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Dresdner Nachrichten : 20.06.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185806201
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580620
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-06
- Tag1858-06-20
- Monat1858-06
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 20.06.1858
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Untervaltung und Geschäftsverkehr. HA 170 - ^ ? Townabend den IS Juni 1858. Lrichruil lagt. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bl< Abend« 7 Uhr (Sonntag« von 11—H Uh») angenommen. 1. Abon nement ä Vierteljahr 1 Thlr., (60 geilen unrntgeldl. Inserate); r. Abonnement ä Vierteljahr IS Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in « Hau«. Für au«wärt« durch die Post ä Vierteljahr 10 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: IohanneS-Allee 6 u. WaisenhauSstrahe 6 pt Local- und Provimial-Aachrichteu. Dretden, den 20. Juni. — Das Finanzministerium hat für angemessen erach tet, den zenherigen Wasserbau-Eonducteurs zu Leipzig, Riesa, Dresden und Zwickau, mit Hinblick auf ihre dienstliche Stellung das Dienstprädicat als: Wafferbau-Juspectoren, übrigens zur Zeit ohne Veränderung ihres bisherigen Wir kungskreise-, beizulegen. — DaS hiesige K Gerichtsamt macht bekannt, daß in Folge einer Mitzisterialverordnung vom 4. v. M öf fentliche Scheiben- und Vogelschießen auf dem Lande in der Regel auf einen Tag zu beschränken und höchstens auf zwei Tage auszudehnen seien, dieselben auch am vor hergehenden Feste nicht angesch offen werden dürfn. Eben so soll bei diesen Schießen jeder jahrmarkiSähnliche Ver kehr verhindert werden und daher in der Regel die Auf stellung von Schaubuden, Würfelbuden u. s. w. unstatt haft sein. Ausnahmen bleiben der K Kreisdirection Vor behalten. Das Veranstalten uniformirter Auszüge ist bei solchen Lustbarkeiten schlechterdings verboten. — Die am 16. Juni vor dem hiesigen K. Bezirks gericht stattgefundene Hauptverhandlung war gegen den Avovcaten Krempe allhier gerichtet. Derselbe, erst vor Kurzem als Sachwalter immatriculirt, hatte berxiis alS Rechlscandidat advocatorische Gcschäfie getrieben, sich auch in seinen Schriften mehrmals als »Advocat" unterfertigt. Im Jahre 1856 hatte er von einem Dienstmädchen und einem Weinhändler den Auftrag erhalten, Schuldposten von resp. 35 Thlr. und 45 Thlr. einzuziehen. Das Geld war auf von ihm an die betreffenden Schuldner ergangene Mahnung zwar eingezogen, aber an die Eigenthümer trotz vielfacher Aufforderung hierzu nicht abgeliefert, vielmehr, wie er geständig, in eigenem Nutzen verwendet, ein Ersatz aber zur Zeit gar nicht geleistet worden Nach Schluß der Beweisaufnahme wieS Herr Staatsanwalt Held da rauf hin, daß, wenn das Verbrechen der Unterschlagung deshalb geringer geahndet zu werden pflege, well die ge botene Gelegenheit dasselbe sehr entschuldige, und nicht im mer die Absicht vorliege, den Eigenthümer um das Object zu bringen, dies besonders in dem vorliegenden Falle An wendung erleide. Denn nur jugendlicher Leichtsinn habe den Angeklagten zu dem Behalten des Geldes veranlaßt, - und er habe stets in der Hoffnung gestanden, baldigen Ersatz leisten zu können. Wohl würden auch noch andere Milberungögrunde vorhanden sein, welche die Diskretion, die Rücksicht auf Familienverhältnisse vorzubringen ihm selbst verbiete, die zu deduciren er daher dem Angeklagten in seiner zu erwartenden Vertheidigung überlassen müsse. Der Angeklagte hüllte sich aber in ein beharrliches Schwei gen und der Gerichtshof verurtheilte ihn zu 5 Monaten Arbeitshaus. — Am 17. Juni befand sich der Handarbeiter K. W. Menzel von hier, bereits 12mal wegen EigenthumS- vergehrn bestraft, von Neuem an derselben Stelle, von welcher er bereits vor anderthalb Jahren eine einjährige Zuchthausstrafe davon getragen hatte, mit ihtn sein Par tner, der Alteisenhändler Wollweder von hier Menzel war erst am 14. Feb. d. I. aus Waldheim entlassen worden und daß auch diese Strafe keine Besserung seines Wandels hervorgebracht habe, gab er sehr bald durch neue Lhaten kund. Denn bereits am 18 März wurde er wieder gefänglich ringezogen, weil er bezüchligr war, in der Nacht vorher in das Parterre des Gasthofs »zur Stadt Außig" auf der kleinen Frauengasse eingebrochen, dort einen eisernen Ofen abgerissen und dessen Hauptbe- standtheile nebst mehreren in der Küche b>sindlichen Heerd« platten gestohlen, auch mehrere GaSröhren abgedreht zu haben. Da der Jnculpat beharrlich läugnrte, so wurde ein interessanter Jndicienbeweis gegen ihn geführt, dessen thatsächliche Momente wir hier mittheilen. Einige Tage vor dem 17. Marz hatte Menzel im Aufträge eine- ge wissen Hrn. Hahnel, der das fragliche Parterre gepachtet aber noch nicht bezogen hatte, einige Eff-cten in dasselbe geschafft und wahrscheinlich bei dieser Gelegenheit sich daS Lokal genau besehen. Am 17. Abends 8 Ubr erscheint er in dem Klein'schen Destillationsgeschäst am Altmarkt, kauft dort eine Quantität Schnaps und nimmt dieselbe meiner von Fr. Klein erborgten Sodawafferflasche mit. Eiste solche Flasche wird nun am andern Morgen am Orte der Lhat vom Diebe zurückgelassen aufgefunden. Da Men zel unter polizeilicher Aufsicht steht, wird am 17. März Abends halb 11 Uhr seine Wohnung revibirt, er aber nicht zu Hause gefunden. Am andern Morgen zwischen 6 und 7 Uhr sehen nun Hr. Kupferschmidt Schramm u. der Geselle Richter auf der Dadergasse Jemanden in der Richtung von der kl Frauengaffe nach der Frohngaffe gehen, der unter der Last verschiedener Eisenstücke keucht, und namentlich erster« recognoScirt daS fragliche Subjekt in Menzeln auf das Bestimmteste. Ebenso deponirt der Eisenhändler Freitag, daß an demselben Morgen ihm von 2 Menschen Eisrnplattrn zum Kauf angeboten worden
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