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Dresdner Nachrichten : 29.04.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186104297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18610429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18610429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1861
- Monat1861-04
- Tag1861-04-29
- Monat1861-04
- Jahr1861
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 29.04.1861
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/MF Tageblatt U»krr»altu»a ?md ÄesckäftSverketz». '» >rr«kpedttto«: JohaieneS-Tll»« '«ntz Raisenhausstra-e «. Nr7l19. Aitrrda«t«ur: Uheodor Aroblsch. Ud»n». vieneijährltch »a Rg». Xi »«entgeldl. Atfer»«a tn'S Ha»«, »ir» »i« «al.Pok riertelsLhrttch ?4 Ngr. »!«,»!»« ««»»rn» i «a». 1861. Dresden, dm 29. April. ,— Nach einem, neuerdings an die Stände gelangten allerhöchsten Decrete find die in Sacksen durch die Wassena- tamität des Jahre« 1858 Privaten und Communen zugefügten Schäden — mit Weglassung aller, dem Staatsfiscu« verur sachten, sowie verschiedener, anfänglich nicht constatirten, oder wegen der Verhältnisse der Betroffenen ohne Weitere« von den nach ständischer Ermächtigung von 1858 zu gewährenden Unterstützungen auszuschließmdm — auf 1,371,595 Thlr. ge- würdert worden. Hiervon sind 750,758 auf Solche gekommen, die al« unterstützungsbedürftig nicht angesehen werden konnten. Die übrigen Calamitosen wurden nach dem Grade ihrer Be- dürftigkeit in drei Klaffen getheilt und mit 60, bez. 40 und 20"/ö im Einzelnen Lurch Locatcommisfionen zu vertheilender Unterstützungsbeihilse bedacht, hierfür aber im Ganzen I89,9z2 Thlr und zwar 19,653 Thlr, au« milden Gaben und 170,329 au« Staatsmitteln verausgabt. Außerdem wurden noch 58,047 ^ Thlr. an bez. zinsfreien Vorschüssen zur Wiederherstellung in dustrieller Etablissements im Interesse der Arbeiterbevölkerung legung der fraglichen Kleidungsstücke erklärt hatte, daß wirklich 10 Ellen Stoff dazu verwendet worden seien, so hielt die zweite In stanz die Anklage gegen Frau Kraus«, welche sich blo« auf dir Aussage eine« 12jährigen Mädchen« gründete, nicht für hinläng lich erwiesen, und sprach sie von der verhängten Geldbuße von 3 Thlr. zwar frei, verurtheilte fle aber wegen einer anderen belei digenden Aeußerung, die sie gegen die — nunmehr bereit« verstor bene — Beümann gebraucht, zu 1 Thlr. dergl., e« sei denn, daß sie beschwören könne, dieselbe nicht gethan zu haben. Sie will, so viel wir hörten, diesen Eid leisten Die bei der Verhandlung gegenwärtige schon bejahrte Krause erweckte einigermaßen die Hei terkeit der Zuhörer durch ihr Benehmen, vollend« als sie, nach, dem di« Richter sich in da« Berathungszimmer zurückgezogen hat- ten, sich an da« Publikum wendete, und diesem ihre Angelegenheit nochmals zu detailliren begann. — Der letzte Einspruch betraf eine zwischen dem Gerichtsamtsdiener Herrn I C. G. Kreißer und dem Vorwerksbesitzer Herrn T. G. E. Schumann in Seid nitz ausgebrochene Differenz. Letzterer war am 12. Rov. v. I. im Gerichtsamtsgebäude erschienen, und hatte daselbst einen mitge- ' gewährt unv hierdurch, sowie durch Rettungsmaßregeln, Prämien rc. i brachten sehr werthvollen Stock im Vorzimmer bei Seite gestellt, der Staatsaufwand aus 234,828 Thlr. oder abzüglich jener, woselbst sich außer Herrn Kreißer auch noch die Lohnkopisten Herr Vorschüsse, wovon bereits 16,240 Thlr. zurückerlangt find, auf! Echinnerling und Herr Kanzler svwie ein Pferdejunge und dessen 176,780 Thlr. erhöht. Außer Betracht find hierbei noch dies Vater befanden, welche Herrn Schumann verklagt hatten. Nach au« den Fond« des Finanzministeriums für Wasser- und! abgemachter Sache gingen die Kläger zuerst wieder fort, Herr Straßrnbauten zu bestreitenden außerordentlichen Ausgaben bez . Schumann aber kam 5 Minuten später heraus, aber siehe da gewährten Beihilfen und Berläge geblieben, welche bei den betr. Etatspositionen al« Ueberschreitungen nachzuwcisen find — End lich haben aus Anlaß der Wassercalamität von 1860 einige, jedoch unvergleichlich geringere Unterstützungen (bis jetzt 9905 Thlr.) gewährt werden zu müssen geschienen, und wird hierzu ^ ständische Ermächtigung verlangt. (Dr. I) — Oeffentliche Gerichttverbandlungen: (Schluß) > Ferner stand auf der Tagesordnung «ine Privatklagsache der ver- ehelichten Aug. Wilh. Bellmann gegen die verehr!. Joh. Sophie IKrause in Dippoldiswalde. Letzter« hatte aus einem Stoff von IlO Ellen Länge bei erster einen Rock und ein Jäckchen anfertigen lassen, und behauptete nachher, die Bellmann habe davon 2 Ellen I unterschlagen. Al« jene nachher rin I2jährigeS Mädchen nach der iBeMung schickte, hatte sie nebst andern beleidigenden Aeußerun- igen ihr sagen lassen: .sie solle nur erst da« Gemauste zurück- ! schicken*. Auf deshalb erhobene Klage wurde die Bellmann vom iBirichtSamt Döhlen, wohin fie gehörte, von der Beschuldigung der I Unterschlagung freigesprochen, die Krause aber vom Gericht-amt »Dippoldiswalde wegen Beleidigung zu S Thlr. Strafe verurtheilt. »Obgleich nun auf erhobenen Einspruch der vom Bezirksgericht zu sein Stock war weg und auch nirgends zu finden, wohl aber be- kennt der unterdeß mehrfach im Hause beschäftigt gewesene Herr Kreißer, denselben, weil er ihm seiner Schönheit wegen in die Au- gen gefallen, in die Hand genommen und betrachtet, aber wieder htngestellt zu haben. Herrn Schumann erschien nun das spurlose Verschwinden seines Stockes außerordentlich befremdlich, und er sah sich infolge dessen zu der Aeußerung veranlaßt: .wenn man einen Stock hier im GerichtSamte aufstellt, so glaubt man ihn doch gut aufgehoben", ließ sich auch am andern Tage, wo er, angeblich in sehr aufgeregtem Zustande, wiederkam, um Nachfrage zu halten, zu den Worten gegen Heern K. herbei: .Sie haben sich an fremdem Eigenthum nicht zu vergreifen", und war dann mit der Aeußerung fortgegangen: .ich verlange meinen Stock wie der und da« Weitere wird sich finden". Herr Kreißer sowohl al« die beiden andern Anwesenden hatten nun in alle Dem ein« Be leidigung erblickt, namentlich, als habe Herr Schumann sie der Entwendung des Stocke« damit beschuldigen wollen, und es wurde Klage erhoben, infolge deren letzterer auch zu einer Geldbuße von 6 Thlr. verurtheilt wurde. Er erhob dagegen Einspruch und legte dar, wie er mit jenen «eußerungen durchaus nicht habe an- Mögen« Sachverständige, Herr Damenschneider Rteger, auf Vor- deuten wollen, daß einer von den Anklägern seinen Stock an sich
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