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Sächsische Volkszeitung : 08.07.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192707086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19270708
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19270708
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1927
- Monat1927-07
- Tag1927-07-08
- Monat1927-07
- Jahr1927
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 08.07.1927
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Nummer 155 - 26. Jahrgang -mal wüch. für Juli SM Mk. elnschl. Kestellgeld «nzeigenprekfe: Die laesp. Petltzette SSL. Stellengesuche SO Die Petitreklamezelle. SS Mllll. Meter breit, 1 Offertengebühren für Selbstabholer SV bet Uebersenbung durch die Post außerdem Portozuschlag. Einzel-Nr. 16 Sonntags-Nr. S» «Z. geschäftlicher Teil: Artur Lenz in Dresden. Söckllscke Freitag, den 8. Juli 1927 Im Fall« hvherer Gewalt e eh« verpfltchtun- .... Anzeigen antwortung. Unverlangt eingesandte u. m. Rückporte nicht versehene Manuskripte werd. nicht ausbewahrt. Sprechstunde der Redaktion 2—3 Uhr nachmittag» Hauptschriftleiter: Dr. <S. Desczyk. Dresden, volrsmmna »703. Bankkonto! «t«d«»a»k U»«Sd»« »r. St7l« Für christliche Politik und Kultur Dresden Redaktion de« «iichslschea «olkSzeitnug Sden-«ltstadt t. Polterstrahr 17. Fernruf AMI und »Wl2 Ein beveutsamer Augenblick. Von llniversitätsprofessor vr. Karl Gottfried Hugelmann, Vorsitzender-Stellvertreter des öfter» reichischen Vundesrates. An dieser Stelle ist zu wiederholten Malen darauf hin gewiesen worden, daß der einzige Weg, der unter den gege benen Umständen zur nationalen Einheit führt, in der konsequenten Rechtsangleichung, in der Organi. sation der Wirtschaft über die politischen Grenzen hin weg und in der Pflege dergeistigenGemeinschaft auf allen Gebieten des Lebens liegt. Es gehört mehr Be harrlichkeit dazu, auf diesem Wege steter Kleinarbeit ans Ziel zu gelangen, als wenn es uns vergönnt gewesen wäre, nach dem Zusammenbruch es mit einem gewaltigen Ruck zu erreichen. Daß es aber nur Kleinarbeit scheint, daß wir immer nur einen Schritt auf dem Wege tun, wird die Ar beiter nicht müde machen, wenn sie nur immer das leuch tende Ziel am Ende des Weges im Auge behalten. Mit Freude können wir feststellen, daß in den letzten Monaten wieder eine ganze Reihe sehr bedeutsamer Schritte auf diesem Wege gelungen sind. Um nur die aller, wichtigsten hervorzuheben, nennen wir das Vormund, schafts- und das Nachlatzübereinkommen, dis die erfolgversprechende Einleitung von Verhandlungen zwi schen der reichsdeutschen und der österreichischen Industrie, schließlich den ganz besonders bedeutsamen Anschluß der österreichischen Sparkassenan den Verband deutscher Sparkassen. Diese Schritte sind, wie ein Blick in die französische Presse zeigt, im Ausland sehr bemerkt und auch verstanden worden. Aber unsere Berechtigung dazu, selbst im Rahmen der Gewaltfrieden, ist so unangreifbar, daß trotzdem keine offizielle Bemängelung erfolgt ist. Ein Beweis mehr, daß der eingeschlagene Weg der richtige ist. Nun find wir aber auf ihm bei einem ganz entscheiden den Punkt angelangt. Die Reichsregierung hat nach ein gehender Vorbereitung im Reichsrat dem Reichstag den Entwurf eines allgemeinen deutschen Strafgesetz- buchesvorgelegt. Cr ist eine gemeinsame Arbeit der reichsdeutschen und der österreichischen Fachkreise und Justiz verwaltungen und dazu bestimmt, im wesentlichen gleich lautend zu gleicher Zeit im Reich, in Oesterreich und in Danzig Gesetz zu werden. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wollte man noch einmal auseinandersetzen, welch Ungeheuern praktischen und ideellen Fortschritt auf dem Weg zur nationalen Einheit dies bedeuten wird. Angesichts dieses Umstandes mutz es äußerst bedenklich stimmen, daß der in jahrelanger mühsamer Zusammen arbeit so sorgfältig wie nicht bald ein anderes Gesetz vor bereitete Entwurf, der übrigens in der Hauptsache den Fach kreisen seit langem bekannt ist, bei seiner Einbringung als Regierungsvorlage in der Öffentlichkeit mit Stimmen brüsker Mn wohl verlange» zeinem so großen We Arbeit beider Regier von Wir meinen gewiß angleichung jede fachliche Kritik mundtot gemacht werden soll. Wir halten es nicht für ausgeschlossen, daß auch noch im Stadium der parlamentarischen Beratung Verbesserun gen möglich sind. Aber das wird man sich allerdings vor Augen halten müssen, daß große Zurückhaltung in beiden Parlamenten nötig kein wird, wenn die Einheitlichkeit des Gesetzes nicht gefährdet werden soll. Und bei der Beurtei lung des Entwurfes wird der Gesichtspunkt, daß es sich um die Erringung der deutschen Rechtseinheit über die politischen Grenzen hinweg handelt, nicht allein, aber doch ganz besonders bedeutsam ins Gewicht fallen. Soviel wird en dürfen, daß auch die sachliche Kritik erk, dem e. n, das aus gemeinsamer ,en und der wissenschaftlichen Fach leute des Reiches und Oesterreichs hervorgeangen ist, nicht tnit Ueberwollen begegnet. Und vollends muß dagegen Ver wahrung eingelegt werden, daß an das große Werk mit parteipolitischen Gesichtspunkten herangetreten wird. Wir hoffen, daß die sozialdemokratische Partei, die doch iso oft in politischen Kundgebungen für den Anschluß ein- lgetreten ist, sich dieses ihres Programmpunktes auch bei der Arbeit am allgemeinen deutschen Strafgesetzbuch bewußt hleiben wird. f Auf die sachlichen Streitfragen, die sich an den Straf gesetzentwurf knüpfen, im einzelnen einzugehen, ist hier lpicht der Ort. Nur die wichtigste sei hier herausgegriffen, «verl sie das Interesse der breitesten Öffentlichkeit bean sprucht: die weite Ausdehnung der richterlichen Er» Messensfreiheit. Ist doch kürzlich ein hv.bgngesehener Fachmann so weit gegangen, zu behaupten, wenn der Ent wurf Gesetz werde, so trete an die Stelle des Rechtsstaates die von der sogenannten Freirechtsschule seit Jahrzehnten , durch den Richter. Auch in nicht unsere Absicht, an dieser Stelle zu prüfen, ob die Grenze der richterlichen Ermessens freiheit im Entwurf richtig gezogen ist oder ob hier noch Erenzberichtiaunaen wünschenswert und mLalick sind. Aber ipropagkerte freie Rechtsfindung dieser einen Frage ist es nicht Das Zentrum für vorurteilsloses Zusammenarbeiten alter Fraktionen — Die Be ratungen im Rechksausschnft Die Verteilung der Referate. Zu Mittwoch vormittag hatte der Reichstagsabgeordnete Geheinirat 0. Dr. Kahl die in den Ausschuß für das neue Reichs st rafgesehbuch gewählten Mitglieder des Reichstages zu einer konstituierenden Sitzung einge- lade». Das Zentrum ist in diesem Ausschuß durch die Ab geordneten Schulte- Breslau als Obmann, Dr. Vell, We g- mann und Dr. Scheiter vertrete». Bei Beginn der Sitzung beantragte Dr. Bell, zum Vorsitzenden des Ausschusses Dr. Kahl zu wählen. Dieser Vorschlag fand einmütig Beifall, und so ist Dr. Kahl, dessen Name schon durch Jahrzehnte mit den Vor arbeiten dieses großen gesetzgeberischen Werkes verknüpft ist, nunmehr auch mit dem werdenden neuen großen Gesetzgebungs werke verbunden. Dr. Kahl nahm mit Dank die Wahl an und schlug als stellvertretenden Borsitzenden Dr. Bell vor, der ebenfalls einmütig gewählt wurde. Die neugewählten Vor sitzenden entwickelten nun den Arbeitsplan. Zunächst soll der allgemeine Teil zur Beratung gestellt werden, der sich mit Verbrechen und Vergehen im allgemeinen beschäftigt. Es wurde beschlossen:' für die einzelnen -Abschnitte Referenten und Korreferenten zu bestellen. Für den ersten Abschnitt: Geltungsbereich der Straf gesetze, Ort und Zeit der Tat. Sprachgebrauch, 88 1 bis 10, stellt den Referenten die Deutsche Volkspartei, den Korrefe renten das Zentrum. Für den zweiten Abschnitt: Die strafbare Handlung, 88 11 bis 25, Referent Deutschnationale Volkspartei, Korrefe rent Sozialdemokratische Partei. Für den dritten Abschnitt: Versuch. 88 26 bis 27, Re ferent Wirtschaftliche Vereinigung, Korreferent Bayerische Volks- Partei. Für den vierten Abschnitt: Teilnahme, 88 28 bis 3L, Referent Demokratische Partei» Korreferent Deutschnationale Volkspartet. Für den fünften Abschnitt: Strafen, 88 33 bis 39. Re ferent Sozialdemokratische Partei. Korreferent Deutschnationale Bolkspartei. Für den sechsten Abschnitt: Bedingter Straferlaß. 88 30 bis 35. Referent Kommunistische Partei. Korreferent Wirtschaft liche Vereinigung. Für den siebenten Abschnitt: Nebenstrafen und Neben folgen, 88 36 bis 53, Referent Bayerische Volkspartei. Kor referent Kommunistische Partei. Für den achten Abschnitt: Maßregeln der Besserung und Sicherung, 88 05 bis 63, Referent Zentrum, Korreferent Deutschnationale Volkspartei. Für den neunten Abschnitt: Zusammentreffen mehrerer Kesetzcsverletzungen, 88 65 bis 68,. Referent Deutschnationale Volkspartei, Korreferent Demokratische Partei. Für den zehnten Abschnitt: Strafbemessung. 88 69 bis 78, Slbteilung ä.: Allgemeine Strafbemessungsgründe, Bemessung der Geldstrafe, Friste» und Teilzahlungen, Einschließung, 88 69 bis 72, Referent Sozialdemokratische Partei, Korreferent Zen trum. Abteilung 6: Strafmilderung, Strafverschärfung, 88 73 bis 78, Referent Deutschnationale Volkspartei, Korreferent So zialdemokratische Partei. Für den elften Abschnitt: Verjährung, 88 79 bis 85, Referent Zentrum. Korreferent Deutschnationale Bolkspartei. Für die auf das Zentrum entfallenden Referate und Korreferate meldete der Obmann Schulte-Breslau für das Kor referat zu n ersten Abschnitt Dr. Bell, für das Referat zum achten Abschnitt Wegmann, für bas Korreferat für die Ab teilung -X. des zehnten Abschnittes Schulte-Breslau. für das Referat zum elften Abschnitt Dr. Scheller an. Da, wie bekannt, Oesterreich an den Vorarbeiten des große» Gesetzgebungswerkes in laufender Fühlungnahme mit Deutschland zusammengearbeitet hat und in beiden Ländern der Wunsch besteht, die Strafrechtsform in beiden kulturell miteinander verbundenen Ländern möglichst gleich» äßig und gleichzeitig wirksam werden zu lasten, wurde beschlossen, daß der Ausschuß bei seinen Arbeiten in ständiger Fühlungnahme mit den österreichischen gesetzgebenden Faktoren seine Arbeit aufnehmen und fortführen solle. Da der Gesetzentwurf in Oesterreich im Parlament noch nicht eingebracht ist. werden die Arbeiten ln dem deutschen Reichstagsausschuß allerdings schon früher beginnen als in Oesterreich, denn der Ausschuß für das Reichsstrafgesetzbuch soll in Berlin bereits am Mittwoch, den 21. September, zur Aufnahme seiner Arbeit zu sammentreten. Es ist beabsichtigt, wöchentlich vier Voll, sitzungen jeweils von Dienstag bis Freitag abzuhalten. Das Zentrum spricht schon in diesem Zeitpunkt die Hoff nung und Erwartung aus. daß sämtliche Fraktionen de, Reichstages von dem Willen beseelt sein werden, das große Gesetzgebungswert, das ein Kulturd-ckument ersten Ranges dar stellt, im Einvernehmen mit unserem Brudervolk In Oesterreich mögliclsst bald im Ausschuß und im Plenum des Reichstags zur Verabschiedung zu bringen. Die Arbeitslosenversicherung. In zweiter Lesung angenommen. Der Reichstag setzte gestern die zweite Lesung des Gesetz entwurfs über die Arbeitslosenversicherung bei den einzelnen Abschnitten fort. Nach weiterer Aussprache, in der ein« Reihe Aenderungen und Zusätze beantragt wurden, wurden die ersten beiden Abschnitte der Vorlage in der Ausschußfastung unter Ablehnung der Aenderungsanträge angenommen. Abgelehnt wurde auch der Antrag auf Zulassung der Ersatz kasten. Dagegen wurde ein Antrag der Regierungsparteien an genommen, der die bisherigen zehn Lohnklassen um eine ver mehrte. Danach beginnt die erste Klasse mit einem Wochen lohn bis 10 M., statt bisher 12 M. Entsprechend ändern sich die Sätze des Einheitslohnes auch in den übrigen Klasse». Die Hauptunterstiitzung beträgt in Klasse l 75 Prozent, H 65 Prozent, IN 55 Prozent. IV 37 Prozent, V-Vl 30 Prozent. VH 37,5 Pro zent, und in den übrigen Klassen VIII-XI 35 Prozent des Ein heitslohnes. In der Ausschubfassung wurde im übrigen der Abschnitt HI bis zum 8 90 angenommen. Der Rest der Vorlage wurde in der Ausschubfassung mit unwesentlichen Aenderungen in zweiter Lesung an genommen. ebenso «ine Novellezur Reichsversiche- rnngsordnung, wonach die Grenze der Krankenversiche- rnngspflicht auf ein Jahreseinkommen von 3600 R.-M. erhöht wird. eines mutz dem erwähnten Sturmangriff gegenüber nach drücklich festgestellt werden — und das ist gerade der Punkt, der das allgemeine Interesse so sehr herausfordert: auch die weitgehendste, allenfalls zu weit gehende vom Gesetz -ringeräumte richterliche Ermessensfreiheit ist etwas anderes als das von der extremen Freirechtsschule postu lierte sogenannte Richterkönigtum, kraft dessen der Richter über dem Gesetz steht. Im übrigen haben die Regierungen über Anregung des deutschen Neichsrats gerade in dieser Beziehung den erhobenen Bedenken Rech nung getragen, und der endgültige im Reichstag einge- brachte Entwurf zieht die Grenzen der richterlichen Er messensfreiheit enger als der ursprüngliche. Besonders der letztere Umstand wird, wie wir hoffen, die Kritik, auch soweit sie sich in unfruchtbare Negation ver irrt hat, zu fruchtbarer Mitarbeit an dem gewaltigen 1 Reformwerk zurückführen. Sohin wird es die dringendste ! Aufgabe sein, zu verhindern, daß in den verschiedenen Par- ! lamenten der einheitliche Entwurf verschiedene Ab- ! änderungen erfährt und so doch ein verschiedener Gesetzes text das Ergebnis ist. Zu diesem Behuf würden wir Vor schlägen, daß die führenden Männer aller Par teien aus den mit der Beratung des Entwurfes betrauten Ausschüssen des Deutschen Reichstags und des Oesterreichi- schen Nationalrates mit Fachmännern der Theorie und Praxis je eher je lieber zu einer gemeinsamen Besprechung zusammentreten. Wenn die nationale Tragweite des Werkes nur allen Beteiligten zum Bewußtsein kommt, zweifeln wir nicht, daß der Weg zum Gelingen gefunden werden wird. Denn ein Mißlingen dieses ersten Werkes der Rechtsangleichung ganz großen Stils würde für die aanze Bewegung einen solchen Rückschlag bedeuten, daß sie
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