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Dresdner Journal : 19.04.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191104191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110419
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-04
- Tag1911-04-19
- Monat1911-04
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 19.04.1911
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Munal NrcMer 1S11. Nr. 8S TLoniglieh Sächstschev Stactztsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- nnd Mittelbehörden. > l> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. o Mittwoch, 19. April Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch di- deutschen Postanstalien 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 1v Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. !29k, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile N. Schrift der 6 mal gesp. AnkündigungSseite 2b Pf., die Zelle gröberer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Prei»ermLßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Dem britischen Unterhause ist ein Gesetz über eine wirksamere Überwachung ausländischer Verbrecher und über die Verhütung von verbrechen durch Ausländer vorgelegt worden. * Die Gemeinde Groß-Kintst im «omitat Abauj-Toma ist durch Feuer zerstört worden. 40 Häuser samt Neben gebäuden sind ntedergebrannt. * Die mexikanischen Aufständischen haben Agua Prieta auS Mangel an Munition und Mundvorrat geräumt und sich in die Berge südlich der Stadt zurkckgezoge«. * Präsident Daft hat nach einer Besprechung mit den Vorsitzenden der Senats- und Abgeordnetenhauskommissionen für die auswärtigen Angelegenheiten der Ansicht Ausdruck gegeben, daß zurzeit kein Grund zur Intervention in Mexiko vorliege. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Mlergnädigst geruht, dem zum Borstand der amtshauptmannschaftlichen Dele gation Sayda ernannten Legationsrat Grafen v. Holtz en- dorff, bisher im Ministerium der auswärtigen An gelegenheiten, den Titel und Rang als RegierungSrat zu verleihen. Se. Königl. Hoheit Prinz Johann Georg haben in Vertretung Sr. Majestät des Königs gnüdigst geruht, dem VezirMchuloberlehrer Karl Hermann Böhme in Themnitz das Berdienstkreuz zn verleihen. * Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Beclagsbuchhändler Geh. Hofrat Prof. vr. Hans Meyer in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 2. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kgl. Bayerische Kommerzienrat Bernhard Meyer in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 4. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der König!. Gesandte, Wirkl. Geh. Rat Graf v. Rex in Wien das ihm vom Khediven von Egypten verliehene Großkreuz des Großherrl. Türkischen Medschidie-Ordens annehme und trage. Nachdem bei der Abstimmung mehr als zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber sich dafür erklärt haben, wird auf Grund von § 139 flg. der Reichsgewerbeordnung angeordnet, daß in Dippoldiswalde die offenen Ver kaufsstelle« sämtlicher Geschäftszweige mit Ausnahme der Konditoreien mit lediglich selbsterzeugten Konditor ware« do« «-«tag, de« IS. Mai dieses Jahre- a« «m 8 Nhr abe«dS für den geschäftlichen Verkehr zu schließe« sind. Für die Werktage vor Sonn- und Festtagen und die in § 139s Absatz 2 Ziffer 1 und 2 der Reichsgewerbe ordnung vorgesehenen Fälle gilt diese Bestimmung nicht. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art, sowie das Feilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — § 42b Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umher ziehen — § 55 Absatz 2 des Gesetzes — verboten. Aus nahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelaffen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in ß 146» der Reichsgewerbeordnung. »6«»iv Dresden, den 13. April 1911. Königliche KreiShanptmunnschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I« Geschäftsbereich« »«. «wisterwmS der Jasti». Das von dem Rechtsanwalt Justizrat vr. A- H. Mülle, in Leipzig bekleidete Amt eine» Notars kür Alt-Leipzig ist durch Rieder legung und Feststellung gemäß § SS des Gesetze» vom 16. Juni 1»0V erloschen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 19. April. Se. Majestät der König er ledigte vormittags Regierungsangelegenheiten. Den Kammerherrndienst bei Sr. Majestät dem König hat Kammerherr v. Carlowitz auf Oberschöna über nommen. DreSde«, 19. April. Unter dem Vorsitze Sr. Majestät des König- und in Gegenwart Sr. Königl. Hoheit de- Prinzen Johann Georg fand gestern eine Sitzung im Gefamtministerium statt. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. * Die vorläufig festgestellten BerkehrSein- nahmen der Sächsischen Staatseisenbahnen im Monat März 1911 betragen 13959100 M. oder 607 806 M. mehr al- im gleichen Monat des vergangenen Jahre». Davon entfall« 4 208100 M. (418-00 M. weniger) auf den Personenverkehr und 97^1000 M. (1026 000 M. mehr) auf den Güterverkehr. Die Gesamt einnahmen der Sächsischen Staatseisenbahnen vom 1. Januar bis 31. März d. I. betragen nach vor läufiger Feststellung 38 260 700 M. oder 1986 500 M. mehr als im gleichen Zeiträume des Vorjahres. Hierzu trugen der Personenverkehr 11 766 700 M. (134 500 M. weniger) und der Güterverkehr 26494000M. (2121000M. mehr) bei. Die Mindereinnahme aus dem Personenverkehre in Höhe von 418200 M. ist lediglich darauf zurück zuführen, daß Ostern im Vorjahr in den März, im laufenden Jahre aber in den April fiel, infolgedessen umsaßte der März 1910: 6 Sonn- und Feiertage, der März 1911 aber nur 4 Sonntage und einen Bußtag. — Die Mehreinnahme aus dem Guterverkehre beruht auf Berkehrszuwachs im allgemeinen. Insbesondere hat die Beförderung von Langholz, Kohlen, Briketts und Bau materialien erheblich Angenommen. Zeitungsfchau. In einem Artikel, der „Durchpeitschung oder Obstruktion" überschrieben ist, beschäftigt sich die „Kölnische Zeitung" mit dem Schicksal der Reichs- versicherungSordnung. Die Ausführungen, die weiterer Beachtung wert sind, lauten: Im Augenblick wird in der Öffentlichkeit mehr über die Art der parlamentarischen Erledigung der Reichsversicherungs ordnung diskutiert als über ihren materiellen Inhalt und, wenn von dem letzteren gesprochen wird, so geschieht es fast regelmäßig mit der Absicht, daraus eine bestimmte Art der parlamentarischen Behandlung zu rechtfertigen oder zu bekämpfen. Namentlich die Sozialdemokratie ist eifrig bei der Arbeit, um in den Kreisen der Genossen Stimmung für ein Scheitern de» großen sozialen Werke- zu machen; ihr Zentralorgan sucht täglich von neuem die Reichtversicherung»ordnung al» ein „Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter" hinzustellen, besten Seist „die gesamte Arbeiter klaffe ohne Unterschied ihrer politischen Richtung zur Empörung gegen die ihnen zuaedachte Verkümmerung ihrer Rechte auf- peitschen sollte". Diese volltönende Stimmungsmache soll im Zusammenhang mit der durch nichts bewiesenen Behauptung, die bürgerlichen Parteien beabsichtigte« eine Durchpeitschung de« Gesetzes, die Arbeiterschaft allmählich auf die vom „Vorwärts" zivar nicht ausdrücklich, aber immerhin deutlich genug an- gekündigte Obstruktion der Genossen im Reichstage vorbereiten. Ls scheint, als ob die leitenden Kreis« der Sozialdemokratie in einer solchen Obstruktion ein wertvolles Agitationsmittel für die nächsten Rcichslagswahlen sehe«. Demgegenüber sollten die bürgerlichen Parteien, die sich in der Beurteilung de» Reich»- vcrs,cherungsordnung«-Lompromistes, von einigen Richtungen der Fortichnltlichen volttpartei abgesehen, einig sind, an die bessere Einsicht de» Arbeiter» appelliere« und ihm klar machen, daß die Reich»versicherung«ordnung -war wie jede» Kompromißwerk eine »eihe von Mängeln aufweist, daß sie aber aus der andern Seite ganz erhebliche Fortschritte bringt und daß ei» großer Prozentsatz der behaupteten Mängel lediglich in allzu kleinen Fortschritten besteht. Die ReichSversicherungSordnung bezieht tz»hlreich« neue Se- werbezweige und Berufe neu i« die Versicherung ein; im ganzen etwa sech» Millionen Menschen; sw führt, freilich noch in be scheidenem Rahmen, eine Invaliden-, Witwen- und Waisen versicherung ein; sie erhöht das tägliche Krankengeld für hoch gelohnte Arbeiter um 50 Pf.; sie schafft durch die Neuregelung und Vereinheitlichung der Organisation in der unteren Instanz in den BersicherungSLmtern eine den Interessenten leicht zugäng liche Beratungsstelle und entlastet das Reichsversicherungsamt; sie regelt da» strittige Verhältnis zwischen Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in einer, wenn auch nicht idealen, so doch nützlichen Weise. Sind das nicht Vorteile, die in erster Linie den Versicherten, den Arbeitern zugute kommen und denen gegenüber einzelne Mängel, u. a. die mehr agrarische als soziale Behandlung der Landarbeiter und die Einschränkung des Heil verfahrens in ber Invalidenversicherung gering wiegen? Aber diese Vorteile will die Sozialdemokratie den Arbeitern nicht zu kommen lassen und zwar aus dem einzigen Grunde, weil die Reichsversicherungsordnung der sozialdemokratischen Monopol wirtschaft in den Krankenkassen ein Ende macht. Ihre Gegner schaft gegen den Entwurf orientiert sich also nicht nach dem Arbeiter-, sondern nach dem Parteiinteresse. Nun schreit die sozialdemokratische Presse tagtäglich von einer Bernichtuckg der Selbstverwaltung der Arbeiterschaft und findet dabei in einem Teile der fortschrittlichen Presse einen lauten Widerhall. Legt man sich die nüchterne Frage vor, was denn eigentlich in der Verwaltung der Krankenkassen geändert wird, so kommt man zu dem überraschenden Ergebnis, daß diese Verwaltung bleibt wie sie ist, daß lediglich Kautelen dagegen angebracht worden sind, daß die Verwaltung der Kassen systematisch in die Hände von Personen gelegt wird, die vielleicht respektable Verdienste um die sozialdemokratische Partei aufweisen können, bei denen aber die gemeinnützigen Zwecke der Kaffen in ungenügender Weise sicher gestellt sind. Weiter will der Entwurf nicht«! Daß eine Ten denz, die Selbstverwaltung der Arbeiter zu vernichten, bei den bürgerlichen und vor allem bei den liberalen Parteien nicht vor liegen kann, ergibt sich aus der einfachen Erwägung, daß eS die bürgerlichen Parteien waren, die seinerzeit, als sie gegen den Widerstand der Sozialdemokratie die hipal« Gesetzgebung schufen, den Arbeitern in den Krankenkassen eine uneingeschränkte Selbst verwaltung gaben in der Voraussetzung, daß sich diese weit gehende Freiheit nur auf dem Gebiete de» Gemeinwohl« betätigen werde. Leider hat sich diese Voraussetzung nicht erfüllt. Die Sozialdemokratie hat sich der Krankenkassen bemächtigt und sie zum großen Teil politisiert. Sie hat in den berühmten An stellungsverträgen die Kassenbeamtenstellen zu lebenslängliche» Sinekuren für ihre Agitation gemacht und innerhalb der Kassen einen krassen Terrorismus zu ihren Gunsten gegen Sassenangehörige anderer politischer Richtungen auSgeübt. Diesem Unwesen konnten Staat und bürgerliche Gesellschaft, gegen die doch am letzten Ende alle Maßnahmen der Sozial demokratie gerichtet sind, nicht teilnahmloS zufehen. Man kann doch wirklich innerhalb de« StaateS Selbstverwaltungsrechte nicht ohne Garantien dafür verleihen, daß von dieser Vergünstigung nicht gegen den Staat Gebrauch gemacht wird. Wo ist denn die kommunale Selbstverwaltung, in der diese Garantien nicht be stünden? Run soll man allein bei den Krankenkassen ein: Aus nahme machen, well der erste Gesetzgeber nicht vorausgesehen hatte, daß eine skrupellose Parteirichtung die Politik in die Krankenkassen hineintragen würde? Da» scheint denn doch ein unbillige» Verlangen zu sein, besonder» nachdem der „Vorwärts" selbst bestätigt hat, daß die Ortskrankenkassen „die vorzüglichste Waffe für den proletarischen Befreiungskampf" seien. Die Mehrheit-Parteien haben infolgedessen, ohne an den Beitrags und Stimmenverhältnissen in den Sassen etwas zu ändern, die unbedingt notwendigen Garantien geschaffen, indem sie bei der Bestellung deS Sassenvorstande- und der Kassenbeamten eine Übereinstimmung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor- schrieben. Inwiefern darin eine Entrechtung der Arbeiter liegen soll, da- vermag wohl allein der „Vorwärts" zu beurteilen. Uns dünkt jedenfalls, daß es nur zum Besten der Arbeiter dienen kann, wenn die Anstellung de» Sassenverwaltungspersonals ledig lich nach dem Gesichtspunkt der Tauglichkeit erfolgt, und dieser Gesichtspunkt wird bei einer Übereinstimmung von Arbeitgebern und «nehmen» stets gewahrt sein. Weiterhin glauben wir, daß die einschlägigen Bestimmungen de» Entwurf» sich in der Praxi» lediglich al« BorbeugungSmaßnahmen erweisen und keine großen Umwälzungen Hervorrufen werden. In einer stattlichen Änmdl von Sassen herrscht ein gesunde- und harmonisches Verhältnis zwischen beiden Parteien, und dort, wo das mcht der Fall ist, wird es auf Grund der neuen Bestimmungen angebahnt werden zum Vorteil der Arbeiterschaft, freilich zum Rachtell der Sozial demokratischen Partei. Man kann de»halb wohl verstehen, wenn die Sozialdemo kratie gegen da» ganze Gesetz rebelliert; man muß sich aber immer wleder dagegen wenden, daß hier wie so ost sozialdemo kratische- gleich Arbeiter-Interesse gesetzt wird. Ma» die sozial demokratische Reich-tagssraktion eine Obstruktion versuchen; wir glauben nicht, daß sie die Arbeitermassen davon überzeugen wird, daß dieser Gesetzentwurf, auf dessen Grundlage eine Einigung aller bürgerlichen Parteien stattfinden konnte, ein Ausnahme gesetz gegen die Arbeiterklasse bedeute. Die bürgerlichen Pa teien aber sollten darauf bestehen, daß die Erledigung der ReichSversicherungSordnung im Plenum in jeder Weise sich auf der gründlichen Arbeit der Kommission aufbaut. Li» Gesetzentwurf von 1764 Paragraphen, der durch eine Kommission von Fachmännern in drei Lesungen und 1V> Sitzungen in alle« Einzelheiten durchgearbeitet P, braucht und kann im Plenum nicht noch einmal paragraphenweise zur Debatte gestellt werden; man wird vielmehr die einzelnen Materien in bestimmten Ab schnitten zusainmengefaßt beraten müsse«. Dabei darf man indes nicht zu einer Durchpeitschung des Gesetzes kommen; denn einmal brächt« da» Schaden in sachlicher Hinsicht, well da» Gesetz im einzelnen noch mancher Verbesserung bedarf, dann aber auch in moralischer Hinsicht, well damit den Behauptungen der Sozial demokratie von eine, Brrg«waltigung ihr«, Fraktion «in Schein
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