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Dresdner Journal : 03.08.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191008030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19100803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19100803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-08
- Tag1910-08-03
- Monat1910-08
- Jahr1910
- Titel
- Dresdner Journal : 03.08.1910
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Dresdner Journal königlich Sächstschev ^taatscrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörde«. Nr. 177 1910 -k> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung! Hofrat Dsenge- in Dre-den. <r Mtttvoch, 3. August Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Kernsprecher: Expedition Nr. 1298, Redaktion Nr. 4874. Ankündigungen: Die Zeile «.Schrift der 6mal gesp. Ankündigungsseite 25 Pf., die ZeUe größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Prei»ermäßigg. auf Geschäft»«„zeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. St. Majestät der König wird mit den durchlauchtigsten Prtnzen-Söhnen und Prinzessinnen-Töchtern morgen nachmittag 4 Nhr 5« Min., von Schloß Weißenstein kommend, in Dresden wieder eintreffen. Se. Majestät der König will am kommenden Freitag der Vogelwiese einen Besuch abstatten. o Das Ministerium des Innern hat den Verwaltungs behörden nahegelegt, innerhalb der ihnen zustehenden Befug nisse gegen den Vertrieb der Schmutz- und Schundliteratur vorzugehen. Das spanische Königspaar hat auf der Durchreise naä England den Präsidenten Falltöres in Schloß Rambouillet besucht. Wie aus Kronstadt gemeldet wird, wurden durch eine Kesselexploston an Bord eines Torpedoboots 6 Mann getötet und 14 vcrwnndet. * Odessa ist für pestgefährlich erklärt worden. * Rach Zeitungsmeldungen sind auf dem Amur be Nikolajew eine große Anzahl von Fischerbooten gekentert und 20« Fischer ertrunken. * Der S. Internationale Kongreß für Schulhygiene ist in Paris eröffnet worden. Amtlicher Xe«. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Regierungsbaumeister bei der staatlichen Straßen- und Wasser-Bauverwaltung Künzel zum Bauamtmann bei derselben Verwaltung zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der BerlagSbuchhändler Georg Böhme in Oetzsch bei Leipzig den ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzregenten Luitpold von Bayern ver liehenen Titel eines Königlich Bayerischen Hofrates annehme und führe. Veränderungen im Medizinalperfonale de- Re gierungsbezirk- Vautzen während des 2.Vierteljahres 1910: 1. Arzte. Gestorben: Frau vr. moä. Rosa Olga Charlotte Witt-Ballien in Bautzen. «erzogen: Bezirksarzt vr. msä. Adolf Julius.Hertzsch in Bautzen. ««gestellt wurden: Bezirksarzt vr. msä. Hugo Ludwig Ernst Sauer in Kamenz als solcher für den Bezirk der Amtshauptmann schaft Bautzen und als Jmpfarzt für die Stadt Bautzen, mit dem Wohnsitze in Bautzen, vr. msä. Hermann Otto Heilmann als Assistenzarzt in der Privatklinik des vr. wvä. Peppmüller in Zittau. 2. Apotheker. «erkauft wurde die Apotheke in Pulsnitz an den Apotheker Hermann Otto Franz Stierba. 15gn Vautzen, am 28. Juli 1910. sgzx Königliche Kreishauptmannschaft. Amtlicher Sericht der König!. Kommission für das Beterinärwesen über die am 31. Juli 1910 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. 1. Milzbrand. 8032 AmtSH. Grimma: Dorna (1). 2. Tollwut. Amtsh. Löbau: Eibau (1). S. Rotlauf der Schweine. Amtsh. Großenhain: Folbern (1); Grimma: Schwarzbach (1); Rochlitz: Hartha (1); Oelsnitz: Ober- Eichigt (1); zuf. 4 Gem. u. 4 Geh. 4. Schweinesenche ei«schl. Schweinepest. Amt-H. Kamenz: Lüttichau (1), Stenz (1); Frei berg: Niederschöna (1); Großenhain:. Stroza Grimma: Zeititz (1); Glauchau: Tirschheim (1); zuf. 6 Gem. u. 6 Geh. 5. Geflügelcholera. Amtsh. Dresden-A.: Leutewitz (1); Stadt Dresden (1); Amtsh. Freiberg: Friedebach (1); Borna: Frohburg (1); Döbeln: Ostrau-Gohris (1); Stadt Chemnitz (1); zus. 6 Gem. u. ß Geh. V. vrustfeuche der Pferde. Amtsh. Dresden-A.: Pennrich (1); Großenhain: Lenz (1); Grimma: Großschepa (1); Stadt Chemnitz M; Amt-H. Flöha: Niederwiesa (1); zus. - Gem. u. 5 Geh. 7. Rotlauffeuche der Pferde. Stadt Dresden (1). 8. Gehirnrückenmark-entzündung der Pferde. Amtsh. Meißen: Rhäsa (1), Raußlitz (1); Borna: Breitingen (1), Flößberg (1), Tautenhain (1), Zedlitz (1); Chemnitz: Furth (1), Niederzwönitz (1), Ursprung (1); Flöha: Breitenau (1); Zwickau: Culitzsch (1), Königs walde (1); Stadt Zwickau (1); Amtsh. Plauen: Alt rottmannsdorf (1), Kauschwitz (1); Oelsnitz: Burkerts- grün (1), Schoeneck (1); zuf. 17 Gem. u. 17 Geh. Ernennungen, Versetzung«« u. in» öffentliche« Dienst«. -m Geschäftsbereiche des Awt»»»«mi«ertm«s. Straßen- und Wafserba«-Bern>«ltung. Befördert: Sachfe, Flutz- anfseher beim Straßen- und Wasser Bauamt Zwickau, zum Fluß- meister daselbst; Dohns, Flußaufseher beim Straßen- und Wasser-Bauamt Chemnitz, zum Flußmeister daselbst; Naumann, Flußaufseher beim Straßen- und Wasser-Bauamt Bautzen, zum Flußmeister daselbst; Meister, Flußaufseher beim Straßen- und Wasser-Bauamt Leipzig, zum Flußmeister daselbst. — Versetzt: Weller, Bauamtmann beim Straßen- und Wasser-Bauamt Schwarzenberg, in gleicher Eigenschaft zum Straßen- und Wasser- Bauamt Zittau; Schmidt, AmtSstraßenmeister in Scheibenberg, in gleicher Eigenschaft nach Annaberg. — Angestellt: Großer, nichtständiger Regierungsbaumeister, al» etatmäßiger Regierungs baumeister bei dem Straßen- und Wasser-Bauamt Freiberg; Grohmann, nichtständiger Regierungsbaumeister, als etatmäßiger Regierungsbaumeister bei dem Straßen- und Wasser-Bauamt Pirna II; v. Glasser, nichtständiger Regierungsbaumeister, als etatmäßiger Regierungsbaumeister bei dem Straßen- und Wasser- Bauamt Bautzen; Goldhan, Regierungsbauführer, als etat- mäßiger Regierungsbaumeister bei dem Straßen- und Wasser- Bauamt Leipzig; Specht, nichtständiger Regierungsbaumeister, als etatmäßiger Regierungsbaumeister bei dem Straßen- und Wasser-Bauamt Zittau; Kretzschmar, nichtständiger Regierungs baumeister, als etatmäßiger Regierungsbaumeister bei dem Straßen- und Wasser-Bauamt Schwarzenberg. Im Gefchäftsbereiche de» Ministerium» de» Kult«» und öffentlichen Unterricht». Zu besetzen: die Kirchschulstelle in Müglenz; Koll.: die oberste Schulbehörde; außer freier Woh nung und Gartengenutz, dem gesetzt. Gehalt und den gesetzt. Be zügen für Turnunterricht, Fortbildungsschule und Besorgung der Berwaltungsgeschäfte 654 M. vom znrcvendienst; Gesuche mit den erforderlichen Beilagen bis 1. Sept, an den Königl. Bezirksschulinspektor in Grimma; — die 3. Lehrerstelle zu Obergurig; Koll.: die oberste Schulbehörde; Mindestgehalt und Amtswohnung und bi» auf weitere» Entschädigung für zwei stündiges Sommerturnen; Kenntnis de» Wendischen erwünscht; Bewerbungen bis 30. Aug. an den Königl. Bezirksschulinspektor zu Bautzen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtliche» Teil. Lo« Königlichen Haft. Dresden, 3. August. Wie von Schloß Weißen- stein berichtet wird, unternahm Se. Majestät der König am Montag und Dienstag bei schönstem Wetter eine Besteigung des Großglockner-. Heute abend 9 Uhr 31 Min. ab Lienz wird Se. Majestät mit Ihren Königl. Hoheiten den Prinzen-Söhnen und Prinzessinnen- Töchtern über Bischofshofen, München, Hof die Rück reise nach Dresden antreten und morgen nachmittag 4 Uhr 50 Min. auf dem Hauptbahnhofe eintreffen. Am nächsten Freitag nachmittags 1 Uhr wird Se. Majestät der König die Vogelwiese besuchen. — In Vertretung Sr. Majestät de- Königs wohnte heute vormittag 11 Uhr Se. Exzellenz der Königl. Kämmerer v. Criegern der Beerdigung des am 31. Juli ver storbenen Wirkt. Geh. Rates vr. Kirsch, Exzellenz, a«f dem Johannesfriedhofe in Tolkewitz bei. Mitteil«ngen aus v«r öffentlich«« Verwaltung. — Die Verbreitung der sogenannten Schmutz- uud Schundliteratur namentlich unter der Jugend hat schon wiederholt zu ernsten Bedenken Anlaß gegeben und den Wunsch nach einer energischen Abwehr der Ubelstände an allen Orten und insbesondere auch im letzten Landtage wachgerufen. Wenn nun auch das Vorgehen der Behörden gegen die Urheber und Ver breiter dieser Literatur durch die Reichsgesetzgebung im wesentlichen bestimmt und beschränkt wird, die diese Materie in der Hauptsache erschöpfend ergriffen und der Landesgesetzgebung wie den Verwaltungsbehörden zu einer eigenen Betätigung nur wenig Raum gelassen hat, so finden sich doch auch noch andere Mittel und Wege, um dem Übel wenigstens einigermaßen entgegenzutreten. Unter anderem hat eine Amtshauptmannschaft durch die Ortsbehörde auf diejenigen stehenden Geschäfte einzu wirken gesucht, die ihr als Verbreiter von Schundliteratur bezeichnet waren; diese Einwirkung ist denn auch nicht ohne Erfolg geblieben. Ein größerer Wert wird aber in dem Kampfe gegen die Schundliteratur der umfassend sten Förderung der guten Bolksliteratur namentlich durch Schul- und Bolksbibtiotheken beizumeffen fein. Hierauf wird also ganz besonders hinzuwirken und dabei namentlich auch darauf Bedacht zu nehmen sein, daß die Benutzung dieser Bibliotheken z. B. durch Erttchtung »0« Lesestuben und dergleichen auf jede Weise erleichtert und gefördert wird. Nicht minder aber wird die Aufmerk samkeit der Behörden auch dem Kolportagebuchhandel zu widmen und insbesondere auf eine strenge Durch führung der einschlagenden Vorschriften der Gewerbe ordnung (8 42», § 43 Abs. 1, 8 56 Abs. 3 Ziffer 12) Bedacht zu nehmen sein, wie-denn auch eine verständi gende Einwirkung auf die Kolporteure zur Verhinderung des Vertriebs schlechter Bücher sich empfehlen wird. Von einer Amtshauptmannschaft ist anderseits unter Mithilfe des Dürerbundes ein Verzeichnis von Bolksschristen aus gestellt worden, die sich zum Vertriebe aus Jahrmärkten. Volksfesten rc. eignen. Das Ministerium des Innern hat die Verwaltungsbehörden auf Vorstehendes aufmerk sam gemacht und ihnen nahegeleat, mit allen Kräften innerhalb der ihnen zustehenden Befugnisse gegen den Vertrieb der Schundliteratur vorzugehen. Hinsichtlich der schulpflichtigen Kinder ist noch auf die von dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts an die Bezirksschulinspektionen erlassene Generalverordnung vom 14. Oktober 1909 hinzuweisen, zu deren genauer Durchführung die Verwaltungsbehörden mit den Schul behörden tunlichst Hand in Hand gehen sollen. Ausland. vom 18. Internationalen Krieden-lon-reA in Stockholm. Stockholm, 3. August. Der hier tagende 18. Internationale Friedenskongreß hat gestern fol gende Resolution angenommen: „Der Kongreß ist glücklich, daß die Periode der aktiven militärischen Opera tionen Frankreichs und Spaniens in Marokko aufgehört hat; er erinnert daran, daß die Algeciraskonferenz eine Einschränkung der effektiven llberwachungstruppen be schlossen habe und hofft, daß die Entwicklung friedlicher normaler Beziehungen zwischen den Europäern und der marokkanischen Bevölkerung eine progressive baldige Zurück ziehung der Truppen ermöglicht." Aus dem englischen Oberhause. London, 3. August. In der heutigen Sitzung er klärte auf eine Anfrage Lord Lansdownes der Kolonial sekretär Earl of Crewe, die indische Regierung halte es angesichts der unruhigen Lage in Tibet für notwendig, genügende Streitkräfte an der Grenze aufzusteüen, um nötigenfalls die englischen Handelsagenturen zu sichern. Diese Streitkräfte, deren Zusammensetzung Crewe angab, sollten die tibetanische Grenze nur überschreiten, wenn es zum Schutz der englischen Beamten erforderlich werden sollte, und würden, sobald es die Lage gestatten würde, wieder zurückgezogen werden. Keinesfalls sollten sich aber die Truppen in die chinesisch-tibetanischen Streitig, ketten einmische,:.
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