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Dresdner Nachrichten : 27.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186204275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18620427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18620427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-27
- Monat1862-04
- Jahr1862
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.04.1862
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Zweitens soll er im Gasthofe zu den 3 Schwänen mit einem Collegen 2 Tage gewohnt, einen falschen Namen in's Fremdenbuch geschrieben,' 1 Thlr. 12 Ngr. Schulden gemacht und ohne Bezahlung der Wirthshauszeche sich heimlich entfernt haben. Wegen der elfteren Sache ist Thierigen wegen Mangel an vollständigem Beweise frei gesprochen, wegen der letzteren Angelegenheit aber zu 12 Tagen Gefängniß und zur Hälfte der Kosten verurtheilt worden. Gegen diese Verurteilung hat, ep.Einspruch erhoben — und selbst die künigl. Staatsanwalt-^ schqft befürwortet heut die Freisprechung auch in dem zweiten Falle, weil nicht mit Gewißheit anzunehmen sei, daß der An geklagte schon im Anfänge, als er Pen falschen Namen in's Fremdenbuch schreiben ließ, die Absicht hatte, die Zeche nicht zu bezahlen, da sein College schon vorher Einiges für ihn bezahlt hatte. Der Gerichtshof erkannt nunmehr dem Anträge des Staatsanwalts gemäß. — Johanna Eleonore Sidonie Richter, 30 Jahr alt, noch nicht bestraft, hat am letzten Königschießen in einem Zelt als Köchin gedient und soll dort ein Paar Schuhe, eine Art Galoschen, welche der verehelichten Menge gehörten und auf dem Buffet standen, entwendet und dieselben für 2 Ngr. 5 Pf. verkauft haben. Obgleich die verehel. Menge diese Gummischuhe als die ihrigen anerkannte, so läugnete doch die Angeschuldigte die Entwendung, giebt aber zu, daß sie von einem Dienstmädchen ein Paar Schuh gekauft und dieselben wieder verhandelt habe. Sie ist nun.wegen Diebstahls zu einer dreitägigen Gefängnißstrafe verurtheilt worden, aber wegen einer andern Beschuldigung, daß sie auch Wäsche und Kaffeelöffel entwendet, freigesprochen worden. Gegen dies Erkenntniß hat sie Einspruch erhoben und neue Beweismittel schriftlich an die Staatsanwaltschaft gesendet, in Folge dessen der Gerichtshof ^schließt, die Verhandlung zu vertagen, weil namentlich über den Leumund der Zeugen erst Erkundigungen eingezogen werden müssen. — Die nächste Angeklagte, Marie Juliane Drechsel, ist wieder ein Schuhdieb, bei der aber Referent keineswegs in Be zug auf ihre Generalfragen das Wort „noch nicht bestraft" anwenden kann; denn auf dem Gerichtstische liegt ein hoher Aktenstoß, in welchem sich die Beweise von nrcht weniger als „sechsundzwanzigmaliger Gefängnißstrafe", die sie erlitten, vor- sinden und dazu kämm noch außerdem. 5 Jahre Arbeits haus und 1 Jahr Zuchthaus. Für Wohnungsmiethe mag sie wohl also in ihrem Leben nicht viel zu sorgen gehabt haben, da sie ja immer freies Quartier hatte. Sie ist neuerdings be schuldigt gewesen- am 7. März Mittags gegen 12 Uhr in der Zeidlerschen Wohnung, die eben unbeaufsichtigt war, ein Paar schwarze Zeugstiefel und noch andere Kleinigkeiten im Gesammt- werth von 2 Thlr. 15 Ngr. entwendet zu haben. Es erfolgte jedoch wegen Mangel an vollständigem Beweis ihre Freisprechung, gegen welches Erkenntniß die königl. Staatsanwaltschaft Ein spruch erhoben. In Folge des heutigen Urtels wandert die Drechsel znm 29. Male in's Gefängniß, und zwar ein Jahr in's Arbeitshaus, wo sie schon bekannt ist.;, Das nächste Mal hat sie ihr halbes Schock voll. — Auf einem Karpfenschmaus und Tanzabende zu Tauscha bei Radeberg hat Friedrich Wilhelm Nuhland aus Dobra eine Mütze aus dem Schankkämmerchen gestohlen, er ist dabei erwischt worden, sagt aber, er habe sie nur aus Versehen eingesteckt, weil er die seinige nicht gleich ge funden habe. Jndeß, dies sind leere Ausreden; denn Ruhland ist auch kein „noch Unbestrafter;" er hat theils wegen Betrug, theils wegen Unterschlagung schon 5 mal in's Gefängniß und in's Arbeitshaus wandern müssen. Wegen dieser Mütze ist er nun zu 1 jähriger Arbeitshausstrafe verurtheilt worden, hat aber dagegen Einspruch erhoben. Er war zwar außerdem noch wogen Handgelöbnißbruches und unbefugten Hausirhandels angeschuldigt gewesen, sein Einspruch bezieht sich aber nur auf die Bestrafung wegen des Diebstahls. Das erste Erkenntniß wird bestätigt, — Bei der letzten Verhandlung iMder Privatanklagesache des Maurer polier Beger wider'Gehe wurde für heut kein Resultat erzielt, weil der PrivatklägSr dm wegen Freisprechung des_Oscar Gehe erhobenen Einspruch durch seinen Advocaten schriftlich hatte zurücknehmen lassen. — Angekündigte Gerichtsverhandlung. Morgen Montag den 28:, Vormittags 11 Uhr, Hauptverhandlung wider die Nätherin Christliebe Erdmutche Knauthe wegen Diebstahl. Vorsitzender Gerichtsrath Glöckner. — Das heute stattfindende Wettrennen des Herrn Carre auf der Vogelwiese wird theils durch das neue Programm, theils durch das Wettreiten der hiesigen Bereiter, Herren Kasch und Richter, für eine unter sich abgeschlossene Wette und eine Prämie des Herrn Carrv, für den Sieger 6 Ducaten, sowie durch den Wettlauf von 12 Männern des hiesigen Packträger instituts, Auszeichnung weiß und grün, mit den Prämien 15 Franken in Gold, sehr interessant werden. — In mehren öffentlichen Blättern konnte man vor kurzer Zeit ein „Agentengesuch" lesen, worin kleine Kaufleute. recht schaffene Handwerker rc, zum Verkauf verschiedener couranter und leicht abzusetzender Artikel aufgefordert wurden Wer sich in dessen Folge gemeldet, erhält jetzt das Programm zu einer von Kopenhagen aus dirigirten Waaren-(sogen. Lumpezi-)Lotterie und sind di« ausgebotenen couranten und leicht abzusetzenden Artikel nichts weiter als --- Lotterieloofe. Die im Circulair gebotenen Vortheilt für die gewünscht« Agenten (Collecteure) sind gar nicht übel, doch dabei das zu bedenken, daß bekannter Maaßen der Vertrieb von Lotterieloosen solcher Art in Sachsen zu den gesetzlich verpöntsn Dingen gehört, da nur der Verkauf von Loosen der sächs. LandeSlotterie erlaubt ist. Jeder hük
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