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Sächsische Staatszeitung : 26.01.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192801269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19280126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19280126
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1928
- Monat1928-01
- Tag1928-01-26
- Monat1928-01
- Jahr1928
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 26.01.1928
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ÄckaBeilU zur AWm AMitiq Nr. 124» zu Nr. 22 des .Hauptblatte-. 1928. Beauftragt mit der Herausgabe Regierung-rat Braube in Dresden. LandtagStzerhan-lungen. (Fartsetznng »er 4». Sitz««« »»« Dienstag, den 24. Jannar 1028.) Punkt 3 der Tagesordnung: Gesuch »e» Bunde« Sächsischer Hebammenvereine, e. B., Sitz Leipzig, um Erhöhung der Ruhrstan dsunlerstütznug fawie dev Ein- lammend der berufstätigen Hebammen. (Anzeige des Priifn«gsau»fch«fses Drucksache Ar. 587, unter lau« fender Rr. L.) Die Anzeige des Prüsungsausschiisscs Drucksache Ar. 587 Nr. 5 lautet: Das Gesuch des Bundes der Hebaiumenvereine der Negierung zur Erwägung zu überweisen, soweit es durch die Verordnung der Regierung nicht erledigt ist. Ber.-Erst. Abg. vr. Kretzschmar (Dnat.): Durch den Vorstand des Bundes Sächsischer Hebammenvereine ist eine Eingabe an den Landtag gelangt, 5ie darum Rachsucht, die Ruhestandsunterstützung für alte Hebammen zu erhöhen und den Satz für die im Amte befindlichen Hebammen als Mindesteinkommen von Staat und Ge meinde zu gewährleisten. Die Ruhestandsunterstützung für alte, in ihren Kräften verbrauchte Hebammen seitens der dazu verpflichteten Gemeinden bzw. des Staates sei seit Jahren auf der gleichen Höhe geblieben und w niedrig, daß heute niemand, auch bei größten Ent- Gehrungen, davon leben tönne. Sie betrage nn günstigsten Falle, d. h. nach 30jähriger Dienstzeit, monatlich 50 M. Diese Höhe werde aber nicht sehr oft erreicht, da die Hebammen durch die Anstrengungen ihres Berufes lind auch durch die Ansteckungen, denen sie ausgesetzt seien, sehr oft schon viel früher aufgebraucht werden, zumal sie ja erst in einem vorgeschrittenen Alter angestellt werden. Man bittet deshalb dcir Landtag, das; die Ruhestandsunterstützung der sächsischen Hebammen ver doppelt wird, und daß die wegen syphilitischer Infektion mßer Dienst gesetzten Hebammen ohne Rücksicht auf ihre Dienstzeit sogleich den Höchstbetrag der RuhestandS- unterstützung erhallen. Es wird dann weiter in der Eingabe ausgeführt, daß das Gesetz vom 2. November 1922 bestimmt, daß der angestellten Hebamme von Staat und Gemeinde so viel zugczahlt werden müsse, daß sie ans ein Berufs- elnlommen von »MM. jährlich komme. Der Satz wurde später ans 1200 M. erhöht. Das Ministerium hatte sich seinerzeit selbst dahin geäußert, daß der Mindestsatz natürlich bei sich steigernden Lebensbedin- gnngen auch erhöht werden müsse. Dieser Zeitpunkt cheint dem nachsuchenden Bunde längst gekommen zu sein, er weist dabei auf die Erhöhuug der Angestellten- gehälter, der Arbeitslöhne und der Alterspensionen usw. hin und demgegenüber auf die Steigerung der Woh- unngSmieten, der Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Fortkommen und aller Bedarfsartikel. Der Bund kommt deshalb zu dem zweiten Ersuchen, daß denjenigen Hebammen Sachsens, denen cS nicht vergönnt ist, durch ihren Beruf so viel zu verdienen, das Fehlende aus Gemeinde- und Staatsmitteln zugezahlt werden möge. Die Eingabe war Gegenstand der kommissarischen Beratung im Prüfungsausschüsse. In der Aussprache wurde übereinstimmend betont, »vclche Bedeutung mnem pflichtgetreuen und in seinen Leistungen hoch- .tehenden Hebammenstande zulomme, namentlich mit Rücksicht aus die Volksgesundheit, und wie notwendig eS deshalb auch sei, durch entsprechende Sicherung des Lebensunterhalts die Hebammen für Erreichung einer solchen Höhe bzw. Beibehaltung einer solchen Höhe zu sorgen. Das wurde insbesondere auch vom Herrn Regierungs- Vertreter anerkannt, der erklärte, daß deshalb durch Verordnung der Regierung schon insoweit entgegen gekommen worden sei, daß inan die Ruhestandsunter, stützung der Hebammen um 25 Proz. erhöht habe, d. h. von der jährlichen Summe von 000 M. auf 750 M. ge- setzt habe. Der Ausschuß kam schließlich einstimmig zu dem Be schluß und zu dem Anträge Drucksache Nr. 587 Ziff. 5, (siehe oben.) Abg. Frau Schilling (Soz.): Soviel mir bekannt ist, hat meine Fraktion im Ausschuss« gegen diese Regelung gestimmt. Wir haben auch aus oiesem Grunde, damit wir heute eine andere Regelung erreichen können, die Besprechung der Angelegenheit im Plenum beantragt. Wir sind der Auffassung, daß die berechtigten Forde rungen, die die Hebammen in der Eingabe vertreten haben, durchaus am Platze sind und daß sie heute vom Landtage und von der Regierung berücksichtigt werden müssen. Wir beantragen deshalb, die Eingabe der Hebammen der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Abg. Schmidt (D. Bp): Tie Eingabe deS Bundes sächsischer Hebammenvereine ist in der Sitzung des Prüfungsausjchusses vom 2. Dezember 1927 unter Zu- Ziehung der zuständigen Herren RegierungSvertreter eingehend beraten worden, und eS ist der emstrmmige Beschluß gefaßt worden, diese Eingabe der Regierung zur Erwägung zu überweisen, soweit sie nicht durch die Berordnung der Regierung erledigt ist. Es ist nicht richtig, waS Frau Kollegin Schilling ausführte, daß dort irgendwelcher Widerspruch erfolgt sei. (Hört, hört!) Sa, wie die Ding« lieg««, ist e» muh meinem Dafürhalten nicht möglich, ohne weitere» heute über die von der Regierung bei der Ausschußberatung am 2. Dezember 1927 geltend gemachten Bedenken himveg- zugehen und die Eingabe der Regierung zur Berück- sichtiaung zu überwerfen. Ich halte es für meine Pflicht al« Vorsitzender des PrüfunaSausschusses, dies hier zu erklären, und beantrage, daß die Eingabe des Bundes sächsischer Hebammenvereine zur nochmaligen eingehenden Beratung unter Zuziehung zuständiger Kommissare an den Prüfungsausschuß zurückverwieseu wird. Abg. Rötzscher (Komm.): Nachdem der Herr Vorsitzende des Ausschusses diesen Antrag gestellt hat, könnte man sich damit einverstanden erklären. Im übrigen hätte ich im Auftrage meiner Fraktion zu erklären, daß wir da für gestimmt hätten, diese Eingabe der Hebammen der Negierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich muß sage»», datz eS mir unverständlich ist, daß im Prüfungs ausschuß kein Widerspruch erfolgt ist; das kann nur durch gewisse Zufälligkeiten der Fall sein. Meine Fraktion würde dem Antrag auf Überweisung an die Regierung zur Berücksichtigung zustimmeu. Ministerialrat v. Brescius: Meine jehr geehrten Damen und Herren! Ter RegierungSvertreter hat im Ausschuß auszusühreu gehabt, daß die Aussprache über den vorliegenden Aiitrag, der auch Wirkungen finanzieller Art hat, unter Zuziehung des Finanzministeriums geführt werden möchte. Daraufhin ist dec RegierungSvertreter gefragt worden, ob er diese Bedenken zurückzöge, wenu der Antrag der Regierung lediglich zur Erwägung über wiesen würde und es dann deni Ministerium des Innern überlassen bliebe, die Erwägung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium anzustellen. Da geplant war, den Antrag nur zur Erwägung zu überweisen, hat der Regierungsvertreter gegen diese Beschlußfassung keine Bedenken geltend machen zu solle» geglaubt. Inzwischen hat das Ministerium des Innern die weitere Behand lung in der Art vorbereitet, daß es zunächst hat fest Nellen lassen, wieviel Mehrkosten für den Staat ent stehen würden durch eine teilweise Annahme des An trages; weiter werden Erörterungen angestellt, wie groß die Werbungskoften sind, die vom Mindestein kommen abgehen. Ein Einvernehmen mit dem Finanz ministerium ist aber noch nicht erfolgt. Tiefes Einver nehmen hält das Ministerium für notwendig, ehe cs sich zu dein Antrag« erklären kann, den Antrag der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich darf also bitten, daß, ehe der Antrag angenommen wird, erst noch einmal die ganze Angelegenheit an den Ausschuß zurückvcrwiesen wird. Rach weitere« Ausführungen des Abg. Ur. Kretzschmar (Dnat.) als Berichterstatter und des Abg. Dennhardt (Soz ) wir» »er Punkt 3 der Dageserdnung nochmals an den Prüfungsausschuß zurückberwiesen. Punkt 1 der Tagesordnung: Zweite Beratung über den Antrag der Abgg. Lipp«, Koenig, vr. Frucht u. Ge«.. de» Reichsgrsetzeutwurf über den Reichawirtschaftörat detr. — Drucksache Nr. 3» —. (Mündticher Bericht des Haushaltansschusses k, Drucksache Nr. 58» ) Der Antrag Nr. 580 lautet: <V« Ai«d,rheil»«tträge si»d »ar» W »«sindcr» Der Landtag wolle beschließen: 1. » die Regierung zu ersuchen, auf die Reichsregie- rung einzuwirken, daß in dem Geletzc über den Reichswirtschastsrat die in dem Gesetzentwurf zum Reichswirtschastsrat vorgesehene 3. Abteilung in Wegfall kommt: 2. den Antrag Drucksache Nr. 30 in folgender Fassung anzunehmen: „die Regierung zu ersuchen: ») auf die Reichsregierung einzuwirken, daß in dem Gesetz über den Reichswirtschastsrat die nach Art. 165 der Reichsverfasfung verbürgte paritätische Mitwirkung der Ar beitnehmer gesichert wird; b) dafür zu sorgen, daß bei der Bildung d«S endgültigen ReichswirtschastsrateS das regio nale Prinzip dadurch betont wird: 1. daß sie bei der Benennung der Mitglieder der Gruppe 13» im Reichsrate sich mit allen Kräften für die Belange der säch sischen Wirtschaft einsevt und 2. daß sie weiter auf die Reichsregierung dahin cinwirkt, daß diese bei der Beru fung der Mitglieder der Gruppens den bedeutsamen Interessen des Freistaates Lachsen und seiner Wirtschaft Rechnung trägt.- Ber.-Erst. Abg. Lippe (T. Bp.): Der Antrag Nr. 30 der Teutscken Bolkspartei l>at am 29. November v. I. den Hau-haltauSschuß L beschäftigt. Der Berichterstatter gab zunächst einen kurzen Überblick über die Behand lung deS Antrages in der ersten Beratung und fügte weiter hinzu, daß sich in der Zwischenzeit die Sachlage insofern geändert habe, al» durch die Beratung des ReichsrateS nunmehr die feststehende Vorlage dem Reichstage zu- gegangen fei und daß diese Vorlage in gewisser Hinficht Abänderungen bringe, die in der Richtung der Wünsche des Antrages lägen. Boll erfüllt seien aber die säch fischen Wünsch« nicht, besonder» bezüglich der Haupi frage, dte dem Anträge Rr. 30 zugrunde lieg«, ab die Reichsratsfassunaetne Etärkuna de» regionalen Prinzip» bringe, die der Autrug 7ür erstres««»- und wünschens- wert erachte. Der Berichterstatter stelle schließlich den Antrag auf Drucksache Nr. 580 unter Ziss. 2 unter b. Die Aussprache ergab auf feiten der bürgerlichen Fraktionen Zustimmung. Tie Vertreter der linken Fraktionen äußerlen sich verschieden. Der Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion erklärte, daß die Zusammensetzung des endgültigen Reichswirtschaftsrates dem Gedanken des Art. 165 wider spreche. Er stellt« daher den Antrag: Ter Landtag »volle beschließen, die Regierung zu ersuchen, auf die Reichsregieruug einzuwirken, daß in dem Gesetze über den Reichs wirtschastsrat 1. die nach Art. 165 der ReichSversassung ver bürgte paritätische Mitwirkung der Arbeit- »whmer gesichert wird, 2. die in dem Gesetzentwürfe zum Reichswirt- schastsrate vorgesehene 3. Abteilung in Wegfall kommt. Ter Vertreter der Kommunistischen Fraktion er klärte, der Reichswirtschaftsrat sei eine rein kapita listische Einrichtung, und aus diesem Grunde heraus ergebe sich für die Kommunistische Fraktion die Ab lehnung all dieser Bestrebungen und sonnt auch die Ablehnung des Antrages Nr. 30. Tie Abstimmung über diese Anträge ergab dann das aus der Trucksache Rr. 580 ersichtliche Bild. Ich habe im Auftrage des Ausschusses das Haus zu er suchen, der Trucksache Nr. 580 entsprechend zu beschließen. Es sei mir gestattet, als Fraktionsrcdner noch einige wenige Bemerkungen zu wachen. Wir haben aus den Ausjchußberatungcn den Eindruck gewonnen, oaß die sächsische Regierung bei der Beratung der für die sächsische Wirtschaft außerordentlich bedeutungsvollen Vorlage über die endgültige Bildung des ReichSwnt- swaftsrates alles getan hat, was in ihren Kräften stand, um den berechtigten Wünschen der sächsnchen Wirtschaft, unter der ich nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmcrseite verstehe, Rechnung zu tragen. Wir wissen der Regierung für diese ihre Bemühungen Dank und knüpfen daran die bestimmte Erwartung, das; die Regierung diese Bemühungen in die Tat umseyt, indem sie sich auf den Wegen, die sich noch ergeben nach der endgültigen Verabschiedung der Vorlage, kräftigst dasur einsetzt, daß der sächsische Einfluß im Reichswirt schastsrat soweit als irgend angängig gestärkt werde zum Wohle unseres gesamten sächsischen Volkes und seiner Wirischaft. (Bravo! b. d. T. Vp.) Ministerialrat Graßmann: Meine sehr geehrten Tarnen und Herren? Der Gesetzentwurf über den Reichswirtschaftsrat ist bereits im September vorigen Jahres vom Plenum des ReuhSrats verabschiedet woroen und befindet sich zurzeit beim Reichstag, wie der Herr Berichterstatter ja bereits ausgesührt hat. Der Reichstag hat ihn nach einer ersten Beratung im November an seinen volkswirtschaftlichen Ausschuß über- wiesen. Für die sächsische Regierung besteht also im gegenwärtigen Stadium keine Möglichkeit niehr, den Entwurf in der Gestalt, die er inzwischen angenommen hat, noch irgendwie weiter zu beeinflussen. Immerhin möchte sie aber dem dringenden Wunsche Ausdruck getreu, daß der Entwurf nunmehr bald ReichSgejetz werden möchte, damit die in vielen Fragen des Wirt schaftsleben» in Anspruch genommene Tätigkeit deS ReichSwirlfchaftsrars aus einer festen Giundlage steht und er dann insbesondere auch Mitarbeiten kann, den in Art. 165 der Reichsverfasfung vorgesehenen Unterbau in geeigneter Weise zu scharfen. Hervorgehoben sei nochmals, daß die säcbsische Regierung anläßlich der Reichsratsvcrhandlungen immer betont hat, daß aus ihrer Mitarbeit an den Umgestaltungsentwürfen keines wegs auf die Billigung einer dauernden Verfassungs änderung zu schließen sei. Was nun die im Antrag Nr. 560b 1 und 2 zum Ausdruck gebrachten Wünsche des Haushallausjchusses L anlangt, nach endgültiger Verabschiedung des Gesetzes über den Reichswirt'chaftSrat in der vom Reichsrat zu besetzenden Gruppe 13» möglichst nachdrücklich die Be lange der sächsischen Wirtschaft zu vertreten, sowie auch hinsichttich der Gruppe 14 aus die Rcichsregierung ein- zuwirken, daß sie den bedeutsamen Interessen des Frei staates Sachsen gebührend Rechnung trage, so ist es selbstverständlich, daß seitens der sächsischen Regierung alles getan werden wird, was im Bereich« des Durch setzbaren liegt, ebenso, wie sie sich ja rn dem früheren Zeitabschnitt in unabläpigeu Bemühungen für die bessere Berücksichtigung des sogenannten regionalen Systems eingesetzt hat. (Bravo! rechts) Stellv. Präsident v. Hickmann: Wortmeldungen liegen nicht vor. Tie Aussprache ist geschlossen. Tie Abstimmung ist vertagt. Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Berat»«« über »e« Antrag desAbg. Böttcher «. Gen. auf Wieder- imbetriebsetzuug »er Zweigstelle Bantzc« »er Bereinig ten Antespinuerii nn» Weberei A« G. Hamburg — Drucksache Ar 44 — (««»»ticher Bericht be» H«»»halt- a«»schlisse» A, Drucksache Ar 582). Der Antrag Nr. 582 lautet: Der Landtag wolle beschließen: I. » den Antrag Drucksache Nr. 46 in folgender Fossum« anzunehmen,
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