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Sächsische Staatszeitung : 10.11.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-11-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193111102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19311110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19311110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1931
- Monat1931-11
- Tag1931-11-10
- Monat1931-11
- Jahr1931
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 10.11.1931
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Sächsische SlaatsMng Staatsan^eiger für Erscheint Werktag» nachmittag» mtt dem Datum de» Ersch«tnung»tage». ««zugSprei»: Monatlich S RM. Einzelne Nummern 15 Pf. Schristleitg. u. Geschäftsstelle LreSden-A. 1, Er. Zwingerstr. IS. Ruf 14574 u. »1295. Postscheck-Konto Dre»den S48S / Staatsbank - Konto 674. den Zreistaat Sachfen Anzeigenpreise: 82 mm breite. S mm hohe Grundzeile oder deren Raum 35 Pf., 66 mm breit »m amtlichen Teile 70 Pf., Reklamezeile 1 RM. Ermäßigung auf GeschästSanzeigen, yamiliennachrichten und Stellengesuche. Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtag»-Beilage, Ziehungsliste der GtaatSschuldenverwaltung, Holzpfianzen-VerkausSliste der Etaat»sorstverwaltung- M 262 verantwortlich für dte Schristleitung: Oberregierungtrat Han» Block tn Lre-den. Dresden, Dienstag, 1V. November 1931 Nachlsihung des Xeichstabinetts. Vie letzten Arbeiten an den LetssLhen. Berlin, 9 November. Da» Reichskabinett hat die heute vormittag begonnenen Beratungen über die Leitsätze, die morgen den Ausschüssen de» WirtschastS- beirate» vorgelegt werden sollen, heule nach- mittag und abend fortgesetzt. ES ist anzunehmen. daß diese Sitzung noch längere Zeit in Anspruch nehmen Wird Jedenfalls müssen die Leitsätze bi» zum morgigen Zusammentritt der Ausschüsse sertiggestellt sei». Irgend welche entscheidenden Beschlüsse, wi» man nach dem Bericht eine» MontagSblaile» vermuten konnte, werden aber unter keinen Umständen veröffentlicht werden. Die letzten Entscheidungen über die Wirtschastsmaßnahmen werden auch erst getroffen werden, wenn die Ausschüsse de- UirlschaftSbeirale» ihre Gutachten abgegeben haben. Vie dentschnationaie Aeichstagsfraktion zu sozialen und virsschastspoMischen Kragen. Darmstadt, 9. November. Die deuischnationale ReichStagSsraktion ist heute in Anwesenheit de» Parteivorsitzenden Vr. Hugen berg in Darmstadt zusammengetreien. Die Ab geordneten vr Bang und Schiele-Naumburg referierten über Währungsfragen und be stritten, daß die deutschnaiionale Bolkeparlei inflationistische Bestrebungen habe. Die Stelluugnahme der ReichSiagSfraklion zu den sozial- und wirtschaftspolitisch»» Frage» wurd^ yon neuem sestgelegt. In dem von der Fraktion ciu-Webenrn Bericht heißt es, daß die deutschnaiionale VolkS- parlei die Abkehr von der Erfüllungs politik als eine soziale Notwendigkeit bezeichnet. ES wird eine Umstellung der Wirtschaftspolitik verlangt. Die Unterstützung des Spürsinn» Und die Bildung und Sicherung von Kapital reserven in allen Volksschichten wird gefordert und die Befreiung der deutschen Wirtschaft von der Versklavung durch unverantwortliches internationales Großkapital. Die deutschnationale Partei fordert nationale Wirtschaft. In der Stellungnahme heißt es weiter, daß der Ausbau der deutschen Wirtschaft durch den Terror falscher Ge werkschaftspolitik gehindert werde, dar um bekämpften die Deutschnationalen die Politik klassenkämpferischer Verbände auf Ar beitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite; sie bekämpften da» tatsächlich bestehende Gewerk schaft S m o n o p o >. Die Tarifpvlitik müsse davon ausgehen, daß alle Kops- und Hand arbeiterin ihrer Gesamtheit Träger der Wirtschast seien und von ihrem Gedeihen abhängen. Darum kämpften die Demschnationalen für die Freiheit der Wirtschaft, gegen Zwangsbewirt schaftung der Löhne und Preise und für den sozialen Gedanken gegen den Gruppenegois mus. Tie Deutjchnationalen stünden fest zur inneren Traditio» der deutschen Sozial- gesetzgeb ung, wie sie m der Kaiserbotschaft von 1888 begonnen habe. Der Marxismus habe da» Vermögen der Sozialversiche rung aus- schwerste gefährde». Eine Reform sei unvermeidlich geworden. Darum werde eine wahre Lebensversicherung der deutschen Arbeiterschaft gefordert. Dem Gedanken de- KlassenkampseS setzten die Deutsch nationalen den Gedanken der nationalen Soli- darität und der Kameradschaft entgegen. Der Rettor der Universität Halle bleibt auf seinem Posten. Halle, 9. November. Der Akademische Sena» der Universität Halle- Wittenberg hat den Rektor Professor Aubin, der sein.Am» wegen der au» der Studenten schaft gegen ihn gerichteten Angriffe zur Ver fügung gestellt hatte,«einstimmig gebeten, da» Amt weiterzusühren. Professor Aubin erklärt« in der heute nachmittag beendeten Senats- sitzung, dieser Bitte entsprechen zu wollen. Rektor und Sena» veröffentlichen folgende Erklärung: In ihrem Beschluß vom 6. November 1931 hat die Deutsche Studentenschaft an der Universität Halle-Wittenberg von dem „fragwürdigen Charakter Professor Dehn»- gesprochen. Demgegenüber sei der erste Satz de» Berichte» veröffentlich», den die Theologische Fakultät dem Minister unter dem 28. November 1930 über Dehn erstattet hat: Siedlungsrichtlinien vor Berlin, 9. November. Der ReichotagSauSjchuß für da- SiedlungS- wesen »rat am Montag zur Beratung der Richt linien für die Siedlung zusammen- Einleitend gab der neue Reich-siedlung-kommijsar vr. Saaßen mit eingehende» Erläuterungen den AuSschußmit- Glieder» die Richtlinien der Reich-regierung für )ie Siedlung bekannt. Er ließ jedoch di« Sitzung üc verhmulich ertlären, da er selbst die Presse am Dienstag jn einer Pressekonferenz über die Richt linien unterrichten wollte. Dem Ausschuß lagen mehrere Eingaben an» interessierten Kreisen vor. Der Reichs- verband de» deutschen Handw erks tvende» sich in einer solchen Eingabe gegen die Absicht, die Ausführung der für die Siedlung not wendigen Bauten durch «rwerb»loje Bau arbeiter vornehmen zu lassen. Eine Nicht- berücksichtigung de- selbständigen Baugewerbe- Würde nur dazu führen, daß öffentliche Re- gierungSarbeit Platz greisen würde, wodurch einerseit» eine Konkurrenz für da» selbständige Gewerbe geschaffen würde und anderseits kaum die Gewähr für sparsamste Verwendung der öffent- lichen Mittel geboten wäre. E- sei auch nicht der richtige Weg, wenn erhebliche Aufträge von Holz häusern an einige wenige Großfirmen vergeben würden. Zahlreiche Betriebe de» Zimmererhand. Werkes könnten solche Holzhäuser zu den gleichen Bedingungen und in gleicher Qualität Herstellen. Schließlich verlangt die Eingabe die Heranziehung von Vertretern des Bauhandwerk« zur gutachtlichen Beratung deS ReiäMedlunqSkommissarS. Eine Eing'abe des Bundes deutscher Architekten verlangt, daß die Ausstellung der Siedlung-Programme von den örtlichen Siedlungen selbst ausgehen muß und daß für ihre Ausstellung und Durchführung an Ort und Stelle freie Kräfte be auftragt werden, die allein eine organische Lösung der Schwierigkeiten finden und die Fehlerquellen einer schematischen Abwicklung au-schalten können Wie Wolff» Büro aus parlamentarischen Kreisen hört, gab Reichskommissar vr. Saassen seine Richtlinien nur inhaltlich bekannt. Die Richtlinien liegen dem Au-schuß noch nicht schrifllich vor. Im übrigen erklärte der Kom missar, man dürfe die Erwartungen nicht zu hoch spannen. Er nannie eine Zahl von 20 000 Erwerbslosen, die zunächst einmal im Wege der vorstädtischen Kleinsiedlung unter gebracht werden sollte. Jn der Aussprache beschwerten sich Redner verschiedenster Richtung darüber, daß sie zu einem Siedlungsprogramm Stellung nehmen sollten, das sie kaum in großen Zügen kennen. Bon kommu nistischer Seite wurde auch erklärt, dieser kleine Siedlungsplan bedeute nur einen Tropfen auf einen heißen Stein und sei in keiner Weis« ge eignet, die Arbeitslosigkeit zu lindern. Rach dem offiziösen Bericht über die AuSfchuß- sitzung wurden in dec Aussprache die Maßnahmen der Regierung im allgemeinen begrüßt, ohne daß Günther Dehn ist eine durchaus über den Durchschnitt hinau-rag ende Persön lichkeit von lauterem Wollen und tiefem Ernst der Verantwortung, die dem, >va» er in leinen Predigten und Vorträgen, in Driften und Aussätzen zu sagen hat, immer Beachtung sichert. Rektor und Senat. Ein Antrag von Professor vr. weck. Stieve aus Einberufung einer allgemeinen Dozenten versammlung, in der er auf Wunsch der Studentenschaft den Standpunkt und die Stellungnahme der Studentenschaft zur Lage an der Universität darlegen wird, wurde vom Senat angenommen. Die Versammlung soll am Mittwoch stattfinden. Der Vorstand de- Verbände» der Deutschen Hochschulen, Prof. Tillmann (Bonn), hat an den Rektor folgende» Telegramm gerichtet: „Ew. Magnifizenz danke ich für Ihr entschlossenes Eintreten für da- hohe Gut der akademischen Lehrfreiheit, die heut« mehr denn j« de» Schutze» gegen Eingriffe bedarf, von welcher Sette sie auch kommen mögen. Ich ver traue, daß der akademisch« Geist auch in der deutschen Studentenschaft lebendig genug ist, um zu begreifen, daß eine Behinderung'der Lehrfreiheit an den Grundfesten der deulscheu Hochschulen rtttelt ' dem Reichstagsausschuß. man sich einen nennen-werlen, über da» Maß der Hilf« am eigenen Haushalt hinauSgehenden wirt schaftlichen Erfolg versprach. Man sah die Haupt- Vorzüge in der Besserung der seelischen Verfassung der Erwerb-losen, in der wesentlichen Berringe- rung ihrer Haushalt kosten und in einer Entlastung der Gemeinden und Gemeindeverbände von ihren sozialen Leistungen. Wie da- Nachrichtenbüro de» VDZ. au» par lamentarischen Kreisen erfährt, soll nach den Richt linien die Durchführung de» ganzen Projekte- in die Hände der Gemeinden und Gemeinde- Verbände gelegt werden, di« ihrerseits di« schon bestehenden WohnungSsürsorge-Gesell- schäfte,» und die gemeinnützigen Woh nungsbau- und Siedlungsunterneh mungen mit dieser Ausgabe betrauen können. AuS Sparsamkeitsgründen sollen in erster Linie schon in öffentlichem Besitz befindliche Grundstücke besiedelt werden, die so liegen, daß die Siedler später wieder eine beruflich« Tätigkeit aujnehmen können. Die einzelnen Stellen sollen etwa 600 bi» 5000 Quadratmeter groß sein und im Wege der Erbpacht, des Erbbaurechte- oder alS Eigentum ähnlich wie Rentengüter ver geben werden. Die vorbereitenden Arbeiten und der Ausbau der Siedlungen sollpn durch Erwerbs lose vorgenommen werden, und zwar hauptsächlich durch Gruppen von ArbeitSdien st frei willigen. Die daran beteiligten Erwerbs losen kommen später als Siedler in Frage, soweit sie und ihre Familienangehörigen für die Bewirtschaftung einer Stelle überhaupt ge eignet sind, wobei langfristig Erwerbslose und Kinderreiche bevorzugt werden. Lie Wohn- und Stallgebäude sollen so einfach wie möglich und nur auS inländischen Baustoffen hergestell» werden; auf die Holzbauweise wird dabei besonders hinge wiesen. Die Gesamtkosten sollen — abgesehen vom Grundstückswert — nicht über 3000 RM. für jede Stelle hinausgehen. Die Darlehen de- Reiches werden höchsten» je 2500 RM be tragen und von dem Jahre nach der ersten Ernte an mit höchsten» 2 Prozent verzinslich und mit 1 Prozent rückzahlbar sein. Jn AuSnahmefällen will da» Reich für den ÄrundstückSerwerd und für die EmrichtungSlosten auch Bürgschaften übernehmen. Auf Grund der Aussprache im SiedlungSauS- schuß de- Reichstages wird der ReichSsiedlungs- kommissar vorair-sichtlich noch Änderungen an diesem Entwurf vornehmen, ehe er die endqül- ligen Richtlinien veröffentlicht. Zunächst stehen 50 Mill. M. für die vorstädtische Kleinsiedlung an Reichsgeldern zur Verfügung. Damit Hoffr man, einstweilen 20000 Erwerbslose als Kleinsiedler an setzen zu können. Die Absicht ist dabei, die Be schaffung de- Lebensunterhalte» für die Familien der Erwerb-losen zu erleichtern, so daß später einmal die Fürsorgelasten für sie geringer werden könnten. »»«»»«alwahlr, tn r»nn«ver,. Die Neuwahl für den Sonneberger Stadrrat (Stadtverordneten versammlung), dir am Sonntag zum dritten Male während der ordentlichen Wahlperiode abgehaltrn wurde, hätte folgendes Ergebnis: Sozialdemokraten 2926 Stimmen (bei der Reich-tag-wahl vou 1930: 3826 und bei der StadtratSwahl von 1929 , 3353). Kommunisten 2210 (2074, 1581); Nationaler Bür gerblock 1362 (2540, 2960); Nationalsozialisten 5168 (2813. 2864). Die Sitze verteilen sich wie folgt Sozialdemokraten 5 (bi»hrr 7>, Kommunisten 4 (3> Nat. Hürgerblock 2 (6), Nationalsozialisten 10 (5) «>»hrd»»g rtnrr «erjammlung »vn Fvvktt,. »Irr« »er KPD. In letzter Zeit wurden in Kott- du», insbesondere unter den Beamten der Schutz polizei, Flugblätter der KPD. »erteilt, die zu» Un gehorsam und zur Bildung von kommuni- frischen Zellen in der Schutzpolizei auffordrrten. Am Sonntag fand «ine BetzirkSverfammlung der KPD statt. Diesen Anlaß benutzte die Polizei, um da» Lokal überraschend zu besetzen. Ast« an- wesenden Funktionär» wurden einer Durchsuchung unterzogen Dl« Polizei sand außer belastendem Agitation-material Seiten^ewevre, Gummiknüppel und Stahlruten, di« z«u T«il in Möbeln und Einrichtungsgegenständen versteckt waren.Da-Material wurde b<- L azn idmt. die Akten werden de» Ober- reich-anwalt zugesandt. Di» Funktionäre wurden nach ihrer Sernehmung wieder entlassen. Nie Sirasbemessmtg nach den Beschlüssen des Strafrechts« ausschuffes des Reichstags zum Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Straf gesetzbuchs. Von Ministerialrat vr. Schroeder. L Strafmilderung. Die Strafrahmen der Besonderen Teile sind so gegeneinander abgewogen, daß sie dem Un werturteil entsprechen, da» die Rechtsordnung über die Tat und den Täter fällt. Der Grad der Mißbilligung, die da» strafbar« V«chalt«n vor dem Gesetz findet, kann dabei nur nach Maßgabe der typischen Fälle bestimm« werden, da» Gesetz kann jedoch nicht daran vorübergehen, daß eigenartige Umstände de» einzeln«» Geschehnisses «ine Ab weichung von der regelmäßigen Beurteilung nach oben oder unten rechiserligen können und daß hier ein starre» Festhalten an dem gewöhnlichen Maßstab al» unverträglich mit Grund und Zweck der Strafe empfunden weiden muß. Da» Straf gesetzbuch enthält einzelne Strafmilderungen und Strafschärfungen in Gestalt von Sonderlatbeständen und gestattet im übrigen di« Annahme mildernder Umstände mit der Folge einer Herabsetzung de- Slrasrahmen» nur, wo e» da» ausdrücklich be stimmt. Der Emwurs läßt die Zubilligung mil dernder Umstände bei jeder strafbaren Handlung zu und stellt dafür einheitliche Strafrahmen auf. Er ordnet in gleicher Weise durch eine allgemeine Vorschrift die Milderungen, die Platz greise« wenn Vie ordentlich« Strafe kraft besonderer An ordnung zu ermäßigen ist oder ermäßigt werden kann. Der Entwurf schreibt die Milderung der ordentlichen Strafe im Fall unverschuldeter ver minderter Zurechnungsfähigkeit, auch bei Taub stummen, bei unentschuldbarem Rechtsirrtum, beim Versuch und bei der Beihilfe vor, er läßt sie zu im Fall selbftverjchuldeten Rauschzustandes, bei Notwehr- und Notstand-Überschreitung und bei der Anstiftung zu einem Sonderverbrechen durch jemanden, der e» nicht al» Täler begehen kann. Der gewöhnliche Strafrahmen beträgt an Stelle von lebenslangem Zuchthau». Zuchthaus nicht unter drei Jahren und bei lebenslanger Einschließung: Einschließung nicht unter drei Jahre, daS Höchst maß beträgt in beiden Fällen 15 Jahren. Ist eine zeitige Freiheitsstrafe angedroht, so darf höchsten» auf die Hälfte des anaedrohlen Höchstmaßes er kannt werden, ein etwa angedrohte- erhöhte» Mindestmaß von Freiheit»- und Geldstrafe fäll: weg, so daß da» gesetzliche Mindestmaß der Straf tat die untere Grenz« bildet, an Stelle vor zeitigem Zuchthaus kann Gefängnis nicht unt«> drei Monaten, an Stelle zeitiger Einschließung bei Verbrechen Einschließung nicht unter drei Monaten treten. Der Umfang der Ärasmilderung ist bei wahlweise angedrohter Strafe nach der höchsten zu bestimmen. Da- Strafgesetzbuch enthält eine allgemeine Erweilerung de- Strafrahmen» bei Vergehen und Übertretungen, eS ordnet zur Vermeidung kurz fristiger Freiheitsstrafen die Verhängung der so genannten Ersatzgeldstcase an, sie tritt an die Stelle einer verwirkten Freiheitsstrafe von weniger als drei Monaten, wenn der Strafzweck unter dem Gesichtspunkt sowohl der Spezial- wie der Ge- neralprävention auch so zu erreichen ist. Der Ent wurf hat diese Regelung, die nur noch für Ver gehen Bedeutung besitzt, in doppelter Richtung ge ändert: die Auferlegung einer Geldstrafe an Stelle der Freiheitsstrafe findet nur au- dem Grunde einer Strafmilderung statt, sie ist aber auch voc- gesehen wenn die verwirkt« Strafe volle drei Monate beträgt. Tie verwirkte Straf« bildet wi« bisher die Ersatzstraf« für den Fall der Unein bringlichkeit der Geldstrafe. Die Grenzen, die der Richter bei der gesetzlich angeordneten oder zugelassrnen StrafmUderunz innezuhalten hat, gelten auch für die Straf ermäßigung bei Zubilligung mildernder Umstände Im Gegensatz zum gellenden Recht sind auch d<« Voraussetzungen gesetzlich umschrieben, unter denen der Richter mildernd« Umstände annehmen und den ordtntlichen Strafrahmen unterschreiten kann. Er soll sich dabei nicht von unfaßbaren Gefühle« und vagen Empfindungen leiten lassen, sonder» seine Entschließung aus Grund bedachtsamer Ab wägung der allgemeine« und etwa vorhandene» besonderer StraszuinessingSgründ« treffe« und sich für die Strafmilderung mir dann entscheide«, wen« die dakür sprechende« Umstände beträchtlich
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