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Dresdner Nachrichten : 14.02.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185702145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18570214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18570214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-02
- Tag1857-02-14
- Monat1857-02
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 14.02.1857
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. ^ 45. Sonnabend, den 14. Februar. 1857. Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile oder deren Raum "zu b Ps. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr angenommen. 1. Abonnementpreis ä Vierteljahr 1 Thlr., (monatlich 2ü Zeilen unentgeldliche Inserate); 2. Abonnementpreis s Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldlicher Lieferung in's Haus. — Für auswärts durch die Post a Vierteljahr 1!) Ngr — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee Nr. S, sowie auch WaisenhauSstraße 6 pt. Local- un) Provinrial-Uachrichten. Dresden, den 14. Februar. Die „Hamb. Nachr." enthielten jüngst folgenden, auch in die „Sachs. Sonst. Ztg." übergegangenen Artikel: „In kirchlichen Kreisen wird mit Bestimmtheit versichert, daß die Beichtordnung der Dresdner Conferenz, die ausgeht auf allerlei Mittel, die katholische Beichte und Absolution auf protestantischen Boden zu verpflanzen, demnächst auch im Königreiche Sachsen, in Kurhessen und in Mecklenburg- Schwerin zur Ausführung kommen soll. In Sachsen soll sogar schon das desfallsige Regulativ abgefaßt sein. Zwar habe man auf der Dresdner Konferenz vorsichtigerweise noch verabredet, daß das vereinbarte Beichtregulatw inso fern noch keine bindende Norm für die lutherischen Landes kirchen in Deutschland sein solle, als die Oberconsistorien dasselbe noch modisiciren dürfen; allein in der Hauptsache werde man Nichts verändern und, durch die Vorgänge in Bayern belehrt, nur etwas klüger und vorsichtiger in der Ausführung sein Umsomehr ist es Pflicht der Presse, auf das jenen Ländern Bevorstehende aufmerksam zu machen." Das „Dr. I." entgegnet dem wie folgt: „Es ist in der That zu beklagen, wenn es wirklich „kirchliche Kreise" giebt, in denen man dergleichen Dinge „bestimmt versichert", ohne sich zuvor die Mühe zu nehmen, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Offenbar speculiren jene „Kreise", die ein Geschäft daraus zu machen scheinen, dergleichen Nach richten zu verbreiten, auf die Leichtgläubigkeit des großen Haufens, während freilich Alle, welche die hier in Frage kommenden Verhältnisse genauer kennen, an solchen Arti keln sofort das Gepräge ihres eigentlichen Ursprungs und ihrer wahren Tendenz erkennen, nämlich das Gepräge der Erfindung und der Tendenz, Furcht, Mißtrauen und Unzu friedenheit zu säen. Auf Sachsen ist es dabei offenbar ganz besonders abgesehen — vielleicht, weil jene „kirchlichen Kreise" nicht ohne Verdruß sehen, daß sich Sachsen nach keiner Seite hin zu Extremen treiben läßt, sondern die von mancher Seite her versuchten kirchlichen Friedensstörungen durch ungefärbten kirchlich-religiösen und daher auch bei aller Entschiedenheit milden Sinn zu verhüten sucht. Was nun die „Dresdner Conferenz" betrifft, auf die man sich jetzt so oft bezieht, so ist sie vom Anfang an — wie dies schon öfter gesagt worden ist — eben nur eine Conferenz sachverständiger Theologen, von ihren Kirchenregimenten beauftragt, Ver besserungen auf dem liturgischen Gebiete zu berathen. Schon längst hat die unbefangenste praktische Theologie geurtheilt, daß das Bedürfniß solcher Verbesserungen ent schieden vorliege, wenn auch in den verschiedenen Landes kirchen in verschiedener Weise; zugleich weiß aber auch Jeder, der nur einiges Verständniß von diesen Dingen hat, daß gerade hier vor Allem eine reproducirende Wieder aufnahme und dem Bedürfniß der Gegenwart entspre chende Fortbildung des ältern großen liturgischen Reich thums unserer evangelisch-lutherischen Kirche eben so wie die Beseitigung mancher lutherischer Mißbräuche, die sich vielleicht nicht ohne Schuld der Geistlichen und der auf sehenden Behörden hier und da eingeschlichen haben, nöthig und zweckmäßig ist. (Schluß morgen.) — Bei der Staatstelegraphen-Verwaltung sollen ei nige Volontaire, jedoch nicht unter 20 und nicht über 30 Jahre alt, für den Telegraphendienst vorbereitet werden. Diesf. Gesuche sind bis zum 15. März d. I. bei dem K. Finanzministerium anzubringen. Beizufügen sind: Ge- burtsschein, Bescheinigung über Befreiung von der Mili- tairdienstpflicht oder Erfüllung derselben, Zeugnisse über zeitherige gute Aufführung, Nachweisung über den Besitz von Subsistenzmitteln. Die Annahme zum Volontair, mit welcher übrigens keinerlei Anspruch auf bleibende An stellung beim Staatstelegraphenwesen verbunden ist, wird von dem Erfolge einer mit den Aspiranten bei der Direk tion der Staatstelegraphen anzustellenden Prüfung abhän gig gemacht. Bei dieser Prüfung wird erfordert: gute deutliche Handschrift, in der deutschen Sprache die Be fähigung, ein leichtes Thema schriftlich ohne Fehler gegen die Orthographie und die Regeln der Wort- und Satz bildung bearbeiten zu können, in der stanz. Sprache Be kanntschaft mit der Formlehre, Fähigkeit, em leichtes stanz. Stück in das Deutsche und umgekehrt zu übersetzen, in
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