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Dresdner Nachrichten : 06.05.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186105068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18610506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18610506
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1861
- Monat1861-05
- Tag1861-05-06
- Monat1861-05
- Jahr1861
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 06.05.1861
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' SN ... ^ 5 > -I .1:1 Tageblatt «Kjch.-Lsl.«.» ».«»«' »,rg. 7 ». Z»str«u, kpaUMrSM,»«»«» .«.7 Ht-LN.) a»ge»o««t» a »erExpedttto«: Iob»»»eS-«ll«, ^ sstra' ' »ad Wats»»ha««ftra-t «. UnteryalMng und GeschästSvrrtctz». Wttedattrnr: Uhkodvr Drodltei». Q oicUelja-rltch LÜ Alg» dkl »«entaeldl. rteseremg t»'< Ha»F. H«» »ie Kgl. Post vierteljährlich S« Ngr. «t»,el«» «»»«er» "»7 M. 126. Montag, den 6. Mai 1861. Dresden, den 6. Mai — Es wird in Kreisen, denen man eine gut« Jnfor-ma- tion wohl zutrauen.pgrf. mit Bestimmtheit versichert, daß der Erlaß einer allgemeinere »Amnestie höheren Ortes beschlossen und die Verkündigung diese-,GnadenactcS binnen der ersten Hälfte des laufenden Monat- zu erwarten sei. Wie freudig dieses Ge schenk von der gesammttn Bevölkerung ausgenommen werden wird, bedarf keiner Erwähnung. Zwar in Sachsen selbst ist nur ein einziger politischer Berurtheilter. der ehemalige Musik direktor Röcke!, der wegen seiner hervorragenden Betheiligung an den Dresdner Maiereignissen des Jahres 1849 zu lebens länglicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden, noch in Haft, während die übrigen sämmllich bereits früher oder später eine- mehr oder minder bedeutenden Erlasses ihrer Strafe sich zu erfreuen hatten; desto ansehnlicher ist aber die Zahl derjenigen politisch Gravirten, welchen es seiner Zeit gelang, sich der Ver folgung der Behörden zu entziehen unv in der Fremde ein Asyl zu finden. Viele von Viesen haben für ihre Fehltritte härter gebüßt durch die Verbannung, als wenn sie vielleicht zu Hause mit einer nicht allzu langen Freiheitsstrafe belegt und dann wieder in ihren alten Status eingesetzt worden wären; sein (A. Z.) - In der am 1. Mai abgehaltenen Ltadtverordnetrn- sitzung war der Hauptgegenstand der Berathung die Dienst botenkrankenkaff« und die Frage, welche- Princip, ob das bis her geübte Zwangsprincip oder das Freiwilligkeitsprincip bei Reorganisation derselben als Basis dienen solle. Der Beschluß des Gtadtraths: gedachte Kasse aufzuheben, dagegen eine neue, auf dem Principe der Freiwilligkeit mit facultativem Beitritt beruhende an deren Steve zu errichten, wurde bekanntlich früher abgelehnt, dem entgegen aber anstatt Berathung de- vorgeletzten neuen Rcgulativentwurfs eine Revision des alten be antragt. Der Stadtrath hat mit der Diakoniffenanstalt ein Uebereinkommen vorgeschlagen, nach welchem bis auf Wider ruf in dringenden Fällen Dienstboten aus der Nähe der An stalt und Verunglückte gegen ein Verpflegungsgeld von täglich 9 Ngr. daselbst Aufnahme finden sollen, für die Vergangen heit aber diese Anstalt eine Vergleichsumme erhalte. Die ver einigte Verfassung-- und Finanzdeputation (Ref. Stadtv. vr. Pillmg) befürwortet diesen Vorschlag. Wegen Reorganisation der Dienstbotenkrankcnkasse aber ist der Stadtrath bei seiner frühern Ansicht, riese Kasse in eine neue, auf dem Freiwillig- kettsprincip« beruhende umzuwandel», stehen geblieben, während dt« Deputation die Reorganisation der alten, auf da- Zwangs- Prinzip gegründeten Einrichtung befürwortet und dem Collegium anräth, bei seinen frühern Beschlüssen stehen zu bleiben Nach dem der Referent die sich schnurstracks entgegenstehenderr An sichten auseinandergesetzl hatte, crgrrff Sladtrath Hempel da- Wort. Als Verwalter der Dienstbotcnkrankenkasse hob derselbe di« Mängel der bisherigen Einrichtung hervor, welche darin bestehen, daß eine Controll« mangele, indem sich hcrauSgestellt, daß der dritte Therl der verpflegten Dienstboten keine Steuer bezahlt habe und bei aller Aufmerksamkeit und freundlichem Entgegenkommen der k. Polizeidirection es nicht möglich ge wesen, eine bessere Controlle herzustellen; daß ferner die Herr- schäften, die für dir Abttagung dieser Steuer zu haften haben, oft in die La^e kämen, für rückständige Beiträge neu ange nommener Dienstboten aufzukommen, da die Behörde nicht im Stande sei, die Restanten ausfindig zu machen — seit dem November bis jetzt seien allein 20V EontraventionSfälle bei im Stadtkrankenhause aafgenommerren Dienstboten vorgekommen, und nehme man an, daß der zehnte Theil erkranke und die EontraventionSfälle bei den nicht erkrankten in gleichem Verhältnisse stehen, so gebe dieS jährlich 4000 ContraventionS- fälle. Der Stadtrath sehe sich, dadurch in die unangenehme I den meisten dieser Flüchtlinge wird die Eröffnung der straf-, Nothwendigkeit versetzt, die Kontravenienten, die zum größten freien Rückkehr in die Heimath eine wahre Himmelsbotschast f Theil zu den legalsten Leuten gehörten, mit Ordnung«- und r.!- a-» Hinterziehungsstrafen zu verfolgen wegen Unterlassungen, die in den meisten Fällen als sehr entschuldbar erschienen und selbst von dem vorsichtigsten Manne begangen werden könnten. Vor dem Gesetz könne aber bei Beurtheilung derartiger Fälle kein Unter schied gemacht werden, wenn man sich nicht den Vorwurf der Parteilichkeit oder Inkonsequenz machen lassen wolle. In-* HA gleichen bildeten die der Prostitution ergebenen, mit Dienst scheinen (sog. Schutzdienstscheinen) versehenen Mädchen durch ihre syphilitischen Krankheiten eine Belastung der Kasse, da sie nicht ausgeschlossen werden können, und endlich eine gleiche die^N, fremden, krank hierher kommenden, auf kurze Zeit ihr« Krankheit G verbergenden und in Dienst gehenden Dienstboten, welche nach Entrichtung einiger Groschen halbe Jahre und länger im Kranken haus« liegen Die Erhebung der Beitrage anlangend, so sei bei circa 10,000 Dienstboten solche nicht so leicht zu überwachen und ji> controliren, e« könne sich daher der Verwaltungsaufwand nicht vermindern, sondern eher vermehren Hierauf wandte sich der Redner zn den Vorzügen des Freiwilligkeitsprincip- nach dem Entwürfe des Stadtraths, wodurch jede Herrschaft durch Ent richtung eine« gewissen jährlichen Beitrags pro Dienstboten sich in Krankheitsfällen der Verpflegung der Dienstboten versichern könne, während Diejenigen, welche e- unterließen, für ihre Dienstboten in Erkrankungsfällen zu sorgen haben würden. Sine Belastung der
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