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Sächsische Volkszeitung : 19.09.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193609193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19360919
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- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19360919
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1936
- Monat1936-09
- Tag1936-09-19
- Monat1936-09
- Jahr1936
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- Sächsische Volkszeitung : 19.09.1936
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„Nonoskop-KIei6ei>" Während die italienische Mode Kleider kreiert, die mit nationalen Parolen und ganzen Stellen aus Reden 'Mussolinis ausgcstattet sind, so dass die Trägerinnen wie ivandclnde Pla kate wirken, sind die Pariser Modehäuser aus einen nicht we niger grotesken Einfall gekommen. Sie finden, das; die Gegen wart düster und die Zukunst ungewis; sei, und offenbar haben sie de» Eindruck«, daß ihre Kundschaft sich sehr angestrengt mit der Frage beschäftigt, was die Zukunft bringen wird. Dieser Wihbegierde tragen sie mit ihren neuen Modeschöpfungen Rech nung. Alan kann in Paris jetzt „Horoskop-Kleider" haben, das sind Kleider, deren Schmuckmotive nach dem Horoskop der Be sitzerin zusnmmengestellt werden. Selbstverständlich haben die beiressenden Modehäuser eigene Astrologen, die jeder Kundin das Horoskop stellen. Ein „Fisck>e"-Fräuie-in mühte also ein schuMmartiges Kleid bekommen, einer „Wassermann"-Groh- mama würde ein Badeanzug am besten anstehen, für eine „Krebs"-Schwiegermutter würden zangenartige Attribute sehr angemessen sein, der „Schiitze"-Backsisch könnte Amors Pfeile horoskopisch tarnen, während ein „Steinbock,"-Horoskop die An schaffung eines Pelzmantels „schicksalsmäßig" bedingen würde. Für uns Männer wäre all das ganz interessant: aber die Frauen sollten in ihrem Horoskop-Eifer eines nicht übersehen: ist es für manch« von ihnen schon peinlich, ivcnn sie ihre Ber ga n g e n h e I t zu deutlich zur Schau trägt, so mag es möglicher weise noch peinlicher wirken, wenn man nun ckuch noch ihre Zukunft um den Riickenausschnitt gestickt zu sehen bekommt. 6iitg2Spi»ode an politiscken Leksngenen Der „Jour" übernimmt die Auszeichnungen des früheren zaristischen Generals Rikow, der als Bauer verkleidet längere Zeit die Lage in Sowjetruhland studiert hat und in einem weitz- russisci;en Blatt in der Mandschurei seine Eindrücke wiedergibt. In Chabarowsk habe Nikow in der Nähe eines politisck)«n Kon zentrationslagers gelebt, wo Tausende von politisch Verdächtigen ein menschenunwürdiges Leben führten. Eines Tages sei in dem Konzentrationslager eine Sowjetmilitärkommission er schienen, die sich aus Chemikern und Aerzten zusammengesetzt habe und die verschiedene neue Gas-Streuapparate und Gift gase ausprobiert habe. Diese Apparate und Gase seien an den Gefangenen des Konzentrationslagers ansprobiert worden, und mehr als 300 der Häftlinge seien an schweren Vergiftungserschei- nungeu erkrankt, an deren Folgen sie ihr Leben lang zu tragen hätten. Tas aber ist die sowjetrussische Zivilisation, so meint das Blatt. Es gebe kein Land auf der Welt, so führt Rikow aus, das mit gröherem Fieber seine Kriegsrüstungen betreibe wie Eowjetruhland. 180 Millionen Menschen hätten lediglich ein einziges Ziel, sich auf einen kommenden Konflikt vorzuberciten. Die Idee des Krieges beherrsch sämtliche politischen, sozialen und kulturellen Mahnahmen. Die Nüstungsausgaben erreichten im Fahre 1036 die unvorstellbare Summe von 14 Milliarden Rubel. Vom technisck)en Standpunkt aus sei die Land- und Luitarmee der Sowjetunion bereits zum Höchststand entwickelt. Rur noch die Marine habe einige Schwächen auszuiveisen, und am diclem Grunde sei das ganze Streben Sowjetruhlands augenblicklich auf die Kriegsmarine konzentriert. Die Werst von Wladiwostok arbeite Tag und Nacht, die von Komsomolsk hätte im Aerlan/e weniger Monate 20 neue Unterseeboote von grohem Nkliousrndius fcrtiggestellt. Parallel zu diesen Sceriistungen wurden ebenfalls die Flottenstützpunkte ausgebaut. So seien die Befestigungen von Kronstadt fertiggestellt worden. Kronstadt stelle nach Singapur wahrsck>einlich die gröht« Seefestung dar. Mit den Arbeiten seien über 12 000 Arbeiter während vier Fohren beschäftigt gewesen, und man könne sagen, dah Kron stadt heute bereits ein russisches Malta sei. In Wladiwostok seien ebenfalls ungeheure Arbeiten von den Sowjetrusscn zur Befestigung unternommen worden. Augen blicklich stünden in Wladiwostok 800 Kriegsflugzeuge, 200 Tanks, W Unterseeboote und 18 Kreuzer. Die Waffenfabriken arbeite ten ebenfalls Tag und Nacht, und die ganze Bevölkerung, Frauen und Männer, werde vom 16. Lebensjahr ab militärisch gedrillt Das ganze Gebiet an der Grenze des Fernen Ostens sei van Flugzeugstühpunklen durchsetzt. Während der letzten Mo nate habe die sowjetrussisck)e Regierung allein 700 Millionen Franken für die Befestigung der Insel Sachalin im Norden von Japan ausgegeben. An der sowjetrussischen Ostgrenze lägen auMublicklich zehn Divisionen Infanterie, drei motorisierte Di visionen. 000 Flugzeuge und 700 schwere Tanks, nicht zu sprccl-en von der Bcsestigungslinie Mandschuli—Blagowetschensk—Cha barowsk. die man das Verdun des Fernen Ostens nennen könne. Eines könne man jedenfalls — so heiht es abschliessend — sestltellen: Sowjetruhland, das .zivilisierte" Land, arbeite nur siir die Stunde, wo die Welt Feuer fangen könnte. Der Vorsatz bei Verbrechen gegen das Vlutschutzaefetz Eine neue Entscheidung des Relchsgerlchts. Leipzig, 18. Sept. Vor Erlah der Nürnberger Gesetze war für das deutsche Volk der Begriff Jude nicht etwa gleichbedeutend mit Volliude, sondern mit „Nichtarier": es verstand darunter auch Misch linge. Daran änderte das Vlutschutzgcsetz nichts, da cs nur von „Juden" schlechthin spricht. Das Vlutschutzaefetz ist aufge- bmit auf gesetzgeberischen Erwägunasn, die die Rasse Zugehö rigkeit bctressen. Unter dem Begriff des „Juden" ist im Gesetz die kastenmäßige Abstammung verstanden, nicht das blohc Be kenntnis zu einer Religion. In einer neuen Entscheidung sl D 518/36) setzt das Re ichsge richt die an den Schuldnachweis zu stellenden An forderungen klar auseinander und legt hinsichtlich häusiger von Angeklagten vorgebrachter Einwände überzeugend dar, dah es sick nm unbeacktllcke Strafrechtsirrtümer handelt. In dem Ur teil sührt das Reichsgericht aus: Zur Strasbarkeit gehört Vor satz. wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Der Vorsatz muh die brei Tatbestandsmerkmalc umfassen: den anherehelichen Ge schlechtsverkehr, die Eigenschaft des einen Teils als Juden und bie des anderen als deutschen Staatsangehörigen deutschen (oder artverwandten) Vlutes. Der Angeklagte hat sich damit „ent- schnldiat", er habe nickt aewuht, „dah die Nürnberger Gesetze auch siir Arier, also Nlcktsuden selten". Soweit der Ange klagte irrig angenommen baden sollte, die Strasvorschrift richte sich nur gegen iüdlscke Männer, aber nicht gegen deutsckblütlge Männer deutscher Staatsangehörigkeit, hat er lediglich die Etralandrohung des Gesetzes selbst verkannt, denn diese richtet sich nock ihrem klaren Wortlaut auch gegen solche deutsckblü- »aen Männer, die mit jüdischen Frauen auherehellchen Verkehr pslegcn. Zum Schuldspruch wäre also ein solcher Irrtum des Ange klagten ohne Bedeutung. Ebenso unbeachtlich wär« zum Schuld- Kündigungsrecht hauptamtlich Angestellter der NGOAV Die „Nationalsozialistische Parteikorrespondenz" schreibt: „In einer im Verordnungsblatt der ilteichslettung der National sozialistischen Deutschen Arlviterpartei. Folge 127. abgedruckten Llekanntmachung weist Reick-sleiter Bormann auf das Souder- kündigungsrecht l-auptamtlich Angestellter der NSDAP, und ihrer Gliederungen bei Mietswolmungen entsprechend dem 8 570 des Viirgerlickien Gesetzbuches hin. In der Bekanntmachung l>eiht es: „Nach 8 570 des Bürgerlichen Gesetzbuches können u. a. Beamte im Falle ihrer Versetzung nach einem anderen Ort ein Mietsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündi gen Die gesetzliche Kündigungsfrist ergibt sich aus 8 565 ocs BGB. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht hat die Folge, das; vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfristen auf den Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist abgekürzt iverden kön nen. Die öffentlick)« Verwaltung soll bei der Durchführung ihrer Aufgaben nicht durch private Mietverträge gehemmt sein, wenn es erforderlich ist, Beamte dienstlich zu versetzen. Die Vertrags teile können das Im öffentlichen Interesse gelegene anßerordent- liche Kündigungsrecht nicht ausschließcn. Die Vorschrift ocs 8 570 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthält zwingendes Recht. <Vgl. dazu das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Juni 1035, „Iuristisck)e Wochenschrift". S. 2659.) Die Vorschrift über das ausserordentliche Kündigungsrecht der Beamten findet auf hauptamtlich Angestellte der NSDAP, oder ihrer Gliederungen sinngemäh Anwendung. Hier ist das selbe öffentlick)« Interesse und praktisck)« Bedürfnis gegeben, das zu der Ausnahmestellung der Beamten im Mietrccht Anlah bot. — (Vgl. dazu Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 0. Oktober 1935. „Iuristisckw Wochenschrift". S. 3100.) Auch der Mieter, der erstmals in «in« hauptamtliche Stelle bei der NSDAP, oder ihrer Gliederung berufen wird, kann auherordentlich kündigen. Nur so hat die Partei die Möglich keit zu raschen Versetzungen und Neuberusungcn. Diese Rege lung ist gerade bei ihr besonders notwendig, da sie gewährleistet, das; ohne Hinderung durch außerdienstliche Bindungen Verset zungen und Berufungen an den geeigneten Posten erfolgen kön nen, an dem der in der Partei hauptamtlich Tätige gerade ge braucht wird. Beruft sich der hauptamtlich Angestellte aus sein vorzeitiges Kündigungsrecht, so werden ihm auch dann kaum Schwierigkeiten entstehen, wenn in seinem Mietvertrag das vor zeitige Kündigungsrecht ausgeschlossen ist. Ter Rechlsstandpunkt, von dem die obenerwähnten Erkenntnisse ausgehen, ist von dem hauptamtlich Angestellten schon zur Entlastung der Dienststelle zu vertreten. Trotz etwa entgc .enstehender Vestimmunaen des Mietvertrages hat er von dem Kündigungsrecht des 8 570 des Bürgerlichen Gesetzbuches Gebrauch zu machen. Eine vom Ver mieter geforderte Zahlung de-- Mietzinses für eine längere Zeit als diejenige, die sich aus 8 570 ergibt, ist abzulehne». Wenn der Vermieter einen Zivilvro-eß gegen ein-u, Mieter anstrengt, to hat der hauptamtlich Angestellte feine Dienststelle über den Verlauf des Rechtsstreits zu unterrichten. Entsteht ivährend des Prozesses der Eindruck. das; der Mieter unterlie gen könnte, so hat die Dienststelle des hauptamtlich Angestellten der NSDAP, oder Gliederung auf dem Dienstweg dem Stellver treter des Führers, München, Braunes Haus, von dem Rechts streit Anzeige zu erstatten und über oen bisherigen Ganz des Verfahrens zu unterrichten." Venedllt xv. hat den Vatikan nicht verlassen Das Ende einer Legende. Rom, 18. Sept. Vis zu den Lateranverträgen von 1929 betrachteten sich die Päpste bekanntlich als Gefangene, die niemals den Umkreis des Vatikans zu verlassen gesonnen waren. In Rom hielt sich trotz dem hartnäckig das Gerücht, das; der Vorgänger des jetzigen Papstes, Benedikt XV., diesen geheiligten Grundsatz der va tikanischen Politik einmal durchbrochen habe. Am Spätabend des 10. Dezember 1920, so berichtet jetzt auch eine römische Zeitung, habe sich der Heilige Vater in das Haus seines sterben den Bruders in der Via Tomacelli begeben, um ihm in seiner schwersten Stunde beizustehen. An dieses Ereignis wurde des halb erinnert, weil das Haus der della Chiesa sso hies; Bene dikt XV. mit seinem Familiennamen) den römischen Häuscrab- brüchcn zum Opfer fällt. Die Legende von dem geheimgehaltenen Ausgang des Pap stes stimmt freilich nicht, wie jetzt der Neffe des Papstes in einer Zuschrift an die Zeitung richtigstellte. Dieser Nesse, Giuseppe della Chiesa, hat sich ununterbrochen am Krankenbett seines Vaters aufgehalten. Er bezeugt auch, das; sich Papst Benedikt täglich mehrmals »ach dem Befinden seines Bruders erkundigte und es schmerzlich bedauerte, dem leiblichen Bruder keinen geist lichen Beistand geben zu können. Benedikt XV. blieb aber dem vatikanischen Grundsatz treu und verlieh auch in dieser ernsten Stunde den Vatikan nicht. Amsterdam jubelt dem verlobten paare zu Amsterdam, 18. September. Prinzessin Juliana von Hol land uno ihr Verlobter Prinz Bernhard zur Limw-Biesterseld besuchten in Begleitung der Königin von Holland und der Prin zessin Armgard von Lippe Amsterdam. Die Stadt breitete dem jungen Paar einen überaus Iwrzlick-en Empfang. Eine unüber sehbare begeisterte Menge jubelte der Prinzessin und ihrem Verlobten immer wieder zu. Am Nachmiltag brachten vater ländische Verbände und Jugendorganisationen im Stadion der königlichen Familie eine Huldigung dar, an der etwa 100 000 Personen teilnahmcn. Bis in die späten Alwndstunden füllte eine festlich gestimmte Menge die geschmückten SIrahen Amster dams und brach durch Iulwl und Gesang ihre Freude über die Verlobung der Prinzessin zum Ausdruck. VlutiranSfusion bel Litulescu Genf, 18. Sept. Aus St. Moritz, wohin sich Titulescu von der Riviera aus begeben hatte, wird von rumänischer offiziöser Seite gemeldet, dah der rumänische Staatsmann anher an einem Malariaanfall auch an einer Blutvergiftung leide, deren Ursache nach nicht fest gestellt sei. Es sei eine Bluttransfusion nötig gewesen, die Montag unter Assistenz zweier schweizerischer Äerzte und eines österreichischen Arztes vorgenommen worden und bestens gelungen sei. Seitdem sei eine merkliche Besserung cingetrcten. Vorgestern nachmittag habe Titulescu den Besuch des ru mänischen Gesandten in Paris, Celiano, empfangen, der unmit telbar darauf nach Sinaia abgereist sei, wo er dem König Be richt erstattet habe. Vorgestern abend seien Puls und Tem peratur des Kranken befriedigend gewesen. Die Aerzte hätten noch nicht entscheiden können, ob eine weitere Bluttransfusion nötig werde. Die rumänische Regierung steht in ständiger tele phonischer Verbindung mit St. Moritz. sprach, wenn der Angeklagte den Verkehr deswegen siir nicht strafbar gehalten hätte, weil die Frau infolge Ihres Alters oder aus sonstigen Gründen unfruchtbar mar. Das Gesetz macht in soweit keine Ausnahme: die Strafandrohung umfaßt auch folche Fälle. Auch hier läge also nur ein Strafrechtsirrtum vor. der sich auch darauf erstreckt, dah der Angeklagte die Frau insolne ihres Uebertritts zur christlichen Religion nickt mehr als Jüdin Im Sinne des Vlutschutzgcsetzcs angesehen haben will. Wo war Tuchatfchewskl während der Manöver der Sowjet-Armee? Moskau, 18. Sept. In den Berichten der Sowjetpresse über die großen Herbst manöver In Weihruhland ist eine sehr merkwürdige Tatsache ans Licht getreten. Der stellvertretende Vcrteidigungskom- missar und Marschall der Sowjetunion Tuchatschewskl, der be kanntlich der begabteste Stratege und Organisator der Ro ten Armee gilt, ist In den Manöverbcrichten nur an einer ein zigen Stelle erwähnt. An dieser Stelle wurde lediglich gesagt, dah Tuchatschewskl sbezclchncnderwelsc einen Tag nach Woro schilow und den anderen Marschällen) lm Manöverrayon cinge- troffen sei. Daraufhin wurde der Name Tuchatschewskis nicht mehr erwähnt. Noch viel ausfallender Ist die Tatsache, dah T., den ausführlichen Zeitungsberichten zufolge, auch nicht an den Banketten tellgenommen hat, welche die weihrussische Regierung und der Kommandeur des Wehrbezirks Uborcwltsch zu Ehren der ausländischen MIlltärdelcgatloncn gegeben haben. Diese Tatsache wurde bis setzt In hiesigen ausländischen Kreisen noch nicht vermerkt. Sie ist aber bei der hervorragen den Stellung Tuchatschewskis sehr auffallend. Ohne z. It. schon verfrühte Schlüsse etwa auf Beziehungen Tuchatschewskis zu der In letzter Zeit viel besprochenen „Opposition" Innerhalb der Armee, ziehen zu können, verdient diese Angelegenheit je doch größte Beachtung AniverjMsprosessor Leisegang rechtskräftig verurteilt Der fünfte Strafsenat des Reichsgerichts hat im Be- schluhversahrcn, also in nichtöffentlicher Sitzung, die von dem Angeklagten Dr. Hans Leise gang gegen das Urteil des Landgerichts Weimar vom 11. Juni d. I. eingelegte Revision mit einer auf die Strafhöhe einsluhlosen Maßgabe als offen sichtlich unbegründet verworfen. Tamil ist der Beschwerdeführer wegen Vergehens gegen Paragraph 13 t a StGB, rechtskräftig zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Ter Angeklagte, bisher ordentlicher Professor der Philosophie in Jena, hat nm 7. Aug. 1934, als er als Stahlhelmmitglied bei dem Gemeinschafts empfang der Trauerrede für den verewigten Reichspräsidenten von Hindenburg auf dem Marktplatz in Jena angetrelen war, abfällige Aeuherungen über den Führer und Reichskanzler ge macht. Verbot einer Agentur Unter dem Verdacht einer marxistischen Tarnung. Hamburg. 18. Sept. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 wurde in Hamburg die „Hanseatische V ersi ch e r u n a s - A g e n - Iur GmbH, verboten und aufgelöst. weil ihre per sonelle Besetzung auf einen p!anniäs;igen Zusammenschluß von ehemaligen Marxisten unter dem Deckmantel einer Agentur schlichen lieh. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, sich unter anderem Namen wieder zusammenzuschliehcu. werden mit Ge fängnis nicht unter einem Monat oder mit (Geldstrafen bis zu 15 000 NM. bestraft. Schwarz.rol'aoldene Halmen als Henstervorhänge Wie der „Anhalter Kurier" berichtet, hatte unlängst in Bern bürg ein Windstoß die Jalousie von einem Fenster des Hauses Markt 21 abgerissen und dabei waren zwei schwarzrot goldene Fahnen sichtbar geworden, die von der Wohnungsinha berin als Fcnstervorhänge verwendet worden waren. Als sie von ihrer Reise zurückkehrte, wurde sie von der Polizei in Schutzhaft genommen. Unsinnige Erzählungen Gerüchte über Lepraerkrankungen in Braunschweig. Immer wieder tauchen zu verschiedenen Zeiten und Orten Gerüchte über Lepraerkranknngcn aus. wobei die unsinnigste« Erzählungen im Umlauf sind Ter Leiter des städtischen Ge- sundl^itsamtes der Stadt Braunschweig. Obermeoizinalrai Dr. Bartels, nimmt in einer Veröffentlichung zu diesen Gerüchten Stellung und schreibt u. a.: „Hier in Braunschweig soll ein hiesi ger Großhändler, der täglich mit Bananen zu tun hat. durch die iUerührung oder durch den Genuß dieser Früchte plötzlich an Lepra erkrankt und nach einer ärztlichen Untersuchung sofort Im Flugzeug auf eine Leprainsel gebracht worden sein. Abgesehen von der durch die Unhaltbarkkit oerartigcr Gerüchte kzervor- gerufenen Beunruhtgung der Bevölkerung ergeben sich hieraus auch erhebliche wirtschaftliche Schädigungen." Es wird dann darauf verwiesen, daß die Zahl der in den letzten zehn Jahren im deutschen Gebiet bekanntgewordenen Er krankungen stehen l-eträgt. wovon jedoch keine in Deutschland entstanden ist. Eine Uebertraaung von Lepra oder auch von spinaler Kinderlähmung durch Bananen oder andere Früchte Ist bisher weder in Deutschland noch im Auslande sestaestellt wor den. Lcprabazillen. die im Entstehungsgebiet, also z. B. in Asien und Amerika, bei der Verarlvitung auf irgendwelche Stoffe über tragen werden, sind bis zum Verbrauch bestimmt abgestorben. lB T.) Mrs. Carnegie verwaltet etn Millionen. Vermächtnis In einem einsamen Hochlandschloh non Skiba In Schott land febt fast vollkommen vergessen von der großen Welt eine einsame Fran, die Ihr ganzes Leben nur noch einer Idee opfert — der Verwaltung der Millionenvermächtnisse Ihres Gatten. Diese Frau Ist Mrs. Carnegie, die Witwe eines in Schottland geborenen Meberjungen, der einer der reichsten Männer der Welt wurde und noch zu seinen Lebzeiten 100 Millionen Pfund Sterling In Stiftungen aller Art wcgaab, um „Glück und Licht" denen zu spenden, die weniger von Erfolg gefcgnet waren als er selbst. Mrs. Carnegie führt auf ihrem Schloß ein sehr stilles Da sein, ist aber trotz ihrer 80 Jahre noch außerordentlich körper lich und geistig rüstig, verbringt den größten Teil des Tages In der frischen Luft und wacht im übrigen mit größter Ge nauigkeit darüber, daß auch nicht die kleinste Vestimmung ans dem Testament Ihrcs Matten verdreht, umgedentet oder an ders ausgelegt werden könnte, als Andrew Carnegie es einst mals sich ausgcdacht hatte. ZapanWe Manöver im Beisein des Kaisers Tokio, 18. Sept. Zu den diesjährigen japanischen Manövcrn. die In Hokka ido lNord-Iapan) stattfinden, werden umfangreiche Vorsichts maßnahmen getroffen, da der Kaiser persönlich an oen Hebungen teilnchmen wird. Zum Schutz des Kaisers werden Insgesamt 1200 Vcamte, darunter eine Reihe höherer Beamten des Sonderdienstcs, ausgeboten.
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