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Sächsische Volkszeitung : 05.07.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193007056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19300705
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19300705
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1930
- Monat1930-07
- Tag1930-07-05
- Monat1930-07
- Jahr1930
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 05.07.1930
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Nummer ISA — 29. Jahrgang »r,qe»il vma! wö»I>. mit M>,,lr.«ra»ttte»->g,n .-»«malm,» W«U' und der Ninderbeilage .Zrohmul'. sowie de» Terlbcllagee /»t. Veiinii.Blall'. .UnlerhaNung imd «Nile»'. DI« Well de, Fra»'. «erzttlcher Ralgeber'. .Da» «ule Buch' .Mmrund. Ichau'. Monalllchei ««„„SprelS S Ml. einlchl. Bellellgel». Dtluellmmmei 10 1 Sonnabend- n. Lonnlagnnmmei 80 4 Hmchlichri Uelle, - Le. «i>. »-»c-nk. Dresden. Sonnnadend» den S. Juli I9SV Verla,d«e«, Dresden' «n,elg»»vr«llei Die Igelvnllen« Oelll,eNe »o 4 NamlNea mizeigen u.Stellengesuche 8<»4. Die PeNNellamezeil« llllma drein I ZZür Anzeigen anderhalb des «erbreNuiigSgeblelel 40 4. viePelllreNanieze», 1.!»0>t. Br«e,geb.!»«»4. Im»all, hüh-rer Beloall erilscht >ede «erpfUchsung aus Liesenmg sowt» Erfüllung v. Niizelgen-Nuslrligen ». lielllimg v. Schad»nrrs«tz, »elchlMIcher r«N Ara», «»»,«»«>. Dr-Sden. lOelchaltdftrU«, Drua ».Verlag, »lermama. A..G. lür Verlag »ndDrnlkerel.glNale Dresden. DreSdeu-M.1. Polierslrahe 17. ZZernr,n!Nl»2. Posllcheiksonlo Dresden 770ll. Vanlkonlo Lladtdanl Dresden Vr >N7l« Für christliche Politik und Kultur Nevattlon der Lächsllchrn VolkSzrltnng DreSden-AUsladl 1. Ponersirotze l7. .Zernru! Ml> > und IWIL. Reichskanzler Brüning besprich! das Deckungsprogramm mil den Frakkionsführern Die Wünsche der Länder Berlin, 4. Juli. Die mehrtägigen Beratungen des Reichsrats über die Dech«ngsvorlagen und den damit zusammenhängenden Ergänznngshauslmlt wurde» gestern zu Ende geführt. Nachdem am Boriniltag in den Ausschüsse,, die zweite Lesung slattgefunde» hatte, fand am «nachmittag unter dem Vorsitz des Stellvertreters des !>icichsl<onz>ers und Reichsministers der Finanzen Dietrich die Vollsitzung des Reichsrats statt. Den Vor lagen der Reichsregicrung wurde mit iiberwäitigendcr Mehrheit die Z u st i m m u n g erteilt, und zivar i» der Hauptabstimmung mit 5t> Stimmen gegen 9 Stimmen bei einer Stimmenthaltung. Entsprechend der Zusage der Reichsregierung hat Reichs kanzler Tr. Brüning die Fraktiondsührer der Regie rungsparteien sür heute nachmittag eingcladen, um mit ihnen an Hand der Beschlüsse des Reichsrats die Decliungsvorlagcn und den Ergänzungshaushalt zu erör'ern. Die e r st e Lesung dieser Vorlage» im Plenum des Reichstages ist bereits für kommenden Montag vorgesehen. * Im Neichsrat sührte der preußische Ministerialdirek tor Dr. Hog als Berichterstatter u. a. aus: Erleichtert werde dem Reichsrät die Zustimmung durch eine Reche von, Verbeiß serungcn gegenüber der alten Vortage. Trotz der nunmehr vorD gesehenen Milderungen falle dem Neichsrat der Entschlich, nicht leicht, de» Beamten dieses Sonberopfer zuznmnten. Er hatte es schliesslich doch für tragbar angesichts der gesicherte», wenn auch ost kaum ausreichenden Bezüge der Beamten und an gesichts so vieler aufs Ungewisse gestellter und i» ihrem wirt schaftlichen Bestände gefährdeter Existenzen in weiten Bevöl kerungsschichten. Aus der Schäftung des Rotopsers dürfe nicht etwa gefolgert werden, das; man daraus eine womöglich dauernde Gehallskiirzung mache,, wolle. Ter Zuschlag zur Ein kommensteuer dürfe unter keinen Umständen verlängert werden. Aünisterialoirektor Dr. Brecht berichtete über die zweite Ergänzung des Haushaltes sür UM. Er besagte sich mil den von der Neichsregiernng vorgeschlagencn Abstrichen in Höhe von Ittö Millionen bei den Haushaltausgabe» und erklärte. Preu ßen vertrete den Standpunkt, daß sich diese Summe durch größere Streichungen beim Neichswehrministerium noch erhöhen lasse. Darüber hinaus kamen nur noch sinanztechnische Ab striche in Frage Bei gleichbleibender Wirtschaftslage sei sür U>:U cm Minnssaldo von WO bis Rill Millionen zu'erwarten, wen» die jetzt bewilligten Steuern an, t. April ohne Ersatz forlsollen. Zn dem Ergebnis des ersatzlosen Forlsalles der »eilen Sleiier» würde man bei gleichblcibender Konjunktnr nur dann lwniinen. wenn cs für das Jahr 1R!1 gelange, über die jetzigen Streichungen hinaus noch meliere Streichungen von etwa 20» Millionen im Hanshali vorzunehme». In der Alis spräche gaben die Vertreter Schleswig- Holsteins, Thüringens, Braunschweigs. der Provinzen Sachsen und Pommer» oblehnende Erklärungen ab. Der Berlreler Mecklenburg Schwerins wandte sich gegen die einseitige Be- laslnng der Beamten durch die Reichshilse. erklärte aber, er werde sich der Stimme enthaften, da andere Teile der Borkige annchmdar seien. In der Abstimmung winde zunächst die Vorlage über die Reichshilfe lind die Zuschläge zur Eiukommeusteucr mit bti gegen 9 Stimmen bei einer Enftialtnng angenommen. Dagegen stimmten nur die beiden Lander Thüringen und Brannschweig sowie die prenßftchen Provinzen. Ostpreußen. Brandenburg. Pommern. Sachsen. Schleswig Holstein und Han nover. Mccklenbnrg-Tchwerin enthielt sich der Stimme. Zur TabakstenelNovelle wurde der Antrag der Neichsregiernng ans Wiederherstellung der Regierungsvorlage in der Konti»- gentsragc mit ?>:! gegen 01 Stimmien bei zwei Enthaltungen angenommen. Dagegen stimmten die preußischen Provinze». Pommer» und die Lünder Sachsen. Bauern. Baden, Thüringen. Hessen. Hamburg Oldenburg. Bremen und Lübeck. Ostpreußen und Brandenburg enthielten sich der Stimme. Auf Antrag Bremens wurde dann die Neichsregiernng ersucht, trotzdem die Frage der Zigarettenkontingcntierung dem Reichs,virtschastsrat zur Begutachtung vorzulegen. Die Tabaksleuernooelle ivurüe dann mit großer Mehrheit angenommen. Desgleichen wurde der Ergänzuugshaushalt mil «Mehrheit genehmigt. Ein Vorstvtz Preußens Preuhizche Deamle dürfen der KPD. und der NLAP. nicht mehr angehören Slaatsrechlliche Streitfrage Berlin, 4. Juli. Das preußische Staatsministerium hat in seiner letzten Sitzung den folgenden Beschluß gefaßt, der nunmehr den Nach geordneten Behörden aller Zweige der Staatsverwaltung und den Gemeindebehörden zugeht: „Rach der Entwicklung, die die Nationalsoziali stische Deutsche Arbeiterpartei und die Kom munistische Partei Deutschlands geiwminen haben, sind beide Parteien als Organisationen anzusehen, deren Ziel der gewaltsame Umsturz der bestehenden Staatsordnung ist. Ein Beamter, der an einer solchen Organisation teilnimmt, sich für sie betätigt oder sie sonst unterstützt, verletzt dadurch die aus seinem Beamtenverhältnis sich ergebende besondere Treuver- pflichtung gegenüber dem Staate und macht sich eines Dienst vergehens schuldig. Allen Beamten ist demnach die Teilnahme an diesen Organisationen, di« Betätigung sür sie oder ihre son stige Unterstützung verboten. Das Staatsministerium bringt diese Auffassung der Be amtenschaft hiermit besonders zur Kenntnis und weist sie dar auf hin, daß künftig gegen jeden unmittelbaren oder mittel baren Staatsbeamten, der dein zuwiderhandelt, disziplinarisch eingeschritten wird. Das Stnalsininisterium ordnet gleichzeitig an, daß die Nachgeordneten Behörden über jeden Fall der Zu widerhandlung dem zuständigen Fachminister zu berichten haben." Der „Amtliche Preußische Pressedienst" gibt dazu folgen de» Kommentar: „Die preußische Staatsregierung richtet mit diesem Erlaß an die gesamte Beamtenschaft Preußens eine Warnung vor einer Betätigung und Unterstützung der oben genannten Parteien, deren Ziel, den Staat und seine heutige Verfassung umzustürzen und die Beamtenschaft sReichsmehr und Schutzpolizei) zu zersetzen, in der letzten Zeit immer klarer zutage getreten ist. Mit der Treupflicht eines Beamten und mit dem von Ihm geschworenen Eid auf die Verfassung ist cs „»- viretnbar, Parteien zu dienen, die diese» Staat zugegebener maßen auch mit ungesetzlichen Mitteln beliämpfen. Die im Artikel 130 der Reichsversassung dem Beamten gewährleistete bürgerliche und politische Freiheit ist durch die geltenden Ge setze begrenzt. Nach der ständigen Rechtsprechung aller obersten Disziplinargerichle findet das Recht de, politischen Betätigung für jeden Staatsbürger in den allgemeinen Gesetzen seine Grenze, für den Beamten aber besonders in den Pflichten, die das Amt ihm anferlegt, in der Treue und Gehorsamspflicht gegenüber dem Staat, d.ie es ihm verbleien, von diesem Recht eine» Gebrauch zu machen, der den Lebens>nteressen des Staa tes zumiderläusl." » Alan wird das Vorgehen der preußischen Staatsregie rung als eine» Versuch betrachten müssen, eine Streit- fr a g ez u r E» t s ch e i d u n g z u b r i n g e n . die schon längst der Klärung bedurft hätte: „Darf ein Beamter einer staats feindlichen Partei angehören'!'" Wir glauben, daß der oberste Gerichtshof des Reiches diese Frage in letzter Entscheidung zweifellos verneinen wird. Strittig wird nur sein, welche Parteien als staatsfeindlich zu betrachte» sind. Hinsichtlich der Kommunisten wird ein Zweifel nicht möglich sein. Die Natio nalsozialisten — oder wenigstens ihre maßgebenden Führer — behaupten aber bekanntlich, daß sie Perfassungsänderung auf legalem Wege anstreben. Es ist also zu erwarten, daß die Verordnung der preußi schen Staatsregierung von dieser Seile aus vor dem Staats- gerichtshvf angefochten werden wird. Der Prozeß, der sich an diese Verordnung anschließen dürfte, wird von großer staats rechtlicher Bedeutung sein. — Iin übrigen wird die ganze Frage im wesentliche» schon durch den Prozeß geklärt werden, den das Neichsi»ne»ninisteriuni wogen der Ernennung von National sozialisten zu Polizeidirektaren beim Staatsgerichtshof an hängig gemacht hat. Der Erlaß der preußischen Staatsregierung ist heraus gegeben worden, ohne daß vorher eine Fühlungnahme mit der R e i ch s r e g i e r u n g oder den anderen Ländern stattgefunde» hätte. Es besteht also jetzt der auf die Dauer un haltbare Zustand, daß Reichsbcainte und preußische Beamte in demselben Gebiet wegen derselben Fragen verschieden behan delt werden. Im Hinblick auf diese vorauszusehenden Rechts folgen wäre es besser gewesen, wenn die preußische Regierung sich vor Herausgabe ihres Erlasses mit der Reichsregierung ins Benehmen gesetzt hätte. Abrüstung? Bon Ä. von Oerhen, Oberst a. D> Die vorbereitende Abrüstungskonferenz in Genf hat vor einiger Zeit die zweite Lesung des Entwurfs eines all gemeinen Abrüstungsabkommens beendet. Gegen die Fassung des Entwurfes hat der deutsche Wortführer Graf Bernstorff Einspruch erhoben, weil er völlig unzu länglich ist. Der Entwurf ist ein Torso geblieben, schon, deshalb, weil man die Marine-Fragen aus ihm heraus gelassen hat, die zunächst außerhalb der Genfer Kommission bereinigt werden sollten. Diese Lücke ist ein Schönheits fehler, der bei einer Einigung der große» Seemächte leicht hätte geheilt werden können und den Entwurf weniger entstellt, als die Artikel, über deren endgültige,, Wortlaut sich die Mehrheit der Kommission geeinigt hat. Ihre For mulierung ist außerordentlich verschwommen und aus- legungssühig und geht an dem Zweck der Beratung, näm lich der allgemeinen Abrüstung mit großem Geschick vorbei. Die Abrüstung ist nicht Selbstzweck: noch weniger der Ab schluß irgendeines Abrüstnngsabkommens, das an dem tat sächlichen Zustand in Europa nichts ändert. Was soll in Genf erreicht werden? Eine Ver ringerung (zunächst) und dann eine Beseitigung der Kriegsgefahr. Eins von den Mitteln, die zu diesem Ziel führen, ist die allgemeine Abrüstung, die eine starke Verringerung der militärischen Machtmittel der Staaten mit sich bringen soll. Nun hat man gesagt, eine solche Herabsetzung der Rüstungen, eine Verkleinerung der Heere und Fiotten verringere die Kriegsgefahr keines wegs; im Gegenteil, wüßte man, daß nur ein Bruchteil der Bevölkerung unmittelbar am Kriege teilzunehmen habe, so fiele den verantwortlichen Staatsmännern und Parla menten der Entschluß zum Kriege um so leichter. Darin liegt ein Körnchen Wahrheit; aber doch nur ein Körnchen. Denn es handelt sich bei der allgemeinen Abrüstung nicht um eine Verringerung der Heere, sondern um e i " e n Verzichtder einzelne,, Lünderans eine selin ständige N ll st u » s p 0 l i t i k; um eine dauernde Unterbindung des Wettrüstens, um eine gegenseitige Offenlegung und eine gegenseitige Ueberwachung der Kriegsvorbereitungen. Die Rüstungssreiheit hat vor dem Kriege bei dem Aufschwung der europäischen Wirtschaft und der damit gegebenen Möglichkeit, große Mittel für staat liche Zwecke aufzuwenden, zu einem ungehemmten Wettrüsten geführt. Dies Wettrüsten entsprang dem gegenseitigen Mißtrauen) dieses Mißtrauen wurde durch Wettrüsten wieder gesteigert und daraus erwuchsen un erträgliche Spannungen, die zuletzt nur durch einen Krieg gelöst werden konnten. Das Mißtrauen und das Wettrüsten, beides Ursache und Wirkung zugleich, soll die allgemeine Abrüstung be seitigen. Daneben, wir sagen ausdrücklich daneben, setzt eine allgemeine Abrüstung die zerstörerische Kraft des Krieges herab. Der-letzte große Krieg sah das Ringen der Völker unter Einsatz aller ihrer Menschen und aller ihrer Güter; er war kein Krieg der Negierungen oder Staaten, son dern ein Volkskrieg in der umfassendsten Bedeutung, die man diesem Worte geben kann. Bestehen nur kleine Heere, die nur einen schmalen Bruchteil der Bevölkerung an die Grenzen führen, so kann ein Feldzug nicht annähernd solche Verwüstungen ainichten, wie der letzte Krieg. Die bisherigen Genfer Abrüstungs-Beschlüsse stellen einen solchen Fortschritt in den Beziehungen der Böller unter, einander in keiner Weise sicher. Sie wollen nur ..die im Dienst befindlichen Personalbestände der Etreittrüste" be grenzen. Sie setzen also damit nur für die Friedensstärke eine Höchstgrenze fest; begrenzen weder die jährliche Re krutenquote, noch bringen sie eine Bestimmung über dir Länge der Dienstzeit. Man ist solchen Festlegungen an scheinend aus dem Wege gegangen, weil man sich über die Bewertung eines langdienenden Soldaten (Freiwilligen. Söldner) und eines kurzdienendcn Soldaten, den die all gemeine Dienstpflicht in die Kaserne bringt, nicht einigen konnte. Eine gerechte Bewertung mag schwer sei», ist aber sicher nicht unmöglich. De» Weg dazu zeigt das Memo randum des Grafen Bernstorff vom Jahre 1030. Wir sind allerdings der Ansicht, daL eine wirkliche Abrüstung nur möglich ist, wenn die all gemeine Wehrpflicht aufgegeben wird. Eine Begrenzung der Friedensstärke allein ohne Festsetzung der Dienstzeit und der Rekrutenquote bleibt jedenfalls völlig wirkungslos. Wenn nur die Friedensstärke be schränkt wird, kann man nach wie vor die gesamte Bc«. völkerung für den Krieg ausbilde», indem man die Dienst zeit entsprechend herabsetzt. Dabei braucht nicht einmal di« Qualität des Heeres wesentlich zu leiden. Denn die Gen fer Beschlüsse untersagen weder die militärische Iluaendaus» Der hrntlgen Nummer liegt da8 „Tb Be „ noblat t". d«< Sonntagöblatt für dt« Diözese Meißen, nn» dtr Kinderbett«,, „Frohmut" bei.
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