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Sächsische Staatszeitung : 24.01.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192901249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19290124
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19290124
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- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1929
- Monat1929-01
- Tag1929-01-24
- Monat1929-01
- Jahr1929
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 24.01.1929
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HMMW W AWa AMitW Nr, 213. zu Nr. 20 de« Hauptblatte-. 1929. Beauftragt mit der Herausgabe Regierungsrat Brauße in Dresden. Gegenrufe das Wort alle drei Volkes. (Lebhaftes Bravo! b. d. Soz. — rechts.) Zur Beantwortung der Anfragen erhält Ministerialrat Wolf: Ich darf wohl Soz.), dann soll man vor allem Dinge vermeiden, wie sie sich 1923 ereignet haben. Glauben Sie denn, daß die Kinder, die gesehen haben, wie unsere Reichswehr ihre Väter mit dem Gummiknüppel bearbeitet haben (Zuruf links: Erschossen haben!), wie man ihre Lehrer, bloß weil sie linkspolitiich orientiert waren, aus den Schul zimmern herausgeholt und verhaftet hat, daß diese Kinder heute, wenn sie einen Parademarsch im Stile deS Fridericus Rex sehen, von einer Höllenbegeisterung er füllt werden für diese Reichswehr? Nein, sorgen Sie dafür, daß die Reichswehr sich wirklich als republikanisches Instrument betätigt, dann hat man nicht notwendig, durch Schaustellungen irgendwelcher Art um Sym pathien für die Reichswehr zu werben. Bon diesen Gesichtspunkten aus betrachtet muß man mit aller Entschiedenheit gegen derartige Dinge Front machen. Sie mögen das Stellen solcher Anfragen kleinlich oder sonstwie nennen, aber an eins wollen Sie sich endlich einmal gewöhnen: diese Anfragen sind nicht geboren aus kleinlicher Nörgelsucht heraus, sondern geboren aus dem Geiste heißer Liebe für unsere Jugend und aus der großen Verantwortung für das Schicksal unseres LandtaMerhandllmgen. (Fortsetzung der 101. Sitzung von Dienstag, den 22. Januar 1S2S.) Abg. Hartsch (Soz. — Fortsetzung): Die dritte Anfrage, die ich zu begründen habe, be- trifft keine Person, ist aber eine nicht minder schwer- wiegende und bezeichnende Angelegenheit in unseren Schulverhültnissen. Am 5. November des vorigen Jahres hat im Zirkusgebäude in Dresden eine Schaustellung der Reichswehr stattgefunden, zu der auch eine Einladung an die Dresdner Schulen geschickt worden ist. DaS hat uns veranlaßt, eine Reihe von Fragen zu stellen, die Ihnen in der Drucksache Nr. 983 vorliegen. Uns interessiert an diesem Fall zunächst die schulrechtliche Frage. Es taucht die Frage auf: Auf welchem Wege ist das Neichswehrkommando mit den Schulen in Verbindung getreten? Hat ein direkter Verkehr zwischen Reichswehrkommando und Regierung stattgefunden, oder ist dieser Verkehr vor schriftsmäßig über das Schulamt gegangen? Ich muß gestehen, daß diese Frage für mich bis heute ungeklärt ist. Aus Lehrerkreisen und auch aus anderen Kreisen heraus habe ich die Meinung gehört, daß das Schul amt in dieser Sache nicht gefragt worden sei. Es hat den Anschein, als ob das Reichswehrkommando mit dem Ministerium direkt in Verbindung getreten wäre, und als ob von dort aus die Genehmigung gegeben worden wäre. Ich würde natürlich einen solchen Weg nicht für geeignet halten und würde für die Zukunft Vor schlägen, daß man den ordnungsmäßigen Weg wählt. Eine zweite Frage, die einem hier aufstößt, ist die, wie es überhaupt mit der Teilnahme von Schulern und Lehrern stand. Ich entsinne mich noch heute, daß es Zeiten gegeben hat, wo man jede sogenannte Störung im Schulbetrieb öffentlich gebrandmarkt hat. Als eine solche Störung wurden aufgefaßt die Arbeiten, die zu erledigen waren in Verfolg der Quäker- und Schulkinderspeisung, Messungen und Prüfungen des Gesundheitszustandes der Schüler, Schülerwanderungen und dergleichen. Ich habe aber noch nicht gehört, daß die sogenannten BerwattungSarbeiten, die mit diesem Kall -uf»«menh<mgen, als Störung des Unterrichts bezeichnet worden wären. Ich weiß nicht, ob die Klassen geschlossen geführt worden sind, aber ich könnte mir denken, daß sich ein Lehrer einmal weigert, einer (olchen Säche nachzukommen. Gewiß würde man gegen den nicht auf dem Dienstwege Vorgehen, aber eS steht fest, daß er dann in seiner Allgemeindeurteilung von gewissen Kreisen entsprechend eingeschätzt würde. Das Reichswehrkommando hat für die Schaustellung auch Eintrittsgeld erhoben. Wenn das Schulamt oder das Ministerium, oder wer sonst die Erlaubnis gegeben hat, auf dem Standpunkt stand, daß dieser Vorführung ein grober unterrichtlicher Wert innewohnt, dann hat man allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an einer solchen unterrichtlichen Sache teilzunehmen. Ist das aber nicht der Fall, ist bas eine rein freiwillige, ge schäftliche Angelegenheit, dann hat die Schule mit solchen Geschäften eigentlich gar nichts zu tun. Aber weit größer als diese schulrechtlichen Fragen ist die allgemeine politische Bedeutung, die diesen, Falle zukommt; und man kommt da unwillkürlich zur Auf stellung der Frage: Woher nimmt denn eigentlich unsere Reichswehr das Geld, um solche Dinge zu machen? Wir wissen, daß gerade der Neichswehretat im Mittel punkt einer außerordentlichen Kritik steht, und zwar sehr mit Recht. Denn man muß sagen, daß die Ausgaben für das 100000-Mann-Heer in einem unvergleichlich hohen Maße im Verhältnis zu den anderen Ausgaben des Deutschen Reiches getätigt werden. Wozu werden z. B. so viele Pferde in diesem kleinen Heere gebraucht? Um solche Schaustellungen etwa zu machen, um Pferde dafür zu haben? Dafür ist mir allerdings das Geld unserer Steuerzahler zu gut. (Zuruf rechts.) Ich stelle fest, daß Kollege Hentschel sagt, daß diese Vorstellungen da drüben im erziehlichenJnteresse der deutschen Jugend und deS deutschen Volkes gelegen seien. Ich behaupte allerdings gerade das Gegenteil. Solche monarchistische Bilder m den Schulen und solche Schaustellungen der Reichswehr wären an sich, allein betrachtet, nicht das Schlimmste, aber im Zusammenhang genommen, als Ganzes, ergeben sie ein schreckhaftes Bild von der neuen deutschen Auf rüstung des Geistes, die bei uns betrieben wird. Und Sie müßten sich darüber klar werden: das Ende dieser Geistesaufrüstung ist nicht etwa bloß ein schön und ge schickt turnendes Geschlecht, das Ende dieser geistigen Aufrüstung ist ein blutiger Wahnsinn, der endet auf neuen Schlachtfeldern. Und dagegen machen wir Front, und da ^gehe ich bis auf den Anfang zurück und sage Ihnen: Da können wir einfach nicht mit. Und wenn die Reichswehr etwa auf den, Gedanken steht, daß sie notwendig habe, sich dem Volke etwas mehr zu zeigen, sich etwas populärer zu machen, mehr in Übereinstimmung mit unserer Republik zu setzen, dann hat sie wahrlich ganz andere Gelegenheiten dazu. Dann soll sie vermeiden, bei nationalistischen Feiern sich irgendwie zu betätigen, dann sollen die Herren Reichswehrkommandeure ver meiden, ihre Aufgabe darin zu sehen, monarchistische Denkmäler zu bauen, an denen man monarchistisch- nationalistische Feiern abhalten kann (Sehr richtig l b. d. Anfragen der Reihe nach beantworten. Zunächst hat die Regierung auf die Anfrage der Sozialdemokratischen Landtagsfraktion über die Schulverhältnisse in Brunn döbra, Nr. 980 der Berichte usw. des Landtags, folgendes zu erwidern: Am 6. Dezember 1927 erstattete das Bezirksschulamt Auerbach i. B. dem Ministerium für Volksbildung darüber Bericht, daß sich seit Beginn des Jahres 1927 zwischen dem seit Februar 1926 an der Schule in Brunn döbra tätigen Lehrer WermeS einerseits und dem dortigen Schulleiter Biesold und der übrigen dortigen Lehrerschaft anderseits infolge persönlicher und amt licher Meinungsverschiedenheiten in steigendem Maße so tiefe Zerwürfnisse herausgebildet haben, daß dadurch die Schularbeit ernstlich beeinträchtigt werden konnte. Dabei berichtete das Bezirksschulamt, daß aus den von ihm geführten Erörterungen sich ergeben habe, daß die tieferen Gründe für die Mißverhältnisse zum größten Teil in den bestehenden Gegensätzen politischer und religiöser Art zu suchen seien, daß aber die überwiegen den Ursachen für die unhaltbar gewordenen Zustände auf feiten des Lehrers Wermes zu erblicken seien (Abg. Hentschel: Hört, hört!) und daß deswegen dessen Ver setzung nach einem anderen Schulbezirk in Aussicht genommen werden müsse. (Abg Hentschel: Sehr richtig!) Das Ministerium für Volksbildung hat daraufhin durch das Bezirksschulamt Auerbach der Lehrerschaft zu Brunndöbra sein größtes Befremden über die eingetre tenen Zerwürfnisse ausgedrückt und dabei zu erkennen gegeben, daß, wenn auch der Lehrer Wermes vornehmlich zu ihrer Entstehung beigetragen habe, doch auch die an dere Partei sich nicht allenthalben korrekt verhalten habe. Es hat das Bezirksschulamt angewiesen, den Lehrkräften der Volksschule zu Brunndübra ausdrückklch einen per sönlichen und amtlichen Verkehr zu untersagen, dessen Formen der üblichen Höflichkeit widersprechen, die Schul zucht und den erziehlichen Einfluß der Lehrer gefährden, Schulleitung, Schulverwaltung und Zusammenarbeit der Lehrer erschweren und das Vertrauen der Erziehungs- pflichtigen zur Lehrerarbeit vermindern, und es hat den Lehrkräften für den Fall nachweisbarer Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung dienststrafrechtliches Einschreiten androhen lassen. Bon einer zwangsweisen Versetzung des Lehrers Wermes hat das Ministerium damals noch abgesehen, zumal ein Mitglied des Bezirkslehreraus- schusseS berichtete, daß Wermes selbst die Absicht aus gesprochen habe, freiwillig von Brunndöbra wegzugehen. (Zuruf b. d. Soz.: Wird bestritten!) Gegen diese vom Ministerium gegebene Anweisung ist leider auf beiden Seiten der Lehrerschaft gefehlt worden. Tas Bezirksschulamt Auerbach hat daher ein gehende Erörterungen über die einzelnen Verfehlungen der Lehrer beider Richtungen angestellt und gegen die- jenigen Lehrer, die ihre Dienstpflicht verletzt haben, das Dienststrafverfahren eingeleitet und durchgeführt. DaS Ergebnis dieser Dienststrafverfahren ist das, daß das Bezirksschulamt die sämtlichen Beteiligten mit einem Verweise bestraft hat. Hiergegen sind von allen Be teiligten Beschwerden an das Ministerium für Volks- bildung eingelegt worden. Das Ministerium für Volks bildung hat diese Beschwerden sämtlich als unbegründet zurückgewiesen. Gleichzeitig aber ist bei den umfassenden Erörte rungen deS Bezirksschulamts festgestellt worden, daß an den unhaltbaren Zuständen das Verhalten des Lehrers WermeS die weitaus überwiegende Ursache ist. Aus diesem Grunde kann das Ministerium eine Ge sundung der Brunndöbraer Schulverhältnisse nur von einer Versetzung des Lehrer» Wermes als desjenigen Lehrers erhoffen, der ausweislich der durchgeführten Dienststrafverfahren die wesentlichste Schuld an der Beeinträchtigung de» dortigen Schulwesen- trägt. Denn da- Ministerium kann trotz aller Rücksichtnahme auf politische und weltanschauliche Meinungsverschieden heiten die Verhältnisse nicht so weit treiben lassen, daß dadurch auf die Dauer die Schularbeit untergraben und die Achtung der Eltern vor der Lehrerarbeit völlig heruntergewirtschaftet wird. Auf Veranlassung des Ministerium- für Volks bildung hat daher das Bezirksschulamt Auerbach den Schulausschuß zu Brunndöbra und den Bezirkslehrer. auSschuß, die beide schon vor der Antragstellung vom 6. Dezember 1927 gehört worden waren, unter Hinweis auf die Veränderung der rechtlichen Grundlage, die sich durch die Durchführung der Dienststrafverfahren ergeben hat, nochmals eingehend gehört. Der Schulausschuß hat den Antrag auf Ver setzung des Lehrers Wermes aufs dringendste befür wortet. (Abg. Siegert: Hört, hört!) Der Bezirkslehrer ausschub hat zwar den Versetzungsantrag nicht für aus reichend begründet erklärt, sofern nicht bewiesen wor den sei, daß die Abhaltung der Lehrerversammlungen durch WermeS unmöglich werde, es auch nicht aus den Akten hervorgehe, datz die Beobachtung anderer schul gesetzlicher Vorschriften durch Wermes unmöglich ge macht werde und Wermes nicht allein die Schuld an der Verminderung des Vertrauens der Erziehungs pflichtigen zur Schule trage. Trotzdem hat der Bezirks lehrerausschuß sich dem Versetzungsantrag nicht ent gegengestellt, und zwar mit der Begründung, daß die Verhältnisse an der Schule untragbar seien und au- technischen und finanziellen Gründen 11 Lehrer nicht versetzt werden könnten. Nach alledem hat sich daS Ministerium für Volks bildung genötigt gesehen, den Lehrer Wermes, dessen Amtstätigkeit am Orte schwer beeinträchtigt ist, nach einem anderen Schulbezirk zu versetzen. Als neuer Dienstort ist ihm Zwickau zugewiesen worden. Nun darf ich hier gleich die Beantwortung der An frage Punkt 9 der Tagesordnung anfügen. Auf die Anfrage Böchel u. Gen. Nr. 1032 erklärt die Regierung folgendes: Der Schulausschuß in Niederlungwitz hat am 17. Juli 1928 an Stelle deS bisherigen Schulleiters Gruner den Lehrer Alfred Bogel zum Schulleiter ge- wählt. Die Wahl halte zunächst Stimmengleichheit 4:4 zwischen Gruner und Vogel ergeben; das LoS entschied sodann zugunsten Bogels. Es trifft nicht zu, daß das Bezirksschulamt Glauchau die Bestätigung, dieser Wahl versagt und daß da- Mi nisterium für Volksbildung diese Entscheidung des Be zirksschulamtes aufgehoben hätte. Vielmehr bestand unter den beiden Mitgliedern des Bezirksschulamts Glauchau eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob Vogel bestätigt werden sollte oder nicht. Deshalb hat das Bezirkschulamt Glauchau dem Ministerium für Volks- bildung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einen Differenzbericht erstattet. Auf diesen hin hat daS Mi. nisterium für Volksbildung selbst die Entscheidung dahin getroffen, daß die Wahl Bogels zum Schulleiter be stätigt werde. Hierbei hat sich das Ministerium für Volksbildung von folgenden Erwägungen leiten lassen: Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Wah Vogels zunr Schulleiter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen worden ist. An die Vorschläge der Lehrerschaft für die Wahl des Schul leiters ist der Schulausschuß nicht gebunden. Nachdem die Wahl zunächst Stimmengleichheit zwischen Vogel und dem bisherigen Schulleiter Gruner ergeben hatte, mußte nach den hier anzuwendenden Vorschriften der Gemeindeordnung das Los entscheiden. Daher mußte Bogel als gewählt gelten. Nun kann zwar das Bezirksschulamt einer Schul leiterwahl die Bestätigung versagen. Aber gerade deS. halb, weil die bestehenden Vorschriften nichts darüber sagen, unter welchen Voraussetzungen die Bestätigung versagt werden kann, muß das Ministerium für Volks- bildung daran festhalten, daß eine wiche Versagung nur dann gerechtfertigt ist, wenn zwingende Gründe dies geboten erscheinen lassen. Im vorliegenden Falle ist jedoch nach Ansicht des Ministeriums für Volksbildung diese Voraussetzung nicht erfüllt. Mit dem Selbstverwaltunasrecht deS Schulbezirks ist es geradezu unvereinbar, daß die Wahl des Schulaus schusses zu einer Scheinwahl werde. WaS die Erledigung der äußeren Schulgeschäfte anlangt, so hat der Ausfall der Wahl gezeigt, daß dem Lehrer Bogel wenigstens im Schulausschuß nicht minder Vertrauen in der Erledigung der Geschäfte entgegengebracht wird als dem Lehrer Gruner; (Abg. Wilde: Die gesamte Lehrerschaft ist da- aeyen!) jedenfalls sind die vom Bezirksschulrat dem Mmisterium berichteten Mißachtungen der äußeren Schul ordnung durch Voqel nicht derart gewesen, daß gegen ihn hätte eingeschrrtten werden müssen. DaS Gleiche ailt für die Erledigung der inneren Schulgeschäfte. Schließlich konnten auch aus der Person deS Gewählten selbst durchschlagende Bedenken gegen seine Bestätigung nicht heraeleitet werden. Das Mmisterium für Volks bildung hat vielmehr die Überzeugung gewonnen, daß weltanschauliche Gegensätze den letzten Grund für den Streitfall gebltdet haben. Diese dürfen aber, und da- müssen wir wiederholen, bei der Schulleiterwahl eben sowenig entscheidend sein, wie bei der Wahl von Lehrern und bei der Bersetzung von Lehrern. (Sehr richtig! b. d. Dnat.) Deshalb hat daS Ministerium für Volks bildung nichtz zu der Ansicht gelangen können, daß Bogel
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