Tageblatt Unterhaltung »nd Geschäftsverkehr. M 1V8. Sonnabend, den 18. April. 1857. Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile oder deren Raum zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen- 1. Abonnementpreis ä Vierteljahr 1 Thlr., (monatlich 20 Zeilen unentgcldlicbe Inserate); 2. Abonnementpreis ä Vierteljahr IS Ngr. bei unentgeldlicher Lieferung in's Haus. — Für auswärts durch die Post ä Vierteljahr 19 Ngr — Einzelne Nummern 1 Ngr Expedition: Johannes-Allee Nr. 6, sowie auch Waiscnhausstraße 6 pt. . Local- und Provimial-Aachrichten. Dresden, den 18. April. Se M. der König hat den zeitherigen Actuar bei dem Hauptsteueramte in,I)irna G. A. Wahl zum Refe rendar bei der Zoll- und-^teuerdirection ernannt. — Zufolge Verordnung des "Ministeriums des Innern vom 11 b. M. wird der Gebrauch- der Dampfpfeifen bei stehenden Maschinen, außerhalb des Eisenbahnbetriebes, innerhalb eines Raumes von 1600 Ellen, von der äußern Grenze der Eisenbahngrundstücke an gerechnet, bei einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder im Unvermögensfalle mit Gefängniß bis zu 14 Tagen verboten. — In der gestrigen Gerichtsverhandlung wurde über 4 Einsprüche verhandelt. 1) I. F. W. Beger, Maurer- polirer, und Karl Matches, Maurer, hatten gegeneinander de- und redenuncirt und waren deshalb vom Gerichtsamte im Bezirksgerichte zu beziehentlich 3 und 4 Thlr. Geld strafe oder 9 und 12 Tage Gefängniß verürtheilt worden. Es betraf eine ziemlich ordinäre Schimpf- und Prügelei geschichte und die Remonstranten führten ihre Sache selbst. Der Gerichtshof sprach Beide straf- und kostenfrei. 2) Die Handarbeiter T. L- Forbcrg und K. F. Pietzsch aus Nie dergorbitz hatten in Gemeinschaft mit noch zwei Andern bei Zuschüttung eines Luft- und Lichtlochs in dem K. Steinkohlenwerke Zaukerode aus dem weggerissenen Ma terial einige Grundstücke und Ziegel verkauft und den etwas über 3 Thlr. betragenden Erlös getheilt. Pietzsch war deshalb zu 16 Tagen Gefängniß, Forberg aber, der außerdem auch noch zwei aus 5 Ngr. gewürderte Schwar ten während der Zeit in seinen Nutzen verwendet, zu 1 Jahr Arbeitshaus condemnirt worden. Beiden dünkte die zu- gemessene Strafe zu hoch. Hr. Staatsanw. Metzler trug bei Pietzschen auf Bestätigung, bei Forberg aber auf Re formation deö erstinstanzlichen Urtels an, da hier kein Diebstahl, sondern Unterschlagung vorliege. Der Gerichts hof reducirte das Erkenntniß gegen Forberg auf 36 Tage Gefängniß, bestätigte aber die gegen Pietzsch erkannte Strafe. 3) Der Handarbeiter Johann Karl Gottlieb Wießner aus Schmiedeberg, ein Mann, der wegen Eigen- thumsvergehcn bereits 14 Mal mit Gefängniß und ein mal mit Arbeitshaus bestraft worden ist, war von dem Gerichtsamte Dippoldiswalde wegen Entwendung einer auf 15 Ngr. gewürderten Axt zu 1 Jahr Arbeitshaus condemnirt worden. Der Gerichtshof bestätigte dieses Er kenntniß. 4) Der Fleischerbursche H. L. Köhler, d. Z. Soldat, hatte bei seiner Beurlaubung nach Herzogswalde wegen Begehung eines verbotenen Weges ein Rencontre mit dem Oeconomen Hrn. Nietzsche! daselbst gehabt, in Folge dessen er wegen mehrerer dabei gebrauchter Schimpf reden denuncirt und zu 3 Thlr. Geldstrafe condemnirt worden war. Der Gerichtshof bestätigte das erstinstanz liche Erkenntniß unter der Bedingung, daß Nietzsche! die Wahrheit der bis jetzt unerwiesenen Beleidigungen annoch eidlich erhärte. — Der Fackelzug der Akademie der bildenden Künste zu Ehren des Hrn. v. Quandt fand vorgestern Abend in folgender Weise statt. Vom Akademiegebäude, wo die jüngern Künstler und Schüler der Akademie sich versam melt hatten, zogen dieselben unter Vorantritt des Musik chors der Brigade Kronprinz, dem der Männergcsang« verein Orpheus, von weißen Ballons umgeben, folgte, mit Fahnen, Insignien und brennenden Fackeln von der Brühlschen Terrasse und mit klingendem Spiel die Appa- ttille hinab auf ein Dampfschiff, das sämmtliche Theil- nchmer an das jenseitige Ufer brachte. Von Neuem ge ordnet, ging nun der Zug auf der Stallwiese in den nach der Elbe zu gelegenen Garten des auf der großen Klo stergasse gelegenen v. Quandtschen Hauses. Nach einem Musikstück ward das Lied: „Wo fremde Sterne prangen" von I. G. Müller mit Begleitung der Musik gesungm. Hierauf folgte die Begrüßung und Beglückwünschung im Innern der Zimmer, deren Schluß ein von den Künstlern ausgebrachtes Hoch verkündete. Gerührt dankte der ehr würdige Greis vom Balkon herab ungefähr in folgenben Worten: „Solche Zeichen von Liebe und Anhänglichkeit wirken verjüngend, ich werde auch ferner wirken, wie-ich wirken kann." Nach einem Concertstück, vom Musikchör