei der Intendantur der 4. Div. Nr. 40, auf seinen Antrag unterm 1. August mit Pension in den Ruhe stand versetzt. Weber, Militär-Jntendantursekretär bei der Intendantur XII. (1. K. S.) Armeekorps, unterm 1. August zur Intendantur der 4. Div. Nr. 40 versetzt. Schlien, Intendantur- diätar für den GekretariatSdienst bei der Intendantur ÄI. (1. K. S.) Armeekorps, mit Wirkung vom I. August zum Militär-Jntendantur- sekretär befördert. Gaitzsch, Unterzahlmeister und geprüfter Sekretariatsanwärter, mit Wirkung vom 1. August als Jntendantur- diätar bei der Intendantur XII. (1. K. S.) Armeekorps angestellt. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Wie uns milgeteilt wird, haben Se. Majestät der König dahin Bestimmung zu treffen geruht, daß Ihre Königl. Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses eine Standarte aus gelbem Fahnentuche zu führen haben, die in der Mitte den schwarzen (Meißner) Löwen trägt. Die Standarte de- Kronprinzen erhält außerdem in den vier Ecken goldene königliche Kronen. Die Fahnenstangen der Standarten sind in den Landesfarben (weiß-grün) geringelt. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. verhnubiunge« be» KSuigl. Sächsisch« eb«rberw«,ttmg». gerichtS. Ein von einer Zwickauer Firma vom 9. Januar ab in Böbrach im bayrischen Walde mit dem Transporte von Hölzern beschäftigter Holzzieher verunglückte am nämlichen Tage bei der Arbeit. Infolgedessen waren der Ortskrankenkasse zu Zwickau für dessen Unterstützung 112 M. 90 Pf. Kosten er wachsen, die sie von der Firma aus Grund von § 50 des Kranken versicherungsgesetzes erstattet verlangte, weil diese den Verun glückten erst am 15. Januar bei ihr zur Anmeldung gebracht hatte. Die Aufsichtsbehörde für die Kasse sowohl als auch das Verwaltungsgericht verurteilten die Firma antrags- gemäß. Das Oberverwaltungsgericht dagegen hat deren Berufung beachtet und die Kasse mit ihrem Ansprüche ab gewiesen. Unter einer fahrlässigen Verletzung der dreitägigen Anmeldefrist versteht das Oberverwaltungsgericht nach seiner Urteilsbegründung eine solche, die bei pflichtmäßiger Aufmerksam keit zu vermeiden gewesen wäre. Es sei der Firma nicht zu widerlegen gewesen, daß ihr in Patersdorf im bayrischen Walde wohnhafter Vertreter von dem Arbeitsbeginne des Holzziehers erst am 13. Januar Kenntnis erlangt und dies sodann der Firma angezeigt habe, und daß sofort, nachdem sie die Anzeige erhalten hatte, der Holzzieher bei der Kasse angemeldet worden sei. Liege nun insoweit eine sahrlässige Verzögerung der Anmeldung seitens der Firma nicht vor, so frage es sich weiter, ob von dieser, wie das Verwaltungsgericht angenommen habe, etwa nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden seien, um die Meldung von dem erfolgten Beginne der Beschäftigung des Arbeiters noch rechtzeitig zu erhalten. Aber auch dies sei zu verneinen. Denn sie habe, wie von der Kasse nicht bestritten worden sei, nicht nur den Arbeiter selbst ausdrücklich angewiesen, sofort den Beginn seiner Arbeit zu melden, sondern auch ihren Vertreter mit gleichem Auftrage versehen. Mehr zu tun, konnte und könne ihr insbesondere mit Rücksicht auf die Lage des Be schäftigungsortes in Verbindung mit den von der Firma hervor gehobenen wirtschaftlichen Gründen billigerweife nicht zugemutet werden. Deutsches Reich. Der Kaiser. (W. T. B.) Swinemünde, 6. August. Die „Hohenzollern" mit Sr. Majestät dem Kaiser an Bord und die Begleitschiffe sind heute früh 4 Uhr nach Kiel in See gegangen. Die württembergische Regierung zur Reichsfinanzresorm. (W.T. B.) Stuttgart, 5. August. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gab Ministerpräsident vr. v. Weiz- säcker auf die Anregung mehrerer Redner folgende Er klärung ab: Ich begrüße die Gelegenheit, den Stand punkt der Württembergischen Regierung zur Reichsfinanz reform kund zu tun, und ich stehe auf dem Standpunkt Haußmanns, daß die Regierung verpflichtet ist, in dieser Frage keinen Zweifel zu lassen. Viel Neues werde ich kaum mitteilen können, außer, wenn man sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß man die Phantasien der Presse als bare Münze ansieht. (Sehr richtig! rechts.) Die Regierung hat dem neuen Finanzgesetz im Bundes rate schließlich durchweg zugestimmt, sie konnte nach An sicht sämtlicher Mitglieder der Staatsregierurg gar nicht anders handeln. (Sehr richtig! rechts.) Allerdings be fand sich die Regierung in einer Zwangslage; sonst hätten wir uns auch wohl anders entschlossen. Aus Passion für die Art und Weise, wie die Finanzreform erledigt wurde, haben wir nicht zugestimmt. Die Re gierung hätte aber ihre Pflicht vergessen, hätte sie der Zwangslage nicht Rechnung getragen. Ihren letzten Grund hatte die Zwangslage in der schlechten Finanz- Wirtschaft des Reiches in den letzten Jahren. Das Reich hat fortlaufende Ausgaben auf sich genommen, ohne für ordnungsmäßige Deckung zu sorgen. Daß Deutschland unter allen Umständen Geld brauchte, darin lag von An fang an die schwache Position der Regierung. Die Sanierung der Reichsfinanzen war eine schwere nationale Sorge. Wir haben die Entwickelung der Angelegenheit zu einer parteipolitischen Sache aufs lebhafteste be dauert. An der Erbschaftssteuer haben wir stets fest- gehalten. Fürst Bülow konnte darüber gar keinen Zweifel haben, daß wir ihn auf diesem Wege durch aus unterstützen würden. Passiv haben wir uns dabei nicht verhalten. Im Gegenteil, wir haben unsere ganze Kraft dafür eingesetzt. Fürst Bülow hat damals, als die Erbanfallsteuer vom Reichstage abgelehnt wurde, eine Auflösung des Reichstags aus fachlichen Gründen nicht für tunlich gehalten. Damit war auch in diesem kritischen Augenblicke für die württembergische Re gierung, sie mochte über die Auflösung des Reichstags denken wie sie wollte, diese Frage erledigt. Dies ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen der Verfassung, wonach ohne den Reichskanzler eme Auflösung des Reichstags unmöglich ist. Wir haben damit schweren Herzens auf die Erbanfallsteuer verzichtet, die wir im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit sür politisch notwendig gehalten haben. Einen Trost haben wir: wir werden uns überlegen, ob wir uns die Reserve der Erb schaftssteuer für das Land heranziehen sollen. Wir be-
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