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Dresdner Journal : 17.05.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191005171
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19100517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19100517
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-05
- Tag1910-05-17
- Monat1910-05
- Jahr1910
- Titel
- Dresdner Journal : 17.05.1910
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Ttoniglieh SAchfisch-V Stacitstrnzrigsv. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 110. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. < Dienstag, 17. Mat 1910. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Marl vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag-. — Fernsprecher: Expedition Rr. 1295, Redaktion Nr. <574. A n k ü n d i g u n g e n: Die Zelle kl. Schrift der 6 mal gesp. Ankündigungsseite 2 5 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. aus Geschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 M. Se. Majestät der König mit Ihren König!. Hoheiten den Prinzen-Söhnen nnd Prinzessinnen-Töchtem, sowie Ihre König!. Hoheiten die Frau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde sind heute nach Sibyllenort abgereist. In Hohengriin bei Auerbach versuchte heute früh ein achtzehnjähriger Stiller aus Liebesgram seine siebzehnjährige Geliebte zu erschießen. Er tötete sich, nachdem er das Mädchen schwer verletzt hatte, selbst. * Während der Pfingstfeiertage gingen in verschiedenen Teilen Deutschlands schwere Gewitter nieder, die großen Schaden anrichteten. » In Straßburg i. E. ist der Deutsche Lehrertag zusammen getreten. » Auf Wunsch Königs Georg V. soll am 20. d. M. mittags 1 Uhr während der Beisetzung König Edwards in ganz England Gottesdienst stattfinden. Die Mitglieder der rechten Parteien der Duma wenden sich in einer scharf gehaltenen Erklärung gegen die Ein mischung des Auslandes in die finnische Angelegenheit. Zwischen Peru und Ecuador droht der Ausbruch eines Krieges. — über ganz Argentinien ist wegen des von den An archisten für die Hundertjahrfeier angedrohten Generalstreiks der Belagerungszustand verhängt worden. Amtlicher Teil. Dresden, 17. Mai. Se. Majestät der König sind heute vormittag 10 Uhr 21 Min. nach Sibyllenort in Schlesien gereist. Dresden, 17. Mai. Ihre König!. Hoheiten Frau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde sind heute vormittag 10 Uhr 21 Min. nach Sibyllenort in Schlesien gereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Wirtschaftsbesitzer Gustav Adolf Philipp in Bretnig für eine von ihm am 8. Februar nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Lebensrettung die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Die Mitteldeutsche Versicherungs-Aktiengesellschaft zu Halle a. S. hat zu ihrem Hauptbevollmächtigten für das Königreich Sachsen gemäß 8 115 Absatz 2 des Reichs gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 Herrn Georg Haupt in Leipzig, Gottschedstraße 25 bestellt. -L48 II ör Dresden, den 7. Mai 1910. 3367 Ministerium -es Innern. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Post schüler Otto Scharf in Altenberg für die von ihm am 6. März 1910 mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Schulknaben vom Tode des Ertrinkens in dem Höhnelteiche bei Altenberg eine Geldbelohnung be willigt. 1308III Dresden, am 16. April 1910. 3376 Königliche Kreishauptmannschaft. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil. Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hof«. Dresden, 17. Mai. An den beiden Pfingstfeiertagen fand bei Se. Majestät dem Könige Fanulientafel in Wachwitz statt. Heute vormittag 10 Uhr 21 Min. ab Neustädter Bahnhof reiste Se. Majestät der König mit Ihren König!. Hoheiten den Prrnzen-Söhnen und Prin- zessinnen-Töchtern sowie Ihren König!. Hoheiten der Frau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde nach Sibyllenort in Schlesien. Dresden, 17. Mai. Se. König!. Hoheit der Prinz Johann Georg beging gestern die Feier Höchstseines Namenstages. Die Musikkorps der Dresdner Truppen teile, denen Se. König!. Hoheit ä l» suite angehört, brachten ihm aus diesem Anlaß von 11 Uhr an ein Ständchen im Garten des Palais. Deutsches Reich. Bom Kaiserlichen Hose. Potsdam, 16. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin ist gestern abend, von Schwerin kommend, hier eingetrofsen. Das Stiftungsfest des Lehrinfanteriebataillons. Neues Palais, 16. Mai. Das Stiftungsfest des Lehrinfanteriebataillons wurde heute vormittag hier in althergebrachter Weise gefeiert. Das Bataillon unter Oberstleutnant v. Rex nahm mit der Fahne unter den alten Bäumen an der Südseite des Palais vor dem Feldaltar im offenen Viereck Aufstellung. Der Hof er schien um 11 Uhr. Ihre Majestät die Kaiserin und die Prinzessinnen nahmen auf Sesseln, dem Altar gegenüber, Platz. Se. Majestät der Kaiser und die Prinzen standen daneben. Der Kaiser begrüßte das Bataillon mit einem „Guten Morgen", das die Mannschaften kräftig er widerten. Nach der Liturgie hielt der Garnisonpfarrer Hofprediger Schmidt eine Ansprache. Den Schluß machte das Niederländische Dankgebet. Der Kaiser nahm hierauf einen Vorbeimarsch des Bataillons in Zügen an der Gartenseite des Palais ab und darauf eine große An zahl Meldungen entgegen. Inzwischen hatte das Bataillon die Gewehre zu sammengesetzt und unter Zelten bei den mit militärischen Emblemen reichgeschmückten Kommuns an Tafeln Platz genommen, wo die Mannschaften gespeist wurden. Die Majestäten und die Fürstlichkeiten begaben Sich gleich- falls nach den Kommuns hinüber. Der Oberbefehls haber in den Marken, General v. Kessel, brachte das Hurra auf den Kaiser aus, der Kaiser ein dreifaches Hurra auf die Armee. Ein zahlreiches Publikum wohnte auf der Mopke der Feier bei. Um I Uhr fand eine große Frühstttckstafel bei Ihren Majestäten im Muschelsaale des Neuen Palais statt. Hierbei saß der Kaiser rechts von der Kaiserin, rechts vom Kaiser saßen zunächst die Kron- vrinzessin und Prinz Eitel Friedrich, links von der Kaiserin der Kronprinz und Prinzessin Eitel Friedrich, gegenüber der Reichskanzler zwischen dem Kriegsminister und dem General v. Löwenfeld. Wertzuwachssteuergefetzentwurf. Eine Zeitungskorrespondenz meldet, es sei be absichtigt, den dem Reichstage vorliegenden Zuwachs- steuerentwurf durch eine neue Vorlage zu ersetzen, die erst im nächsten Frühjahre eingebracht werden solle. Die Nachricht ist, wie die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt, un- zutreffend. Nachdem die Wiederaufnahme der Be ratungen über den Gesetzentwurf für den Herbst dieses Jahres in Aussicht genommen ist, besteht keinerlei Anlaß zu einer anderweitigen Entschließung der Vetbündeten Regierungen. Damit entfällt auch die Angabe, das; für die rückwirkende Kraft des Gesetzes ein anderer Termin bestimmt werden solle. Rechtsgutachten zum Fall Hellfeld. Die russische Regierung hat aus Anlaß des Falles Hellfeld die Gutachten 14 angesehener Völkerrechts- und Prozeßrechtslehrer eingeholt, die sich sämtlich für die Un- zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung gegen ausländische Staaten aussprechen. Vier der interessantesten unter diesen Gutachten, nämlich die der Professoren Kohler, Laband, Meili und Lothar v. Seuffert, sind jetzt in dem neuesten Heft der „Zeitschrift für Völkerrecht und Bundesstaatsrecht" (herausgegeben von Kohler u. Oppen- heim, Verlag I. U. Kern-Breslau) veröffentlicht worden. Das Heft, dessen Inhalt vielfach Interesse finden wird, ist ausnahmsweise einzeln käuflich. Mttitäranwärter im Neichsdienste. läufig oder aus Probe im Zivildienste des Reiches, eines Bundes staate-, oder der Regierung eines zu einem Bunde-staate ge hörenden Gebiets beschäftigt worden ist. Diese Bestimmung war nun vielfach dahin auSgelegt worden, daß eine Nichtanrechnung dann stattfinden soll, wenn die betreffende Stellung, in der die ehemalige Militärperson beschäftigt gewesen ist, den Militär anwärtern nicht Vorbehalten war, oder, wenn die Dienstleistung nicht zum Zwecke einer späteren Anstellung erfolgte oder wenn der Beschäftigung nur ein zivilrechtliches Verhältnis zugrunde lag. Alle diese Einschränkungen sind nunmehr durch die von der Regierung vorgenommene Interpretation der betreffenden Bestimmung des Reichsbeamtengesetzes beseitigt worden. Ta» Reichsamt des Innern hat, so entnehmen wir der „Kreuzzeitung", allen Reichsbehörden darüber eine entsprechende Mitteilung zu gehen lassen. Die Wünsche der Militäranwärter aus diesem Ge biete sind damit also endgültig ersüllt. Cine Genossenschaftsbank selbständiger Krauen. In Berlin-Wilmersdorf hat sich ein Syndikat gebildet, das eine Genossenschaftsb'ank selbständiger Frauen betreiben und gleichzeitig die Mutterschafts versicherung verwirklichen will, über das Bankunter nehmenist in einem Rundschreiben u. a. folgendes zu lesen: Es werden heute der Frau, was Ausbildung rc. anbctrifft, so viele Wege geebnet, um gewisse Selbständigkeit und Erwerb zu erlangen, aber noch besteht kein Unternehmen, der bereit- selbständigen Frau ihr Geschäft nnd ihren Erivcrb zu schützen und sie durch Bankkredite zu unterstützen. Die Großbanken, Privat banken und Genossenschaften stehen gerade der selbständigen Frau in ihrem Wollen sehr skeptisch gegenüber, um iso mehr, als der artige kleine Kredite nicht in den Rahmen dieser Banken passen. Diese Kalamität, welche viel größer ist, als man glaubt, Abhilfe zu schaffen, veranlaßt eine Anzahl im Leben stehender und mit den Verhältnissen genau vertrauter Frauen zur Gründung einer Genossenschaftsbank selbständiger Frauen e. G. m. b. H. Zweck des Unternehmens ist die Beschaffung der im Gewerbe und Wirtschaft der Mitglieder nötigen Geldmittel durch gemein schaftlichen Betrieb von Bankgeschäften, ferner Verwaltung von Spar- und Depositengeldern rc. Tie Genossenschaft gewährt ihren Mitgliedern amortisierbare Darlehen, diskontiert Wechsel, so weit die Kreditfähigkeit der Kreditsucher reicht und dieselben Sicherheit stellen. Der Geschäftsanteil ist auf 100 M. festgesetzt, die Haftsumme auf 200 M. Vorerst ist ein Kapital von 100 000 M. aufzubringen. Ein erheblicher Teil des Reingewinns dieser Bank soll dem Reservefonds der Mutterschaftsversicherung überwiesen werden, die den Zweck hat, der Hilfsbedürftigkeit, der die Frau unter allen Umständen durch die Mutterschaft verfällt, Rechnung zu tragen. Das Ziel wird erreicht durch die Sicherstellung eine» angemessenen Betrags, der während der Zeit zu gewähren ist, in der die Frau nicht imstande ist, ihre gewöhnliche Tätigkeit auszuüben, ohne selbst ihre Gesundheit oder die ihres Nachwuchses in bedenklicher Weise zu gefährden. Zuschriften und Beitritts erklärungen sind zu richten an das Syndikatsbureau der Ge« nossenschastsbauk selbständiger Frauen und Mutterschaftsversicherung, Berlin-Wilmersdorf, Pfalzburger Straße 49. Hansabunv. Ter Hansabund hat beschlossen, zur Wiederkehr des ersten Gründungstages am 12. Juni Festsitzungen in allen Zweigverbänden im Deutschen Rei.ie abzuhalten, bei denen der Jahresbericht vorgelegt werden wird. Tie Mitgliederzahl des Hausabundes an direkten Mitglieder» und an solchen durch die angeschlossenen Verbände be trägt nach überschläglicher Berechnung im ganzen weit über eine Million. / Zum Kampf im Baugewerbe. Bom Deutschen Arbeitgeberbund für das Bau gewerbe wird milgeteilt: „Durch die gesamte Presse geht die Notiz, daß am Sonnabend, den 21. Mai, in Dresden zwischen dem Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe und den Zentralverbänden der Arbeiter Einigungsverhandlungen stattfinden würden, und daß Einigungsvorschläge auf beiden Seiten mit Sympathie ausgenommen seien. Dem Geschäftsführendeu Ausschuß des Deutschen Arbeitgeberbunds für das Baugewerbe ist bis jetzt lediglich die Anfrage des Hrp. Oberbürgermeisters Geh. Rat Vr. Beutler zugegangen, ob der Bund zu Ver handlungen am 21. Mai geneigt sei. Da der Geschäfts- führende Ausschuß zu Verhandlungen nicht ermächtigt ist, so liegt die Entscheldung darüber, ob in Verhandlungen eingetreten werden soll, der für nächsten Donnerstag einberufenen Borstandssitzung ob. Einigungsvorschläge sind überhaupt nicht gemacht worden." Chinefische Stu-ienkommisfion. Nachdem Preußen im vorigen Jahre die Berechnung der Dienstzeit für die Pension der Militäranwärter endgültig durch eine Verordnung de- Staatsministerium« geregelt hat, ist eine entsprechende Regelung nunmehr auch für die im Reichsdienst an gestellten ehemaligen Militärpersonen erfolgt, da in allen der artigen Beamtenfragen da» Reich und Preußen stet» aemeinsam vorgehen. E» handelt sich bei dieser Frage um die «uSlegung der Bestimmungen de- j 46 Absatz 3 im Reichsbeamtengesetz« vom Jahre 1907, nach dem bet der Be«chnung der Dienstzeit auch die Zeit in Anrechnung kommen soll, während welcher ein Be amter al» anstellung-berechtigte ehemalige Militärperson nur vor- Die uuter Führung des kaiserlichen Prinzen Tsai-tao stehende chinesische Studienkommission, die seit einer Woche in Frankreich und England Besichtigungen in dustrieller und krjegstechnischer Werke vornimmt, trifft am 28. Mai zu ähnlichen Zwecken in Berlin ein und wird wohl u. a. auch Essen, Hamburg, Stettin, Magde burg besuchen. Die Ausarbettung des deutschen Pro gramms liegt in der Hand des Auswärtigen Amtes. Al- Ehrendienst bei dem Prinzen Tsai-tao sind kommandiert: der Chef de- GeneralstaveS des XVI. Armeekorps in I Metz, Oberst v. Falkenhayn, der früher chinesischer Militär-
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