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Sächsische Staatszeitung : 19.03.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-03-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192503197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19250319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19250319
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1925
- Monat1925-03
- Tag1925-03-19
- Monat1925-03
- Jahr1925
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 19.03.1925
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»4S ÄMqÄeilM zm AWa 215. zu Nr. 66 des Hauptblattes. 1925. Beauftragt mit der Herausgabe» RegterungSrat Brauße in Dresden. Landtagsverhandlungen. (Fortsetzung der 12S Sitzung von Dienstag, de« 17. März.) Finanzmimster vr. Reinhold (Fortsetzung): Wenn ich nunmehr zu dem sächsischen Staats haushalt selbst übergehe, so möchte ich an die Spitze meiner Ausführungen die Tatsache stellen, daß in dem letzten dem Landtag vorgelegten Friedensetat — dem Haushalt für 1914 — der durch Steuern und Ab gaben zu deckende StaatSbedarf sich auf 91,7 Millionen belief, während im Haushalt für 1925 192,7 Millionen an Steuern und Abgaben zum Ausgleich des Haushaltes eingesetzt werden mußten. Wir sind also gezwungen, zur Deckung des dringenden Staatsbedarfs aus der sächsischen Bevölkerung mehr als das Doppelte an Staatssteuern herauszuholen als 1914. Eine außerordentlich bedenklicheTatsache, vor allem, wenn man berücksichtigt, daß diese Steuern aus einer weniger leistungsfähigen und zweifellos kapital schwächeren Wirtschaft gezogen werden müssen (Abg. Lippe: Sehr richtig!), die noch dazu mit einer Menge Reichs- und Gemeindesteuern — es sei nur an die Umsatzsteuer erinnert — belastet ist, die vor dem Kriege überhaupt nicht erhoben wurden. (Sehr richtig! bei der Deutsch«« Volkspartei.) Wer den ganzen Ernst dieser Tatsache erfaßt, wird verstehen, daß man bei einer solchen Finanzlage, wenn man Finanz politik auf weite Sicht treiben will, nicht nur jede Über nahme neuer Staatsausgaben oder jede Erhöhung oder Verteuerung der bisherigen ablehnen muß, sondern auch weiterhin mit einer Rigorosität, die den Finanzminister des Tages gewiß nicht populär machen kann und wird, im Interesse des Staates und des ganzen Volkes eine weitere Herabminderung der Staatsausgaben mit aller Energie betreiben muß. (Lebhaftes Sehr gut! bei den Demokraten und rechts.) Ich richte deshalb an den Landtag die ernste Bitte, die Regierung in diesem Bestreben zu unterstützen und sich die äußerste Beschrän kung in der Stellung von Anträgen aufzuerlegen, die in ihren Konsequenzen den Staatsbedarf weiter steigern. (Abg. Renner: Sie will 20 Pf. beim Papier sparen!) Diese Saalage wird es auch verständlich machen, warum die sächsische Regierung eine Verschlechterung des Finanzausgleiches zuungunsten der Länder und Gemeinden, wie ihn der ursprüngliche Referenten entwurf des Reichsfinanzministeriums und leider auch die nur unwesentlich günstiger gestaltete Vorlage der Reichsregierung vorsieht, ablehnen muß. (Sehr gut! bei den Demokraten.) Es sind wahrhaftig keine parti- kularistischen Gründe, die die Regierung zu diesem Vorgehen veranlassen: wir sind uns voll bewußt, daß die Länder r it dem finanziellen Schicksal des Reiches auf Gedeih und Verderb verbunden sind, und keiner von uns denkt daran, dem Reiche nicht zu geben, was des Reiches ist. Aber wenn die Vorlage der Reichs regierung Gesetz werden sollte, würde sie uns in Sachsen zwingen, wenn wir unsere kulturellen und sozialen Auf gaben nicht auf ein unerträgliches Maß heruntersetzen wollten (Abg. Renner: Habt Ihr doch jetzt schon ge macht!), die uns verbleibenden Realsteuern, insbesondere die Grund- und Gewerbesteuer in einer Form anzu spannen, die ich auf die Dauer wirtschaftlich für untragbar halte. (Sehr richtig! in der Mitte.) Wir müßten weiter eine sehr erhebliche Erhöhung der sogenannten Mietzinssteuer, auf die das Reich Länder und Gemeinden zurückdrängt, gezwungenermaßen vor nehmen, obwohl wir der Überzeugung sind, daß aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen die Mieten nur ganz allmählich rn die Höhe gesetzt werden können, wenn wir nicht in eine neue Ara allgemeiner Lohn- und Gehaltssteigerungen und der dann kaum vermeid lichen Preissteigerungen und Lohnkämpfe Hineinkommen wollen. Dazu kommt, daß die neuen Steuervorlagen der Reichsregierung zwar auf manchen Gebieten einen wirtschaftlichen sehr erwünschten und zum Teil unbe dingt notwendigen Abbau bringen, auf anderen Ge bieten dagegen die indirekten Belastungen wesentlich erhöhen. Ich denke hierbei nicht nur an die direkten Er höhungen, die die Vorlagen über die Besteuerung des Tabaks und des BiereS vorsehen, sondern auch an die versteckte indirekte Steuer, die das Gesetz über die gegen seitige Besteuerung der Reichs-, Staat»- und Gemeinde betriebe mit sich bringen muß. Dieses Gesetz beruht zwar meiner Überzeugung nach wirtschaftlich auf einem gesunden Grundgedanken, bedeutet aber praktisch nicht nur eine fast einseitige Belastung der Länder und Gemeinden zugunsten de- Reiches, da die großen Reichsbetriebe, Eisenbahn und Post, steuerfrei bleiben, sondern würde vor allem eine neue Form einer indirekten Belastung der breiten Masse (Abg. Dr. Kastner: Sehr richtig!) da durch bringen, daß e- durch die Besteuerung der Wasser-, GaS- und Elektrizitätswerke die Staats- und Kommunal betriebe auf diesen Betrieben zu Preiserhöhungen zwingen müßte. Die sächsische Regierung hat deshalb ihren Vertreter im Reichsrat angewiesen, gegen dieses Gesetz zu stimmen. Ich wiederhole allo: e- sind keine partikularistischen Gründe, sondern rem finanzielle und wirtschaftllche Erwägungen, die uns zu unserer Stellungnahme gegen die bisherigen Vorschläge des Reiches veranlassen. Ich hoffe zuversichtlich, daß wir einen Weg finden werden, der ber voller Wahrung der Reichsinteressen unserem Lande die Möglichkeit schafft, finanziell weiter durch zukommen; aber ich bin nach der bisherigen Stellung nahme der Retchsregierung hier auf einen sehr harten Kampf gefaßt. Inzwischen hat die Reichsregierung ihren anfäng- lichen Widerstand gegen eine provisorische Regelung des Finanzausgleiches ja aufgegeben und ist damit wenig stens in dieser Hinsicht auf den Boden der Beschlüsse getreten, die die versammelten Finanzminister der deut schen Länder einstimmig auf ihrer Dresdner Tagung gefaßt haben. Wir haben es von vornherein für un möglich gehalten, daß ein endgültiger Finanzausgleich zustande kommen konnte, ehe die in unmittelbarem Zu sammenhang mit dem Finanzausgleich stehenden beiden wichtigen Fragen, nämlich die Frage der Aufwertung und die Frage des Geldentwertungsausgleiches von be bauten Grundbesitz, d. h. der sogenannten Mietzins steuer, entschieden ist. Bei der ungeheueren Tragweite der Entscheidung dieser beiden Fragen für die Staats- und Gemeindefinanzen muß ihre Lösung als Grundlage für den Finanzausgleich meiner Überzeugung nach un bedingt gefordert werden. Noch ein Wort bei diesem Anlaß zu der zukünftigen Gestaltung der Reichseinkommen- und Körper schaftssteuer! Niemand wird verkennen, daß der so genannten Erzbergerschen Steuerreform mit der Ver einheitlichung der Einkommensteuer über das ganze Reich ein gesunder Gedanke zugrunde lag, wenn auch, zumal in der Übergangszeit, die zweifellos zu hastig vorgenommene Zerschlagung der gut eingespielten Lan dessteuerverwaltungen ein schwerer Fehler war. (Sehr richtig! rechts.) Aber ebensowenig kann Meinungs verschiedenheit darüber bestehen, daß die Ausschaltung der finanziellen Selbstverantwortlichkeit der Länder und der Gemeinden auf dem wichtigsten Gebiete der Be steuerung, eben der Einkommensteuer (Sehr richtig! rechts.), auf die Dauer unerträglich ist, und daß etwas geschehen muß, um diesen unhaltbaren Zustand zu be seitigen. (Sehr richtig! rechts.) Das Reich schlägt bekannt lich vom 1. April 1926 ab die Einführung von Zuschlägen zur Reichseinkommensteuer für Länder und Gemeinden vor. Es ist zweifelhaft, ob die Zuschlagstheorie sich in der Praxis als durchführbar erweist;esist nicht zweifelhaft, daß der bisherige Vorschlag des Reiches den Ländern und Gemeinden ein wirkliches Zuschlagsrecht in der Praxis nicht geben wird, da der Anteil, den das Reich nimmt, so hoch bemessen ist, daß Länder und Gemeinden in der Praxis, von geringen Ausnahmen abgesehen, zu den Maximalsätzen der Einkommen- und Körperschafts steuer werden kommen müssen und so für absehbare Zeit, praktisch genommen, nur den politischen Kampf und das Odium der vollen Ausnützung der wirtschaft lich vom Reich gerade noch für tragbar gehaltenen Maximalbelastungen zu tragen haben. Ein Vorteil der neuen Besteuerung ist freilich für Sachsen nicht zu ver kennen. Er wird unserem Lande endlich das wirkliche Aufkommen bringen, während bisher der Schlüssel, nach dem das Aufkommen verteilt wurde, in der Praxis außerordentlich ungünstig wirkte und vor allem für einzelne Gemeinden ganz unhaltbare Zustände brachte Dieselbe Benachteiligung in der Verteilung der Reichssteuern müssen wir leider auf dem Gebiete der Umsatzsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer, die in zu nehmendem Maße eine erhöhte Bedeutung gewinnt, feststellen; auch auf diesen beiden Gebieten erhielt Sach sen nur einen Teil dessen, was ihm unter Zugrunde legung der im Finanzausgleich festgesetzten Prozente von seinem wirklichen Aufkommen zufallen müßte. Es wird auch hier das ernste Bestreben der Regierung sein, den berechtigten sächsischen Interessen Geltung zu vsr- schaffen. (Bravo! und Sehr richtig! rechts.) Sie werden bei dieser Sachlage verstehen, daß die im Etat für Steuern eingesetzten Summen vor Fest setzung des Finanzausgleiches nur Schätzungssummen sind, die unseren Bedarf an Steuern darstellen; wie dieser Bedarf aus den einzelnen Steuern herauszuholen ist, kann erst nach Beendigung des Finanzausgleiches zwischen dem Reich und dem Lande einerseits und dem Lande und den Gemeinden andererseits festgestellt werden. Ich werde Ihnen darüber, sobald die Mög- lichkeit gegeben ist, in den Ausschüssen nähere Unter lagen geben. — (Abg. Rammelsberg: Und wann?) Ich hoffe, daß das Ende Mai oder Juni der Fall sein wird — Denn auch der vorläufige Finanzausgleich, der bis zum 1. Oktober Gültigkeit hat, kann in seinen finanziellen Wirkungen erst beurteilt werden, wenn die Steuervor lagen der ReichSlegierung den Reichstag passiert haben. Es ist deshalb im Augenblick kaum möglich, eine einiger- maßen zuverläisige Schätzung der aus diesem Ausgleich zu erwartenden Steuererträgnisse de-Landes abzugeben; doch dürfen wir aus der Zusicherung der Reichsregie rung, daß die Einnahmen der Länder auS den RetchS- steuerüberweisungen nicht geringer sein sollen als 1924, die Hoffnung schöpfen, daß unser Gesamtanteil an Reichs steuern einigermatzen die Summe erreicht, die wir im Etat dafür eingesetzt haben. Die Unsicherheit auf dem Gebiete des Finanzaus gleiches hat e» zu meinem lebhaften Bedauern auch unmöglich gemacht, daß wir unsere Realsteuern in Sachsen auf eine neue Basis, die ich für unbedingt nötig halte, stellen konnten. Wie ich mir schon in der Sitzung vom 24. Februar au-zuführen erlaubte, wird die Gestaltung unserer Steuern durch die in Beratung befindlichen Reichsgesetze so stark beeinflußt, daß die Einbringung der seit langem fertiggestellten Gesetzent würfe nur eine unfruchtbare Arbeit für den Landtag bedeutet haben würde, die durch die Reichsgesetzgebung zweifellos zu einem guten Teil über den Haufen geworfen worden wäre. Aus den gleichen Gründen hält es die Regierung im Augenblick auch für unmöglich, dem Landtag den im Arbeit», und Wohlfahrtsministe rium fertiggestellten Gesetzentwurf, der die auf dem Gebiet der MietzinSsteuer noch ungeklärten Fragen regeln soll, vorzulegen, ehe über die Änderung der Dritten Steuernotverordnung und die endgültige Form der sogenannten Mietzinssteuer durch das Reich die Entscheidung gefallen ist. Die Regierung hat infolgedessen, nachdem im Ältestenausschuß alle Parteien des Landtags, mit Ausnahme der Kommunisten das Vorgehen der Regi^ung gebilligt haben, beim Landtag ein Gesetz eingebracht, das mit einigen wirtschaftlich gebotenen Milderungen, auf die ich bei der Begründung der Ge setze eingehen werde, die provisorische Weitererhebung der Grund- und Gewerbesteuer nach den bisherigen Sätzen weiter vorsieht. (Leider! in der Mitte ) Ich betone aber ausdrücklich, daß es sich bei dieser provi sorischen Weitererhebung nur um Vorauszahlungen handelt, die bei der endgültigen Feststellung der Steuer bescheide für das laufende Etatsjahr unbedingt in An rechnung gebracht werden sollen, da ich den Zustand des letzten Jahres, daß die sogenannten Vorauszahlungen schließlich als endgültige Steuerzahlung angesehen wurden, ganz gleich, ob der Steuerpflichtige mit Gewinn oder Verlust gearbeitet hatte, für das neue Jahr für unmöglich und unerträglich halte. (Sehr richtig! in der Mitte ) Es wird das ernsteste Bestreben der Regierung sein, sofort nach Verabschiedung der Reichssteuervorlage und des Finanzausgleichs an den Landtag die endgültigen Gesetze über die Besteuerung des Grund und Bodens und des Gewerbes zu bringen, damit wir zu dem frühesten Zeltpunkt, der denkbar ist, aus den provisorischen Steuern herauskommen und wieder zu einem geord neten Steuersystem übergehen, das es einerseits dem Staat ermöglicht, den vermutlichen Ertrag aus seinen Steuern klar zu übersehen und andererseits dem ein zelnen Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, seine ver mutlichen Ausgaben an Steuern in seinen Wirtschafts plan einzustellen. Die Unsicherheit über das Auskommen der einzelnen Steuerarten ändert aber nichts an der von mir schon ausgeführten Tatsache, daß wir zur Deckung des Staats bedarfs des Jahres 1925, da wir mit einem Fehlbetrag, der aus Anleihemitteln zu decken wäre, nach soliden Finanzgrundsätzen weder abschließen können noch wollen, 192,7 Millionen Steueraufkommen brauchen, um den gegen den letzten Friedensetat um oa. 100 Mil lionen gesteigerten Zuschußbedarf des Staates decken zu können. Diese Steigerung von 100 Millionen, die mir bei Aufstellung des Etats die allerernstesten Sorgen bereitet hat, und die trotz zähester Verhandlungen mit allen Ressorts nicht weiter herunterzudrücken war, er gibt sich im wesentlichen daraus, daß außer den Mehr kosten für die Polizei, die ja ihre besonderen Gründe haben, einzelne Positionen gegenüber dem Frieden ganz besonders gesteigert werden mußten. Es ist hier infolge der Übernahme von zwei Drittel der persönlichen Schul lasten auf den Staat und infolge der Erweiterung und Verbesserung unseres Schulwesens in erster Linie die Volksschule zu nennen, die mit rund 36 Millionen Mehr bedarf gegenüber 1914 eine Steigerung von 288 Prozent gegenüber dem Friedensbedarf aufweist. (Hört, hört! rechts.) Weiter die Ausgaben bei der Technischen Hoch schule, der Universität, dem Fach-, Gewerbe- und HandelS- schulwesen, die mit o». 6 Millionen Mehrbedarf eine Steigerung von etwa 74 Prozent aufweisen, der Mehrbedarf beim allgemeinen Pensionsetat, der mit 23>4 Millionen eine prozentuale Steigerung von 135 Pro zent bedeutet, der Aufwand der Straßen- und Wasser bauverwaltung, der mit 11 Millionen Mehrbedarf eine Steigerung von 113 Prozent bringt, sowie der gegen über dem Friedensetat neu erscheinende Aufwand für Arbeitswesen, Arbeiterschutz usw., diese außerordentlich beträchtlichen Mehraufwendungen haben die Ersparnisse auf anderen Gebieten mehr als wettgemacht, so daß sich daraus die Steigerung des GesamtzuschußbedarfeS von über 100 Millionen ergibt. Wenn man den Um fang der Ausgaben des ordentlichen StaatshauShalt- planes für 1914 auf den jetziaen Stand der Organisation zurückführt, d. h. wenn die seitdem weggefallenen oder auf einen Nettoetat beschränkten Verwaltungen außer Ansatz gelassen werden, und wenn man außerdem die Dienstbezüge der Volksschullehrer, für die 1914 ja nur ein Gehaltszuschuß aus der Staatskaffe in Betracht kam, ebenfalls außer Betracht läßt, so er- gibt sich folgender Vergleich: die persönlichen Ausgaben machten 1914 72,6 Millionen auS, 1925 dagegen 139 Millionen, sind also auf 192 Prozent gesteigert. (Abg. vr. Weigel: Hört, hört!) Die fortdauernden sächliche» Ausgaben haben 1914 betragen 54,8 Millionen, 1925 dagegen 84,4 Millionen, sind also auf 154 Prozent ge steigert, die einmaligen Ausgaben zu bestimmten Zwecken betrugen 1914 rund 10 Millionen, 1925 dagegen 4,3 Millionen Mark, sind also um «ehr als die Hälfte reduziert. Die Hauptmehrbelastung ergibt sich demnach t« erster Linie durch den Mehraufwand an Dienst bezügen und Pensionen. Er erklärt sich zunächst einmal durch die Steigerung der Beamtenstellen. Trotz des Beamtenabbau» ist die Zahl der planmäßigen Be amtenstellen für die jetzt «och in Betracht kommende« Verwaltungen ohne Berücksichtigung der BolkS- und Fortbildungsschullehrer von 12863 im Etat 1914 a»f
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