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Dresdner Nachrichten : 20.06.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185706202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18570620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18570620
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: letzte Seite fehlt.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-06
- Tag1857-06-20
- Monat1857-06
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 20.06.1857
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Tageblatt Unterhaltung nnd Geschäftsverkehr. M 171. Sonnabend, den 20. Juni. 1857. Erscheint tägl, Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu v Pf. werden bi- Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uh») angenommen. 1. Abon nement ä Vierteljahr 1 Thlr., (60 Zeilen unentaeldl. Inserate); 2. Abonnement » Vierteljahr 15 Ngr. bei nnentgeldl. Lieferung in's Haus. Für auswärts durch die Post ä Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee S u. Waisendausstraßr 6 pt. Local- und Provimial-Nachrichten- Dresden, den 20. Juni. Se. M der König hat, um dem 1. Reiterregiment für die glänzende Tapferkeit, durch welche dasselbe am 18 Juni 1757 -um Siege von Collin beigetragen, ein beson deres Zeichen ehrender Anerkennung zu gewähren, geruht, Se. K. H. den Kronprinzen am hundertsten Jahrestage jener glorreichen Schlacht zum Ehef dieses Regiments zu ernennen. — Se. M. der König hat dem Kirchschullehrer I. G. Götz in Ranspach die zum Verdienstorden gehörige Medaille in Gold verliehen. — II. KK. HH. der Kronprinz und Prinz Georg sind vorgestern Abend von Freiberg hierher zurückgekchrt. Se. K. H. der Kronprinz hat sich gestern früh nach Leip zig und Wurzen begeben, um die daselbst cantonnirrnden Rekrutenabtheilungen zu inspiciren Höchstderselbe wird heute Nachm, allhier zurückerwartet. — Der Lehrer Messerschmidt in Pappendorf bei Hainichen, welcher dort 30 Jahre und überhaupt 54 Jahre als Lehrer amtirt hat, hat bei Gelegenheit seiner jetzigen Emeritirung die goldene Verdienstmedaille und von seiner Gemeinde als ehrendes Andenken einen silbernen Pokal und silbernes Schreibzeug erhalten. Auch von anderer Seite wurde der würdige Mann vielfach beschenkt. — Das Finanzministerium macht bekannt, daß das Brutto-Einkommen der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn im 4. Betriebsjahre (1. Sept. 1855 dis 31. August 1856) zusammen 369,886 Thlr. 17 Ngr. betragen hat. — Das Dresdner Stadtverordneten-Collegium wird in nächster Frist abermals einen Stadtrath auf Zeit zu wählen haben. Dem Vernehmen nach wird nämlich Hr. Stadtrath Adv. Künzel, ein sehr thätiges und begabtes Mitglied des Collegiums, in den Staatsdienst eintreten und zwar zunächst als Referendar bei der K. Kreisdirec- tion Dresden. — Gestern wurde über drei Einsprüche verhandelt. Der erste war erhoben von dem hiesigen Restaurateur Müller (Sporergasse Nr. 2) gegen eine von dem Genchts- attit im Bezirksgericht wegen Injurien verhängte Verur- therlung zu 2j Thlr. Geldstrafe. Er hatte zu dem hiesi gen Klempnermeister Boy, der für ihn Abfallrohre gefer tigt und dafür seiner Angabe nach höhere Ansätze gemacht hatte, als der Hofklempner für den Hof zu machen pflegt, die Aeußerung gelhan: „da muß ich ja mehr bezahlen alS der König, das nenne ich geprellt', und war deshalb von diesem belangt worden Der von Müller beauftragte Ver- theidiger, Adv, Matthäi, legte dar, daß Denunciant diese Aeußerung um so weniger im beleidigenden Sinne gespro chen habe, als Boy sein Duz- und Jugendfreund gewesen sei und er diese Worte nur unter vier Augen zu ihm ge sagt habe; auch scheine die Strafe, welche 5 Tagen Ge- fängniß gleich komme, zu hoch gegriffen. M. habe übri gens die Sache nicht wegen ihrer Wichtigkeit an sich, oder um sich von Zahlung der 2z Thlr zu befreien, sondern nur deshalb vor das Forum der Oeffentlichkeit gebracht, um in den Augen seiner Gäste und des Publikums nicht als leichtsinniger Injuriant zu erscheinen. Der Gerichtshof bestätigte das erstinstanzliche Erkenntniß, und zwar vorzugs weise deshalb, weil der bei der Verhandlung unter dem Publikum anwesende Denunciat auf durch den Vertheidiger erfolgtes Befragen die nochmalige Beweisaufnahme ablehnte. — Den zweiten Einspruch hatte der Knecht Herrbach auS Ottendorf gegen ein Erkenntniß des Gerichtsamtes Dres den erhoben, das ihn auf geführten Jndicienbeweis wegen eines Uhrendiebstahls zu 1 Jahr Arbeitshaus condemnirt hatte. Staatsanw. Metzler recapitulirte das Gewicht der gegen H. vorliegenden Jndicien und vermochte dadurch nicht zu einem Anträge aus Freisprechung des seine Verschuldung immer noch läugnenden Jnc. zu gelangen. Der Gerichts hof bestätigte auch hier das erstinstanzliche Erkenntniß. — Der dritte Einspruch betraf eine von dem Brauergesellen G. F. W. Zschech allhier gegen die beiden Stadtgendar men Uhlig und Richter verübte Widersetzlichkeit, die ihm be» seinem durch das Zerbrechen einer Droschkenfenster- scheibe veranlaßten unfreiwilligen Erscheinen an Polizei« stelle belgemessen worden war, weshalb ihn das Gerichts- amt im Bezirksgericht zu 4 Wochen Gefängniß verurtheilt hatte. Der Vertheidiger, v. Schaffralh, deducirt, daß im vorliegenden Falle weder im objektiven, noch im subjekti ven Sinne von einer Widersetzlichkeit die Rede sein könne. Z. habe nur dem von den Gendarmen vorgenommenen gewaltsamen Niederdrücken auf eine Bank am heißen Ofen passiven Widerstand entgegengesetzt, und es sei keine Ver ordnung vorhanden, daß Jemand gezwungen werde»
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