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Dresdner Journal : 04.03.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-03-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191003045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19100304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19100304
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-03
- Tag1910-03-04
- Monat1910-03
- Jahr1910
- Titel
- Dresdner Journal : 04.03.1910
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Dresdner W MumÄ. königlich SäehstseheV Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbe-örden. Nr. 51. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <: 1910. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, fowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeilekl.Schrist der6malgesp.«nkündigungsseite25Pf.,die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Preisermäßigg. aus Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Polizeiinspettor Zierhold in Chemnitz das Verdienst- kreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Bürgerschuloberlehrer Emil Richard Seidel in Wurzen, dem Oberlehrer i. R. Karl Ferdinand Schlegel, vormals in Lotzdorf, dem Rektor Kirchschnllehrer i. R. Kornelius Richard Flach, vormals in Gottleuba, und dem Oberlehrer und Kantor i. R. Clemens Louis Seidel, vormals in Gersdorf, das Verdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den in den Ruhestand versetzten nachgenannten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung, und zwar dem Boden« meister Clausnitzer in. Freiberg nnd dem Lokomotiv führer Erdmann in Werdau das Albrechtskreuz, ferner dem Feuermann II. Kl Schulze in Gera, dem Stations- schaffner Neumann in Zittau, dein Zugschaffner Christian Friedrich Meyer in Chemnitz, dem Weichenwärter I. Kl. Stürmer in Dresden, den Bahnwärtern Glas in Adorf und Richter in Blumenau sowie dem Weichenwärter II. Kl. Freitag in Dittersdorf b. Chemnitz das Ehrenkreuz zu verleihen. Die Ausgabe neuer Zinsb-ge» zu den Königs. Lächs. GtaatSschtUdverschreilmna « über 3prozentige jähr iche Renten von 1894, 1897, 1899 un) 1999, be stehend aus einem Erneuerungsschein und den Zins scheinen auf die 20 Halbjahrstermine 30. September 1910 bis mit 31. März 1920 (Reihe II ) findet gegen Rückgabe der im Termins 31. März 1910 ablaufenden Zinsleisten (Ernenerungsscheine) vom 15. März dieses Fahr'S an bei der Staatsschuldenbuchhalterei in Dresden wochen tags während der Vormittagsstunden statt. Den Um tausch der abgelaufenen Zinsleistcn gegen neue Zins bogen vermitteln: die Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt in Leipzig und deren Filialen, die Dresdner Bank in Dresden und Berlin und Filialen, die Landständische Bank des König!. Sächs. Markgraftums Oberlausitz in Bautzen und deren Filiale in Dresden, die Sächsische Bank zu Dresden in Dresden und Filialen, das Bankhaus S. Bleichröder in Berlin, die Bank für Handel und Industrie in Darm stadt und Zweigniederlassungen, die Dircction der Tis- conto-Gesellschaft in Berlin und Frankfurt a. M., die Deutsche Bank in Berlin und Filialen, die Norddeutsche Bank in Hamburg, die Nationalbank für Deutschland in Berlin, der A. Schaaffhausensche Bankverein in Berlin und dessen übrige Niederlassungen. Die abgelaufenen Zinsleistcn sind nach den Wert abschnitten getrennt und nach der Rummernfolge ge ordnet zum Umtausche einzureichen, auch» sind ihnen bei den Umtauschstellen durchgehends und bei der Staats schuldenbuchhalterei in dem Falle, daß der Umtausch nicht sogleich abgewartet werden kann, die gleiche Ord nung einhaltende Nummernverzeichnisse, zu denen die Staatsschuldenbuchhalterei und die Umtauschstellen Vor drucke unentgeltlich zur Verfügung stellen, in doppelter Ausfertigung beizufügen. Ein Exemplar des Nummern verzeichnisses wird, mit Empfangsbestätigung versehen, den Einreichern sofort wieder ausgehändigt, gegen dessen Rückgabe die neuen Zinsbogen 14 Tage später verlangt werden können. Der Umtausch ist von den Beteiligten oder ihren Beauftragten persönlich zu bewirken. Dresden, den 2. März 1910. 1301 Der Landtagsausschutz zu Verwaltung der Staatsschulden. Geueralveror-uunz, die Lenachrichtigung der Finanzhaoptkaffe über un erledigte Pfändungen von Dienstbejügen im Falle der Pensionierung von Seamten betreffend, vom 28. Februar 1910, zu Nr. 818 allg. Berf.-Reg. Die zum Geschäftsbereiche des Finanzministeriums gehörigen Kassenstellen — mit Ausnahme derjenigen der —, die mit der Auszahlung von Dienstbezügen beauftragt sind, werden angewiesen, im Falle der Pensionierung von Beamten, rücksichtlich d^ren zur Zeit des Eintritts in den Pensionsgenuß noch un erledigte Pfändungen der Dienstbezüge vorliegen, der Finanzhauptkasse rechtzeitig von diesen Pfändungen unter Beifügung der Unterlagen Mitteilung zu machen. Finanzministerium. 1305 Im Hinblick auf die strenge Handhabung der Fremdenkontrolle durch die Ortsbehörden in der Schweiz und zur Vermeidung von Weiterungen und Unzuträglich keiten sowohl für die Behörden als insbesondere für die Beteiligten wird denjenigen sächsischen Staatsangehörigen, die sich in der Schweiz niederzulassen oder dort längeren Aufenthalt zu nehmen beabsichtigen, empfohlen, sich vor der Abreise mit- einem Heimatschein? oder doch wenigstens mit einem Reisepässe und einem Leumunds zeugnisse zu versehen. Der Antrag auf Ausstellung eines Heimatscheines ist unter näherer Angabe der Geburts-, Abstammungs- und Aufenthaltsverhältnisse bei der Verwaltungsbehörde des Wohnortes bez. letzten Wohnortes (d. i. in Städten mit der revidierten Städteordnung der Stadtrat, sonst die Amtshauptmaunschaft) zu stellen. 19818t. Dresden, den 3. März 1910. 1304 Ministerium des Innern. Tie Königliche Kreishauptmannschaft hat gemäß der Vorschrift in 8 133 der Reichsgewerbeordnung auf An trag der Gewerbekammer zu Zittau zur Abnahme der Meisterprüfungen 1. im Backofcnbauerhandwerke und 2. im Posamenti rhandwerke Prüfungskommissionen errichtet. Tie Kommissionen haben ihren Sitz in Zittau und bestehen für den ganzen Regierungsbezirk. Zu Mitgliedern sind auf die Zeit vom 1. März 1910 bis I. März 1913 ernannt worden: zu 1, Meister Emil Schäfer in Zittau, Vorsitzender, - Hermann Starke in Dresden, Beisitzer und Stellvertreter des Vorsitzenden, - Karl Brückner in Pulsnitz, Beisitzer, - Karl Köppe in Görlitz, Beisitzer, - Bruno Müller in Dresden, Beisitzer. zu 2, Meister Gustav Schreiber in Dresden, Vor- sitzender, - August Becker in Zittau, Beisitzer und Stellvertreter des Vorsitzenden, - August Moldenhauer in Dresden, Bei sitzer, - Karl Steudel in Kamenz, Beisitzer, - Gustav Stirius in Bautzen, Beisitzer. Bautzen, am 1. März 1910. 116VIH Königliche Kreishauptmannschaft. 1307 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Ainauze«. Verwaltung der indirekten Abgaben. Angestellt: Der Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft in Plauen vr. jur. Zeißig als Juristischer Hilfsarbeiter bei dem Hauptzollamte Dresden II mit dem Diensttitel Finanzassessor; Zollpraktikant Sachße als Zollaufseher, Zollpraktikant in Bodenbach; Feld webel Götze und Bizefeldwebel Biesold als Grenzaufseher; Militäranwärter Sch merfeld als Plombeur; der herrschaftliche Diener Voigt als Amtsdiener. — Befördert: Zollsekretär Schulze in Pirna zum Hauptzollamtskontrolleur daselbst; Zoll assistent Denneberg in Bodenbach zum Zollsekretär in Klingen thal; Zollassistent Kolpe in Leipzig zum Zollsekretär daselbst; Zollaufseher, Zollpraktikant Beyer in Bodenbach zum Zoll assistent in Leipzig; Zollaufseher, Zollpraktikant Krumbiegel in Bodenbach zum Zollassistent in Chemnitz: Zollaufseher Japke in Bodenbach zum Zollassistent daselbst. — Versetzt: Der Juristische Hilfsarbeiter bei dem Hauptzollamte Dresden I Finanzassessor vr. jur. Dillner in gleicher Diensteigenschaft an da- Hauptzoll amt Plauen; die Zollsekretäre Hohl von Klingenthal nach BoiterSreuth und Stiewitt von BoiterSreuth nach Pirna, beide in gleicher Diensteigenschaft. — Pensioniert: HauptzollamtS- kontrolleUr, Steuerinspektor v. Semenow in Pirna. — Ge storben: Zollassistent Schlenker in Bodenbach. I« Geschäftsbereiche Se» MtnisterinmS de» »nltn» nnd öffentliche« Unterrichts. Zu besetzen: Die neuzuerrichtende 3. ständige Lehrerstelle in LoßmannSdorf. Koll.: Oberste Schulbehörde. Grundgehalt 1500 M., Höchstgehalt nach dem 49. Lebensjahr 3300 M. und 300 M. Wohnungsgeld an Ver heiratete, 200 M. an Unverheiratete oder freie Wohnung. Gesuche bis 15. März an den Sönigl. Bezirksschulinspektor für Dresden II, Wartburgfiraße 2. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Zeitungsschau. Vom Deutschen Flottenverein wird unS unter der Überschrift „Tas Torpedoboot — überlebt?" folgendes mitgeteilt: Es ist neuerdings in der Presse empfehlend in Anregung gebracht worden, den Bau von Hochseetorpedobooten zugunsten beschleunigter Beschaffung von Unterseebooten zu sistieren. Als Grund für diesen befremdlichen Vorschlag wird angeführt, daß nach der Ansicht deutscher Seeoffiziere das Unterseeboot daS Torpedoboot allmählich verdrängen werde. Nun ist uns zwar nie ein derartiger Wunsch, noch eine solche Auffassung aus Kreisen deutscher Seeoffiziere zu Ohren gekommen, auch in der Presse hat man solche nicht vertreten, wohl aber liegt einiger Anlaß zur Ver mutung vor, daß hier eine Verwechselung mit den Ausfassungen besteht, die in dem neuen französischen Flottengesetze und der diesem angegliederten, bis zum Jahre 1919 reichenden Bau verteilung zum Ausdruck kommen. Der französische Marine- MlMer gliedert nämlich die Flotte als Faktor der Landesver teidigung in eine Anzahl verschiedener Kategorien: die letzte von ihnen ist die „Unterseeische Verteidigung". Sie setzt sich zu sammen aus den vorhandenen Unterseebooten rind den für die engere Äüstenverteidigung vorgesehenen Torpedobooten. Die Torpedoboote nun werden nach dem Gesetzentwürfe iin Laufe der kommenden Jahre aufgebrancht, sie scheiden aus, sobald sie un brauchbargeworden sind, und werden nicht durch Neubauten ersetzt. An ihre Stelle treten dementsprechend allmählich Unterseeboote. Aus diesen: Plane des französischen Marincministers scheint in einem Teile der deutschen Presse die Auffassung hervorzugehen, daß Frankreich beabsichtigt, seine Torpedoboote überhaupt durch Untersecbotc zu ersetzen. Dabei ist nun gänzlich übersehen wor den, daß der französische Flottenplan den Ausbau einer Hochsee torpedobootsflotte vorsieht, die organisatorisch mit der Scblacht- flolte verbunden wird. Aus diesen beiden Tatsachen ergibt sich einmal, daß die Franzosen keineswegs jene ihnen zugetraute Absicht einer Ausschaltung des Torpedoboots hegen, und ferner, daß sie sich gerade die deutschen Auffassungen zu eigen machen wollen. Tie deutsche Marine ist die erste gewesen, die das Hochsectorpedoboot überhaupt geschaffen nnd mit der Schlacht flotte hat zusammen wirken lassen, während die Franzosen Hoch- scetvrpedobvote in diesem Sinne bisher überhaupt noch nicht besaßen. Ihre Torpedobootsslottillen dienen bis zum heutigen Tage der engeren Küstenverteidigung und sind, technisch wie militärisch betrachtet, auch für die schwierigere Aufgabe des HochscedicnsteS nicht geeignet. In Frankreich hat man die Küstenverteidigung im engeren Sinne zunächst ausschließlich den kleinen Torpedobooten anverlraut, dann Torpedobooten und Unterseeboten zusammen, und beabsichtigt nun, wie gesagt, diese Küstenverteidigung zu einer ausschließlich untersee ischen zu machen. Für den Hochseedienst — und das mag auch den deutschen Unterseebootsfanatikern zum Nachdenken empfohlen sein — hält man aber in Frankreich das Unterseeboot noch keines wegs für geeignet, sondern bekehrt sich nach jahrzentelanger Ab lehnung zum deutschen Grundsätze, der Verwendung von wirk- iichen Hochseetorpedobooten in engster Angliederung an die Lchlachtflotte. Diese einfachen Tatsachen zeigen also, daß die Richtigkeit der deutschen Gesichtspunkte vom französischen Marine minister anerkannt wird, und wir selbst, wenn wir den un bezwinglichen Drang fühlten, fremde Einrichtungen nach zuahmen, in diesem Falle dazu gar nicht in der Lage wären, weil man gerade die deutschen Einrichtungen nachahmt. Die Stärke der deutschen Torpedobootsflotte ist im Jahre 1906 bei ungeteilter Zustimmung des Reichstages aus eine» Be stand von 144 Booten festgesetzt worden. In jahrzehntelanger, st tiger Arbeit hat sich diese Waffe technisch uud militärisch aus ihre jetzige Höhe entwickelt, wie sic in der ganzen Welt als vor bildlich anerkannt wird. Die Leistung, die wir von ihr in einem Kriege erwarten, gründet sich auf die Erfahrung langjähriger, kriegsmäßiger Übungen, nicht aber auf Hypothesen, vermischt mit „etatSpolitischen Erwägungen", die ja im wesentlichen die Grund lage für die Einschätznny deS Unterseebootes von heute und seiner angenommenen zukünftigen Entwickelung bilden. Tatsächlich ließe sich kaum ein kurzsichtigere» und unrichtigeres Verfahren denken, als Einschränkung der Torpedobootsflotte zugunsten der unter seeischen. Deutsches Reich. Bom Bundesrat. Berlin, 3. Mürz. In seiner heutigen Sitzung bat der Bundesrat den Entwürfen eines Gesetzes über die Zuständigkeit des Reichsgerichts sowie eines Gesetzes über die Änderung der Rechtsanwaltsordnung nach den Antrügen der Ausschüsse zugestimmt.
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