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Sächsische Volkszeitung : 30.01.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193501302
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19350130
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19350130
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1935
- Monat1935-01
- Tag1935-01-30
- Monat1935-01
- Jahr1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 30.01.1935
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Nr. 28. — 30. 1. 35. Sächsisch« Volkszeitung. Seit« 8 Die große Konversion Dao Reichsgcsetz über die Zinrkonversion hat folgende« Wortlaut: 8 1. 1. Kreditanstalten, die den Inhabern ihrer mit 8 Prozent und höher verzinslichen Schuldverschreibungen die Abänderung des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses gemäß 8 2 anbieten, wird die Ermächtigung erteilt, diese» Angebot mN der Maßgabe zu erlassen, daß es al» vom Inhaber angenommen gilt, wenn es von ihm nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen abqelehnt wird. 2. Schuldverschreibungen im Sinne dieses Gesetzes sind solche aus die das Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 oder das Gesetz Uber die Psandbriese und verwandten Schuld verschreibungen össentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 oder das Gesetz über Schissspfandbriesbanken (Schifssbankgesetz > vom 14. August 1933 Anwendung findet oder dir von einer der im 8 45, Abs. 2 des Hypothekenbankgesetzes genannte» Kreditanstalten ausgegeben worden sind. Ausge- nommen sind Auswcrlungsschuldoerschreibungen und im Aus lande begebene Schuldverschreibungen. Als im Auslande be geben gelten Schuldverschreibungen, die auf ausländische Zah lungsmittel lauten oder bei denen die Zinsen vom Steuerabzug vom Kapitalertrag befreit worden sind. Schuldverschreibungen, dir zum amtlichen Handel an einer deutschen Börse zugelassen sind gellen nicht als im Auslände begeben. 8 S. Das Angebot muß die Herabsetzung des Zinssatzes auf 4.5 Prozent jährlich mit Wirkung vom 1. April 1935 an unter Gewährung einer einmaligen, dem Inhaber der Schuldverschrei bung mit dem nächsten nach dem 31. März 1935 fälligen Zins schein bar zu zahlenden Entschädigung von 2 Prozent des Nenn betrages der Schuldverschreibung vorsehen. 8 Das Angebot ist binnen einer Frist von fünf Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Bekanntmachung im „Reichsanzeiger" zu erlassen. Ter Laus der Frist <8 1) be ginnt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag. 8 4. Zur Erklärung des Angebotes sind die zur Geschäftsfüh rung befugten Organe der beteiligten Kreditanstalten ermäch tigt; der Mitwirkung anderer Organe bedars es auch daun nicht, wenn sie nach Gesetz oder Satzung vorgesehen ist. 8 5. 1. Die Ablehnung des Angebotes ist nur wirksam, wenn sie bei der das Angebot erlassenden Kreditanstalt durch schrift liche Erklärung des Inhabers und unter Hinterlegung der Schuldverschreibung erfolgt. Die Erklärung der Ablehnung muß die Kennzeichen (Gattung, Serie und Nummer) der Schuldverschreibungen enthalten. 2. Die Ablehnungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Er klärung und die zu hinterlegende Schuldverschreibung inner halb der Frist (8 1> mit der Post abgesandt werden. 3. Die im Auslande wohnenden Inhaber von Schuldver schreibungen können das Angebot auch dadurch ablehnen, daß sie bei einer diplomatischen oder berufslionsulnrischen Aus landsvertretung des Deutschen Reiches die schriftliche Erklä rung abgeben und die Schuldverschreibung bei einer Bank in der Weise hinterlegen, daß sie zugunsten der betreffenden Aus landsvertretung gesperrt ivird. Die Frist für die Ablehnung des Angebotes beträgt für diese Inhaber, wenn sie in Eurova oder in einem an das Mitteimecr grenzenden Lande ihren Wohnsitz haben, zwanzig Tage, in allen anderen Fällen vierzig Tage. 8 8. Gesetzliche Vertreter des Gläubigers, ferner Verwalter oder Verwahrer von fremden Vermögen oder sonst Berechtigte verstoßen dadurch, daß sie das Angebot nicht ablehnen, nicht gegen die ihnen obliegenden Pflichten. 8 7. 1. Die aus der Annahme des Angebots sich ergebende Zinsersparins bei der einzelnen Kreditanstalt ist nach näherer Bestimmung des Roichswirtschaftsministers zur Zinsentlastung innerhalb des Bestandes der einzelnen Kreditanstalt an Hypo theken und Grundschuldcn sowie Forderungen gegen öffentlich- rechtliche Körperschaften zu verwenden. Auswertungsforderun- gen, Hauszinssteuerablösungssorderungen gemäß der Notver ordnung des Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1931, II. Teil Kapitel I ? 3 sllGVl. I S. 899. 798), sowie solche Forderungen, die der Deckung von im Auslande begebenen Schuldverschrei bungen dienen, werden durch diese Vorschrift nicht berührt. 2. Die Zinsentlastung beginnt mit dem 1. Oktober 1935 und beträgt höchstens 1.5 Prozent jährlich; soweit die Schuld verschreibungen mit einem Höheren Satz als 6 Prozent verzins lich waren, erhöht sich der Sah von Ich Prozent höchstens um soviel, al» der bisherige Zinssatz den Sah von 6 Prozent überschritten hat. Kur rlrm ösutrner vomsrckiv Allerlei von der Weihnachtskrippe. I. „Bey dem Schumacher Millatta aus der Kleinen Vrü- dergasse, im Kaulfußischen Hause wird diese bevorstehende Weyhnachten und folgende Tage ein nach dem verjüngten Maahstabe von künstlicher Bildhauerarbeit verfertigtes Bethlehem, nebst einen Theile der Stadt Jerusalem... sowohl bey Tage als Abends zu sehen seyn. Der Verfertiger versichert, daß dergleichen hier noch nicht gesehen worden, und es Jedermanns Verwunderung erwecken wird." So meldet „No: I." der „Vudissinischen wöchentlichen Nach richten" auf Seite 201 vom 14. Dezember 1782. Trifft diese Angabe zu, so haben wir für Bautzen den genauen Termin ermittelt, an dem hier zum ersten Male eine „Krippe" auftauchte: Weihnacht 1782. Denn ein „Bethlehem", wie man damals sagte, oder ein „Weihnachts berg", wie der Erzgebirgler derlei nennt, ist nichts als eine, — sehr erweiterte —, Weihnachtskrippe. Der Name und Beruf des „Verfertigers" aber deutet uns auch sofort an, woher die Krippe in die Lausitz kam: aus Böhmen, von wo damals zahlreiche Handwerker wegen des „theuren Drodes" auswanderten. Die Legende nennt den Heiligen Franz von Assisi als Erfinder der Krippe, und seine geistigen Söhne pflegen sie noch heute mit inniger Liebe. Nie sah Verfasser dieses eine schönere Krippe als mitten im Kriege, Weihnacht 1917, bei den fratres minores in Vittorio Veneto. Siiditalien schuf ja schon im 17. Jhrdt. wahre Meisterwerke dieser Art, sogar mit Zutaten, die uns etwas unweihnachtlich erschei nen. So besitzt das Cluny-Museum in Paris einen „Beth- lehemitischen Kindermord" italienischer Herkunft von etwa 1700 von beinahe scheußlicher Wahrhcitstreue. Von Ita lien wanderte die Krippe im 18. Jahrhundert nach Oester reich, das durch seine Besitzungen jenseits der Alpen ohne hin stark mit diesem Lande verbunden war, und nach Bay. ern, dessen wundervolle Varockkunst ebenso „italienisch" an mutet wie die schlesische (Schlesien war bis 1740 öster reichisch). In Sachsen mag sich anfangs der Krippe der Umstand entgegengestellt haben, daß man sie als eine „papistiiche" Wcihnachtsangelegenheit ansah und deshalb ahlehntc. Hatte man doch deswegen schon die alten „Bornkindl"- Spiele (Darstellungen der Weihnachtsereignisse durch Schü ler... des „geborenen Kindels ...) und das „Sternsingen" am Dreikönigstage ausgerottct. Auf die Dauer aber half alles nichts: die „Krippe" kam doch nach Sachsen: aus Böhmen, und zwar auf zwei Wegen: über das Erzgebirge, wo sie bei der leidenschaftlich gern „schnitzelnden" Bevölke rung ein neues Kunsthandwerk erweckte, und über das Lau. sitzer Gebirge nach Bautzen. Wer die Krippe in das Erz. gebirge brachte, wissen wir leider nicht, auch nicht, wann sie zuerst dort auftauchte. Für Bauimn sind wir in "iner glücklicheren Lage. (Schluß folgt.) Rt. 3. Der Schuldner einer im Zins gesenkten Verpflichtung hat der Kreditanstalt die auf ihn entfallenden Kosten der Zins ermäßigung einschließlich der dem Gläubiger nach 8 2 zu zah lenden Entschädigung, insgesamt jedoch nicht mehr als 2,5 Prozent der Verpflichtung zu ersetzen; der Unterschiedsbetrag an Zinsen, der sich aus der Fortdauer der Zinsverpflichtung in der bisherigen Höhe bis zum 38. September 1935 gegenüber der durch die Senkung der Schuldverschreibungszinsen vom 1. April 1935 ab möglichen Zinscntlastung ergibt, ist hierbei in Abzug zu bringen. 4. Soweit die vom Schuldner zu ersetzenden Beträge nicht sofort in bar entrichtet werden und soweit eine spätere oder eine ratenweise Zahlung vereinbart wird, können die der Kre ditanstalt hierdurch erwachsenden Geldbeschaffungskosten neben dem ihr nach Abs. 3 zu zahlenden Betrag berücksichtigt werden. 5. Die Kostenberechnung nach Abs. 3 und 4 unterliegt der Nachprüfung durch die Aufsichtsbehörde. 8 8. 1. Die von einer deutschen Börse ausgesprochene Zulas sung zum amtlichen Handel von Schuldverschreibungen, hinsicht lich deren das Angebot erlassen worden ist, gilt mit dem Ab lauf der Frist s§ 1) für die im Zins gesenkten Schuldverschrei bungen. 2. Der Rsichsivirtschaktsministcr ist ermächtigt, nähere Anordnungen über die Kenntlichmachung der Schuldverschrei bungen zu treffen, für die das Angebot der Zinssenkung ab gelehnt worden ist. 3. Die Borschristen des 8 798 des Bürgerlichen Gesetz buches finden keine Anwendung, soweit der Zinssatz durch eine Vereinbarung aus Grund dieses Gesetzes ermäßigt wird. 8 0- Der Bürge und der Garant werden durch die Abänderung des Schuldverhältnisscs auf Grund dieses Gesetzes von ihrer Haftung nicht befreit; diese vermindert sich iedoch der Zins änderung entsprechend. Das gleiche gilt für Pfänder und son stige Sicherheiten. 8 10 Anläßlich der Aenderung des Zinssatzes einer Schuldver schreibung auf Grund eines noch diesem Gesetz erlassenen An gebots werden vom Reich, den Ländern und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften Steuern und Abgaben nicht erhoben. Die Entschädigung (8 2) unterliegt nicht der Einkommensteuer. Gebühren für die aus diesem Anlaß notwendig werdenden Grundbucheintragungcn iverden nicht erhoben. 8 11- Der Rcichsmirtschastsminister wird ermächtigt, im Ein vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und, soiveit es sich um landwirtschaftliche Institute handelt, auch init dem Reichsministcr für Ernährung und Landwirtschaft zur Durch führung und Ergänzung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen und allgemeine Äerwaltungsvorschristen zu erlassen. klonclslsnokirsn Dresdener amtlicher Großmarkt für Getreide und Futter, mittel vom 28. Januar. Weizen sächs. frei Dresden Mühlen« handelspr. 76—77 kg 205: Festpr. W 8 199; W 9 201; Roggen inl. frei Dresden 71—73 kg Mühlenhandelspr. 167; Festpreis R 8 159; N 9 161; R 11 163; Wintergerste vierzeilig 186-190; zweizeilig 195—205; Sommergerste sächs. zu Vrauzwecken 207—212; Ion« stig« 194—207; Futtergerfte ^es. Erzeugerpreis 59-60 kg G 7 159; G 9 184; Hafer ges. Erzeugerpreis 48—49 kg H 7 154; H 11 159; Weizenmehl Type 790, Preisgebiete: W 9 27,50; W8 27,25; W 3 27; Roggenmehl Type 997, Preisgebiete: N 11 22,45; N 9 22,25; R 8 22; Malzkeime ohne Sack hell 16,30-16,60' Trockenschnitzel ohne Sack ab Fabrik 8,82; Zuckerschnitzel ab Fabrik 11,02; Kartosselslockcn 1D30-19.50; Weizcnnachmehl mit Sack zu Futterzwecken 18,70; Weizensuttermehl 16,50; Wei zenbollmehl 14,50; Weizenvollkleie W 8 «11,95; W 9 12,05; Weizenkleie W 8 11,45; W 9 11,55; Roggenkleie R 8 995; R 9 10,05; R 11 10,20; Wicken zur Saat 28—29; Rotklee Sieoen- bürgener neuer 98^94 152—156; deutscher 97/92 162 -166, Wei zen- und Roggen-Drahtprcßstroy 5,40; Gerste- und Hatcr-Draht- preßstroh 5,60; Roggen- und Weizen-Vindsaden-Prcßstroh 5,40; Gerste- und Haser-Vindfadenpreßjtroh 5.60; Heu gejund und trocken 10—10,60; Heu gut, gesund und trocken 11-1140; nur zur Verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben, sonst 40 Reichspsennlg je 100 kg höher. Leipzigrr Schlachtoiehmarkt vom 28. Januar. Austrieb: Ochsen 135, Bullen 193, Kühe 314, Färsen 79, Kälber 497, Schafe 943, Schweine 2521, außerdem direkt: Rinder 19, Käl ber 9 Schafe 118, Schweine 97. Preise: Ochsen: a 35 -38, b 30-34 c 26-29; Bullen: a 33-36, b 29-32, c 26-28; Kühe: a §3—36, b 29—32, c 22—28, d 14-21; Färsen: a 35-37, b 30—34; Fresser: 20—24; Kälber: Sonderklasse —; andere Kälber: a 40—45, b 35—39, c 28—34, d 20-27; Lämmer und Sammel: al 45—46, bl 42—45, c 36-41; Schafe: g 27; Schweine: al 50; a2 49-52, b 48-50. c 45-48, d 40-44, gl 43—45, g2 40—43. Geschäftsgang: Rinder und Kälber chlecht, Schafe mittel, Schweine langsam. Ueberstand: Och sen 49, Bullen 28, Kühe 39, Färsen 14, Kälber 4, Schafe 143, Schweine 168. Chemnitzer Schlachtoiehmarkt vom 28. Januar. Austrieb: Ochsen 139, Bullen 109, Kühe 290, Färsen 20, Fresser 3, Käl ber 691 Schafe 608, Schweine 1950. Marktverlaus: Rinder und Kälber schlecht, Schafe langsam, Schweine mittel. Preise: Rinder: Ochsen a 33—35, b 28-32, c 24-27, Bullen: a 34—37, b 30-33, c 25-27; Kühe: a 32-35. b 28-31. c 23-27, d 16-22; Färsen: u 33-36. b 28-31; Fresser —; Kalber: A. Sonderklasse —; V. andere Kälber: v 37—40, c 32— 36, d 28—31; Lämmer, Hammel, Schase: A. Lämmer und Hammel: a 40-42, b 35—38; V. Schafe: e 38-41, s 35-37; Schwein«: a 51-53, b 49-52, c 48-51, d 46-49, gl 45-47. g2 42—44. Ueberstand: Ochsen 20. Bulle» 22, Kühe 34. Färsen 2, Schaf« 23, Schwein« 10. M. Leulreker Irrmeutmnä, Dreien ^ittvrocb, cken ZO. ssnaar Vortrag von VrStin lös friö. Louöonkovo „llrl KM Mm» sm kiildss üMM Kliltuf" 20 Otis OvOia" OAxk« vvMkvminen- MMt in üi Mümmei WM kVSW «MlM KM MW Mim milii erfl M Men n>M»? Ein Mann, der es fertig brächte, ein einiger maßen gesundes Geschäft zu Tode zu inserieren Derlei ist nicht möglichi Je mehr Inserate, desto mehr Kunden! krworbt kuncktunk Mittwoch, 30. Januar 6,00 Wetterbericht sür die Land wirtschaft; 6.05 Wiederholung der wichtigste» Abendnachrichten: 6,15 Funk-Gymnastik: 6,30 Tages spruch; nnschl Choral; 6,35 Guten Morgen, lieber Hörer! Frol/es Schallplattenkonzert; in einer Pause gegen 7,00 Neueste Nach richten; 8.45 Lcilx-sübung sür die Frau; 9,40 Kindergymnastik; 10,00 Neueste Nachrichten; 10.15 „Aufbruch der Nation" (Hörfolge von Waller Richter); 10,45 Fröh licher Kindergarten; 1115 Teut- sitser Sceivetterbericht; 11,30 „Grüne Wocl-e". Ein Funkbericht; Il.40 Der Bauer spricht — Der Bauer hört; anschl. Wetterbericht für die Landwirtschaft; 12,00 Uebcrtragung Düsseldorf: Musik nm Mittag; 12,55 Zeitzeichen der Deutschen Seewarte; 13,10 Ueber- tra->ung Königsberg: Mittagskon- Theater Opernhaus: Dienstag Gartenlaube-Kalender Tanzbilder von Peter Paivlinin. Pygmalion Ballett zu Mozarts „Eine kleine Nachtmusik" Iosephslegendc von Richard Strauß Mittwoch Nienzi (7) Schauspielhaus: Dienstag Heimlick-e Brautfahrt (8) Deutschlandsender: zert; 13,45 Neueste Nachrichten; 14,00 Allerlei — von Zivei bis Drei! 14,55 Progrommhinweise und Welter- uns Börsenberichte; 15,15 Kinderliedersingen; 15,40 Clemens Krauß dirigiert (Schall platten); 16,00 Zur „Grünen Woche"; 17,50 „Wer ist wer? — Was ist was?" Zeitsunk berich tet . . .; 18,00 Lieder im Schu- lungslager; 18,30 Zur Erzeugungs schlacht; 18,40 Die Leibstandarle Adolf Hitler spielt; 19,30 Mit dem Deutschlandsender nach Italien; 20,00 Kcrnspruch; anschl Wetter bericht für die Landwirtschaft und Kurznachrichten des Drahtlosen Dienstes; 20,15 Stunde der jungen Nation; 20,45 Die Leibstandarle Adolf Hiller spielt; 22,00 Wetter-, Tages- und Sportnachrichten; 22,45 Deutscl/er Seewetterbericht; 23,00 llebertragung Frankfurt: Tanzmusik. Mittwoch Wilhelm Teil ,7 30) Albert-Theater: Dienstag Die Gustel von Wasewitz (8 15) Mittwoch Blondelschcn >4) Die Gustel von Blasewitz (8.15) Komödienhaus: Dienstag Der Hochtourist (8.15) Central-Theater: Dienstag Da» Schmarzivaldmädel (8)
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