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Dresdner Nachrichten : 13.03.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185803131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-03
- Tag1858-03-13
- Monat1858-03
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 13.03.1858
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Tageblatt p>, Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 72. Sonnabend den 13. März 1858. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu ö Pf. werden bi« «bend« 7 Uhr (Sonntag« von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Nbon. nement i> Vierteljahr 1 Thlr.. (öS Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. «bonnement t Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in « Hau«. Für au«wärt« durch die Post » Vierteljahr 1 v Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johanne«-Allee S u. MaisenhauSstraße « pt. Local- und Proviunal-Nachrichteu. Dresden, den 13. März. — Mit allerhöchster Genehmigung ist der ordentliche Lehrer der Geodäsie an der polyt. Schule, Eh. A. Nagel, zum Professor bei genannter Lehranstalt ernannt worden. — Da nach angestellten Erörterungen sich ergeben hat, daß die auf dem Elbstrome befindliche Eisdecke nicht mehr die gehörige Festigkeit hat, um ohne Gefahr betreten werden zu können, so findet sich der Stadtrath zu Ver- meidung von Unglücksfällen veranlaßt, das Publikum vor dem Betreten der Eisdecke der Elbe bei Strafe und nach Befinden sofortiger Arretur zu warnen. — In Bezug auf den in der Mittwochsnummer mitgetheiltcn Fall, die Unterbringung eines Patienten im hiesigen Stadtkrankenhause betr., wird uns berichtigend mitgetheilt, daß die entstandene Verzögerung lediglich der Unkenntniß über die Art der Anmeldung zugeschriebcn wer den kann, da Seiten der städtischen Behörde Alles vorge sehen ist, um in gefährlichen Fällen sofortige Aufnahme zu erhalten und dabei eine weitere Legitimation nicht er forderlich ist Uebrigens ist der Calamitose auf dem Wege der Besserung und Aussicht auf Erhaltung seines gebro chenen Armes. — Bekanntlich wird das sogenannte »Aartoffelstop peln- auf dem Lande den armen Leuten von den Feldbr- sitzern nur nach völlig beendeter Ernte gestattet. Dennoch hatte es laut der ersten der am gestrigen Tage stattgehab- ten Einspruchsverhandlungen der Tagelöhner Richter in Rochwitz unternommen, auf einem benachbarten Ritter- gutöfelde mit seiner Ehefrau Kartoffeln zu stoppeln, wäh rend die Ernte noch im vollen Gange war. Es waren jedoch die Dienstleute der Gutsherrschaft dazu gekommen, hatten der Frau die bereits gesammelten und auf circa 6 Ngr. gewürderten Kartoffeln abgenommen, dem Manne aber die Hacke abpfänden wollen. Dagegen hatte dieser aber sich mit Gewalt und unter Ausstoßungen heftiger Drohungen gewehrt. Aus erstattete Anzeige wurde nun Richter mit 6 Wochen, die Richterin mit 10 Lagen Ge- fängniß bestraft. Beide erhoben Einspruch, Richter zu gleich im angeblichen Auftrag seiner Frau. DaS Bezirks gericht reformirte die gegen Richtern ausgesprochene Strafe nicht, und erklärte den Einspruch der Frau für versäumt. — In gleicher Weise wurde ein Erkenntniß des Gerichtsamts allhier bestätigt, daß den Dirnstknecht Lösch in Golberode deshalb zu 4 Monaten Arbeitshaus vrrurtheilt hatte, weil er vierzehnmal die Summe von 17 Ngr. 5 Pf unter schlagen und vergeudet hatte, die ihm von seinem Dienst herrn zum Bezahlen des Spüligs in der Brauerei aus gehängt worden waren. Dcr Krug ging aber so lange zum — Spülig, bis er brach. — Der dritte Einspruch war theilweise von ergötzlicher Natur, theilweise ließ er aber auch einen ernsten Blick in dir Zerrissenheit mancher Familienverhältnisse thun. Die verehelichte Papst zu Radeburg kommt eines Tages zu ihrer Mutter, Genehr daselbst, und eröffnet ihr im Beisein des sie be gleitenden Gerichtswachtmeisters — sie hatte sich aus ir- gend einer Ursache in Haft befunden —, daß sie ihr das noch rückständige väterliche Erbtheil von 25 Thlrn. aus zahlen möge. Obgleich die Tochter, wie die Aussagen mehrerer Zeugend bestätigten, ganz ruhig sich benommen hatte, so hatte die Mutter sie dennoch unter Anderm mit dem Ehrentitel einer „Lappenliest" regalirt, auch sie gekratzt und gestoßen Das Gerichtsamt Radeburg hatte nun die Genehr zu 3 Thlr. Strafe verurtheilt, wogegen sie jedoch Einspruch erhoben. Mutter und Tochter waren beide im Gerichtssaale gegenwärtig, verhielten sich aber wie Nord pol und Südpol zu einander. DaS Gericht bestätigte die ausgesprochene Strafe. — Der letzte Einspruch war von dem Gutsbesitzer Goltsche in Kleincarsdorf gegen ein ihn zu 4 Wochen Gefä'ngniß oder 50 Thlr. Strafe condem« nirendes Erkenntniß des Gerichtsamts Dippoldiswalde ge richtet. Er hatte seinen Rittergutsbesitzer einen »großarti gen Spitzbuben" genannt. Das Gericht ermäßigt« 'auf den Antrag des Hm. VrrtheidigerS, Adv. Fränzel, die verhängte Strafe auf 15 Thlr. — Der diesjährige Schluß der Armenspeisung des hiesigen FrauenvereinS während der Wintermonate ist auf Donnerstag den 1. April festgestellt worden, was den zahl reich Betheiligtrn bereits mündlich bekannt gemacht wor den ist Eine nähere Mittheilung über die Wirksamkeit dieses Zweiges unseres Frauenvereins wird später in die sen Blättern erfolgen. — Die dritte Musikaufführung der Dreyßig'schen Singakademie wird künftige Mittwoch Abends 7 Uhr, unter Leitung ihres Dirigenten, Musikdirektor Pfretzschner,
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