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Sächsische Staatszeitung : 07.11.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192911073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19291107
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19291107
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1929
- Monat1929-11
- Tag1929-11-07
- Monat1929-11
- Jahr1929
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 07.11.1929
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die Rechtslage, auf die Lage der Geschäftsordnung ein, wo man doch ganz genau weiß, daß auf diesem Boden die Reaktion in jeder Beziehung einen Borstoß gegen da- Proletariat unternehmen kann (Sehr wahr! v. d. Komm); und wir glauben, daß der Borstoß, den Herr Aba. vr. Blüher hier in diesem Hause unternommen hat. in dieser politischen Linie liegt. Ein allgemeiner Bor- stoß gegen das Proletariat, ern Abbau aller politischen Rechte der Werktätigen, das ist der generelle Kurs, der jetzt im Reiche und im Lande gegen das Proletariat unternommen wird, und wir sagen: Gegen diese politische Gaunerei, gegen diese politische Schurkerei werden wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Opitz, ich rufe Sie zum ersten Male zur Ordnung. Aba. Opitz (fortfahrend): Wir erklären ganz eindeutig und klar: die Kommunistische Fraktion hat in diesem Kampfe um die Vorlage die Führung gehabt (Lachen b. d. Soz ); und wir werden mit allen Mitteln verhindern, daß in diesem Hause die Vorlage beraten wird. Auf die Argumente der Geschäftsordnung, auf die Argumente der Verfassung pfeifen wir. Wir erklären: es ist eine Machtfrage. Wer die Macht hat, hat das Recht; auch hier war es so: wer die Macht hat, hat das Recht auf die Geschäftsordnung, und diese Machtfrage nützt das Bürgertum, nützt die Reaktion in Sachsen mit allen Mitteln aus. Und wenn der Besuch gemacht werden sollte, heute oder morgen erneut die Frage zu behandeln, so wird meine Fraktion mit allen Mitteln dagegen an- kämpfen, die uns zur Verfügung stehen. Unsere Redner haben in der vergangenen Sitzung nicht nur einmal, sondern wiederholt auf die politische Gaunerei und Schurkerei der Mehrheit hier im Hause hingewiesen. Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Opitz, ich rufe Sie zum zweiten Male zur Ordnung und mache Sie auf die Folgen aufmerksam. Abg. Opitz (fortfahrend): Sie können mich zweimal zur Ordnung rufen, es ist eine Tatsache, daß hier in diesem Hause mit aller politischen Gauneret versucht wurde, (Hammer des Präsidenten) mit aller politischen Gaunerei versucht wurde, diese Vorlage durchzusetzen. Präsident (unterbrechend): Ich rufe Sie zum dritten Male zur Ordnung und muß Sie aus der Sitzung verweisen. Abg. Opitz (fortfahrend): Ich mache darauf aufmerk sam: die Mehrheit des Haufes — Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Opitz, ich habe Sie aus dem Hause zu verweisen. Abg. Opitz (fortfahrend): Wir weisen darauf hin, daß wir hier nicht nur einmal, sondern wiederholt gesagt haben, Präsident Weckel unterbricht durch Verlassen seines Sitzes 13 Uhr 2b Min. die Sitzung. — Abg. Opitz spricht noch kurze Zeit weiter. lPause.) Präsident Weckel eröffnet die Sitzung 14 Uhr 4 Min. wieder. Präsident: Ich sehe Herrn Abg. Opitz wieder im Saale. (Bravo! b. d. Komm.) Ich lese Ihnen vor, was vorhin auf Grund von § 50, Abs. 5 geschehen ist: Wegen gröblicher Benetzung der Ordnung, wozu auch Beschimpfungen des Präsidenten, des Landtages, von Abgeordneten oder RegierungSvertretern gehören, kann der Präsident einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen. (Abg. Opitz: Kann!) Verläßt in diesem Falle der Abgeordnete trotz Auf forderung des Präsidenten nicht sofort den Sitzungs saal, so wird die Sitzung unterbrochen oder aufgehoben. Der Abgeordnete zieht sich dadurch von selbst den Aus schluß für weitere fünf Vollsitzungen, längstens für die Dauer von 21 Tagen zu. Dieser 8 50, Abs. 5 ist jetzt wirksam für Herrn Abg. Opitz. (Abg. Opitz: Kommt gar nicht in Frage!) Dann heißt es weiter unter Abs. 6: Erscheint ein Abgeordneter in einer Sitzung, von der er ausgeschlossen ist, — das ist wieder der Fall — so zieht er sich den Ausschluß für weitere 10 Voll sitzungen, längstens für die Dauer von weiteren 42 Tagen zu. (Zurufe b. d. Komm.) Herr Abg. Opitz, ich fordere Sie auf, die Sitzung zu verlassen. (Abg OpH: Ich denke gar nicht daran!) Ich fordere Sie nochmals auf. (Abg. Opitz: Ich denke nicht daran, Sie können mich zehnmal auffordern!) Herr Abg. Opitz, Sie werden dann wissen, was ich tun muß, um Sie aus der Sitzung zu entfernen. (Lärm b. d. Komni. — Zuruf b. d. Komm.: Zur Ge schäftsordnung!) Ich gebe jetzt nicht zur Geschäftsord nung das Wort, ich kann die Sitzung nicht eher weiter- aehen lassen, bis Herr Abg. Opitz den Saal verlaffen hat. (Zurufe b. d. Komnu) Herr Abfl. Opitz, ich werde sonst mit anderen Mitteln eingreifen müssen. (Abg. Opitz: Ich gehe nicht aus dem Saal! — Abg. Herrmann (Leipzig): Sie haben die Geschäftsord- nung falsch auSaelegt! — Lachen rechts.) Herr Abg. Herrmann Sie haben jetzt auch nicht das Wort, hierzu zu sprechen. (Lärm b. d. Komm.) Ich eröffne die Sitzung nicht eher, bis Herr Opitz geht. (Lärm b. d. Komm. — Zuruf des Abg. Siegel). Herr Abg. Siegel, Sie haben kein Wort hier hereinzureden. (Abg. Siegel: Sie haben doch nicht einmal das Wort entzogen!) Ich verbitte mir diese Kntik des Präsidenten. — Herr Abg. Opitz, ich gebe Ihnen noch einmal gute Worte. (Lachen b. d. Komm.) Dann bleibt mir nichts anderes übrig, Herr Abg. Opitz, als Sie entfernen zu lassen. (Lärm b. d. Komm.) Aber eins will ich feststellen, es ist derart unwürdig, hier einen Abgeordneten durch die Polizei entfernen zu lassen (Lärm b. d. Komm ), daß nach meiner Überzeugung dadurch das Parlament entwürdigt wird. (Lärm b. d. Komm.) Ich fordere darum Herrn Abg. Opitz noch einmal auf, den Saal zu verlassen. (Abg. Opitz: Ich gehe nicht aus dem Saal heraus!) Ich unterbreche die Sitzung für eine halbe Stunde. (Pause.) Wiederbeginn: 14 Uhr 40 Minuten. Präsident: Herr Abg. Opitz ist immer wieder da. (Zurufe und Heiterkeit b. d. Komm.) Herr Abg. Schnei der, ich bitte den Ernst der Stunde nicht durch Witze zu verletzen. Ich fordere Herrn Abg. Opitz auf, den Saal zu ver lassen. (Der Abg. Opitz leistet der Aufforderung nicht F ^>ann bleibt mir nichts anderes übrig, als die Sitzung zu schließen. (Lebhafter Widerspruch rechts und in der Mitte. — Beifall b. d. Soz., Händeklatschen b. d. Komm, und auf der Tribüne. — Bewegung im ganzen Haufe.) (Schluß der Sitzung 14 Uhr 41 Minuten.) Berichtigung. In der Landtagsbeilage Nr. 23 muß es auf S. 114 in der 3. Spalte unter dem Striche statt „Dienstag, den 5. November- »Mittwoch, den 6. November- heißen. Druck vo» B.«. Leubner in Dreien
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