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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 05.06.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19030605018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903060501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903060501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1903
- Monat1903-06
- Tag1903-06-05
- Monat1903-06
- Jahr1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 05.06.1903
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SerugsgeMr: lolat. erdallen 2 Via» »n «,v»-enlaaen. die cht aus «tonn- oder neierlaae folgen, twei reUausaadeii adend» und ,,ackl>ruit aller «rtllcl u. Original. MiNeilunae» nur uii> deutitcker Queiieiianaavei.Dresd Nackr ) tuiä'tt,. NHlmal'L ö»norar. ani »rucke bleiiic» »»dennmcktial. „nvkr>a»o>t Manullnvic Werve« nickt auldewahrt. Telearamm Adrette: Rachrtch«»,, Lrellde» Stgründel 1858. vor Dolrtil-Vvrkttut <tor DiUlioullul-^udilk ^ILmru-Ilt 6 I, AI, !^0l'80Ü8>^2, HoMvtorLllt I dl«l«t I« sssnokmsolevoUsr ^unkütirung ung-rrnioi-ts unä gni-ninrts Nüt« naoti oinonon. «orvls ^»rinor. l-cinilnnoi' unck ZVlonor dloclollsn. Haupt-GeschastsNellr: viarieustr. 38. /liiresgen-carif. vnnatime von Anka»d!aunaen luL »ocknutlua« s Mir Sou» im» Ke,erlass mir Ltarientiraiie ns v,n> t> bis '/iNIIn Tie NvailiaeÄlmid- t'ile ira « Siibeiii Lo Via. A» kündiaunaen aui der PrivaNcue Zeile L Pia ^ die sipahiae Zeile ule „Ein veilliid!" oder aui Lerlieae i-0 Pia FnNumme», iiLlli Loii» und i>eic: lasen >- de- üivaliiae Gruiid-cile» Sv. «o de- so Uiid »0 Piz. uack de. loudereiii Larit. A„swa,li,c Sun trage nur gegen Vorausde,Mmia. BclegblüIIer werden ui» tvPlg, dereckiiel. ftcriiivreckaiiickluk: «ml I Ar. U und Nr. rvU«. IIvlui . I«e>vr» I.vdvr1rL»vllml8ioll A grosso d'Iirsebs 2 Llarle, kwmptor Vorsanck nach uusrvurts. « n x§1. llokrxotLskö, Drssäsn, 6sor§6Qtor. A ^ i-lüls ... ono vucdkolr ^IINI N8tr«88v Zvtlvr ^rt z ijll>!!!8 Kkllüks. VMM z K ompüelilt in kpÖ88ter ^usmadl: A E lllsvrnv Ovlon ». ttvnlo, Ilnu8-, k«eilen- A und l.ruicl>virt86lialt8-66i!lt6. I —^ H^»t«vI»on«Iectv 4o»,nnI»I In M W V MV^ Qitü^tes, «N«I vonn«Iini>z<v>« sAm Ilk l8IH8^ t.öu8sW8l^8!I. k6dl'Lue!i8- unll ALÜÜLL I.8l!8MLl'8N-8p8r!L!-k88e!!L!t N«1«e- 4» ttlael. 2« 8tiu«8e 20. slAv 1 « Krlminalisti'che Vereinigung. Gewerbelchnlniännertag. Gabelsbergeitag, Acrzte u. Krankenkasscn, Mulmaßliche Wittcliing: j ^ 1 Tllltllll. Krebsliberllagliiig. Gcrichisveihandliingen. Sängerwetistreit in Frankilirt a. M. Heiter. j E» ^ " U«, «F» I »/Ve). Der Internationale» Kriminalistischen Vereinigung znm Grüfte! Ein herzliches Willkommen sei den Rittern vom Geiste dar gebracht, die sich in den gastlichen Mauern Dresdens versammelt haben, nicht, um „der Menschheit Schnitzel zu kräuseln", sondern zu ernster, fruchtbringender, gedeihlicher Arbeit, die das vfsentlichc Interesse wie die Wohlfahrt des Einzelnen vor dem Gesetze ans das Ticsslc berührt. Die Wissenschaft und die Praxis des Strafrechts haben ihre Vertreter gleichmäßig entsandt und diese reichen sich brüderlich zum hohen gemeinsamen Werke die Hand, nur die Verwirklichung des der Allgemeinheit, dem gesunden Nechlsfort- schrilte dienlichen Zieles im Auge, unter Zurückstellung des häus lichen Streites über die Frage, wer voranstehen soll, welchem von beiden Faktoren der Vorzug gebührt. Vielleicht erscheint überhaupt jeder Zweifel nach dieser Richtung ein für alle Mal gelöst, nachdem Windschcid, die Leuchte des Zivilrechts, sein Urteil dahin zusammen- gefaßt hat, daß die juristische Wissenschaft „nichts als die Magd der Praxis" sei: aber, so fügt der große Pandektist mit bedeutsamer geistreicher Wendung hinzu, „eine Magd, die eine Krone trägt," In diesem Sinne arbeiten auch im Strafrecht Wissenschaft und Praxis, Praxis und Wissenschaft in harmonischem Wirken zu sammen, indem sie sich gegenseitig fördern und anrcgen, indem der eine Teil von dem anderen das Beste nimmt und ihm das Beste gibt. So gereicht der gemeinsam erzielte Erfolg der Gesamtheit der Rechlsentwicklung wahrhaft zum Segen, wie das die Tätigkeit der in der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung vertretenen Juristen in eindrucksvoller Art beweist. Ein ausgezeichneter juristischer Geist, Friedrich Karl von Savigny, hat in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unserer Zeit den Berns zur Gesetzgebung überhaupt abgcsprochcu. Ein solches Urteil konnte indessen höchstens für die Periode unserer naiwnalcn Zerrissenheit, als nur noch bedingungslos in den Fesseln des römischen Rechts schmachteten, und auch da nur beschränkte Geltung haben und verlor in demselben Augenblick seine Kraft, wo mit dein Aufgange der nationalen Sonne der ncnerwachtc deutsche Genius auch auf dein Gebiete der Rechtswisscnsthast seine Schwingen zu regen begann. A>s erste gewaltige Frucht der deutschen nationalen Gesetzgebung ist in drei Jahrzehnte langer mühsamer Arbeit das Bürgerliche Gesetzbuch nebst der großen Reihe von den seiner "Ausführung und Ergänzung gewidmeten Ge- ietzcn herangcreift und die letzte noch vorhandene Lücke wird im Jahre I90t mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den privaten Versicherungsvertrag nnsgcfüllt werden. Alsdann steht noch als zweites ebenbürtiges Gesctzgcbnngswcrk im großen Stile die Revision des Strafrechts und des Strafprozesses aus, deren Not wendigkeit sich mit jedem Jahre mehr fühlbar macht, weil daS, was wir hier in dem bestehenden Justizgesctzcn bereits besitzen, ans Schritt und Tritt den Charakter des Unfertigen, .Hastigen, Uebcrciltcn an sich trägt. Im Gegensatz zu dem Bürgerlichen Ge setzbuch. daS ein Erzeugnis der allerjorgsälligsten und gründlichsten Vorbereitung und Durcharbeitung darslcllt, mußten das Ncichs- slrafgesetzbuch und die Neichsslrafprozeßordnung, um nur erst die Grundlage der Rechtseinhcit in Sicherheit zu bringen, im be schleunigtem Verfahren einer kurzen Spanne Zeit vollendet werden und daß beide hiervon die Spuren trugen, war unvermeidlich. Die Führung in dem guten Kampfe um eine durchgreifende Reform unseres Strafrechts und Strafprozesses hat die jetzt in TreSden tagende Internationale Kriminalistische Belcinigung über nommen, Ihr Gründer ist der in weitere» Kreilen bekannte Ttralrcchtslehrer Prof. Dr. von Liszt, ein Kriminalist von reifer Erfahrung und edelstem Streben, der ganz in den Traditionen der bellen kriminalistischen Schule wurzelt. Ter Berus eines Kriminalisten ist der allerichwersten einer »»d stellt, wenn seine Träger die Ihnen obliegenden außergewöhnlich geschärften Pflichten i» vollem Umfange erfüllen wolle», die bedentsamstcn Anforde rungen an Wissen, Können und Charakter jedes einzelnen. Ebenso wie der Arzt, der ist, wie er sein soll, außcr seinem reinen Fach wissen noch über ieine ausgiebige philosophische Bildung, sowie über ein warmes, menschliches Herz verfügen muß. ebenso vcrlgngt die berufliche Tüchtigkeit von dem echten und rechten Kriminalisten nicht bloß die Fähigkeit, den Schuldige» erzittern zu ninchen und ilm der gerechten Strafe zu überliefern, sondern auch den Un schuldigen, der in ungerechten Verdacht kommt, herauSzufindc» und durch seine Rettung aus den Fesseln der Strafjustiz diese selbst vor dem furchtbarsten aller Jrrtiimer, dem Justizmorde, ,n bewahren. Deshalb soll der Kriminalist cs verstehen, ans der G»indlage eines geschulten philosophischen Denkens die Indivi dualität jedes Angcschndlgten und jedes Zeugen mit durchdringen dem psychologischem Verständnis plastisch heraus zu meißeln, ihnen bis ans de» Grund der Seel" z» sehen, gewissermaßen ihre geheimsten Gedanke» zn erforschen und die Beweggründe und Triebfedern ihrer Handlungen aufzudccken. In dieser Kirnst war der große Feuerbach Meister, ihm eiferte der verstorbene sächsische GeneralstaatSanwalt von Schwarze nach und auf denselben Bahnen wandelt der Begründer der Internationalen Kriminalistischen Ber einigung Prof, von Liszt und mit ihm die Anhänger seiner Richtung. ES ist daher mit besonderer Freude und Hoffnung zu begrüße», daß die genannte Vereinigung sich n. a, auch eine! bessere allgemeine Vor- und Durchbildung des jungen Nach wuchses an kriminalistischen Praktikern zur Ausgabe geletzt bat. Eine Bewegung, die von solchem Geiste getragcn^.wird, bietet in sich selbst die beste Gewähr dafür, daß sie stets nur das wirk lich Erreichbare und mit den Zwecken einer gesunden Strafrechts pflege zn Vereinbarende im Auge behalten und, a»f dieser Grund lage schassend, das große nationale Werk der organischen Um gestaltung unseres gesamten Straf- und Slrasprozeßrcchls zn derselben Höhe der Vollendung führen wird, wie sic unser bürger liches Recht bereits erreicht hat. Zu wünschen ist nur. daß alle beleiligtcn Faktoren fortan die größte Energie entwickeln, um das Werk zum Abschluß zu bringen und vie so wie so schon übermäßig lang ausgedehnte Wartezeit des deutschen Volkes in dieser brennen den Angelegenheit nunmehr nach Möglichkeit abzukürzcn. In den bisherigen 32 Jahren, die seit der Gründung des Reiches ver flossen sind, ist nur hier und da eine dürftige Abschlagszahlung ans die stürmischen, wahlberechtigten Forderungen des öffentlichen Rechlsbewußtseins, wie beispielsweise in der Frage der Entschädi- gung unschuldig Verurteilter, erfolgt. Im übrigen aber ist die Anzahl der noch unerledigt gebliebenen Beschwerden im einzelnen geradezu Legion: denn die Un zuträg lich kei*en in unserem Strafrecht machen sich an allen Ecken und Enden bemcrklich. Einige leitende Züge im Großen ergibt eine Auslele aus dem Programme der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung. Da handelt cS sich u, a, um eine gründliche Reform der ganzen Darunter, suchnng. ferner um die Regelung der so überaus schwierigen Frage, wie die verminderte Zurechnungsstihigkeit strafrechtlich zu behandeln ist. Weiter richtet sich eine Forderung des Programms gegen die notorisch in moralischer Beziehung äußerst verderblich wirkenden kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Tie Freiheitsstrafe soll ihrer Natur nach auf die wirklich schweren Rcchtsbrüche, die eine lange Dauer der Freiheitsentziehung verlangen, beschränkt bleiben und an Stelle der bisherigen kurzzeitigen Freiheitsstrafe soll ein weit umfassender ausgcstaltetcs Gcldstrascnsystcm ohne die jetzt übliche mechanische Freiheits-Erlatzstrase im Nichtbestrcibnnasfallc treten. Weiter wird die Hinausietzung des slrasmündigen Alters um min destens 2 Jahre gefordert, damit nicht fortgesetzt Kinder, die eigentlich noch der ausschließliclien Disziplinargeivalt der Schule und Familie unterstehen, vor Gericht geschleppt und all den »nab- sehbarcn, oft das ganze Leben vergiftenden Folgen einer solchen Abstrafung unterworfen werden. Endlich — zuletzt, aber nicht am wenigsten — handelt cs sich noch um die Herbeiführung eines einheitlichen Strafvollzuges und einer allgemeinen zweckmäßigen Einrichtung der Strafanstalten ans moderner Grundlage, Ein deutsches Rcichsgesctz über den Strafvollzug, der heute noch als Sache der Landcsgcsctzgcbnng und -Verwaltung in bunter Mannig faltigkeit einhergeht und jede durchgreifende gleichmäßige Regelung vermissen läßt, wird, wenn cs nach jahrzehntelanger Verheißung endlich zustande kommt, ans der Rnhmestasel der Kriminalistischen Vereinigung mit an erster Stelle verzeichnet werden müssen. Soweit das Strafrecht im Gegensatz zum Strafprozeß bei der Reform in Frage kommt, ist noch besonders auf die An passung der Strasvorschristen an die Veränderungen Bedacht zu nehmen, die im Laufe der Zeit in einem Teile unserer sittlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundanschauungen eingetreten sind, Professor Wach in Leipzig hebt dabei ganz besonders den Kontrast hervor, der zwischen dem allgemeinen Ncchlsempsinden und der Art besteht, wie Vergehen gegen das Eigentum und solche gegen das Leben und die körperliche Sicherheit gegenwärtig bestraft zu werden pflegen. Der genannte ausgezeichnete Straflehrcr bc- merkt hierüber: „Durch unser Strafgesetzbuch zieht sich eine un- verhältnismäßige Ucbcrschätzung des Vermögens im Verhältnis zur Person und den ideellen Werten, Es wird jedermann be fremden. daß wir beispielsweise den Versuch der Sachbeschädigung, aber nicht den der Körperverletzung, der Freiheitsberaubung, der Versichrung, des Ehebruchs bestrafen: daß uns der einfache Dieb- stahl schwerer wiegt als die Verletzung des Körpers, der Ehre, der Freiheit durch Nötigung: daß fahrlässige, unter Umständen höchst lndenlungslose Brandstiftung, aber nicht fahrlässige Frei heitsberaubung, anderer Dinge ganz zu geschweige!!, bestraft wird, daß uns sogenannte schwere Diebstähle, oft wahre Lappalien, strafbarer erscheinen als manche Tclilte wider das Leben." In ähnlichem Sinne hat sich auch bereits Fürst Bismarck geäußert: indem er erklärte: „Das Geld wird höher veranschlagt im Gesctzgcbnngstarise als die gesunden Knochen." Im Bunde mit diesen beiden autoritativen Zeugen lehrt die Ztzrimiiialstatistik, daß gerade die Vergehen gegen die Person in unausgesetzter Zunahme begriffen sind, und daß cs an der Zeit ist, hier Wandel zu schofft». An den sonstigen Einzelheiten der Reform ist indessen die Oessentlichkeit weniger interessiert. Ihr genügt es, zu wissen, daß die gesamte Angelegenheit in den bewährten Händen unserer tüchtigsten nationalen Strasrechtstheorctikcr sowohl wie -Prak tiker liegt, und aus dieftm Bewußtsein erwächst zugleich die zu verlässige Hoffnung, daß die dringend notwendige und von allen einsichtigen Kreisen unseres VolkcS längst heiß erfthntc Reform unseres Strafrechts und Strafprozesses endlich in absehbarer Zeit verwirklicht werden wird. Den Dank für einen so segensreichen I Fortschritt wird dann das deutsche Volk nicht zum mindesten den Männern obzustatten haben, die in diesen Tagen in Dresden das ehrenvolle, Banner der Internationalen Kriminalistischen Bereinigung enisaltcn und deren verdienstvolles Wirken gerade in der Dresdner und überhaupt m der sächsischen Bevölkerung verständnisvolle Sympathie und freudige Anerkennung findet. Neueste Dralrtlneldnnaen vom 4. Juni. INnckts cingeliendc Tcveschen befinden fick, Seite 4.) Berlin. sPriv.-Tol.)' Prinz Heinrich gedenkt, wie ein Pariser Blatt wissen null, mit der „Ariadne" Breit anzutanscn und mit dem Tonspräsckien Üldmira' Tourdon Besuche auszn- tauschen, — Ter Neichsgerichtsrat Galli zu Leipzig erhielt den preußischen Kronenorden 2. Klasse mit dem Stern. Berlin, lPriv,-Tel,j Der Evangelische Arbeiterveretnstag nahm folgende Erklärung einstimmig an: „Angesichts der be vorstehenden Reichstags- und Landtagswahlen erwartet der Aus schuß auf das Bestimmteste, daß seine Mitglieder nur für die jenigen Kandidaten eintreten, die 1. auf dem Boden des Evan- geliums stehen, 2, treu zu Kaiser und Reick halten, und 3, ge- willt sind, an der Fortführung der sozialen Reformen mitzuwirkcn." — Im Untersuchungsgefängnis erhängte sich gestern abend der Kaufmann Eugen Conrths, Die Festnahme Eourrhs' soll wegen umfangreicher Wechselsälschungen erfolgt sein. Es geht das Gerücht, daß Conrths auch in einer Affäre verwickelt war, die in Verbindung stehr mit der Entlassung eines Staatsantvalt- schaslsrats, — In Rixdorf hat der Arbeiter Neumann seine Frau, während sie im Bette lag. mit einem Beil erschlagen und dann sich selbst durch Erhängen entleibt. Neumann war bis vor kurzer Zeit in der Irrenanstalt wegen Geistesgestörtheit untergebracht, dann aber aus Antrag seiner Ehefrau, da sein Zustand sich in letzter Zeit zusehends gebessert hatte, wieder ent- lasten worden. Frankfurt <i, M, sPriv,-Tel,s Die Antwort des Kaisers auf die Begrüßungsansprache des Oberbürgermeisters Adickes laulcie: „Es ist mir ein Bedürfnis, im Namen Ihrer Majestät der Kaiserin und in meinem der Stadt Frankfurt aus tiefstem .Herzen warmenDank zu sagen für die Freude, die sie uns bereitet, spontan, ein Ausbruch herzlichster Gefühle war der gestrige Empfang, getragen von dem aus vielen tausend Kehlen aesungencn deutschen Liede. Es war so recht das Bild der kräftig sich regenden, nach allen Richtungen sich entwickelnden großen Metropole, der Erfolg dessen, was das Schwert meines siegreichen Großvaters für das Vaterland errungen hat. ein Beweis dafür, wie aut es Frankfurt unter preußischer Krone gegangen ist. Vom Kyffhäni'er her zogen meine Ahnen zur alten Römerstad» ein, DaS Kysthänser-Tor ist gesprengt, und offen sind die Tore und Gassen der Stadt Frankfurt geworden, vergangen die alten Zeiten und zur Geschichte geworden. Das neue Deutsche Reich bat Frank furt zur neuen Bedeutung sich entwickeln sehen. Und so war es denn mein Wunsch, wie schon in früherer Zeit aus Frankfurt die ersten schönen Sprößlinge des deutschen Liedes erstanden und sich heute zum erttcn Male in ihren Mauern deutsche Männer versammelt haben, um nach alter Sitte im Liede mit einander zu ringen, io möge in Verbindung mit der modernen Entwicklung und Ausgestaltung der Stadt hier im Rathausc die Pflcac der alten Traditionen mit der alten Gcsckichte der Stadt Hand in Hand gehen: denn nur wer seine Geschichte pflegt, wer seine Traditionen hochhält, kann in der Welt etwas werden, Tic Ordcnskctte, die Sie um die Schultern ihres Ober bürgermeisters glänzen sehen, ist ein Beweis dafür, wie gerade ans cinciii meinen Herzen so nahe liegenden und von mir, so eifrig durchforschten Gebiete, dem der Sozialpolitik, Frankfurt an der Spitze marschiert. Und wie es mir am Herzen lag, die Stadt und ihr Oberhaupt dadurch zu zieren und mein vollstes Einverständnis zn erklären mit den Wegen, die Sic hier cm- aeschlagen haben zum Seyen für Ihre Bürger und zum Beispiel tiir das Vaterland, Es fft mir aber wobl bekannt, daß außer dem noch ein Wunsch die Brust Frankfurts bewegt, dem iw gern folge geben werde: Es ist schon lange der Wnnsch, daß Vie Zusammengehörigkeit der Stadt mit ihrer Garnison durchwein äußeres Band auch m der Heercsacschichtc sich kcnnzeickncn möge, und Vielem Wnn'che der Franksnrter Pwrizier enlaegenkominenv, habe ick besohlen, daß vom heuticien Tage an daS 2. Hcifiicke Jeldartillerie-Regiment Nr. 63 „Frankfurt" heißen loll. So möge denn auch die Garnison, in Vcrbinduiic, mit der Bürger- ickäsl Franitorts, in Frieden und Frcnndsckolt. stolz ans ihren Namen, auch Ihnen, den Bürgeriötmen, ein .Heim bieten, und möge GottcS reichster Segen auf allen Ihren Unternchmnnacii ruhcii, ans welchem Gebiete cS auch sei. Das ist mein heißester Wiinsck. und daraus leere ick den Pokal aut das Wohl der Stadt Frank'ur«: „Hurra! Hurra! Hurra!" Auf die Bitte des Oberbürgermeisters schrieben der Kaiser, die .Kaiserin, Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, die Prinzen, der Herzoa von Kobura und Gotha und Prinz Friedrich Karl von Hessen ihre Namen i» das Titelblatt de-S Goldenen Buckes der Stadt Frankfurt ein, Oberbürgermeister Adickes dankic in einer Ansprache on den Kaiser. H a m bürg. sPriv.-Tcl.l Ter gestern verhaftete Bank- dieb gibt an, Harald Brown zu heiße». Bor seinem Erscheinen in der Trcsdiicr Bank versuchte er, die gcstvhlencii Werlpaolvr'.' bei Privntbankicrs nnterzubringc». Er will diese Papiere in London gekauft haben. .Bremen. lPriv.-Tcll Ter Streik der Klempner- gesellen ist wieder ausgenommen. Tie Meister haben 27 Pro,,, der Gesellen nickt wieder in Arbeit genomwcm was letztere als Maßregelung der Streikenden antsassen. Sämtliche Gestssen haben die Arbeit niedergclegt. Doiin. lPriv.-Tcll Ter deutsche Verein für Schnl- gesun dH cits pflege ernannte in seiner gestrigen Gcncral- verlainmliliig den Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern zum Ehrenpräsidenten. Tie nächste Jahresversammlung soll in Nürn berg abgcballen werde» und mit ihr ein internationaler Kongreß sür Schulhygiene verbunden werden. Thor». Gestern vormittag schlug ein Blitz in eine ans der Wolsskämpe besehästigte Gruppe von Arbeitern. Zwei Arbeiter wurden getötet, fünf verletzt.
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