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Sächsische Staatszeitung : 28.01.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192401284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19240128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19240128
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1924
- Monat1924-01
- Tag1924-01-28
- Monat1924-01
- Jahr1924
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 28.01.1924
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srr ÄMaMW zur AWc» Nr. 125. zu Nr. 23 des Hauptblattes. 1924. Beauftragt mit der Herausgabe: RegierungSrat Brauße in Dresden. Landtagsverhandlungrn. (Fortsetzung der 82. Sitzung von Donnerstag, den 24. Januar.) Mg Bethle (Soz.) (Fortsetzung): Von einem Teile der Ausschußmitglieder wurde ver langt, dass auch die wissenschaftlichen Assistenten von dem Abbau ausgenommen werden sollten. Es ist über diese Frage sehr ernstlich gestritten worden mit dem Ergebnis, daß mit Rücksicht auf andere gleich- gelagerte Schichten des Beamtentums und der An gestelltenschaft eine solche Ausnahme nicht gewährt werden könne. Eine ganz besondere Beurteilung und Beratung zeitigte der Abbau für die Gemeinden. Nach der Reichsverordnung ist der Abbau auch in den Gemeinden gmz schematisch durchzuführen. Es wurde jedoch der Nachweis geführt, daß das, was in den Reichsbehörden und lebten Endes schließlich auch beim Staate unbe dingt möglich und tragbar sei, bei den Gemeinden nicht erfüllt wer den könne, denn während in einzelnen Ressorts des Reichs das Aufgabengebiet verschwindet oder zurück geht, ist bei den Gemeindebehörden das Gegenteil zu beobachten. Es wurde z. B- der Nachweis geführt, daß die Fürsorgeämter und die Wohlfahrtspflege dauernd einen derart erhöhten Anlpruch an die Beamtenschaft stellen, daß, wenn man z. B- in der Arbcitslosenfürsorge Beamte abbauen wollte, das ganze Gemeindeleben ungeheuer darunter leiden, ja bis zu einem hohen Grade erschüttert werden dürfte, daß also das, was für Staat und Reich gilt, unmöglich für die Gemeinden zutresfen kann, denen man in letzter Zeit immer neue Aufgaben- sebiete von Reichs wegen zudiktiert habe. Dazu kommt, daß die Gemeinden aus finanziellen Rücksichten bereits aus eigenem versucht haben, soviel wie möglich in der Verwaltung zu reorganisieren und an Beamten zu sparen, was nur irgend denkbar ist. Es wurde deshalb versucht, einen Mittelweg zu finden, der in Verein barung mit der Negierung dahin getroffen wurde, daß auch hier der Abbau nicht schematisch erfolgen dürfe, daß auf Antrag der Aufsichtsbehörde die Regierung für einzelne Ressorts Erleichterungen des Abbaues oder vollkommene Befreiung gestatten könne. Tie diesbezüg- liche Neuregelung findet sich in den Zusätzen und der Neuformulierung des §29 (Nr. 27 der Mehrheitsanträge). Dieselbe Schiedsstelle, die bei den Staatsbehörden eingerichtet worden ist, ist auch für die gemeindlichen Beamten und Angestellten durchgeführt worden <8 29o, Abs 2). Ich muß betonen, daß vom Abbau in den Ge meinden die Wahlbeamten ausgenommen worden sind, denn es war schon politisch untragbar, die Stadt- räte, die oft ein rein politisches Gesicht tragen und die von dein Stärkeverhältnis und dem Vertrauen der politischen Parteien abhängig sind, unter das Abbau gesetz fallen zu lassen. Ich darf noch darauf verweisen, daß einige Anträge vorlagen, die nach außenhin unzweifelhaft wertvoll aus sahen, aber einen äußerst bedenklichen politischen Eha- rakter trugen. So der Minderheitsantrag Gündel (Nr. 4) zu § 10 Abs. 1. Tas würde nichts anderes bedeuten, als daß sämtliche Beamte, die aus Arbeiterkreisen her- vorgegangen sind, und denen man vielleicht nicht bas mindeste in ihrer beruflichen Tätigkeit und sachlichen Eignung nachsagen kann, duichiveg entfernt werden müßten. Tas würde dem Grundsätze in der Republik, auch die Klasse, die man bisher von der Verwaltung, vom Staatsorganismus absichtlich ferngehalten hat, nun mehr mit in der Verwaltung tätig sein und Mitwirken zu lass, n, direkt ins Gesicht schlagen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß diefer Antrag eine rein politische Tendenz trägt. Deshalb hat ihn die Mehrheit der Aus schüsse abqelehnt. Ein Streit entstand über die Frage des Abbaues der Beamten und Angestelten des Landtages. ES wurde der Nachweis geführt, diß jeder Beamte im Landtage ein ganz bestimmtes Aufgabengebiet zu erledigen hat und daß man von diesen einzelnen Beamten unmöglich 15 Proz. abbauen könnte, so daß dieser Passus gestrichen werden mußte. (Nr. 33» der Mehrhcitsanträge.) Auch die Frage, ob die Beamten des Evange lisch-lutherischen Landeskonsistoriums, die Superintendenten und die auf Grund des Staatshaushaltsplans angestellten Beamten der katholischen geistlichen Behörden unter diesen Abbau fallen sollten, war zunächst strittig. Meine Parteifreunde stellten sich auf den Standpunkt, daß das unter allen Umständen geschehen müsse. Es wurde aber der Nachweis geführt, daß nach einem ReichSenlscheid diese Beamten als Beamte des StaateS und der Ge meinden nicht zu betrachten sind Ta keine Aussicht besteht, dag dieier Entscheid des Reichsgerichts aufge hoben werden könnte, haben meine Parteifreunde sich davon überzeugen müssen, daß es zwecklos wäie, d'ese Beamten unter das Abbaugesetz fallen zu lassen. Sie sind deshalb aus dem Gesetz gestrichen worden. (Nr. 33» der Minderheitsanträge.) Das sind im großen und ganzen die hervorstechen den Gesichtspunkte, um die sich die Ausschußberatung bewegt hat. Zu 827 (Nr. 24 der Mehrheitsanträge unter d) ist, wie sich hinterher herausgestellt hat, eine irrtümliche Beschlußfassung erfolgt. Der Nachsatz „weibliche An gestellte jedoch nur dann, wenn nach dem Ermessen der Dienstbehörde die wirtschaftliche Versorgung gesichert erscheint", muß unter Einfügung des Wortes „ver heiratete" vor „weibliche" stehen bleiben, und nach dem Worte „Staatsdienste" der Vorlage müssen die Worte „sowie die unmittelbar vor dem Eintritte in den Staats dienst im Reichs- oder Gemeindedienst zurückgelegte Dienstzeit" und am Schluß der Satz angefügt werden „Der Nachweis über die Dienstzeit liegt dem Angestellten ob". Ich bitte, diese mehr redaktionelle Än derung, die im Sinne der Mehrheit des Ausschusses liegt, im Mehrheitsantrage vorzunehmen. Weiter ist bei 8 55 Zisf. 2 (Nr. 5 der Mehrheits- anträgc) anzufügen: „oder mit Zustimmung des Finanzministers, wenn die sofortige Versetzung notwendig ist." Endlich habe ich noch zu beantragen, in 8 40 (Nr. 34K der Mehrheitsanträge): am Schluß nach „Tage" anzusügen: „In diesen Fällen genügt es, wenn der Einspruch innerhalb der Frist bei der Anstcllungsbehölde eingereicht wird." Eins möchte ich noch hervorheben, daß die Aus schüsse die 88 bis 42, die die Kürzung der Ver- sorgungsgebührnisse bei privaten Einkommen be treffen, aus dem Gesetz herausgenommen haben, und zwar mit Rücksicht auf die Tatsache, daß Bayern ein Gleiches in seinem Landesgesetz getan hat. Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, daß diese Frage in einem gesonderten Gesetz zu regeln ist. Sollte das Reich die bayerische Regelung beanstanden — und es müßte dabei auch die sächsische beanstandet werden —, dann haben wir immer noch Zeit, eine Änderung her- beizusühren. Ich bitte um Annahme der Mehrheitsanträge und habe im Namen der Regierungsparteien noch folgende Erklärung abzugeben: Der Beamtenabbau, entstanden aus der schweren finanziellen Not des Reiches, der Länder und der Gemeinden, ist trotz der eindringlichen Warnung und des Protestes der letzten sächsischen Regierung von der Reichsregierung beschlossen worden. Die sächsische Regierung und der Landtag sind daher an die Regelung, die nach dem Wunsche aller Parteien auf dem Wege des Gesetzes erfolgen sollte, nur notgedrungen herangegangen. Tas um so mehr, als der Beamtenabbau an den Grundrechten der Beamtenschaft rüttelt, große Teile der Beamten- und Angestelltenschaft bitterster Not überliefert und zudem die Gefahr einer nicht genügenden Erfüllung der Ausgaben von Staat und Gemeinde, sowie der Zerstörung aller kultureller Werte in sich birgt. (Sehr richtig! bei den Reg. Parteien.) Im Hinblick auf diese Erkenntnis haben Regierung und Regierungsparteien cS als ihre besondere Auf gabe berrachtet, bei der landesgesetzlichen Regelung die vorhandenen Härten des Reichsgeieyes aufzuheben oder zu mildern und das Los der vom Gesetz Betroffenen möglichst erträglich zu gestalten. Dabei ist nach dem Grundsätze verfahren worden, diesen Abbau nicht zu einem persönlichen, sondern zu einem sachlichen zu gestalten. Bei der Beratung dieses Gesetzes in den Aus schüssen sind von den Parteien, die die Verantwortung zu tragen nicht genötigt sind, Anträge gestellt worden, die, so sehr sie auch unsere Sympathie besitzen, von uns als den Regierungsparteien nicht angenommen werden konnten, weil zwingende rcichsgesetzlicbe Be stimmungen ihnen entge.wnstanden und die Antrag steller zudem einen Weg iür die Aufbringung der dazu erforderlichen finanziellen Mittel nicht zu zeigen vermochten. Dre Regierungsparteien müssen es ablehnen, daß aus agitatorischen Gründen Hoffnungen in der Be amtenschaft erweckt werden, die infolge der finanziellen Not des Staates und der Gemeinden gegenwärtig nickt erfüllt werden können. Tie Regierungsparteien sind sich jedoch einig in dem Willen, den Abbau nicht schematisch, sondern unter Berücksichtigung der staatlichen und gemeind lichen Interessen und unter strengster Beachtung der sozialen Gesichtspunkte sowie unter Mitwirkung der Organisationen der vom Abbau Betroffenen durch- zufuhren und damit die wohlerworbenen Rechte und Belange der Beamten und Angestellten im Rahmen des Reichsrechtes möglichst zu wahren. Die Regierungsparteien haben zu dem gegen wärtigen Kabinett das Vertrauen, daß der Beamten- abbau auf ein unumgängliches notwendiges Maß be grenzt und nur fo lange angewendet wird, als es das Staatswohl unbedingt erfordert. (Sehr richtig! bei den Reg -Parteien.) Abg Gündel (Dtschnat ): Wenn einmal die Geschichte über die deutsche Republik geschrieben werden wird, dann wird dre Darstellung der Lage der Beamtenschaft m dieser Zeit ein besonders trübes Kapitel darstcllen Es ist im allgemeinen bekannt, daß die Stellung und die Lage der Beamtenschaft in den Republiken eine weniger angesehene und gesicherte ist als in der Monarchie. Das deutsche Berufsbeamtentum, das von jeher des Vorbild der Welt gewesen ist, ist durch die deutschen Fürsten, vor allem durch die preußischen Könige geschaffen worden. ES war daher kein Wunder daß sich der Beamtenschaft einige Unruhe bemächtig, hat, als die Republik in Deutschland eingeführt wurdet (Zuruf: Das Gegenteil war der Fall!) Im Anfänge. der deutschen Republik stand die pslichtgetreue Weiter arbeit der deutschen Beamten: dem Beamtenstande verdankt die Republik, daß sie sich damals halten konnte Es stand noch etwas anderes im Anfänge der deutschen Republik, das war die Zusage, daß an den wohl erworbenen Rechten der Beamten nicht gerüttelt werden sollte; sie sollten sogar freier sein in der Meinungsäußerung, ein freies Beamtenrecht erhalten und sollten besser ge stellt sein, als es bisher der Fall gewesen wäre. Der Schlitz der wohlerworbenen Rechte ist auch in der Reichsversassung, wie man jetzt so schön sagt, verankert, aber dieser Anker scheint nicht recht festzusitzen. Schon mit der freien Meinungsäußerung ist es in unserem engeren Vaterlande eigenartig bestellt. Tas Gesetz, welches im vorigen Sommer gemacht worden ist über das Tienststrafrecht der Beamten, hat damit w ziemlich Schluß gemacht. Tie damalige Regierung hat dieses Gesetz so weitgehend zum Nachteile der Berussbeamten angewendet, wie wir es damals schon befürchtet haben. Was die Besoldungen anlangt, so werden die Beam ten mit wehmütigen Gefühlen an die alte Zeit, an das alte Regime, dis man das fluchbeladene nennt, zurückdenken. Gewiß war damals die Bezahlung knapp, aber sie war doch noch auskömmlich. Als die Republik ins Leben trat und sehr viel Geld verdient wurde, als ost durch ein einzi ges Telephongespräch viele Tausende verdient wurden, da hatten wir den großen Finanzkünstler Erzberger an der Spitze der Rcichsfinanzen, aber er hat es nicht ver standen, diese Gewinne zu erfassen und die Beamten haben damals der Teuerung wehrloser gegenüber gestanden als sonst. Und heute setzt man die Bezahlung der Beamten aus 40—50 Proz. des Vorkriegsem- kommens herab, obwohl viele Bedarfsartikel über die Friedenspreise gestellt sind. Anschaffungen sind jetzt für dis Beamten fast unmöglich in diesen Zeiten finanzieller Not. Zu diesen Belastungen tritt als neues Glied in der Kette — und wer vermag zu sagen, ob es das letzte ist — das Gesetz über den Personalabbau. Tie- ser Personalabbau ist ganz plötzlich dringend geworden. Noch bis in die letzten Monate hinein war es ganz anders. Ta brauchte man immer nur Beamte, schuf neue Stellen und neue Behörden, stellte neue Beamte ein, meist nach einer bestimmten Partei richtung, und jeder Haushaltplan hat neue Stellen gebracht, neue Behörden, Nachrichtenstellen usw. Tamals hatte man es sehr eilig mit der Einführung einer Altersgrenze: man wollte dadurch den jungen Anwärtern möglichst rasch die Möglichkeit aeben, in das Beamtenverhältnis einzutreten. Und was wird heute aus den jungen Anwärtern, die da sind, wo man heute sogar die Beamten und die lebenslänglich Angestellten entläßt? Hätte man mit der Einführung der Alters grenze nur wenige Monate gewartet, so wäre damit eine Möglichkeit gegeben gewesen, auch hier im Lande einen Personalabbau ohne große Erschütterunaen durch zuführen. Hier hat der blinde Eifer nur geschadet, und zwar hat er dem Beamtentum geschadet. Nun sagt man, die Verminderung der Beamten sol' eine Erleichterung in finanzieller Beziehung, im Be soldungsauswand herbeiführen. Ich fürchte, das iß nicht der einzige Zweck. Ter Vater des Personal- abbaugedankens ist yilfferding, der Theoretiker des Marxismus. Von ihm stammt der Gedanke. Und da die Beseitigung des Berussbeamtentun s eine wesentliche Stütze im Programm der So;,aloemokrat,e ist, so liegt d:e Annahme nahe, daß die>er P rsonal- abbau ein Schritt auf dem Wege sein sollte, der auf die Unterhöhlung des Berufsbcamtemums hinaus läuft. (Zuruf bei den Soz.: Glauben Sie denn daran?) Ja. daran glaube ich, und ick glaube, Sie verschließen sich dieser Erkenntnis auch selbst nicht, denn Sie wissen ganz genau, wie das Gesetz über die Beamtendicnstpslicyt im vorigen Sommer angewcndet worden ist. Nun komme ich zu dem finanziellen Erfolg. 25 Proz. der Beamten sollen abgebaut werden. Über die Wirkungen ist man sich selbst noch nicht klar Man kann sie nicht übersehen. Ter Herr Finanzminister hat neulich erklärt, daß er den finanziellen Erfolg der Maß nahme etwa dahin schätzt, daß 10 Proz. des Besol dungsaufwandes erspart werden können, wohl b merkt, unter Berücksichtigung der Tatsache, daß jetzt noch etwa 35 Proz., wenn ick mich in der Sache nicht irre, vom Reiche zu den Oiehalten beigetragen werden. Wir glauben, daß dieser Prozentsatz von 10 Proz. zu hoch gegriffen ist. denn es entstehen durch die ganze Um stellung des Ticnstbetriebes infolge des Abbaues Aus gaben, und es müssen doch auch die Wartcgelder und Pensionen usw. gezahlt werden, so daß die Frage auf geworfen werden muß, ob der finanzielle Erfolg, den man wirklich errielen wird, überhaupt einen so weit gehenden Eingriff in die Rechte der Beamten, wie ihn das Gesetz vorsicht, rechtfertigt. Zweifellos ist ein Bcamtenabbau, eine Personalverminderung in den staatlichen Betrieben nötig. Vor allem aber muß in erster Linie ein Bchördcnabbau er folgen. Nun sagt man, die Zeit sei dazu zu kurz. Nun, die Notverordnung des Reiches ist seit Oktober da, da hätte cs schon möglich sein sollen, einen voll kommenen Abbauplan aufzustcllen. Die Prcisprüfungs- stellen, die noch ziemlich stark besetzt sind, die Woh nungsämter in Gemeinden, die Nachrichtenstellen, die man bei Behörden eingerichtet hat, die früher keine Nachrichtenstellen hatten, alles das könnte ohne weiteres abgebaut werden. ES ist üblich geworden, wenn man sparen will, zunächst einen Sparkommissar zu ernennen; der schafft sich zunächst ein Bureau, das sind dann
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