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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.01.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010116017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901011601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901011601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-01
- Tag1901-01-16
- Monat1901-01
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.01.1901
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Leu» man sich alle die schwer wiegenden Gründe sowohl rechts- staatlicher als wirthschaftlicher und sozialer Natur vergegenwärtigt, die gegen das setzt übliche Streikfaustrecht sprechen, so läßt sich aui loyalem Gebiet zur Zeit kaum eine ernstere Ausgabe denken, als eine Untersuchung über die Frage, ob Arbeitseinstellungen und Arbeiterausiperrungeii mit ihren schädlichen Begleiterscheinungen tbatiächlich, wie die Verherrliche! des .freien Spiels der Kräfte" dedauvten. ein unvermeidliches Uebel der modernen WirthschastS- fonu sind. Die amtliche Streikstatrstik, die in neuerer Zeit in de» großen Industriestaaten betrieben wird, giebt darüber Aufschluß, daß das jetzige Streiksaostrecht. dos sich unter der dogmatischen Herrschaft de« Koalitionsrechts beranSgebildet hat. den Arbeitern alljährlich viele Millionen an ausgefallenem Lohn, den Unternehmern ebenfalls Millionen an entgangenem Gewinn kostet, also die nationale Industrie und Wohlfahrt In empfindlichster Weise beeinträchtigt. Es steht auch fest, daß in dem klassischen Lande dieser wirthschaftlichen Faustmethode. England, die einheimische Industrie in Folge größerer monatelonger Streiks wichtige Absatzmärkte im Auslande dauernd verloren hat. Die nngel,euren Kosten eines solchen Verfahrens stehen daher zn den damit erstelten Bortheilen zumeist in einem schreienden Miß- perliältniß. Noch schwerer fallen die sozialen Nachtheile in's Ge wicht. Es liegt aus der Hand, das; ein Verfahren, bei dem lediglich die augenblickliche Macht aus Kosten jeder besseren Einsicht und ruhigen Abwägung der sachlichen Gründe enticheidet, nicht zum sozialen Frieden führt, sondern bei dem unterlegenen Theil das Gefühl der Vergewaltigung und doS Bestreben zurückläßt. bei nächster Gelegenheit seinerseits „Revanche" zu nehmen. Auch staatsrechtliche Gründe sprechen gegen dos Streiksaustrecht. Kommt etz zum einseitigen Bruche des individuellen ArbeitsvertrageS zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeit' nebmer. io wird der VertragSbrerber dem anderen Theil prkvat- rcchtlich ersatzpflichtig und die Folgen des Vertragsbruchs bleiben o»i die beiden Vetheiligten beschränkt. Wenn es dagegen bei dem kollektiven Rechtsverhältnis; zwilchen Unternehmer und Arbeiter schaft. wie es im modernen Großbetrieb vorherrscht, zu Streiks oder Aussperrungen kommt, so erfolgt regelmäßig ein Stillstand des ganzen Betriebes und die Folgen machen sich auch in anderen Erwerbsgruppen empfindlich fühlbar. Die Lahmlegung der Be triebe bezw die Anßerbrotsehimg der Arbeiter werden aber gerade ! ezwcckt als Gewaltmittel, die den anderen Theil zur Nachgiebigkeit zwingen sollen, und wer cs am längsten aushält, diktirt die „Jriedcus- bedingrmgcii". Ist ein solches Verfahren in einem modernen Rechtsstaake gerechtfertigt ? Die „Kreuz.-Ztg.". die den Gegenstand behandelt, erklärt kategorisch: „Nein?" Verbiete der Staat schon de, einem einfachen Vertragsbruch zwischen Einzelpersonen streng die Selbsthilfe, s» sei es schwer verständlich, warum gewde bei Massenstreitigkeiten die in diesem Falle viel gefährlichere und unmittelbar das Geiammtwohl bedrohende Selbsterzwingung des vermeintlichen Rechts erlaubt sein solle. Wenn die am Streit der Parteien uubetheiligten Kreise in ihrem Erwerbsleben gegen den unbefugten Linzeleingrifs geschätzt werden, so können sie mit dem selben -siecht auch Schutz gegen derartige Masseneingriffe verlangen. Giebt cs nun eine Möglichkeit, für die Austragung der Streitigkeiten zwischen Unternehmerthum und Arbeiterschaft durch Avvell an das wohlverstandene Gemeininteresse beider und an die wzialvolitische Pflicht des modernen KulturstaateS einen besseren Weg zu finden als das geltende Streiksaustrecht? Die bereits ge- iioiinte „Kreuzzta " beantwortet diese Frage mit einem zuversicht lichen: „Ja!" und führt des Weiteren aus: Hot der Staat den eigenartigen Anforderungen des modernen Gcwerdewesens bereits auf dem Gebiete des einfachen Arbeits vertrags durch Einrichtung der »Gewerbegerichte" Rechnung ge tragen. um Streitigkeiten zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in freierem Verfahren rasch und sachgemäß ent schieden zu sehen, so dürste der Gedanke naheliegen, für die weit wichtigeren Massenstreitigkeiten zwischen Unternehmer- und Arbeiterschaft über andrrwette Regelung der Arbeitsbedingungen eisl recht Einrichtungen zu schaffen, welche ebenfalls eine rasche und sachgemäße Erledigung gewährleisten. Wollte man au die Institution der Gewerbegerichte anknüpfcn, so »värc diesen die Be fugnis; zu verleihen, sich auf Vorschlag der streitend«, Parteien ev. von AmISwegen, durch Anziehung einer beiderseits gleichen Anzahl von Vertretern zu einem „Einigungsamt" zu «Western. Tann hätte man in dem Vorsitzenden doS GcwerbegerichtS einen unvarteiiichen Obmann, in den ständigen Beisitzern bereits vor- geichuite Beratber und in den nichtständigen Beisitzern <d. h. de« erwählten Vertretern der streitenden Part«) für den < sonders Sachverständige, und wenn diesem Kollegium klSmng des Sachverhalts in Bezug auf Zeugen- und . slSiihiariivernebmung. Augeiischeineinnahmc rc. gleiche Befugnisse wie dem Grwerbegrrichte zuständen. dürsten alle Vorbedingungen für eine vertrauenswürdige und sachgemäße Behandlung des »treib- falle« gegeben sein, mag dies« zwischen dem einzelnen Unt«» nekmer und seiner Arbeiterschaft oder zwilchen beiderseitigen Koalitionen schwebe». Man lärmte aber auch der steten Selbst, beslinunnng der Parteien in weltestem Make «ntgegcnkommen nnd dielen die Bill» ' ' — aichee Streitfall dv- n behufö Ans- Verfahrens erfüllen. Alsdann würde es auch keinem Bedenken unterliegen, einem solchen EinigungSomt die nämlichen Befugnisse wie dem „ordentlichen" beirulegen: im Gegentheil würden dadurch die in einzelnen Berufszwcigen bereits bestehenden Einrichtungen der Art iwie z. B. im Buchdriickergewerbc) lediglich eine festere Grundlage und erhöhte Aktionsfähigkeit gewinnen, was im In teresse des sozialen Friedens nur erwünscht wäre Kommt zwischen den streitenden Parteien vor dem Einigungs- amt ein Ausgleich zu Stande. Io würde derselbe für beide Theile rechtsverbindlich sein und durch Nebenabreden über Konventional strafen oder andere civilrcchtliche Äautelen noch besonders gesichert weiden können Kommt dagegen eine Einigung nicht zu Stande, so hätte das Einignnasamt nunmehr nach Klarstellung oller Streit punkte diele als .Scknedsamt" mit Stimmenmehrheit nach bestem Ermessen durch Schiedsspruch zu ensicbeiden: denn es würde aan unverständlich sein, die friedliche Schlichtung des Streikes schließlich an dem einseitigen Widerspruch einer Partei oder nur einzelner Vertreter deiielden scheitern zu lassen und. statt eine auf Sach- krnnniß gestützte Entscheidung zu treffen, diese wie bisher blinder Willkür überlassen zu wollen. Ein solcher Schiedsspruch mußte ebenfalls für beide Parteien rechtsverbindlich sein Natürlich könnte diele Giltigkeit bei dem steten Wechsel der wirtdichaftlichcn Verhältnisse keine dauemde sein. Daher müßte jeder Partei das Recht zustehen. unter Einhaltung ein« gesetzlich oder besser im Schiedsspruch selbst festzusetzendcn und strafrechtlich zu sichernden Kündignngssrist das durch den Schiedsspruch geschaffene RechtS- verhältniß der Gegenpartei anszukündiaen. Damit würde man den dovvelten Vorth«! erreichen, einmal ven veränderlichen Verhält nissen Rechnung zu tragen »nd andererseits ohne Unterbrechung des Betriebes eine neutrale Frist zu gewinnen, während welcher sich jeder Theil nach eigener Entschließung anderweit in Ruhe ein richten könnte, falls nicht inzwischen gegenseitige Verständigung auf «neuter Grundlage «folgt. Hiernach würden Streiks und Aussperrungen überhaupt nicht wehr qötdig sein, da für ieden Streitfall die Möglichkeit gegeben wäre, denselben in einem geordneten Verfahren zum verständige» Austrag zu bringen, und es wäre deshalb ein Unternehmer, welch« in Mißachtung dieser staatlichen Einrichtungen seine Arbeiterschaft durch Aussperrung brotlos macht, ebenso zu bestrafen, wie aiidererseils Arbeiterführer, welche durch Anzettelung von Streiks Betriebe lahmznlegen juchen. Auch würde eS keinem Bedenken unterliegen, dem Strafrichter die Besiigniß zu geben, neben der bezüglichen Geld- oder Freiheits strafe aus entsprechende Buße zu Gunsten der geschädigten Partei zu «kennen, sofern nicht in dem Schiedsspruch selbst bereits ander- weiter Schadenersatz vorgesehen sein sollte. — Zur Durchführung der hi« Ikizrirten Vorschläge würde nichts weiter nöthig fein, als in dem l890er Rcichsgesetz über die Gcwerbegerichtc den etwas dürftig ausgefallenen Abschnitt über das „Einigungsamt" zeit- und sachgemäß auszugestalten, womit auch der vielumstrittenc 8 153 der Gewerbeordnung gegenstandslos werden würde. Man wende nicht ein. schließt daS konservative Blatt seine beachtens- werlhen Ausführungen, daß diese Vorschläge undurchiührbace Forderungen enthalten. Die »euere Gesetzgebung in England. Amerika, nnd dem in diel« Richtung am fortgeschrittensten Neu- Seelond hat bereits derartige Vorstöße gemacht und die Jahres berichte des musterhaft geleiteten staatliche» Einigungs nnd Schirds- anits in Boston ssiir den industriereichc» Staat Massachusetts) lassen gar keinen Zweifel darüber, daß auch die komvlizirtetten Streitfälle ein« fachgemäßen Schlichtung auf dem skizzirten Wege zugänglich sind. Neueste Drahtmettumgen vom 15 Januar. sSäimntliche nicht als Drtvat-Mewmigeu geleuwretchnetm Develche» stammen da» Wolff's Tel. Bureau: die mir ' vergebenen sind wSkrend des Drucke, emaeaauseno * London. Auf daS Gesuch des Bürgermeisters von Portsmouth, er möge einen Tag zur Ueberrerchung des ihm ge stifteten Ehrendegens bestimmen, antwortete Earl Roberts, es fei ihm Peinlich, gefeiert zu werden, während so viele Leute sich in bitterem Leid befänden und ehe man wirklich dafür danken könne, daß die Wolken, die ieit mehr als einem Jahre die Heim stätten des Landes verdunkelten und die Herzen so vieler Menschen bedrückten, entfernt seien. * Kopenhagen. Die Regierung hat den Finanzausschüssen der beiden Kammern des Reichstages ernen Bericht über die Ver handlungen zngchcn lassen, die bisher zwischen Dänemark und den Bereinigten Staaten wegen des Verkaufs d« dänisch-west- indischen Inseln staltaefunden haben, sowie ein Gesuch von !7 Kopcnhaaencr Geschäftsleuten, in welchem diese um Unter stützung damr vitten, daß die Inseln für das dänische Kapital fruchtbringend gemacht werden. " Kro »stad. iReuter-Meldung.) Längs der ganzen Bahn linie nack Norden sind die Buren äußerst thätig. Ver schiedene kleine Abteilungen derielben baden in den letzten Tagen oie Bahnlinie üderscvütten. Auch zwilchen Kronstad und Lindlep zeigen sich häufig Buren Alle größeren Buren - Abtheilungen scheinen sich in südlicher Richtung mit Dewct zu vereinigen. Berlin. iPnv.-Tel.) Reichstag. Am Bundesmths- tische Kriegsminist« v. Goßler. Aba. Trimborn iEcntr.) be gründet seine Interpellation, betr. die Duellfrge und die neuerlichen Vorgänge bei den Reserveoffizierswahlen in Köln. Er legt den Sachverhalt dar. wie er durch die Presse bekannt ge- worden ist: Zugehörigkeit der betreffenden Offiziers-Aspiranten zu katholischen Stndentenverelncn, Befragung develben üb« ihre Stellung zum Duell nnd schließlich als Folge die sich nicht auf dem Boden der Gesetze des Staates und der latkvlstchen Kirche be wegende Antwort: die Nichtwahl zum Reserveoffizier, sodann Katfirung der ersten Wahlhandlung bezw. Nichtwahl in Folge d« gegen ein solche- Jnquisitoriom elngerrichten Beschwerde, ab« seit dem zweiten Wahlakt abermals Nichtwahl: Ganz besonderes Auf lehen habe es gemacht, daß gegen den einen d« Aspiranten sogar vom Vorsitzenden de- Ehrcnrathe» ein Verfahren einaelcittt worden sei wegen angeblich falscher dienstlicher Meldung. Diese« ^. vuna. Enniltelungßoerfahren habe allerdings hinterher angestellt werden müssen, was "«ne schwere Niederlage de- betreffenden Obersten war. Ein Zweifel darüber fei ganz anSgeschloffen. daß die Be treffenden ihre Nichtwahl ausschließlich ihrer ^ frag« »n danken haben. Die streng«,'Besetz ommMai in Kain auf daS Gröblichste km Eentnmr) - K^ABminlster v> »o zur Ducll- r Stellung, zur le des öberssn verletzt wachen. «Beifall ßler: Ich habe dem Bor» > i«dn« schon kürzlich privatim erwidert, daß ein solches Verfahren der Befragung von Offiziers Aspiranten üb« ihre Stellung zu j Duellsragc unzulässig «ei. Auf die Beschwerde hin ist auch da z erste Wahlversahren kaisirt worden. Was nun die zweite Wohl ' am 4. Januar unlangt, so steht sie sa selbstverständlich unter den - Tienstgeheimniß. Wenn Verstöße gegen die Bestimmungen erfolg, § iein sollten, so war es Pflicht der m dn Minorität befindlichen Offiziere des Ehrengerichts, dagegen höheren Orts vorstellig z>: werden. Außerdem hat ,a schon der Herr Interpellant doram hingewiesen, daß den Betheiligten selbst der Weg der Beschwerde offen steht. Die Hreresverwaftung hat darnach keinen Anlaß, sich mit irgend welchen Anträgen an die ollerhöchste Perion zu wenden Was endlich die Anschuldigungen anlangt. welche der Vorredne, gegen den Lorsitzenden des Ehrenrothes und gegen den Bezirks ksmmondenr gerichiet hat. so wird ebensnlls die Kammcmdokehördc Veranlassuna nehmen, die Sache oufzuklären — Aba. Büsinir <nat.-!ib.): Tie Antwort des Kriegsministers «scheint nicht au. reichend, denn er hat uns keine Erklärung dahin abgegeben, da, solche Fälle nicht wieder Vorkommen sollen und daß Remedur werde geschaffen werden. Er hat nur «klärt, daß ein allerhöchst« Besetz, bestehe, wonach solche Befragungen üb« die Stellung zum Duell, nicht stattfinden sollen. Damit müssen wir uns einstweilen bcft gnügen in der Hoffnung, daß der allerhöchste Befehl künftig mehr« Beachtung finden werde. (Lachen links.) Abgenommen, haben die Duelle in der Armee thatsächlich schon jetzt in Folge des allerhöchsten Erlasses vom Dezember 1897. und es« ist zu hoffen, daß diese Unsitte noch mehr abkommen werde Wir sehen deshalb keinen Anlaß zu noch weiteren grundsätzlichen^ Erörterungen hierüber. — Abg. Pachnicke (freist Ber n Ec hot sich in der Armee ein Ehrenkodex herausgebildet im Wider « svruch zur öffentlichen Meinung nnd zu den Strafgesetzen. Zu, Abhilfe des Nebels muß mehr geschehen als bisher. In England hat man ganz andere Verfügungen, die sich im Gegensatz zu den unirigen von Redewendungen, wie Stande«!,re und dergleichen, siet halten. Hente gehört mehr Mutt, dorn, ein Duell abzulehnen als es anzunehmen. Ab« was nützt auch schließlich alle Verschärfung des Strafgesetzes, wenn hinterher die Gnade eintritt. «Beifall im Centrum.) Dieses Duellwesen ist durchaus undeutsch. es ist aus Frankreich und Spanien zu uns gekommen. Wer eine glückliche Ehe zerstört, der räumt seine Schändlichkeit dadurch hinweg, daß er den beleidigten Ebemann ni-derschießt. „Was will dann noch", so fragte der berühmte Rechtslehr« Bind,ng. „ein Mord bedeuten?" Wie muß das wirken aus das Rechtsgefühl des Volkes! (Beifall.) — Abg. Dr. Pachcm (CentrI: Seine Freunde hätten erst, als alle andere» Mittel versagten, den Weg der Interpellation ergriffen und sich an die Ocffentlichkeit gegenüber diesem Gebeimversahren gewendet. Auch die Katholiken rechnen es sich zur Ehre an. als 7- Offiziere zu dienen: aber in Berlin z. B. werde Jeder, der sich S; zum Offizier melde, gefragt, wie er zum Duell stehe. (Hört, hört im Centrum) Gewundert habe er sich über die kühle Art. wie der Kciegsmini'ster diese Sache behandle- Die kaiserliche Kabinetsordrc enthalte nichts, was eine Verpflichtung zum Duell in sich schließe.!! Wie düiie man auch wage», anzunehmen. daß sic etwas enthalte, was den Strafgesetzen widerstreite. Sei dem, das preußische Krregsmrnffterium nicht dazu da. einzuichrciten und ausznklärcn wenn Verstöße gegen die Kabinetsordrc vorkämen und Unklar heilen über deren Bedeutung beständen. Er möchte daher den Kriegsminister auffordern, seine Stellung zur Sache noch ein« Revision zu unterziehen. (Beifall.) — Abg. v. Levctzow ftons.): Obwohl ich aus einem anderen Standpunkt stehe als die Interpellanten, nehme ich doch keinen Anstand, das Verjähren in Köln als tadelnswerth und inkorrekt zu bezeichnen, bauvtsächlicr wegen des Jnguisitoriums und weil ein solches Verfahren d« allerhöchsten Kabinetsordre widerspricht. Ich weiß ab« nicht, was der Kriegsminister noch thnn sollte. Die Akten bei der erster Wahl sind sa kassirt worden. Ich glaube auch nicht, daß io etwa-- sich wiederhole» wird. Ich höre überhaupt zum ersten Male von einem solchen Vorgänge. Wenn uns hier das englische Offizier korps vorgeführt wurde, so erinnere ich nur an den Burenkieg. (Beifall rechts.) - Abg. v. Vollmar (So;.): «Seine Partei verwerfe das Duell in allen Formen und Fällen Die kaiserlichen Erlasse seien auf halbem Wege stehen geblieben, denn sie erkennen eigentlich das Duell an. (Widerspruch im Centrum.) Das Duell muffe ganz verboten werden. (Rufe im Centrum: Ist ja ver boten.) — Abg. b. Kard 0 rss (Reichst,.) bedauert den Köln« Vorfall nneiiduch. Auch er würde, wenn ihn Jemand nach seiner prinziviellen Stellung zum Duell befragte, den Betreffenden ickar; aiiblaieri. (Heiterkeit.) Die heutigen Verhandlungen würde:, hoffentlich ein« Wiederholung solcher Vorgänge Vorbeugen. — Abg. Muller-Sagan (frei). Bolksv.) wendet sich nicht nur Men das Duellwesen, sondern auch gegen die Methode des Mahlens von Offizieren. Dergleichen komme tonst in teincm anderen Berussstandc vor. Besier als dieses Wahlipstcm wäre die Ernennung der Offiziere durch den allerhöchsten Kriegsherrn. Redner «„inert in diesem Zusammenhänge an einen Fall Salomou in Kreuznach. — Abg. Dr Lieber (Ecntr.) erklärt, er >ci gleich seinem Freunde Bachem geradem erstaunt über die Antwort des Kriegs-Ministers. Da der Fall in Köln ,0 überaus kraß liege, so hätte er geglaubt, der Krieasminffter wurde zum mindesten dafür sorgen, daß der Erlaß des Kaisers den Offizieren wirklich verlesen und nochmals eingeichärft werde. Es handle sich hier um eine» Fall offener Auflehnung gegen einen kaiserlichen Beseht, und da begnüge sich der Minist«, zu sogen, es würden Erhebungen stattz finden nnd. wenn erforderlich, würde Remedur cintrelen. Dir Remedur hätte doch hi« schon cintretcn müssen. Der Minist« habe zwar sich und die Heeresverwaltung entlastet, dafür ab« andere Stellen, die Kommandostellen bis zur höchsten hinauf. ,» demselben Maß« belastet. Denn die Handrabung des Wahlrechts der Offiziere zu solchen Mihständen führe, sei allerdings zu er wägen. ob nicht z» dem früheren Stzstem der bloßen Ernennung der Offiziere zurückgekchn werden solle. — Kriegsminister v. G 01; t e r: Ich erkenne an. daß sehr viel Nebelstände beiden Walnen von Offizieren vorlomme» können, die vielleicht schon von der Universität her ihr«, Ulivrung haben; ich verstehe ab« nicht, wie der Vorredner sagen konnte, ich belaste die Kvmmandogewalt. Ich kann doch hi« nicht dem allerhöchsten Kriegsherrn vergreisen. das Vorgeaanaene nur Bericht erstatten. Nur da allerhöchste Kriegsherr befiehlt. Wenn ich zu befehlen hätte, wäre das das allctgrößtc Unglück für die Armee. (Sturmi,che Heit« kelt.) Sie versieben doch, wie ich das meine. Der Minfftrr sil ch van« nochmals aus. daß iu dem Kölner Falle das Ossizierkotps »ei der Wahl nicht richtig gehandelt habe. Dagegen »niffsc ein» »2 A
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