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Sächsische Volkszeitung : 24.12.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-12-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192712243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19271224
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- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19271224
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- Zeitungen
- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1927
- Monat1927-12
- Tag1927-12-24
- Monat1927-12
- Jahr1927
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- Sächsische Volkszeitung : 24.12.1927
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Nummer 2SS — 28. Jahrgang «rlAeln« «mal u>»»enMS mit de» illustrierten »rattrbetiageii .Die «eil" mit» ,ß,I>r »»«»re »eine» Leute', ioivie de» ilert« beilayen .St. Veimo-Biatt'. „lUuertzalNmg und Wille»". .Dt« Welt der ll!ra„". .«erztiicher Ralyeber". .Da» gute Bll«". .sstli»r»i>dicha»". M»»atlichcr Bcziip-veet-ll. - Ml. eicpcks. iveltellfleld. Elcizelimmmer ^ Eoiuitaguiiinmer SV 4- Haiiplichrtstleiter! Dr. G. De»«»»,». Dresden. ÄüüMHe Sonnabend, 24. Dezember 1827 lU««l»,s»»tt »««»den ttazetftendr'il«. Die l»eli»alt«»e Peil«,eile l»t» 4 Summen« an,eigen »nd Slellengeuiche ikl» 4- Die PeUIceklumezell«, ns Milli,»eter breit. I X Otlec engebiidr 2«» 4 Im iZall« bSberer Gcwcll erlischt sede jlewllick'nug a»t Viel"r>»ig «»Mi« lkrsiillung l>. »lnieigeii-Auslritgen ». Lktstiuig t> Tchndeneriatz. »etchilstticher Teil: Artur Lenz, Dresden. «»lchüftSfteUe, Lruttu.Aerla«! «ermanla N.-c». lilr Verlag inid Druckerei, sziliale Dresden. DreSde-'°A. l. PolterilraslklV. !^eri»>il?l0l2. Po!«>checklo»to Dresden Hus Vnussnnii» Ktadtban" Dresden Skr UI7U> Für christliche Politik und Kultur Redaktion der Siichsilchcn AolkSzett«»» Drerden-Allstadt t Polierltratze >7. gsernri!» Mil und iw>2. MiMMW ill WO Ehamberlain über autzenpolittfche Fragen — Die Thronrede -es Königs Las Konkordat mit Litauen (Von unserem Korrespondenten.) K Rom, 18. Dezember. Am 27. September d I. haben der Kardinalstaatssekre tär Ga spart und der litauische Ministerpräsident Woldeinaras ein Konkordat unterzeichnet, dessen Text in einer Sonderausgabe der „Acta Apostolicae Seins" und im „Observators Nomano" vom 14. Dezember veröffentlicht ist. Die Neuregelung der kirchlichen Verhältnisse in unserem nordöstlichen Nachbarstaat, die durch die Apostolische Konsti tution „Litnanorum gente" vom 4. April 1926 mit der Er richtung einer Kirchenprovinz mit der Metropole Kowno und den Bistümern Telsken, Panemiesch, Wilkowischken und Kaisedorys sowie der Prälntura nullius Memel begonnen hatte, hat damit ihren Abschluß gefunden. Im strengsten Sinne politisch gesehen, wird manch einer das neue Kon kordat mit dem kleinen östlichen Randstaate mit feinen 2,5 Millionen Einwohnern als ein Faktum Nachgeordneten Ranges ansehen, und doch wäre ein solcher Gesichtswinkel selbst für unsere schnellebende und leicht vergessende Zeit zu eng. Am wenigsten würde aber Katholiken ein der. artiger Maßscnb anstehen, wenn sich zum ersten Male nach qualvollen Kämpfen und Leiden von Jahrhunderten über einem Lande die Sonne des kirchlichen Lebens aus dem Ge wölk erhebt. Sämtliche litauischen Historiker und politischen Schrift steller, die in deutscher Sprache über die Geschichte ihres Landes geschrieben haben, berichten uns von den Drang salen, die das zu drei Viertel katholische Land unter der Zarenherrschaft wenigstens bis 1905 durchmachen mußte. Mit diesem Jahre begann durch den Osterukas überhaupt erst die Möglichkeit zur freieren Entfaltung des kirchlichen Lebens und zu einer eingreifenderen Vereinsarbeit der katholischen Geistlichkeit. Der Ilkas gestattete zum ersten Male den Austritt aus der russischen Staatskirche und den Ilebertritt zu anderen Religionsgemeinschaften: in Litauen erfolgte er weit überwiegend zum Katholizismus. Dennnoch konnte der litauische Pfarrer und Abgeordnete Laukaitis in der Dumasitzung vom 18. Juni 1913 der russischen Re gierung nicht nur das Bestreben zur Russifizierung durch die Schule, sondern auch zur Orthodoxierung des Landes schla gend Nachweisen. Die Bemühungen des Hl. Stuhles zum Schutze der Katholiken wurden durch die Unzuverlässigkeit des zarischen Regimes eben größenteils zunichtegemacht. Das Konkordat zwischen Papst Pius IX. und Nikolaus I. von Rußland vom 3. August 1847 wurde durch die russische Regierung erst 1856 in verstümmelter Form veröffentlicht, und Petersburg hielt sich auch nicht an seine am 12./24. De zember 1882 zwischen dem Kardinal Jacobini und Bouteneff getroffene Vereinbarung zur Aufhebung der Ausnahme bestimmungen gegen die römisch-katholische Geistlichkeit. Ein Netz von Schikanen spannte sich über das unglückliche Land, angefangen von der behördlichen Ueberwachung der Seminaristen bis zur Aufhebung der Klöster und der be rüchtigten Anordnungen der sog. Ergänzungsgottesdienste in russischer Sprache. Wer selbst auf einen solchen Leidensweg zurückblickt oder als außenstehender Beobachter diesen Tatsachen nach sinnt, für den muß allerdings der 27. September 1927 als der A n b r u ch e i n e r n e u e n Z e i t freier religiöser Ent wicklung in Litauen angesehen werden. Als Katholiken und als Deutsche haben wir wohl Anlaß, trotz mancher recht unliebsamer politischer Meinungsverschiedenheiten mit dem litauischen Staate dabei den kulturpolitischen Gesamt komplex. der aus grauer Vergangenheit zur helleren Gegen wart führte, näher zu betrachten, denn die Schäden und Unzulänglichkeiten, die der litauische Katholizismus ähn lich dem polnischen als Folge der langen systematischen Unterdrückung durch Rußland noch nachschleppt, können erst hier wie dort im Lause der Zeit unter den jetzt geschaffenen günstigeren Lebensbedingungen allmählich ausheilen. Das litauische Konkordat mit seinen 28 Artikeln eröffnet dafür einen Zugang, der im Zeichen des Verständnisses für die Notwendigkeit der Zusammenarbeit des Staates mit der großen Kulturmacht der Kirche religiös-kultureller Arbeit und Fürsorge neue Wege ermöglicht. In einigen römischen kirchlichen Kreisen hat man gesprächsweise den Vertrag mit Litauen als das Konkordat bezeichnet, das vielleicht am m eiste n den kirchlichen Ideen und Aufgaben gerecht wird. Vergleicht man es mit dem polnischen Konkordat vom 10. Februar 1925, dem es in sehr vielen Artikeln wörtlich oder fast wörtlich gleicht, so kommt es allerdings in einigen Punkten den religiösen Interessen noch weiter entgegen als dieses. Ohne eine systematische Gegenüberstellung der beiden Konkordate bieten zu wollen, heben wir einzelne dieser Punkte hervor. Während z. V. das polnische Kon kordat in Artikel 13 den Religionsunterricht in allen öffent lichen Schulen, aber mit Ausnahme der höheren Schulen, zum Pflichtfach erklärt, kennt das litauische Konkordat keinerlei Ausnahme von dem obligatorischen Religions unterricht. Der genannte Artikel 13 ist im litauischen Kon kordat um folgende wichtige Ziffern s.3 bis 5) erweitert: Die heutige Nummer enthält das St. Benno. Blatt, oas Sonntagsblatt für die Diözese Meisten. London, 23. Dezember. Im englisck-en Parlament fand am Mittwoch eine Aus sprache über die Außenpolitik der Negierung statt. Im Unterhaus fragte Ponsonby, ob Ehamberlain dem Haus über das Ergebnis seiner Besprechungen mit Lit- winow in Gens Bericht erstatten könne. Ehamberlain er widerte. daß das Communiquü, das er und Litwinow unmittel bar nach der Unterredung ausgaben, alles enthalt«, >vas zu sagen war. und daß er sich verpflichtet habe, keine weiteren Mit teilungen zu machen. Ponsonby fragt« hierauf: Besteht irgend welche Hoffnung auf Wiederaufnahme dieser Besprechungen? Chamberlai» antwortet«: Nein, ich sehe keine Gelegenheit, sie wiederauszunehmen. eh« sich di« Umstände geändert haben. Ein Unterhansmitglied stellte die Frage, ob die Haltung der britischen Regierung gegenüber ihrem portugiesische» Ver bündeten in irgendeiner Weise mit Bezug auf di« portugie sischen Kolonien in Afrika eine Aenderung erfahren Hab« Ehamberlain» Antwort lautete verneinend. Er sei, so fügt« der Staatssekretär hinzu, dem Fragesteller dankbar dafür, daß er ihm di« Gelegenheit gebe, öffentlich zu erklären, daß di« britische Regierung die Absicht hat. das alte Bündnis zwischen Großbritannien und Portugal, Vas natürlich auch di« portugiesischen Kolonien in Afrika umfasse, aufrechtzuerhalten. Ehamberlain bezeichnet« anch in Beant wortung einer weiteren Anfrage die Mitteilung als un wahr. daß die portugiesischen Kolonien in irgendein Austauschsystem im Zusammenhang niit Mandaten einbegriffen werden sollen. Ein Mitglied fragte, ob das Britische Handelsamt nicht be rechtigt sei, Vorstellungen wegen der Vergebung süd afrikanischer Lokomotivauftrüge an Deutsch land zu erheben. Von Regierungsseit« wurde geantmoriet, es sei nicht anzunehmen, daß di« britische Regierung gegenüber Vor südafrikanischen Regierung Vorstellungen wegen einer Aktion erheben werde, die vollkommen ihre eigene Angelegenheit ist. Im weiteren Verlauf der Sitzung aniwortete Chamber lai n aus verschiedene Anfragen über chinesische An gelegenheiten Er teilte mit, daß dieser Tage Waren einer englischen Gesellschaft, die aus dem Große» Kanal von Tientsin nach Südlfchili befördert wurden, in Schantnng an gehalten und mit verschiedenen unrechtmäßigen Abgaben belegt wurden Obwohl sich di« Gesellschaft zur Zahlung berelterklärt In allen öffentlichen oder vom Staat unterstützten Schulen wird dieser im Einvernehmen mit den Ordi narien darüber wachen, daß die Schüler ihre religiösen Pflichten in passender Weise erfüllen können. Was die Erziehung der katholischen Jugend angeht. so erkennt der Staat den Ordinarien die im Canon 1381 (des Codex Juris Canonici) vorgesehenen Rechte zu und wird den gerecht fertigten Vorstellungen der Ordinarien Folge geben. Alle vvm Ordinarius abhängigen Schulen, deren Lehrvlan ge mäß dem des Unterrichtsministeriums geregelt ist. sollen bezüglich der Berechtigung ihrer Zeugnisse, den Staats schulen gleichgestellt werden. Das Konkordat mit Litauen kennt ferner einen Artikel 14 und 16, die dem polnischen Kvnkvrdat inhaltlich fehlen Artikel 14 besagt: Die Geistlichkeit in Litauen ist ermächtigt, Geburts- und Tauf-. Heirats- und Sterberegister z» führen, weläp.' gemäß der Siaalsvcrfassung vor dem bürgerlichen Forum öffentlichen Glaube» genießen. Die Kirche liefert dem Staat Negister- kopien des laufenden Jahres, ebenso wie die Register für die Allshebung des entsprechenden Jahrganges. Wenn die Akten- fiihrullg nicht durch die Benutzer selbst bezahlt wird, wird der Staat dasiir Ersatz liefern. Artikel 16 lautet: Die gemäß den Vorschriften des kanonischen Rechtes ge schlossenen Heiraten, erlangen dadurch bürgerliche Wirkung Nach Artikel 11 steht die W a h l d e r B i s ch ö f e dem Hl. Stuhle zu. Der Papst willigt aber ein. vor der Er nennung des Erzbischofs, der Diözesanbischöfe und der Koad jutoren mit dem Rechte der Nachfolge, sich an den Staats präsidenten zu wenden, um sich zu vergewissern, daß dieser keine Einwendungen politischen Charakters gegen die Wahl erhebt. Der nachfolgende Artikel 12 sieht die Eides leistung der Ordinarien vor Uebernahme ihrer Funktio nen in die Hand des Staatspräsidenten genau nach der gleichen Formel wie im polnischen Konkordat vor. Wahr scheinlich hat Litauen auf die Gleichheit dieser Eidesformel Wert gelegt. Man hat vielleicht nicht ohne Berechtigung habe, sei. wie behaupiei werbe, von bet» Atililärgoumcneur vo>. Schantuttg. General Tschangtsuligtschang, die Beschlag nahme der Ware n angeordnet worben Geg-m diese offen bare Räuberei habe der englische Gesandte in Peking in deutbar scharfer Fonn mündlich Vorstellungen bei dem Minister des Auswärtigen in Peking erhoben, der versprochen habe, sein Bestes zu tun and die Angelegenheit mit dem Ministerpräsi denten und de» Haaplguarlier des Marschalls Ifchaugtsolin zu erörtern. Er habe jedoch erklärt, daß er selbst in Schau lang keine Autorität lursike. Am Donuerstag traten Unterhaus und Oberhaus noch einmal zu kurzen Sitzungen zusammen Hieraus begab sich das Unterhaus nach dem Oberhaus, um dort die Thron rede anznhören, mit der die diesjährige Parlainentssession beendet wurde. Die Thronrede gab einen allgemeinen Ueber- blick über die wichtigsten außen- und innenpolitischen Ereig nisse des letzten Jahres, wobei sie im besondere» mit großer Befriedigung die außenpolitischen Erfolge unterstrich In bezug auf de» Bölkerbuuü hieß es, die britische Negierung werde auch i» Zukunft fortsahre», ihre Politik auf einer Basis loyaler Zusammenarbeit mit dem Bölkerbuuü auizu- bauen. Sodann wurde die Bedeutung der Koloniaikonsercnz noch «inma! heroargehoben, die im Mai zusammentrat um Vorschläge für eine enger« Zusammenarbeit der einzelnen Kolonien zu machen. Hierauf wies die Thronrede aus die Notwendigkeit der Einsetzung der indischen Kommissio» und ans den neuen Vertrag hin. der mit dem Irak abgeschlossen worden ist. Die britische Negierung beobacht« weiterhin aus- merksam die Lage des englische» Arbeitsmarktes und stelle mit Befriedigung sest. daß in einigen Teilen Englands wesent liche Verbesserungen zu vermerken seien, lim die Bedingun gen der schwer ringenden Kohlenindustrie zu erleichtern, werde ein Komitee ernannt werden das geeignete Maßnahmen zur Abstellung der Schwierigkeilen empfehlen werde Große Fortschritte seien während des letzten Jahres in der Woh- nungsversorgnng gemacht worden: die Zahl dz'r seii Ende des Krieges in England »nd Wales gebauten Häuser übersteige bereits eine Million. Zum Schluß dankte die Thronrede den beiden Häusern siir die Dienste die sie England geleistet haben. seinerzeit in geistliche» Kreisen bemerkt, daß ein Eid in >o detaillierter Form, wie ihn Pole» wünschte, überflüssig sei, da die Bischöfe die darin aufgeznhlten Verpflichtungen bereits durch Befolgung des allgemeinen Sitiengesetzes übernähmen. Die Polen entschuldigen sich ihrerseits damit, daß das Muster für de» bischöflichen Eid aus dein Kon kordat Pius IX. mit Kaiser Franz Joseph I voll Oesterreich vom 18. August 1866 entnommen sei. doch ergibt die Gegeu- überhaltung, daß zwar mehrfache liebereinstimmuuge» be stehen, daß aber die neue Eidesformel darüber hinaus die Verpflichtung des Bischofs zum Verbot der Teilnahme 'eines Klerus an staatsgeführlichen Unternehmungen ent hält. Von großer Wichtigkeit für den Staat ist auch Ar tikel 9 des Konkordates mit Litauen, dessen Schlußpassus wiederum mit der entsprechenden Stelle des polnischen Kon kordats fast konform ist. In beiden Konkordaten wird be stimmt, daß die Blstuinsgrenzen allemal mit den Staats grenzen übereinstimniten, und daß eine Aenderung der Diözesancinieilung nur mit vorheriger Zustimmung der Ne gierungen statthaft ist. ausgenommen die kleine» Aende- runge» der Pfarrbezirke aus seelsorgerische» Gründen. — Man darf sagen, daß dem Bestreben von staatlicher Seite, die Diözesangrenzen mit den Staatsgrenzen in Einklang zu bringen, von der Kirche mehr und mehr »achgegeben wird, ohne daß jedoch der Hl. Stuhl damit irgendwie den Nechts- grund staatlicher Grenzveränderungen sanktionieren oder moralisch billigen wollte! Es bandelt sich lediglich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, um überhaupt zur notwendigen Neu ordnung kirchenpolitischer Verhältnisse zu gelangen. Gerade in der Auseinandersetzung, die Litauen durch seinen da maligen Geschäftsführer Macevicius im Frühjahr 1926 über die Wilnasrage in Nom anhängig machte, trat dieser klare und ganz unparteiische Standpunkt des Hl. Stuhles offen zutage. Leider läßt es sich aber nicht ganz vermeiden, daß ge waltsame staatliche Eroberungen an einer Neneinteilung der Diözesen und an dem den Bischöesn abverlangten Etaatseid
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