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Dresdner Nachrichten : 29.05.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-05-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185805293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580529
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580529
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-05
- Tag1858-05-29
- Monat1858-05
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 29.05.1858
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» Unterhaltnnq und Geschäftsverkehr. Sonnabend den 29. Mai 149. 1838. Erscheint täal. Morg. 7 Uhr. Inserat« die Spaltzeile zu V Pf. werden biß Atzenda 7 Uhr (Sonntags von 11^- Uhr.) angenommen. 1. Abon nement S Vierteljahr 1 Thlr., (SO geilen unemgeldl. Inserate); 2. Abonnement ä Vierteljahr IS Ngr. bei unentgeldl. Lieferung iy's Hans. Für auOpqrts durch dj» Post ä Vierteljahr Id Ngr — Einzeln, Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee « u. WaisenhauSstraße S pt. Local- und Proviunul-Aachrichteu. Dresden, den 2S. Mai. — In nächster Zeit wird der Gesetzentwurf stber die Grhaltsverhältnisse der Lehrer auch in der zweiten Kam mer zur Berathung gelangen. Dern Vernshmen nach schließt sich die berichterstattrnde Deputation den Beschlüs sen der ersten Kammer, welche bekanntlich für dir Lehrer nicht ungünsteg lauten, in der Hauptsache an. N«r in einem Punkte hat sich di« Deputats«« in «me Majorität und Minorität gecheckt. - — Vorgestern wurde vor pery Bezirksgericht ein bei Gelegenheit d«S letzten Radeberger PferbemarkteS (3, Kebr.) verübter Betrug verhandelt, dessen der vormalige Fuhr- werkSbrsitzer Joh. Glob. MöbiuS allhier beschuldigt was. Nachdem derselbe, weil seist Geschäft seiner eigenen Angabe nach nicht mehr ging, am benastutrn Tage feiste letzten zwei Pferde sammt Wagen, an feisten Bruder für 75 Hhtr. verkauft hatte, waren von ihm wenige stunden darauf sofort wieder zwei andere Pferde von den Pferdehändlern Frauenstein und Kling« siir beziehendlich 57 Thlx. und 50 Thlr. erkauft worden. Er hatte jedem derselben nur 5 Thlr. Draufgeld gegeben, unp ihnen, die pr übrigens schon früher gerannt, von seinem schwunghaft betriebenen Fuhrwerk vielerlei vorgefabrlt, z B. er habe 7 Pferde zu Hause, zwei habe er heute schon gekauft, ein vierspänni ger Wagen befinde sich soeben in Okrille mit Kohlen, daS Geld liege zu Hause, sie könnten eS sich morgen oder im Laufe der Woche holen und was dergleichen Prahlereien mehr waren. Beide Pferde hqt MöbiuS jedoch noch an demselben Abende für resp. 28 und 20 Thlr. wieder ver kauft. Obgleich nun Klingner gesehen, daß er gegen 100 Thlr. Geld in verschiedenen Munzsortrn bei sich geführt habe und er selbst behauptet, noch gegen 130 Thlr. zu Hause gehabt zu haben, so konnten doch weder Fraurn- stein noch Kling« später zu ihrem Gelbe gelangen, so daß, als sie den Weiterverkauf der Pferde unter der Hälfte er fuhren, sie in Voraussetzung betrügerischer Absichten die Sache zur Anzeige brachten. Er behauptet nun jetzt, von dem ganzen Handel gar nichts mehr zu wissen, weil er total betrunke« gewesen sei und von dem Zusammenhang erst tzräter Kenntniß erlangt habe, ja er will sogar, als ihm «ine am 8. Kebr. — also 5 Tage darauf grchan« Aeußerung vorgrhqlten wrrd, „den Lag immer noch be trunken sein." Dennoch hat keiner der 6 vorgrjladenen Zeugen „auch nur eine Spur" von Betrunkenheit zur Zeit des abgeschlossenen Handels an ihm bemerkt, wohl aber drponiren einige derselben, daß er am Abende desselben Tage- sich nachträglich tüchtig benebelt habe. DaS Geld, das er bei sich geführt, hat er theilS in der Brieftasche, theils ist dem Geldbeutel gehabt> will aber dasselbe, bis auf 10 Thaler, di« er de« Gastwirth Sachse bezahlt, ver loren baden. Von seinem gstgMch zu Hause befindlichen Geld« hat Niemand etwas gesehen oder gefunden, vielmehr hat sich feme Ehefrau bei dem recherchirendea Gendarm da rüber beschwert, daß er die Familie während seiner mehr tägigen Abwesenheit ganz ohne Subsistenzmittel gelassen habe. Erst stach erfolgtem Actenschluß und Handgelöb- niß hqtte er sich mit den beiden Verkäufern gesetzt, indem ihm Fraumßem nach Bezahlung von 35 Lhlft den Rest erlassen, Klingner gbee «ach feruerweiter Lisäntwor- tustg von 15 Thlr- sich mit einer von dem Brutzrr des Jnculpaten mitunterschriebenen Obligatio» von 30 Thlr. riststwriley begnügt hat. Der Angeklagte läugnete beharr lich, eine betrügerische Absicht gehabt zu haben. DaS Wi dersinnige in seiner Handluygsweise suchte «r fortwährend mit seinem trunkenen Zustande zu beschönigen; daß er be- reite Zahlungsmittel gehabt, wu«di selbst von Klingern zugegeben; nur der ihm selbst noch unrrklärbare Verlust seines CassenbestqndS habe ihn behindert, seinen Verbind lichkeiten nachzpkommen, daß er Deckung leisten könne, Hab« er nach seiner Entlassung aus der Haft bewiesen u. s. w. Di« Staatsanwaltschaft hob ihn wahrhaft brredtsr Weise diejenige Momente hervor, welche diesen Anführun gen des Angeklagten entgegenstünden, namentlich auf Pie vielfachen Widersprüche hinweisend, in die er sich verwickelt und auf seine während der Voruntersuchung gezejgleiMjt- tellqsigkrit, übqüirß es aber schließlich der Weisheit der Richter, ob sie ein«« im Sinne deS Art. 28«. 1 verübten Betrug annehmen woyhen. Der Vsrtheidiger, Hr. vr. Schasftath, erörterte hieraus des Weitern, daß von eine« Betrug« gar nicht die Red« sein könne; Möbius fti jden Leuten als ordentlicher Mann bekannt gemeft», sie hätten ihm d«st- KauMsting creditwt, lediglich de« Verlust d«S Geldes habe ih« am prompter Zahlung gehindert, jstzt seien sie -de» KM, wo solle hl« «ist Betrug liegen-?
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