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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.01.1906
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1906-01-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19060125016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1906012501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1906012501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-25
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.01.1906
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kerugrgebM: «tnt»N«I>rIt»«»' »r.«»., ,«<>,«« <«e>m«Iian Xunaau«, dur» u»«,k» t'oivi >««'»»« und »,rs>u«, «, und Monicire» nur «Innial» »Ml »0>> . ziirN-autwarit,,»»«. m>«N»>«Lr» » M t»i » Mk »0 Pt V», »»imaNorr 3„l!s»,„>«> t>ur«l> »x Pot>»M> '«bn»r»e<„Uaclb«. millu»- lan» «U «»»»ch'ndkm ch,«»«»«« I! aLdruck aller Äritkel u. Onainal- viMrilunaen uur ui» dcuUillier L u»N»nanaad«l.DreSd. Naidrl «xlli'lla. ÜLe bonoiar- «««vrL»» dieiden underucktutiiiat: mlvcrumo« Mcu,u>Mvl>! w«r«ii uilll aiUdeivirür.. »elkaramm-Odr»"«: «»chkichi», G Gegründet 1636 kLlUlIitxelniien- — s'-hpss.. tn ,»«!' ^Et. 4r>1»ea»«»u-«ir. k. K^t-»1»er»tr 41 ». ^ »n irr un^ l»*1 H. k^n ».. »n ^ ktLImmrliliieil »n« N. Kfi>88ii>siw. llnresgen.5anf. Rnnabm« von Ausündiannarn bi» nackmitla»«! s Ukr Eo>««>- unL fteienoaii nur Manenlnuke os von II bis '/»I Ubr, Die lilxUi aeiüruud» «eile «ca. « Silben« so Ai«,. Lu- lünditiunaen aui der PrwcUici!- L«^t« L> Via.: die rioaitwe Aeilc ciui Lert- ictie ki Pia., al« ikinaeiandt .zette M P«a ttn Nnmmrr» n»<- t»»n. undNeieri»,»» > «ualliar «tiru»L«etll: so Pi«,., aui Pnvalieilk «o Pi« . Lilmiliue Keile aui TertieUe uub ui» iLmueianol so Pi«. Ausivlirlioe Aul- tiäae nur aeae» iiiorausb«at,lu»t. Lcreablulrer ko,reu w Picuuiue. Fernlvrecter: Nr. U und LVS«. HaupIgelchüslSslelle, Marienslr.LL. -«»«»»iSrrsL-brrrr^.i.nr. -»r-, Ee.Ur^r»vr«««»«r^r««z 7 v»t«>Iiotdlr>r»»» Itaelvitvial vatiakoktrau« 7. kl vuinl, /i'SrlrrenSesl lirUt 7 Sakutiolbtraa», kllNilllMK von ludtu-atkn nn<I ^donnk-ment« -Nr «ito H — - ^nolirleNton". « M. Ma j»K«»r»Mr»t«r»re««s«»e««rrLrrrLri.r»ezrr»'.rLrNr?rkt»i^trr«re«ev^MrLlÄ L»L!llI12I^ÜL ß ^ÄolV «ackmeirter, Loitkeur " i8ier^n 8 8 §L8LlfÄ888 9 ^ cknlruttiu-n ^Ilr-e, im c«l6 Lttnil?. „ „ ,, .'77. ß K!or5Lm1v 8.»Iim§ x,iin ömdilk ftWnn- «iS timle Me» l- --- z jsllsr -rt. ^,nc-ittt niil-clic- IL«»>»I»r,»»«!,«. — IIuu, >»Ne»xe. L.»kvn ^I,,u,-k<« » one> Nlnev. Ltzsrs^ki^^^.^^rKL^rr-r^rrrrrSrrKrrrLrnrri^r-WÄr^Ä^ ^killkl' I.kllbl'WLl'Lll. ecd^cili-^'tb^i^l'Slcik-n. Aäoll L" tt« 1„«>-<ii Ittc« I. <iii >»»«»»<«->« II»<I ,I»I II, I>,II««>«>»« l.skiel'WLl'eli-LperiLl-kLsetiLst -r<t i*n»tr«n nu. Tie silchsische Cinkommenstener loird in einer im Verl«<,e von JÄH u. Schunle in Leipzig erschienenen Schrift „Die direkten SlavIAsieuern im Königreich Sachsen" von Dr. Mexander Hofsmonn einer eingehenden Kritik nnterzos.en, deren allgemein interessante Ergebnisse hier in knappen Zügen wiedergegeben werden sollen, unter Aus schaltung des reichhaltigen geschichtlichen, statistischen und sonstigen Materials, das in dem Werke entl>altcn ist und seinen wissenschaftlichen Wert wesentlich mitbestimmt, aber hauptsäch lich für Fachkreise in Betracht kommt. Der Verfasser verfährt streng sachlich, prüft überall sehr gründlich und lobt und tadelt mit Zurückhaltung. Bon diesem Standpunkte aus zollt er der sächsischen Steuergescbgebung die Anerkennung, daß sie „trotz einzelner Ausstellungen im ganzen hinter der anderer deutscher Staaten nicht zurückgeblieben ist". Für die Einkommensteuer insbesondere, als dem Nückgrate des gesamten Steuerwesens, gibt der Verfasser eine ganze Reihe von beachtenswerten Winken und Fingerzeigen darüber, wie nach seiner Meinung das bestehende Gesetz noch abgeändert und umgestaltet werden mutz, wenn der Leitsatz jeder richtigen Steuerpolitik, die Ver teilung der Lasten nach dem Matzslabe der onsgleichenden Ge rechtigkeit, bei uns in Sachsen voll verwirklicht werden soll. Das sächsische Verfahren der Selbsieinschätziing. um dies vorausznschicken, hat sich nach der Ansicht des Verfassers, die er mit Professor Tr. Victor Böhmert teilt, durchaus bewährt: „Die Einschätzung zur Einkommensteuer ist für eine grotze Anzahl von Steuerpflichtigen eine alljährlich wiederkehrende heilsame Aufforderung zur Prüfung ihrer finanziellen Lage und eine Mahnung an d>e büchermähige Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben und aller wichtigen Vorgänge im Hanse »nd Berns, sic hat unter der verdienstvollen Mitwirkung der landwirtschaftlichen Vereine und ihrer Zeitschrift dahin ge führt, mich die kleineren Landwirte zu einer «besseren Buch führung anzurcgen." Ten kritischen «Hebel setzt der Verfasser bei der weiteren Erörterung darüber, wie die sächsische Ein- kommensteucrgesetzgebiing die Ausgabe gelöst bat, eine den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Zweckmätzigkeit entsprechende Besteuerung zu schaffen, zunächst an der Stelle der Formuliernng des Einkommensbegrifses ein. Er bemängelt «hier die Ein- rcchnung der Wohnungswiete bezw. des Wertes der Wohnung im eigenen Hause in das steuerpflichtig« Gcsainteinkommen und empfiehlt den umgekehrten Weg, nämlich von der Berücksich tigung des Mietwertcs der Wohnung im eigenen Hanse ab- zuseben und gleichzeitig den Abzug gezahlter Miet zinsen vom Einkommen zu gestatten. Beachtenswert ist die sozialpolitische Begründung, die er seinem Vorschläge beigibt, nämlich, dah „das gesamte Einkommen ein weniger guicr Stenerverteilungsmatzsiab ist als der um den Mietzins gekürzte Einkommensbetrog, da, wie statistisch nachgewiesen, von kleineren Einkommen die Ausgaben für Miete sehr viel höhere Prozentsätze ausmachen als von großen". Zu bedauern ist nur, dah die statistischen Unterlagen schien, die zur Be- urteilung der finanziellen Tragweite der Matznahme erforder lich sind. Die Ucbelstände, die sich aus der Verschiedenheit der für die Besteuerung zu Grunde liegenden Zeiträume ergeben, ver anlassen den Verfasser, im Interesse der L o h n a rb e i t e r die von dem SenatsprLsidenten des sächsischen Oberverwaltrings gerichts Dr. Wachler gegebene Anregung dringend zu befür worten, bah kraft besonders zu erlassender gesetzlicher Bestim- mung die Lohnarbeiter lediglich nach den Ergebnissen des letzten Kalenderjahres vor dem Stenerfahre — eventuell nach den Er gebnissen «der letzten 12 Monate vor Aufstellung der Lohn listen — zu besteuern wären. Die in diese'- Hinsicht zurzeit geltende Verschiedcnartigkcit der Zeitpunkte, nach denen das stener- pflichtige Einkommen der Lohnarbeiter geschätzt wird, hat für di« Beteiligten mannigfache, sich empfindlich fühlbar machende Benachteiligungen im Gefolge. Im Zusammenhänge hiermit wendet sich der Verfasser auch gegen die zweifellos mit erheb lichen Un-uträgsichkeiten verbundene Berechnung des Einkom mens nach dreijährigem Durchschnitte bei den Ein künfte» aus landwirtschaftlichem Selbstbctriebe. sowie ans Handel und Gewerbe »nd redet einer anderweitigen Regelung in dem Sinne das Wort, dah die Einkommensberechming in den genannten Gruppen einfach an die Ergebnisse des dem Steuer- fahre unmittelbar vorausgcgangcnen Jahres zu knüpfen wäre. Die Mängel, die sich aus der dreijährigen Durchschnitts annahme ergeben, waren von der sächsischen Negierung bereits früher so wohl gewürdigt worden, dah sie im Landtage 1899/1900 in dem damaligen Gesetzentwürfe über Abänderungen des Ein kommensteuergesetzes sich zur Einführung der einjährigen Be- rechnungsweije entschlossen hatte. Leider verschwand aber der Regierungsvorschlag in der parlamentarischen Versenkung. Weiter schlicht sich der Verfasser dem ebenfalls von Dr. Wachler anLgegongcncn Vorschläge an, in Sachen der Beftenernng nach dem Verbrauchsauswande — tveun der Jahresverbrauch in augenfälliger Weile daS nachweisbare Einkommen über steigt — die BoraussekmMN, unter denen davon Gebrauch ge- macl>< werben darf, in das Gesetz selbst auszunehmen, statt diese Ausgabe in der Hauptsache der ,,Instruktion", also einer blohen Aussührungsanweisüng ohne Gesetzeskraft zu überlassen. Erhebliches sozialpolitisches Interesse bieten diejenigen Dar legungen. die sich ans die Unlergrenze der Einkommensteuer und aus den gesetzlich zulässigen Abzug von Ausgaben vom steuer pflichtigen Einkommen beziehen. In Sachsen sind derzeit alle Einkommen, deren Betrag 4M Mk. nicht übersteigt, von der staatlichen Einkommensteuer befreit, während in Preuhen die steuerfreie Grenze MO Mk. beträgt. Für die Festsetzung der Mis Erwägungen sozialer Billigkeit beruhenden Steueruniergrenze ist im allgemeinen der zum notdürftigsten Lebensunterhalt« er forderliche persönliche Bedarf, das sogenannte Exislcnzminimum, maßgebend. Die Höhe dieser unteren Grenze der Stenersähig» keit, die übrigens der Negierungscntivurj aus SM Mk. bemessen halte, säht sich deshalb nie theoretisch ein für allemal sesllcgen, sondern wird in der Praxis durch die verschiedenartigen Ver hältnisse verschieden bccinsluht. Dah aber in jedem Falle die in Sachsen letzthin eingcsührte Steuergrenze von 4 00 M k. — ursprünglich gab es eine solche überhaupt nicht — viel zu niedrig gewählt ist, dürste, wie der Bersasser meint, wohl kaum ein Einsichtiger bezweifeln. Es wird dies des NÄreren durch eine gründliche Beleuchtung der Lebenshaltung der unteren Klassen nachgewiesen und im Anschluß daran die Erhöhung des steuerfreien Betrages aus 800 Mk. gefordert. Dem Eimvand, dah sich eine, wenn auch sehr geringe. Heranziehung der ärmeren Klassen zu den direkten Staaislasten aus pädagogischen Gründen empfehle, begegnet der Bersasser mit dem Einwande, es scheine ihm gerechter und zweckinähiger. dieses Ziel statt mittels einer allgemeinen Einkommensteuer durch die Auferlegung einer sehr mäßigen Kopf- oder Personal- st euer aus die unteren Volksklassen zu erreichen. Dien aus der Echöhnng des steuerfreien Betrages zu gcwärügenden Ausfall will der Verfasser — es handelt sich um rund IHf Mill. Mk. — 4,76 Prozent vom Gesamterträge — durch eine weitere gerechte Ausbildung der Progression bei den Einkommen von über 100 OM Mk. gedeckt wissen. Wenn man auch mit der Progression nicht zu weit gehen dürfe, so liege doch kein ent- scheidender Grund vor. bei Einkommen über IM OM Mk. ganz damit anszuhören, Was der Verfasser über die mit dem jetzigen Zustande vcr- knüpften Nebelstände ansfiihrt, ist ebenso lehrreich wie allgemein interessant. Er bemerkt darüber u. a.: „Die vier untersten Steuerstti'en mit Einkommen von über 4M bis 800 Mark um fassen eine sehr große Zahl kleiner Gewerbtreibender und Land- wirte, deren Einkünfte für jedes Jahr infolae mangelnder aus- reichender Unterlagen durch behördliche Schätzung sestgestcllt werden müssen — die Sclbsicinschätzung durch Deklaration bc- ginnt erft bei Einkommen von 1600 Mark an. — Tie Folge hiervon aber ist eine derartige Gcschästsübcrbürdung der Steuerbehörden, dah es ganz unmöglich ist. aus jeden einzelnen bei der Ein- schätzung die nötige Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu ver- wenden. Hiernach ist es leicht begreiflich, dah die Steuerpslich- tigen der unteren Klassen, namentlich die kleinen Land- wirte und Ge werbtreibenden, sich häusia unaleich- mäßig und damit ungerecht besteuert fühlen. Und hierin liegt wohl gerade die Ursache, die in den unter:» Volks schichten in Sachsen arge Verbitterung und das Gefühl des Hasses gegendieEinkommensteuer hervor- ruft, da sich viele zu hoch belastet suhlen und ungerecht erschei nende Steuerlast, wie bekannt, noch schwerer zu ertragen ist als hohe. Eben daher auch in Sachsen die grobe Zahl der Rekla- mationen, Mahnungen, Psändungsanträge und Beitreibungen gerade in neuester Zeit." Der sozialpolitischen Forderung, daß besonders dring- liehen Ausgaben der Steuerpflichtigen neben ihren Ein künften bei der Bemessung des zu zahlenden Steuersatzes Nock,- nung getragen wird, sucht das sächsische Gesetz dadurch zu ent sprechen, dah es als derart zu berücksichtigende Verhältnisse an- erkennt: 1. außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt von Kindern: 2. Pflicht zum Unterhalt armer Angehöriger: 3. an- dauernde Krankheit und 4. besondere Unalückssälle. Tie Berück sichtigung darf aber nur bei Einkommen bis zu 58M Mark erfolgen. Außerdem ist neuerdings der unter 1 genannte Fall dahin erweitert worden, dah bei Einkommen bis 31M Mark ohne weiteres ein Abzug von 50 Mark sur jedes Kind zwischen 6 und 14 Jahren gestattet sein soll. Seine Kritik richtet der Ver fasser hier zunächst gegen die Einkommenshöhe von 5800 Mark. Offenbar sei diese Grenze zu niedrig gewählt, wen» man dem Grundsätze eines „gerechten Opserausglcichs" ernstlich ent- sprechen wolle. Denn es werde kaum jemand geneigt sein, zu bestreiten, das; Personen auch von 7000 bis 9000 Mark Ein kommen an sich regelmäßig von verschiedener Steuersähigkcit sich erweisen müssen, je nachdem sie z.B. Kinder für höhere Berns« zu erziehen haben oder nicht. Der Verfasser wünscht daher, dah in Sachsen, ähnlich wie in Preußen, die AuSnabenberück- sichtigung bis zur Einkommenböhe von 9<XK> Mark ausaedehnt wird, Ferner fordert der Verfasser, ebenso wie in Preuhen, den Abzug von 50 Mark für jedes Kind unter 14 Jahren, unter Wegfall der einschränkenden Bestimmung, dah das 6. Lebensjahr vollendet sein muh, und überdies empfiehlt er. das Gesetz so zu fassen, dah die betreffenden Verk-ältnisse nicht bloß nach dem Be liebe» der Steuerbehörde berücksichtigt werden „können", sondern „müssen". Endlich will er auch noch die Lebensoersicherungs prämien in den Kreis der zulässigen Abzüge einbezogen wissen, und zwar bei Einkommen etwa bis zu 9000 Mark, um vorzugs weise den weniger gutsituierten Klassen eine solche Vergünstigung zu gewähren. Ncucste Traytmclvlmncn vcm 24. Januar. Deutscher rtieichötag. Berlin. (Priv.-Tel.j Der Reichsrag nimmt nach Erlebt- gung des Tlälcnaiurages die 1. Lesung des vom Zentrum ern- gebrachten Gesetzenuvurls, betr. die Freiheit der Religwnsubung sLoleranzaiilragj vor. — Avg. Bachem sZenlr.j weist daraus hin, wie der beantragte Gesetzentwurf in derwtoeir Fassung, wie er jetzt vorliege, 1902 von dem Hau>e mit großer Mehrheit augenommen sei. Ebenso noch einmal ein Jahr spärer. Trotzdem habe sich die Negierung in Schweigen gehüllt, in den „Entschließungen des Buttbesrats" sei die Materie nicht einmal erwähnt. Ihre reichsgesetzliche Regelung sei aber notig, die Katholiken dürften nicht aus das Wohlwollen der Emzetttaaten angewiesen sein. Im Wolfenbiittel, wo zwar ein katholischer Geistlicher vor handen, aber überlastet sei, könne dieser trotzvem bei der Regie rung die oauernde Zulassung eines Hisssgeistlichen. eines Kaplans, nicht durchsetzen. In Harzburg durste ein Kaplan sich nicht einmal vorüvcrgchcird aus Sommerfrische anfhculen, ohne daß er dazu die Gcnebmigmig nachsuchte uno ein Gelöbnis ablegte, sich nach den Stacttsgeseyen zu richten. Erst nachträglich wurde ber Kaplan durch den Badekomiuissar in Harzbura von der Er. snllung dieser Bedingungen entbunden — aus „Verkehrsinler- essen". iHeilerkeit.s Dolcbe Zustände seien unerträglich. Mir Costarica, Guatemala usw. schließe dos Reich Hinweis- und Freundschafts-Verträge, in denen wechselseitig die Gewissens freiheit gewahrt werde. Die Katholiken in Braunschweig dürsten dagegen nicht einmal katholische Geistliche ans Bayern, Baden, Preußen heraicholen als Seeliorger für die Tauer. Die lachv- Uschen Bayern seien längst bereit, den Protestanten das zu ge währen, was die Katholiken durch diesen Antrag jetzt für sich verlangten. Man halte den Katholiken die Schrecken der Inquisi tion vor. Er möchte da nach keiner Richtung beschönigen, was von katholischer Seite geschehen sei. Aber in der Berganaen- beii sei auf beiden Setten gesündich worden. Der englische Blut koder gegen die Kalbalit'en habe seinerzeit nocti viel mehr Blut ströme gekoste! als selbst die spanische Inquisition. Die Ver gangenheit lasse sich überhaupt nicht gegen dielen Gesetzentwurf gellend lunchen. Man möge ihn gleich in zweiter Beratung im Plenum erledigen, eine Verweisung nachmals on eine Kommission sei ganz unnötig. Mährend der letzten Aenßerungen des Red ners erscheint Gras PosadowSky am Bundcsralslische.s — Abg. David sSoz.j stimmt mit seinen Freunden dem Anträge im allgemeinen zu, verlangt aber Schutz der Dissidenten dagegen, dah wider ihren Willen ihre Kinder einen bestimmten Religionsunterricht besuchen müssen und zwar mühten auch diejenigen dissidcntffchen Eltern, die das sornicllc Band init der Kirche noch nicht gelöst haben, be rechtigt sein, ibre «Kinder von der Teilnahme an einem Gottes dienste oder Religionsunterrichte z» befreien. Weiter hätten seine Freunde Veden len gegen ß 12, der ausspricht, daß reli giöse Geilossenichasten, Gesclsjcbnsicn und Vereine zu ihrer Grün dung, Niederlassung und Tätigkeit keinerlei Genehmigung be- düricii sollen. Das klinge sehr schön nach Koalitionsfreiheit, aber seine Freunde gingen nicht auf den Leim. Der Zweck diejer Bestimmung sei offenbar die Gründung konfessioneller Prst'atschulcii ohne jede iLtaotsanfsicht. Konfessionelle Schulen dienten der Förderung aller reaktionären und intoleranten Be strebungen: sie dicuten dazu, dem Volke die Moral zu pre digen, oah cs noch der gottgewollten Ordnung Junker von Gottes Gnade» gibt, die genießen und befehlen, und Knechte von Gottes Ungnaden, die gehorchen und entsagen müssen. Redner hält schließlich dem Zentrum, das hier Toleranzanträge stelle, seine Sünde» vor. Beim Ilmsturzaeietze habe gerade daS Zentrum verlangt, daß bestraft werben soll, wer das Dasein Gattes uns die Unsterblichkeit der Seele leugnet, und in einem katholischen ArbeiterkatechismuS werde gefordert, dah bestraft werde,wer, gleichviel obArbeiter aderPivtessor,Atheist sei und dies offen aussprechc. — Staatssekretär Graf Posadowsky legt dar, daß, wenn die neuesten Entschließungen des BimdcHrats über diesen Gegenstand nichts cntlxilten, dies kein Verleben iind auch keine unfreundliche Handlung des Biin-desratk sei. — Abg. Heyl v. Herrnsheim snatl.s bemerkt, Davids St ell rin an ahme gegen den Religionsunterricht in den Schule» widerspreche dem Erfurter sozialdemokratischen Programm, dem- znsolge ja Religion Pribatlache sei, und wendet sich ounn »amenS seiner Fraktion qcaen den Talcranzanlraq, gegen den die Mehr- zahl «der evangelischen Ehristen sei. Die Bestimmungen des zweiten Abschnittes rüttelten zwcftellos an dem !andssl>crrliche» Kirchcnregiincnt. — Abg. Henning skons.s erklärt sich namens keiner Freunde aleiclssallS geaen den Zcnlrumöaiilrag. Der Entwurf enthalte mehr theoretische Vorzüge, der ganze zweite Ab schnitt aber babe zn acfährliche Konsequenzen. — Aba. Müller- Meiuingeii lfrcis. Valksp.s erklärt, dah §eii>e Partei dem ersten Teile des Entwims symvcttbisch gegenüberstcye. wenn sie sich auch noch kleine Abänderungen dieses Teiles Vorbehalten müsse. Den zwette» Teil, der von den Religiansgcmeinlchasten bandle, lehnten seine Freunde, wie schon in früheren Jahren, geschlossen ab. Die büraerlicbe Toleranz des Zentrums äußere sich in der Prans in recht eigentümlicher Weile. Selbst der Austräger einer de» Geistlichen nicht genebmen Zeitnng weroe von dem Herrn Pfarrer geächtet und um sein Brot gebracht. Es wurde gesa«it: „Wir können hier nur katholische Mütter ^ '',-vnchen da) AnSIraaei. jedes anderen Blattes ist Sünde." Redner bringt unter Nennung von Muren iroch «weitere Be»>
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