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Sächsische Staatszeitung : 19.06.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-06-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192506193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19250619
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19250619
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1925
- Monat1925-06
- Tag1925-06-19
- Monat1925-06
- Jahr1925
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 19.06.1925
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8MMU zur AWen AMtztiims Nr. 249. zu Nr. 140 v«s .hauptblLtteS. 1925. - Beauftragt mit der Herausgabe» Regterungsrat Brallße in Dresden. Landtagsverhandlvngen. (Fortsetzung der 142. Sitzung von Dienstag, den 16. Juni.) Ministerialrat Prof. Krantz: Nur zwei kurze Be merkungen! Herr Abg. Menke hat den Wunsch aus gesprochen, die Gewerbeaufsichtsbeamten möchten sich darum bemühen, daß die Betriebsräte da, wo sie noch istcht bestehen, eingeführt werden. Ich darf da eine Gtelle ans unserem Jahresbericht von 1923 24, S. 31, verlesen, wo es heißt: Die Bemühungen der Gewerbeaussichtsbeamten, gesetzmäßige Betriebsräte auch dort wieder einzuführen, wo sie Wahlmüdigkeit und andere Umstände zum Einschlafen gebracht haben, hatten nur begrenzten Erfolg. Sie entnehmen daraus, daß sich die Gewerbeaussichts- beamten darum bemüht haben. (Abg Lippe: Das ist au sich gar nicht ihre Aufgabe! — Abg. Menke: Nach Ihrer Auffassung nicht!) Etn weiteres: Besichtigung kleiner Betriebe. Ich darf erwidern, daß in den Jahren 1923 und 1924 von den Gewerbeauffichtsbeamten im ersten Jahre 4380 und im anderen Jahre 4200 Besichtigungen nicht zählpslichtiger Betriebe vorgenommen worden sind, ferner etwa 3K>0 iu Heimarbeitsbetrieben, 1700 in Kinderschutzbetrieben und zwischen 6000 und 7500 in Handelsbetrieben und Banken. Also auch nach der Richtung der Besichtigung der kleinen Betriebe hat sich die Gewerbeaufsicht bemüht. Abg. Schnnch (Mehrh. d. Soz.) macht den Abg. Menke darauf aufmerksam, daß es aus Grund des Sperr- aesetzes nicht möglich war, mehr Beamte einzuftelle». Immerhin hat der Ausschuß mit Nachdruck erklärt, daß man, wenn die Notwendigkeit vorhanden ist, auch nicht davor zurückschreckeu dürfe, mit dem Reiche in Konflikt zu geraten. Bezüglich der Betriebsräte sind wir nicht nur der Auffassung, daß die Gewerbeauffichtsbeamten die Arbeiter anhalten müssen, Betriebsräte zu wählen, sondern wir haben die Auffassung vertreten, daß es Aufgabe der Gewerbeauffichtsbeamten sein muß, bei der Schulung der Betriebsräte mit zu arbeiten. Eins muß immer wieder betont werden, daß auch die örtli chen Polizeibehörden, vor allen Dingen in den länd lichen Distrikten, die Oiewerbeaufsichtsbeamten mehr unterstützen, dann würden die bestehenden Ubelftände noch besser beseitigt werden können. Hierauf werden die Einstellungen in Kap. 34 ein stimmig nach der Borlage genehmigt. Punkt 1b: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Renner u. Gen., Stillegung des Werkes in Regi» durch die Deutsche Erdölaktiengesellschaft (Dea), Abt. Mineralölwerke in Altenburg betr- (Drucksache Nr. 1365.) Die Anfrage lautet: Die Oberbergdirektion der Deutschen Erdölaktien- gesellschaft (Dea.) Abteilung Mineralölwerke mit dem Sitz in Altenburg hat am 18. Mai dieses Jahres das Werk Regis iu Sachsen stfflgelegt. Die Stillegung er folgte, nachdem die Direktion unter Bruch des zu Recht bestehenden Reichstarifes für die Chemie ver sucht hatte, an die Stelle der achtstündigen Arbeits zeit die zwölsstündige einzuführen. Ein am 22. Fe bruar 1924 lind am 26. März 1925 gefällter und er gänzter Schiedsspruch schreibt vor, wie lang die Ar beitszeit und uirter welchen Bedingungen eine Ver längerung der Arbeitszeit möglich ist. Diese Schieds sprüche sind von der Direktion nicht beachtet worden. Sie ließ die Belegschaft abstimmen über acht- oder zwölfstündige Arbeitszeit. Da die Mehrheit der Be legschaft sich für die Beibehaltung der achtstündigen Arbeitszeit entschied, schloß die Direktion am 18. Mai das gesamte Werk Regis. Die Direktion hat weder die Stillegung 6 Wochen vorher angemeldet, noch liegt irgendwelcher wirt schaftlicher Zwang zur Stillegung dieses Werkes über haupt vor. Sie hat also gegen die Stillcgungsver- ordnung vom 8. November 1920 und gegen die vom 15. Oktober 1923 ^verstoßen. Wir fragen deshalb die Regierung: Was hat sie getan, um die Schließung des Werkes Regis zu ver- hindern und die Deutsche Erdölgesellschaft zur Eiu Haltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu zwingen und sie für ihre Verletzung der Gesetze zur Bestrafung zu bringen? Was gedenkt die Regie rung zu tun, um eine möglichst schnelle Öffnung des Betriebes unter Einhaltung der gesetzlichen und tarif- lichen Rechte der Arbeiterschaft herbeizuführen? Abg. Gäbel (Komm. — zur Begründung): Wie aus dem ylntrag hervorgeht, hat sich die Oberbergdirektion Über Tarifvertrag und Schiedsspruch hiuweggesctzt und den Herr-im-Hause-Standpunkt hervorgekehrt. Was wir hier finden, ist die Tendenz aller Unternehmer, der Großindustrie wie auch der Groß-Agrarier, die danu auf Tarifverträge Pfeifen, wenn sie glauben, die Macht in den Händen zu haben und sie soweit durchdrücken zu können, daß Widerstand nicht geleistet werden kann. Die Oberbergdirektion hat der Arbeitnehmerschaft die Pistole auf die Brust gefetzt und eine Arbeitszeit ver langt, wie es ihr paßt, und mit der größtmöglichsten Brutalität versucht, die dort an die Orte durch Wohn verhältnisse und durch andere geringe Möglichkeiten gebundene Arbeiterschaft auf diese Wene iu eiu Hörigkeitsverhältnis zu zwingen, wie es nicht schlimmer gedacht werden kann. Wir halten es für da. Mindeste, daß die Regierung in dem Falle eingreift und dem verbindlich erklärten Schiedsspruch, der die Arbeit,- zeit regelt, ihrerseits Geltung verschafft. Lbcrregieruugsrat Or. Opitz: Meine Damen und Herren ! Die Regierung beantwortet die AnfrageRr. 1365, Stillegung des Geueratorenwerkes Regis der Deutschen Erdöl-Aktiengesellschaft in Altenburg betr., wie folgt: Die Deutsche Erdölaktiengesellschaft, Mineralölwerk Rositz hat entsprechend den Vorschriften der Stillegungs verordnung am 15. Mai 1925 die beabsichtigte Stillegung ihrer Generalorenanlage in Regis angezeigt und die Genehmigung zur sofortigen Schließung dieser Anlage beantragt. Das Arbeits und Wohlfahrlsministenum als die zuständige Demobilmachungsbehörde im Sinne der Stillegungsverordnung hat daraufhin am 25. Mai 192 > an Ort und Stelle durch das Gewerbeaufsichtsamt Roch litz in Anwesenheit der Betriebsleitung, des Betriebs rats und je eines Vertreters des Verbandes der Fabrik arbeiter, Zweigstelle Altenburg, und des Deutschen Metallarbeiterverbandes, Zweigstelle Altenburg, folgendes festgestellt: Am 28. März bezw. 1. April 1925 ist von der Beleg schaft mit der Betriebsleitung auf Einführung des Treischichtentages statt des bestehenden Zweischichten tages verhandelt worden. Von da an sanden gelegent lich weitere Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberspite nnd deren Organisationen statt. Am 14. Mai wurde durch eine geheime Abstimmung der Belegschaft mit einer Mehrheit für den Achtstunden tag gestimmt, worauf der Belegschaft durch Aushang bekanntgegcben wurde, daß bei der zuständigen Behörde die Stillegung des Betriebes beantragt worden sei. Am 16. Mai wünschte der Arbeiterratsvorsitzende eine Erklärung darüber, wie der Betrieb nun geführt werden sollte, und sagte gleichzeitig, das; die Belegschaft unter allen Umständen auf Grund ihrer Abstimmung ab Montag den 18. Mai die Einführung des Treischichten tages wünschte. Gleichzeitig wnrde die Betriebsleitung gebeten, die Einteilung der Schichten vorzunehmcn. Diese Erklärung wurde uicht angenommen mit der Be gründung, daß in dieser kurzen Zeit eine Änderung des Betriebs nach Meinung der Betriebsleitung unmöglich sei. Ter Arbeiterratsvorsitzende wurde gebeten, dieses nochmals der Belegschaft dringend vorzutragen und den weiteren Bescheid nach zwei Stunden der Betriebs leitung zu bringen. Nachdem nun das endgültige Re sultat der Besprechung zwischen Arbeiterrat und Beleg schaft ergab, daß unter allen Umständen ab Montag, den 18. Mai im Dreischichtenbetrieb gearbeitet werden solle, gab die Betriebsleitung die Erklärung ab, daß sie unter den aufgezwungenen Verhältnissen die Berant Wortung über die Fortführung des Betriebes nicht übernehmen könne, und ordnete die Stillegung des Werkes für den 18. Mai mittags 12 Uhr an, durch die die sämtlichen 167 Arbeiter des Werkes zur Entlassung kamen. Durch besonderen Allshang wurde der Beleg schaft diese Stillegung bekanntgcgeben und noch mit- geteilt, daß ihre Entlassung auf Grund des § 5, Abs. 4 der Arbeitsordnung erfolge. Nach dieser Bestim mung der Arbeitsordnung kann der Arbeitgeber das Bertragsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflvsen, wenn die Arbeitnehmer eine sicherheitspolizeiliche Vorschrift bei der Arbeit über treten oder sich eines groben Ungehorsams gegen die den Betrieb betreffenden Anordnungen der Werksver- waltung oder der ihnen vorgesetzten Beamten schuldig machen. (Abg. Glombitza: Lag das hier vor?) Ten Angestellten ist ani 18. Mai 1925 ebenfalls ge kündigt worden, die Kündigungen wurden jedoch teil weise lvieder zulückgenommen. Die Möglichkeit des Einschreitells des Arbeite und Wohlfahrtsministeriums als Temobilmachungsbehvrde im Sinne der Stillegungsverordnung gegen die vorge- nommenen fristlosen Entlassungen besteht nach 8 2 Abs. 4 der Stillegungsverordnung nicht, wenn die Be triebsleitung zu diesen Entlassungen berechtigt war. Dies kann aber nur durch die Gerichte festgestellt werden. Das Ministerium hat deshalb seine Entschließungen über die Zulässigkeit der Entlassungen bis zur gerichtlichen Feststellung ausgesetzt und davon die Beteiligten ent- sprechend verständigt. Tas Gerickllsverfahren ist mittler weile eingeleitet worden. Im übrigen ist gemäß § 8 Abs. 2 der Ausführungs verordnung zur Schlichtungsverordnung der Vorsitzende des Schlichtuugsausjchusses Leipzig um vermittelndes Eingreifen ersucht worden. Ihm ist auch der ausführ liche Bericht der Kreishauptmannschaft Leipzig vom 10. Juni 1925 über Feststellungen zur Betriebsstillegung der Generatvrenan'age in Regis, den das Arbeits-und Wohlsahrtsurimsterium zur Kenntnis erhalten batte als Unterlage für die bevorstehenden Schlichtungsverhand lungen übermittelt worden. Schließlich ist dem Arbeits- und Wvhlfahrtsministe- nun, bekannt geworden, daß zurzeit tarifliche Schlich tungsverhandlungen in Berlin eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen worden sind i^sch. Ich habe den sachlichen Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters nichts hm^uzusügen. Es ist aber doch erforderlich, auf die Anfrage etwas näher einLugehen, da st« kn ihren, Wort- laut Behauptungen enthiM, die die ganze Angelegen heit tendenziös entstellen. In der Aufraae >p-rd be hauptet, die Stillegung der Generatorenanläge in Regis sei erfolgt, uni die zwölfstündige Arbeitszeit emzufLhren. Es ist richtig, daß der Betrieb im Zweischichkensystem arbeitet, das die zehnstündige reine Arbeitszeit enthält Wenn aber behauptet wird, daß durch die Stillegung diese Einführung erzwungen werden sollte, so trifft das in keiner Weise zu. Davon sagt die kommunistische An frage nichts, daß die Arbeiterschaft der Goneratoren- betriebe der Deutschen Erdölaktiengesellschaft bereits über anderthalb Jahre lang in, Zweischichtensystem ge arbeitet hat, weil sie sich den wirtschaftlichen Notwendig keiten dieser Arbeitsteilung des Tages nicht verschließen konnte. Um welche Industrie handelt es sich denn hier über haupt? Es handelt sich um eine Industrie, die im Kriege erwachsen ist auf vollkommen neuen Erfahrungen, die um ihre Existenz aufs schwerste zu kämpfen hat, da sie in, Wettbewerbe mit ausländiichen Produkten steht, vor allen Dingen amerikanischen Produkten, die zu wesentlich günstigeren Preisen eingeführt werden, als die deutschen Produkte herzustellen sind. Wir haben aber als Deutsche, die über erhebliche Braunkohlenschätze verfügen — und das trifft in ganz besonderem Umfange ja auch für den sächsischen Staat als den Inhaber der Aktien der Sächsischen Werke zu — ein erhebliches Interesse daran, die neue Entwicklung in der Braun- kohlenchemie im Interesse der deutschen Volkswirt schaft, im Interesse des Gesamtwohles weitgehendst zu unterstützen. Diese Unterstützung und die Anerkennung dieser Tatsache erfordert, daß wir hinsichtlich unserer Gestehungskosten auch in den Betrieben die Rechnung finden, die jeder wirtschaftlich Denkende finden muß, wenn der Betrieb seine Berechtigung volkswirtschaftlich beibehalten soll. Das ist aber in den vorliegenden Fällen nur möglich, wenn im Zweischichtensystem ge arbeitet wird, und dieser Tatsache hat die Arbeiterschaft bis zum 1. April d. I. Rechnung getragen, ohne an dieser Arbeitszeitregelung irgendwie welchen Anstoß zu nehmen. Soweit im unterrichtet bin, sind es wieder bestimmte Umtriebe, deren Urheber man nicht ohne weiteres nach weisen, wohl aber vermuten kann, die dazu geführt haben, daß am 1. April die Forderung erhoben wurde: jetzt wird nur noch 8 Stunden gearbeitet. Verhand lungen über diese Frage haben zu keinem Ergebnis geführt, bis dann Mitte Mai kategorisch seitens der Arbeiterschaft erklärt wurde, vom 18. Mai an arbeiten wir nur noch achtstündig. Daß einer derartigen Maß nahme gegenüber die Direktion gar nicht anders handeln konnte, als wie geschehen ist, ist meines Erachtens selbst verständlich. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß ein Betrieb, der außerordentlich feinfühlig behandelt werden will und großes technisches Verständnis und sorgsamste Arbeit seitens der bedienenden Kräste er fordert, ohne weiteres auf den Achtstundenbetrieb uni- gestellt wird, vor allen Dingen, wenn man berücksichtigt, day es an der notwendigen Zahl der Arbeiter fehlte, die als gelernt zu bezeichnen waren, uni sofort in der dritten einzulegcnden achtstündigen Schicht die Arbeit, die bisher m zwei Schichten geleistet worben war. zu leisten. Wenn hier weiter behauptet wird, daß irgend welcher wirtschaftlicher Zwang zur Stillegung der Werke überhaupt nicht vorlag, so beweist allein diese Wendung, mit welcher Leichtfertigkeit kommunistische Anfragen und Anträge immer wieder eingebracht werden. (Zuruf des Abg. Ellrodt: So sehen Sie aus!) Ter wirtschaftliche Zwang liegt vor, lind ich verweise nur auf die Tatsache, daß die Generatorenwerke schon einmal stillgelegt werden mußten, als die Erzeugnisse der Werke nicht mehr den Wettbewerb aushallen konnten mit den Produkten des Auslandes, die eingeführt werden. Ich stelle also fest, daß die Stillegung erfolyte, weil die Arbeiterschaft ohne Berücksichtigung der wirt schaftlichen Verhältnisse und Tatsachen von heute auf morgen die Umstellung des Betriebes auf den drei schichtigen Betrieb forderte, der in der kurzen Zeit über- Haupt nicht durchzuführen war, und diese Forderung erhoben und durchgeführt werden sollte, ohne daß dir Berhandlungsmögllchkeiten erschöpft waren. Ich stelle weiter fest und unterstreiche hier die Re gierungserklärung, daß der Antrag auf Stillegung frist- und gesetzmäßig eingereickt worden ist, und daß auch in dieser Frage die Direktion keinerlei Sckmld trifft. Die Arbeiterschaft muß sich daran gewöhnen, daß »vir die Gesetze der Wirtschaft nicht abändern können, und daß »vir, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, unter diesen Gesetzen stehen und ihnen in vernünftiger und den volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten recknung tragender Weise nachkommen müssen, wen»« wir Wieder aufbauarbeit leisten wollen. (Beifall rechts.) Abg. Gabel (Komin.): Daß Herr Abg Lippe die Maßnahmen der Unternehmer verteidige»» würde, war mir von vornherein klar, denn er ist ja dazu als Syndikus der Unternehmer verpflichtet, dafür wird er ja von den Unternehmern bezahlt. (Abg Or Dehne: Und Sie?) Seine Argumente, die er hier vorbringt, beweisen aber weiter gar nichts, als daß das, was ich vorhin gesagt habe, richtig ist, daß uämuck die Unter- nehmer mit aller Brutalität ohne Rüchrcht darauf, welche Auswirkungen sich daraus für die Wirtschaft zeigen, He Leute aus die Straße werten. UÄd w«Nn er sogt, bi« Gejetzr d« Wtrtschgstlichteit MüHen GeLuAL haben, so hev däs doch b«i^hnen kn gukPk Deutsch
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